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Mercedes C63 AMG beim Ausparken gestriffen, Reparatur soll allen ernstes 1.200 Euro kosten!

Themenstarteram 15. Januar 2016 um 17:17

Hi,

ich habe vor vier Wochen einen Unfall gebaut. Folgender Hergang:

Als ich nach dem Stadtbummel in mein Auto gestiegen bin, stand vor mir in der Parklücke ein Mercedes C63 AMG. Beim Ausparken habe ich leider die Stoßstange vom Mercedes gestriffen (ich habe einen silbernen BMW, der Mercedes war schwarz). Ich habe das auch erst gesehen, als die Post heute von der gegnerischen Versicherung eingetrudelt ist. Ich habe dann an meiner Stoßstange vorne rechts nachgesehen und da ist tatsächlich ein leichter schwarzer Streifen, der vorher nicht da war. ABER: Gleichzeitig mit dem Schreiben kam ein Kostenvoranschlag. Da die Stoßstange von dem Mercedes lediglich ein wenig gerissen ist, soll ich doch allen ernstes die komplette Heckschürze + Neulackierung zahlen. Ist ja nicht so, dass da ein Loch drin ist, sondern nur ein Riss. Die Heckschürze wurde mit 844,99 Euro (original Stoßstange) + Lackierung 380,00 Euro veranschlagt. Das macht zusammen über 1.200 Euro nur für eine billige Heckschürze.

So etwas kann man normalerweise kleben und spachteln, dann neulackieren! Mit ein wenig Know-How geht das und dann ist man bei der Hälfte, wenn nicht sogar weniger!

Wie kann ich mich nun dagegen wehren? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Ich will das nicht über meine Versicherung zahlen, da ich dann hochgestuft werde und zweitens will ich das aus Prinzip schon nicht zahlen, da man das mit günstigeren Methoden machen kann und dann sieht man ebenfalls fast nichts mehr!

Wer hat hier ein paar Tipps für mich? Wie kann ich mich wehren? Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Ich finde 1.200 Euro für eine AMG-Stoßstange mit Lackierung sehr preiswert...

 

Und auch wenn der Geschädigte Milliardär ist, hat das nichts mit Deiner Pflicht zum Schadensersatz zu tun!

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am 8. Februar 2016 um 10:53

OT Den Spruch mit der Buchstabensuppe muss ich mir mal merken @thardy

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Februar 2016 um 19:49:41 Uhr:

"Dein Gegner wird von deinem Anwalt gar nichts mit kriegen, da der Anwalt nur an die Versicherung schreiben kann. Die Versicherung übernimmt im Haftpflichtfall die komplette Vertretung, der Schädiger und der Geschädigte dürfen nicht an der Versicherung vorbei miteinander korrespondieren." - Wer will dem Anwalt denn verbieten, direkt den Unfallgegner anzuschreiben? Warum dürfen der Schädiger und der Geschädigte nicht direkt mit einander, also an der Versicherung vorbei miteinander korrespondieren?

Als Geschädigter habe ich einen Direktanspruch gegen die Versicherung u n d den Anspruch gegen den Geschädigten. Da kann ich mir sogar einen von aussuchen. Dass ich im Normalfall mit der Versicherung korrespondiere, liegt doch einfach daran, dass die letztlich zahlen sollen und in den meisten Fällen mehr Geld haben, als der Schädiger. Und wenn der Schädiger den Schaden ohne Inanspruchnahme seiner Versicherung regulieren will, bleibt ihm doch nichts anderes übrig, als direkt mit dem Geschädigten sich auseinander zu setzen.

Dem Anwalt kann man es nicht direkt verbieten aber der Gegner ist verpflichtet, es der Versicherung weiter zu leiten und nicht eigenmächtig zu handeln.

Als Geschädigter kann man es sich anfangs aussuchen, aber nicht zwichendurch wechseln. Da der Geschädigte seine Versicherung beauftragt hat, ist das Thema gegessen - ab jetzt handelt die Versicherung und nicht mehr er.

Der Schädiger kann probieren sich mit dem Geschädigten direkt auseinander zu setzen - das muss der Geschädigte aber nicht akzeptieren.

Einfach mal die AVB lesen, steht alles drin und ist überall gleich.

Bei allen steht auch drin das man jeden Schaden zu melden hat, ob Schuld oder nicht!

am 8. Februar 2016 um 14:12

Zitat:

Hallo, also ich würde keine 4 Wochen warten.

Würde gleich in eine Mercedes Werkstatt fahren

und reparieren lassen und keine 4 Wochen warten,

was der Verursacher machen will.

Ist doch alles ein Kaspertheater.

 

@Qnkel schrieb am 8. Februar 2016 um 14:53:46 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Februar 2016 um 19:49:41 Uhr:

"Dein Gegner wird von deinem Anwalt gar nichts mit kriegen, da der Anwalt nur an die Versicherung schreiben kann. Die Versicherung übernimmt im Haftpflichtfall die komplette Vertretung, der Schädiger und der Geschädigte dürfen nicht an der Versicherung vorbei miteinander korrespondieren." - Wer will dem Anwalt denn verbieten, direkt den Unfallgegner anzuschreiben? Warum dürfen der Schädiger und der Geschädigte nicht direkt mit einander, also an der Versicherung vorbei miteinander korrespondieren?

Als Geschädigter habe ich einen Direktanspruch gegen die Versicherung u n d den Anspruch gegen den Geschädigten. Da kann ich mir sogar einen von aussuchen. Dass ich im Normalfall mit der Versicherung korrespondiere, liegt doch einfach daran, dass die letztlich zahlen sollen und in den meisten Fällen mehr Geld haben, als der Schädiger. Und wenn der Schädiger den Schaden ohne Inanspruchnahme seiner Versicherung regulieren will, bleibt ihm doch nichts anderes übrig, als direkt mit dem Geschädigten sich auseinander zu setzen.

Dem Anwalt kann man es nicht direkt verbieten aber der Gegner ist verpflichtet, es der Versicherung weiter zu leiten und nicht eigenmächtig zu handeln.

Als Geschädigter kann man es sich anfangs aussuchen, aber nicht zwichendurch wechseln. Da der Geschädigte seine Versicherung beauftragt hat, ist das Thema gegessen - ab jetzt handelt die Versicherung und nicht mehr er.

Der Schädiger kann probieren sich mit dem Geschädigten direkt auseinander zu setzen - das muss der Geschädigte aber nicht akzeptieren.

Einfach mal die AVB lesen, steht alles drin und ist überall gleich.

Bei allen steht auch drin das man jeden Schaden zu melden hat, ob Schuld oder nicht!

Zitat:

@Qnkel schrieb am 8. Februar 2016 um 14:53:46 Uhr:

Als Geschädigter kann man es sich anfangs aussuchen, aber nicht zwichendurch wechseln. Da der Geschädigte seine Versicherung beauftragt hat, ist das Thema gegessen - ab jetzt handelt die Versicherung und nicht mehr er.

Hier möchte ich interessehalber nachfragen: wenn MIR jemand ins Auto fährt kann ich meine Versicherung mit der Regulierung beauftragen, obwohl sie damit nichts zu tun hat? Davon höre ich zum ersten mal.

Du kannst bei einem Schaden, bei dem der Verursacher unbekannt ist, falls vorhanden, von der Kasko regulieren lassen. Wird der Verursacher später bekannt, wendet sich die Kasko an den Schädiger...

Ist so geregelt, mit Ausgleich des Kaskoschadens geht die Forderung gegen den Schädiger auf die Kaskoversicherung über. Gibt dann noch das sog. Quotenvorrecht des Geschädigten, ist hier aber nicht Thema. Und wenn der Geschädigte mit Kostenvoranschlag (also ohne Rechnung) mit seiner Kaskoversicherung abgerechnet hat oder vorsteuerabzugsberechtigt ist, zahlt diese nur den Nettobetrag und nur in dieser Höhe geht die Forderung auf den Kaskoversicherer über. So könnte es sein, dass die Kaskoversicherung auf Grund des Kostenvoranschlages beim TE die Forderung geltend macht. Mir fällt jedenfalls keine andere mögliche Konstellation ein.

Nun wartet doch mal den Mittwoch (ist ja schon morgen) ab...;)

Zitat:

@tomold schrieb am 9. Februar 2016 um 20:34:41 Uhr:

Nun wartet doch mal den Mittwoch (morgen) ab...

Was soll er schreiben, außer dass sein RA ihm Recht gibt, egal ob es zutreffend ist, oder nicht.

BTW: Fand es vorhin super wie schnell Steini einen Thread geschlossen hat.

Ja - aber ich wäre noch gerne diesen Smiley dort losgeworden::D

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