- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Mercedes C63 AMG beim Ausparken gestriffen, Reparatur soll allen ernstes 1.200 Euro kosten!
Mercedes C63 AMG beim Ausparken gestriffen, Reparatur soll allen ernstes 1.200 Euro kosten!
Hi,
ich habe vor vier Wochen einen Unfall gebaut. Folgender Hergang:
Als ich nach dem Stadtbummel in mein Auto gestiegen bin, stand vor mir in der Parklücke ein Mercedes C63 AMG. Beim Ausparken habe ich leider die Stoßstange vom Mercedes gestriffen (ich habe einen silbernen BMW, der Mercedes war schwarz). Ich habe das auch erst gesehen, als die Post heute von der gegnerischen Versicherung eingetrudelt ist. Ich habe dann an meiner Stoßstange vorne rechts nachgesehen und da ist tatsächlich ein leichter schwarzer Streifen, der vorher nicht da war. ABER: Gleichzeitig mit dem Schreiben kam ein Kostenvoranschlag. Da die Stoßstange von dem Mercedes lediglich ein wenig gerissen ist, soll ich doch allen ernstes die komplette Heckschürze + Neulackierung zahlen. Ist ja nicht so, dass da ein Loch drin ist, sondern nur ein Riss. Die Heckschürze wurde mit 844,99 Euro (original Stoßstange) + Lackierung 380,00 Euro veranschlagt. Das macht zusammen über 1.200 Euro nur für eine billige Heckschürze.
So etwas kann man normalerweise kleben und spachteln, dann neulackieren! Mit ein wenig Know-How geht das und dann ist man bei der Hälfte, wenn nicht sogar weniger!
Wie kann ich mich nun dagegen wehren? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Ich will das nicht über meine Versicherung zahlen, da ich dann hochgestuft werde und zweitens will ich das aus Prinzip schon nicht zahlen, da man das mit günstigeren Methoden machen kann und dann sieht man ebenfalls fast nichts mehr!
Wer hat hier ein paar Tipps für mich? Wie kann ich mich wehren? Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Ich finde 1.200 Euro für eine AMG-Stoßstange mit Lackierung sehr preiswert...
Und auch wenn der Geschädigte Milliardär ist, hat das nichts mit Deiner Pflicht zum Schadensersatz zu tun!
Ähnliche Themen
521 Antworten
Mein Anwalt hat ja auch die Versicherung des Geschädigten angeschrieben und nicht ihn selbst, das der Geschädigte ja den Fall an seine Versicherung gegeben hat.
"Einschüchtern" ist hier vielleicht das falsche Wort. Das soll dem Geschädigten nicht Angst machen oder so, sondern lediglich als alternativer Vorschlag dienen. Ich wusste nicht, wie ich das sonst schreiben soll.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 12. Februar 2016 um 17:54:12 Uhr:
Was dieser Anwald so alles meint. Ich dachte, das regelt die Versicherung des Schädigers. Es wird alles glaubwürdiger.
Und es ist schon eine Unverschämtheit einen Geschädigten einschüchtern zu wollen.
Delete:
Aber im Ernst, wann wird dieser Thread endlich geschlossen?
sei mir böse, aber die wahrscheinlichste aller Optionen ist, dass der Anwalt an Dir verdienen will.
Das Schreiben, dass Du bzw. Dein Antwalt aufsetzt ist das Papier nicht wert, auf dem sein Inhalt steht.
Das werden wir noch sehen. Wie sagt man? Wer zuletzt lacht, lacht am besten! ;)
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 17:57:36 Uhr:
Mein Anwalt hat ja auch die Versicherung des Geschädigten angeschrieben und nicht ihn selbst, das der Geschädigte ja den Fall an seine Versicherung gegeben hat.
"Einschüchtern" ist hier vielleicht das falsche Wort. Das soll dem Geschädigten nicht Angst machen oder so, sondern lediglich als alternativer Vorschlag dienen. Ich wusste nicht, wie ich das sonst schreiben soll.
der punkt ist ganz einfach. der geschädigte hat seine kasko in anspruch genommen. damit geht ein anspruch nach 86 VVG auf den kaskoversicherer über. Der tolle seriöse Anwalt weißt das anscheinend nicht. Wie soll man eingeschüchtert werden, wenn der Anspruch nicht besteht.
Under Schadenregulierer des Kaskoversicherers wird der Brief egal sein. Wenn Du Glück hast ihn zum Lachen bringen, wenn Du Pech hast und der Regulierer ein schlechten Tag hat, platzt ihm der Sack und er stellt einfach die Klageschrift. Dann kannst Du die Kosten auch noch zahlen.
Und so ganz nebenbei: Eine Erstberatung ist nach dem Gespräch im Büro beendet. Das Schreiben an die Gegenseite löst bereits eine 1,3 Gebühr nach dem RVG aus. Dann fehlt eigentlich nur noch die (fast übliche) Selbstbeteiligung von 150,- € bei der Rechtschutzversicherung. Und wenn der Vater des TE (auf Kosten der RS???) Stammkunde bei dem Anwalt ist, wird früher oder später der Vertrag gekündigt.
Fehlt noch der Hinweis des Anwalts, dass üblicherweise die "Stoßstange" eines so schnellen Autos Steineinschläge hat?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Februar 2016 um 18:23:14 Uhr:
Und so ganz nebenbei: Eine Erstberatung ist nach dem Gespräch im Büro beendet. Das Schreiben an die Gegenseite löst bereits eine 1,3 Gebühr nach dem RVG aus. Dann fehlt eigentlich nur noch die (fast übliche) Selbstbeteiligung von 150,- € bei der Rechtschutzversicherung. Und wenn der Vater des TE (auf Kosten der RS???) Stammkunde bei dem Anwalt ist, wird früher oder später der Vertrag gekündigt.
Fehlt noch der Hinweis des Anwalts, dass üblicherweise die "Stoßstange" eines so schnellen Autos Steineinschläge hat?
Super, AMG´s fahren ja rückwärts auch sehr schnell, daher Steinschlagschäden an der Heckstoßstange. :)
Stoßstange = Verschleißteil. :D
Was wäre dann z.B. dann mit Türen? Die nutzen sich doch auch ab. Somit je nach Km Staffelung
Abzüge falls eine beschädigt wird.
Ich bin mir sicher, dass die Versicherung darauf nicht eingeht.
Sorry aber "ich" glaube der Anwalt möchte an dir nur Geld verdienen.
Trotzdem Hut ab, dass du das durchziehst und weiter berichtest.
Gruß Frank,
wer nicht wagt..... hat schon verloren ;)
Das Beste ist noch, das alle hier meinten, ich habe keine Chance und ich soll zahlen usw. Und wo stehen wir jetzt? Meine Chancen stehen besser den je. Hätte ich von Anfang an gezahlt, stünde ich jetzt mit 1.200 Euro weniger in der Tasche da.
Zitat:
@Realister schrieb am 12. Februar 2016 um 17:21:24 Uhr:
....Er hat vorgeschlagen, dass er ein Schreiben aufsetzt, aus dem hervorgeht, dass wir maximal eine gute gebrauchte Stoßstange zzgl. Lackierung und Montage erstatten. Um genau zu sein, sind wir bereit 60% der Forderung zu erstatten, genauer gesagt 729,00 Euro.
Dann würde ich vorschlagen, dass dein Anwalt auf die Suche geht und so eine Stoßstange besorgt. Dann rechnen wir seine Zeit x seinem Stundensatz noch drauf. :D
Gruß Frank,
einer muss das Besorgen ja bezahlen. ;)
Wir meinen so, dein Anwalt anders. Aber erst am Ende werden wir wissen wessen Meinung die Richtige war ;)
Es ist ja noch nichts Entschieden, außer dass dein Anwalt Geld verdient :D
Hättest du einfach bezahlt oder die Versicherung das zahlen lassen, dann hättest du dir und der Versicherung viel Schwachsinn erspart! Leider liest der geschädigte hier wahrscheinlich nicht mit.
Ich finde, der junge Mann hat reichlich Chuzpe. Wenn die Geschichte wahr ist, dann sehe ich eine Reihe von Streitfällen auf die Gerichte zukommen, wo der Schädiger sich weigert zu bezahlen. Spannend, was so alles möglich ist.