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Mercedes C63 AMG beim Ausparken gestriffen, Reparatur soll allen ernstes 1.200 Euro kosten!

Themenstarteram 15. Januar 2016 um 17:17

Hi,

ich habe vor vier Wochen einen Unfall gebaut. Folgender Hergang:

Als ich nach dem Stadtbummel in mein Auto gestiegen bin, stand vor mir in der Parklücke ein Mercedes C63 AMG. Beim Ausparken habe ich leider die Stoßstange vom Mercedes gestriffen (ich habe einen silbernen BMW, der Mercedes war schwarz). Ich habe das auch erst gesehen, als die Post heute von der gegnerischen Versicherung eingetrudelt ist. Ich habe dann an meiner Stoßstange vorne rechts nachgesehen und da ist tatsächlich ein leichter schwarzer Streifen, der vorher nicht da war. ABER: Gleichzeitig mit dem Schreiben kam ein Kostenvoranschlag. Da die Stoßstange von dem Mercedes lediglich ein wenig gerissen ist, soll ich doch allen ernstes die komplette Heckschürze + Neulackierung zahlen. Ist ja nicht so, dass da ein Loch drin ist, sondern nur ein Riss. Die Heckschürze wurde mit 844,99 Euro (original Stoßstange) + Lackierung 380,00 Euro veranschlagt. Das macht zusammen über 1.200 Euro nur für eine billige Heckschürze.

So etwas kann man normalerweise kleben und spachteln, dann neulackieren! Mit ein wenig Know-How geht das und dann ist man bei der Hälfte, wenn nicht sogar weniger!

Wie kann ich mich nun dagegen wehren? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Ich will das nicht über meine Versicherung zahlen, da ich dann hochgestuft werde und zweitens will ich das aus Prinzip schon nicht zahlen, da man das mit günstigeren Methoden machen kann und dann sieht man ebenfalls fast nichts mehr!

Wer hat hier ein paar Tipps für mich? Wie kann ich mich wehren? Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde 1.200 Euro für eine AMG-Stoßstange mit Lackierung sehr preiswert...

 

Und auch wenn der Geschädigte Milliardär ist, hat das nichts mit Deiner Pflicht zum Schadensersatz zu tun!

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Danke für die Blumen :)

Aber bitte nun auch hier wieder BTT ;)

Grüße

Steini

am 9. Februar 2016 um 22:13

Zitat:

@tomold schrieb am 9. Februar 2016 um 20:34:41 Uhr:

Nun wartet doch mal den Mittwoch (ist ja schon morgen) ab...;)

Ob am Aschermittwoch alles vorbei sein wird?

Man darf gespannt sein.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 9. Februar 2016 um 23:13:36 Uhr:

 

Ob am Aschermittwoch alles vorbei sein wird?

idR endet hier doch die Narrenzeit.

Aber ob sie hier endet, das ist die Frage.

In Düsseldorf geht der Karneval doch auch mit dem "Rosenmontags"zug im März weiter.

Es wurden zwischendurch reichlich Beiträge entfernt.

Schade, da waren echte Highlights dabei.

Dann noch mal in aller Deutlichkeit:

Jeder, und damit meine ich wirklich jeder, weitere Beitrag in diesem Thema welcher nichts zum eigentlichen Thema enthält bzw auch nur teilweise OT geht wird mit einer Verwarnung geahndet.

Übrigens sind solche OT Kommentare die häufigste Ursache für das nicht mehr melden von Themenstartern. Bleibt man einfach überwiegend beim Thema, so hat ein TE auch keine Scheu sich noch mal zu melden.

Grüße

Steini

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 16:21

Es gibt Neuigkeiten. Ich war Mittwoch beim Anwalt. Die Kosten für die Erstberatung werden von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen, das hat mein Vater bereits abgeklärt, weil ich zwar volljährig, aber noch zuhause wohne und eine Ausbildung mache.

Also mein Anwalt meinte, dass es rein rechtlich für mich eher schlecht aussieht. Er meinte, dass der Geschädigte so gestellt sein muss, als ob der Schaden nie passiert sei. Von daher müsste man eine neue Stoßstange kaufen, diese lackieren und dann montieren lassen. Das meinten hier ja schon einige.

ABER jetzt kommt Folgendes: Mein Anwalt meinte, dass eine Stoßstange ja ein Verschleißteil ist, welches hier und da mal Dellen und Kratzer ausgesetzt ist. Im Regelfall haben Autos an den Stoßstangen immer Kratzer. Wenn ich nun also eine neue Stoßstange erstatte, hat der Käufer eine nagelneue Stoßstange. Von daher ist der Käufer nicht genauso gestellt wie vor dem Schaden sondern er ist BESSERGESTELLT. Darüber kann man argumentieren und den Erstattungsbetrag reichlich drücken! Er hat vorgeschlagen, dass er ein Schreiben aufsetzt, aus dem hervorgeht, dass wir maximal eine gute gebrauchte Stoßstange zzgl. Lackierung und Montage erstatten. Um genau zu sein, sind wir bereit 60% der Forderung zu erstatten, genauer gesagt 729,00 Euro.

Mein Anwalt machte einen seriösen Eindruck, so als ob er um jeden Preis diesen Fall gewinnen will. Sowas lobe ich mir. Da weiß ich doch, warum mein Vater Stammgast bei diesem Anwalt ist. Nun bin ich gespannt. Endlich mal gute Neuigkeiten! :)

am 12. Februar 2016 um 16:26

Lach mich tot.

Stoßstange ist ein Verschleißteil? Selten so gelacht. Am besten alle 30000km neu für 1300€.

Ich glaube, der TE hat hier nur das gehört, was er hören wollte. Sicherlich ist es eine Besserstellung, wenn die Stoßstange vorher beschädigt war. Diese gilt aber erst einmal zu beweisen.

Also so ma eben kürzen geht nicht. du müsstest die besserstellung schon beweien bzw. jeder muss die ihm selbst günstige Rechtposition beweisen. Grundsatz im deutschen Recht.

Macht Du also den Einwand geltend, dass die Stoßstanger beschädigt war muss du das beweien.

auch wenn ich die stoßstange nicht als verschleißteil sehen würde, ist sie doch eine art bauernopfer. sie wirft sich schützend vor die wichtigeren teile des autos und kann - wenn ich das mal richtig gelesen habe - anstöße bis zu 4km/h unbeschädigt (unabhängig vom lack) überstehen. der begriff war wohl schlecht gewählt, aber das ist nicht kern der sache.

du machst das schon.

Klar, so ein AMG ist ja auch ein typisches Fahrzeug von dem man problemlos gebrauchte Stoßstangen vom Schrott bekommt..

Themenstarteram 12. Februar 2016 um 16:49

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. Februar 2016 um 17:45:11 Uhr:

Ich glaube, der TE hat hier nur das gehört, was er hören wollte. Sicherlich ist es eine Besserstellung, wenn die Stoßstange vorher beschädigt war. Diese gilt aber erst einmal zu beweisen.

Also so ma eben kürzen geht nicht. du müsstest die besserstellung schon beweien bzw. jeder muss die ihm selbst günstige Rechtposition beweisen. Grundsatz im deutschen Recht.

Macht Du also den Einwand geltend, dass die Stoßstanger beschädigt war muss du das beweien.

Das ist richtig. Genau das hat mein Anwalt auch gesagt, von daher scheint ihr beide Recht zu haben. Aber erstmal ist das ja nur ein Schreiben, um den Geschädigten "einzuschüchtern". Ob der Geschädigte sich dann wehrt und darauf pocht, dass wir das erst einmal beweisen sollen, ist eine andere Sache. Es gibt ja auch noch einen Vergleich, bei dem ich dann vielleicht 70% zahle. Da gibt es laut Anwalt noch so viele Optionen, dass es unwahrscheinlich ist, dass ich 100% von der Forderung zahlen müsse, meinte er.

Was dieser Anwald so alles meint. Ich dachte, das regelt die Versicherung des Schädigers. Es wird alles glaubwürdiger.

Und es ist schon eine Unverschämtheit einen Geschädigten einschüchtern zu wollen.

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