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Mercedes C63 AMG beim Ausparken gestriffen, Reparatur soll allen ernstes 1.200 Euro kosten!
Hi,
ich habe vor vier Wochen einen Unfall gebaut. Folgender Hergang:
Als ich nach dem Stadtbummel in mein Auto gestiegen bin, stand vor mir in der Parklücke ein Mercedes C63 AMG. Beim Ausparken habe ich leider die Stoßstange vom Mercedes gestriffen (ich habe einen silbernen BMW, der Mercedes war schwarz). Ich habe das auch erst gesehen, als die Post heute von der gegnerischen Versicherung eingetrudelt ist. Ich habe dann an meiner Stoßstange vorne rechts nachgesehen und da ist tatsächlich ein leichter schwarzer Streifen, der vorher nicht da war. ABER: Gleichzeitig mit dem Schreiben kam ein Kostenvoranschlag. Da die Stoßstange von dem Mercedes lediglich ein wenig gerissen ist, soll ich doch allen ernstes die komplette Heckschürze + Neulackierung zahlen. Ist ja nicht so, dass da ein Loch drin ist, sondern nur ein Riss. Die Heckschürze wurde mit 844,99 Euro (original Stoßstange) + Lackierung 380,00 Euro veranschlagt. Das macht zusammen über 1.200 Euro nur für eine billige Heckschürze.
So etwas kann man normalerweise kleben und spachteln, dann neulackieren! Mit ein wenig Know-How geht das und dann ist man bei der Hälfte, wenn nicht sogar weniger!
Wie kann ich mich nun dagegen wehren? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Ich will das nicht über meine Versicherung zahlen, da ich dann hochgestuft werde und zweitens will ich das aus Prinzip schon nicht zahlen, da man das mit günstigeren Methoden machen kann und dann sieht man ebenfalls fast nichts mehr!
Wer hat hier ein paar Tipps für mich? Wie kann ich mich wehren? Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde 1.200 Euro für eine AMG-Stoßstange mit Lackierung sehr preiswert...
Und auch wenn der Geschädigte Milliardär ist, hat das nichts mit Deiner Pflicht zum Schadensersatz zu tun!
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521 Antworten
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 18:33:57 Uhr:
Das Beste ist noch, das alle hier meinten, ich habe keine Chance und ich soll zahlen usw. Und wo stehen wir jetzt? Meine Chancen stehen besser den je. Hätte ich von Anfang an gezahlt, stünde ich jetzt mit 1.200 Euro weniger in der Tasche da.
Ich glaube jetzt sind deine Chancen noch höher gestiegen das du eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommst.
Aber du wirst es ja bestimmt deinen Anwalt gesagt haben das du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast.
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 18:02:28 Uhr:
Das werden wir noch sehen. Wie sagt man? Wer zuletzt lacht, lacht am besten! ;)
Der zuletzt lacht ist dein Anwalt, weil der verdient auf jeden Fall dran. Der Geschädigte braucht sich nur an deine Versicherung wenden, da hast du und auch dein Anwalt garnichts zu sagen.
Ich persönlich würde mich sehr freuen wenn sich zu diesem Thema auch einmal ein bestimmter Kfz-Sachverständiger äußen würde. Die, die schon länger bei MT sind kennen sicher "Dellenzähler"
Nicht immer diplomatisch, sondern eher sehr direkt, aber kompetent. Und das zählt.
Wie es von der Versicherungsseite her aussieht haben ja schon einige, die bei Versicherungen tätig sind, erläutert.
Jetzt würde es mich einmal interessieren wie es von der Sachverständigen Seite aus gesehen wird.
Eine AMG Schürze oder Stoßstange ist ja kein 0815 Verschleißteil Bauteil.
Gruß Frank,
der nun gespannt ist.
Delle ist doch gar nicht mehr aktiv, oder?
Er schreibt ja selber.....Sein Papa ist Stammgast bei dem Anwalt....das sagt doch schon alles....wie Vater...so der Sohn....LOL
Zitat:
ohne jemanden etwas schlechtes zu wünschen,aber bei solchen Aussagen würde ich mir erhoffen das da mal gutes Lehrgeld bezahlt werden muss....
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 18:02:28 Uhr:
Das werden wir noch sehen. Wie sagt man? Wer zuletzt lacht, lacht am besten! ;)
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Februar 2016 um 20:00:54 Uhr:
Delle ist doch gar nicht mehr aktiv, oder?
Nein, seit ca. einem Jahr.
Die Gründe hierfür kann ich voll und ganz nachvollziehen. Da sollte sich MT einmal an die eigene Nase fassen.
Warum sind z.B. Haifi und Corsadiesel wohl so inaktiv geworden?
Sorry für OT, bekomme jetzt bestimmt auch einen Rüffel.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 18:33:57 Uhr:
Das Beste ist noch, das alle hier meinten, ich habe keine Chance und ich soll zahlen usw. Und wo stehen wir jetzt? Meine Chancen stehen besser den je. Hätte ich von Anfang an gezahlt, stünde ich jetzt mit 1.200 Euro weniger in der Tasche da.
wenn Du dies glaubst. Ich denke, dass Du a) den Schaden voll bezahlst und b) noch Deinen Anwalt und vermutlich noch weitere Verfahrenskosten.
Da hat Dein Anwalt mal was vom Abzug "Neu für Alt" gehört und glaubt jetzt hieraus Honig ziehen zu können. Auch wenn wir das Alter des beschädigten Fahrzeugs nicht kennen, wird dies wohl nix werden. Lackierte Heckschürzen (und darum geht's) als Verschleißteile zu sehen, ist auch eine Sache. Dies hab' ich noch nie gehört und auch noch nie einen solchen Einwand mitbekommen.
Zum Thema Vorschäden: Die müsstest Du beweisen, dass sie da sind. Wenn man's ganz genau nimmt, musst Du nur Deinen Schaden ersetzen und nicht die Vorschäden auch. Allerdings hat der Geschädigte, wie Dein Anwalt Dir gesagt hat, den Anspruch so gestellt zu werden, wie er vor der Schädigung stand.
Einen solchen Einwand hatte ich auch mal, um Kosten zu drücken (ähnliche Situation, nur vorne; kam aber von der Haftpflicht). Meine Antwort: Ok, baut mir eine neue Schürze dran und macht aber ganz genau die Vorschäden in Größe, Stärke und Tiefe dran (dies wäre natürlich vorher und nachher zu dokumentieren), da ich nicht mehr beanspruchen will, als die bloße Beseitigung des Schadens. Da dies nur in Handarbeit ginge und damit dramatisch teurer als der direkte Austausch gewesen wäre (war ja klar), hat die Gegnerversicherung ihren Einwand zurückgezogen und voll bezahlt.
Von daher bringt Dir im Ergebnis der Einwand von Vorschäden nix, wenn der Geschädigte (bzw. dessen Versicherung) richtig reagiert.
Somit sind m.E. Deine Chance so hoch wie nie, dass es noch teurer wird. Wär' ich Bearbeiter bei der Kaskoversicherung des Geschädigten (nur dann geht die Geschichte halbwegs auf), würde ich spätestens bei Eingang eines solchen "Vorschlags" direkt Klage einreichen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 12. Februar 2016 um 21:15:59 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 12. Februar 2016 um 21:15:59 Uhr:
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 18:33:57 Uhr:
Das Beste ist noch, das alle hier meinten, ich habe keine Chance und ich soll zahlen usw. Und wo stehen wir jetzt? Meine Chancen stehen besser den je. Hätte ich von Anfang an gezahlt, stünde ich jetzt mit 1.200 Euro weniger in der Tasche da.
wenn Du dies glaubst. Ich denke, dass Du a) den Schaden voll bezahlst und b) noch Deinen Anwalt und vermutlich noch weitere Verfahrenskosten.
Da hat Dein Anwalt mal was vom Abzug "Neu für Alt" gehört und glaubt jetzt hieraus Honig ziehen zu können. Auch wenn wir das Alter des beschädigten Fahrzeugs nicht kennen, wird dies wohl nix werden. Lackierte Heckschürzen (und darum geht's) als Verschleißteile zu sehen, ist auch eine Sache. Dies hab' ich noch nie gehört und auch noch nie einen solchen Einwand mitbekommen.
Zum Thema Vorschäden: Die müsstest Du beweisen, dass sie da sind. Wenn man's ganz genau nimmt, musst Du nur Deinen Schaden ersetzen und nicht die Vorschäden auch. Allerdings hat der Geschädigte, wie Dein Anwalt Dir gesagt hat, den Anspruch so gestellt zu werden, wie er vor der Schädigung stand.
Einen solchen Einwand hatte ich auch mal, um Kosten zu drücken (ähnliche Situation, nur vorne; kam aber von der Haftpflicht). Meine Antwort: Ok, baut mir eine neue Schürze dran und macht aber ganz genau die Vorschäden in Größe, Stärke und Tiefe dran (dies wäre natürlich vorher und nachher zu dokumentieren), da ich nicht mehr beanspruchen will, als die bloße Beseitigung des Schadens. Da dies nur in Handarbeit ginge und damit dramatisch teurer als der direkte Austausch gewesen wäre (war ja klar), hat die Gegnerversicherung ihren Einwand zurückgezogen und voll bezahlt.
Von daher bringt Dir im Ergebnis der Einwand von Vorschäden nix, wenn der Geschädigte (bzw. dessen Versicherung) richtig reagiert.
Somit sind m.E. Deine Chance so hoch wie nie, dass es noch teurer wird. Wär' ich Bearbeiter bei der Kaskoversicherung des Geschädigten (nur dann geht die Geschichte halbwegs auf), würde ich spätestens bei Eingang eines solchen "Vorschlags" direkt Klage einreichen.
Viele Grüße
Peter
99,9 Prozent Zustimmung.
Wenn Du anstatt "NFA" Abzüge Wertverbesserung geschrieben hättest wären es 100.
NFA gibt es nur bei Kasko.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Februar 2016 um 20:00:54 Uhr:
Delle ist doch gar nicht mehr aktiv, oder?
Delle ist gerade jetzt im Moment on ;)
Zitat:
@twindance schrieb am 12. Februar 2016 um 21:24:03 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Februar 2016 um 20:00:54 Uhr:
Delle ist doch gar nicht mehr aktiv, oder?
Delle ist gerade jetzt im Moment on ;)
Aber nur passiv, Du siehst doch wann sein letzter Beitrag war.
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 17:21:24 Uhr:
ABER jetzt kommt Folgendes: Mein Anwalt meinte, dass eine Stoßstange ja ein Verschleißteil ist, welches hier und da mal Dellen und Kratzer ausgesetzt ist. Im Regelfall haben Autos an den Stoßstangen immer Kratzer. Wenn ich nun also eine neue Stoßstange erstatte, hat der Käufer eine nagelneue Stoßstange.
Das findet man nur mit einem Gutachten raus - das kostet nochmal 300€ mindestens, die DU bezahlen darfst. Lohnt sich voll, auf der Schiene zu fahren.
Dann zahlst 730€ plus 300€ für das Gutachten plus eventuellen SB bei der RSV, biste auch bei 1200€++.
Wenn das Gutachten keine Wertverbesserung feststellt, zahlst wieder 1200€ plus 300€ etc... sehr ineffektiv.
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 17:21:24 Uhr:
Mein Anwalt machte einen seriösen Eindruck, so als ob er um jeden Preis diesen Fall gewinnen will. Sowas lobe ich mir. Da weiß ich doch, warum mein Vater Stammgast bei diesem Anwalt ist. Nun bin ich gespannt. Endlich mal gute Neuigkeiten! :)
Du bist noch sehr grün hinter den Ohren. Sorry, dass ich das sage. Ein Anwalt lernt als allererstes selbstsicheres und seriöses Auftreten - das ist die wichtigste Eigenschaft eines Anwalts! Dem Anwalt ist es so ziemlich scheißegal ob Du gewinnst oder nicht - Anwälte gewinnen immer. Der kriegt sein Geld, ob von dir oder vom Gegner, ist ihm schnuppe.
Das dein Anwalt diese Konstellation der Wertverbesserung ausm Ärmel zaubert, macht er nur um zumindest eine geringe Erfolgschance zu sehen, die er dir verkaufen kann. Mehr nicht. Er sollte dir mal sachlich die Kosten vorrechnen, wenn Du damit gewinnst und wenn Du verlierst - Du wirst feststellen, dass Du so oder so mindestens bei 1200€ landen wirst - sehr wahrscheinlich mehr.
Eine Deckungszusage der RSV hast Du ja noch nichtmal!! Das wäre die erste wirklich gute Neuigkeit - die noch ganz weit entfernt ist...gaaaanz weit.
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 17:49:26 Uhr:
Ob der Geschädigte sich dann wehrt und darauf pocht, dass wir das erst einmal beweisen sollen, ist eine andere Sache. Es gibt ja auch noch einen Vergleich, bei dem ich dann vielleicht 70% zahle. Da gibt es laut Anwalt noch so viele Optionen, dass es unwahrscheinlich ist, dass ich 100% von der Forderung zahlen müsse, meinte er.
Überlege mal, was der Geschädigte riskiert, wenn er die Forderung abwehrt: so gut wie nichts! Selbst wenn er 30% zahlen müsste, übernimmt das seine Versicherung. Du musst immernoch 70% zahlen - auch von den Gutachterkosten und dem gegnerischen Anwalt.
Klar sagt ein Anwalt, das es viele Optionen gebe - siehe Infos oben zum Thema "Anwalt".
Es ist sehr unwahrscheinlich dass Du "nur" 100% zahlen musst ohne weitere Kosten dazu...
Und wie ich schonmal erwähnte: Klar will der Anwalt ein Vergleich - wie der ausgeht, interessiert ihn nicht, weil es seine Gebühren nicht beeinflusst. Ein Vergleich bringt ihm aber eine deutlich höhere Gebühr ein als ein Urteil.
Hallo Frank,
bei dem hier in Rede stehenden Fahrzeug handelt es sich nach der Aussage des Fragesteller um einen Fahrzeug, welches
durch die Mercedes-AMG Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch einfach nur Mercedes-AMG oder AMG genannt -das ist die High-Performance-Marke von Mercedes-Benz. Diese produziert die leistungsstärksten Serienmodelle im Fahrzeugprogramm von Mercedes-Benz und rüstet diese auch mit optischen Maßnahmen um. Hierzu zählt unter den technischen Maßnahmen auch die Umrüstung im Bereich der Karosserie.
Die serienmäßigen Stoßfänger werden durch eigens für das Fahrzeug entwickelte Kunststoff- Stoßfänger ersetzt. Diese Bauteile
werden in aufwändigen Prüfverfahren auf Ihr Bruch- und Splitterverhalten sowie Ihr Deformations- und Crashverhalten hin überprüft und getestet.
Nur bei einer positiven Beurteilung bekommen Sie das sogenannte "E- Prüfzeichen" und können vom Hersteller in Serie verbaut werden.
Daher gibt es von seiten nahezu sämtlicher Hersteller auch Richtlinien und Vorgaben zur Repratur.
Von seiten dieses Herstellers wird dazu folgendes pubiziert:
Bei groben Beschädigungen, wie z.B. Kunststoffrisse oder tiefe Kratzer bis in den Kunststoff hinein, sind die Teile zu erneuern.
Eine Instandsetzung ist von seiten des Herstellers nicht freigegeben.
Und wenn wir hier überhaupt von einer Instandsetzung sprechen würden, dann käme hier bestenfalls das Kunstoffschweißen in Betracht, unter keinen Umstanden aber das spachteln. Das ist aber ein andere Thema und würde hier den Rahmen sprengen.
Fakt ist: Ein Reparaturversuch wie hier von Realister angedacht ist weder fach- und Sachgerecht noch wäre diese dem Geschädigten zuzumuten. Die Juristische Seite zum Schadenersatz wurde hier schon ausführlich beleuchtet, insofern sind weitere Ausführungen hierzu überflüssig.
@Realister
zu anlaytischen Betrachtung dieses Vorfalls möchte ich dir hier noch folgendens mit auf den Weg geben:
Es gibt eine sogenannte Taktile Warnehmbarkeit bei Verkehrsunfällen. Diese können von Unfallanalytikern auch anhand des Schadenbildes der beiden Kollisionspartner durchaus ermittelt werden. Ich an deiner Stelle würde mich hier darauf konzentieren den Schadenfall ganz schnell und elegant durch ein Anerkenntnis aus der Welt zu schaffen. Wenn du hier weiter meinst, einen auf dicke Hose machen zu müssen, kann das ganze auch sehr schnell nach hinten losgehen.
Und dann-mein Junger Freund- brauchst du keinen Anwalt wie diesen -der im übrigen völligen Blödsinn erzählt- sondern einen guten Strafverteidiger.
Das schreibt dir hier einer, der schon in so manchen Strafprozess als Sachverständiger fungiert hat und solche Menschenkinder wie
dich, mit hängenden Ohren hat aus dem Gerichtssaal schleichen sehen.
Also, in deinem eigenen Interesse: komm hier bitte zur Vernunft und reguliere den Schaden anständig.
Und höre auf hier weiter so einen Dummfug zu schreiben.
In diesem Sinne
Delle, Du, wirklich ...
Ein Wunder.
Also jetzt mal meine Meinung.
Da macht ein User einen 2. Account auf und fakte diesen Thread.
Nur schade, dass soviele auf den Zug aufgesprungen sind, schließe mich da nicht aus.
Nachtrag, habe jetzt erst mitbekommen, dass Delle virtuell aktiv ist.
Danke Delle.