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Mercedes Benz Garantiepaket

Themenstarteram 5. November 2014 um 21:06

Ich benötige mal ein paar Meinungen um in meiner Garantiegeschichte mit MB zu entscheiden. Die Geschichte begab sich wie folgt:

Ende Januar 2014, also ein paar Monate nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist meines schönen Viano 3.0 CDI und bei nur 50.000 km blieb dieser eines Abends einfach liegen. Die gelben Engel schafften mir das gute Stück zu dem Mercedeshändler meines Vertrauens und dieser rief am folgenden Tag, um mich über das Problem aufzuklären. Wie man mir sagte, sei aufgrund eines elektrischen Defekts ein Kabel verschmort. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500,-€ (400,-€ Fehlersuche, der Rest für die Fehlerbehebung). Auf meine Frage, ob den der Schaden durch die kürzlich abgeschlossene Garantie (> 500,-€ Kosten p.a.) abgedeckt sei, sagte mir der Werkstattmeister, das dies zu seiner Verwunderung wahrscheinlich nicht der Fall sei, aber er werde dies nochmals prüfen. Da ich das Fahrzeug dringend benötigte, wies ich die Reparatur an und hoffte darauf, mir später die Garantieleistungserbringung sichern zu können, denn die besagte Ursache für den Schaden, ein elektrischer Defekt, ist eindeutig nicht ausgeschlossen aus den Garantiebedingungen.

Nach Abschluss der Arbeiten holte ich das Fahrzeug ab und bat nun um Klärung mit der Garantie. Die Buchhaltung des Händlers sicherte mir zu die Rechnungszahlung bis zur Klärung auszusetzen.

Danach habe ich über Monate versucht eine schriftliche Auskunft zu erhalten, wieso man die Zahlung ablehnte. Man verwies mich auf die CGCar Versicherung, obwohl diese überhaupt nicht mein Vertragspartner war, sondern Mercedes Benz.

Nach tonnenweise Mail und Briefverkehr, habe ich mich dann auch an die Mercedes Beschwerde Hotline gewandt. Hier sagte man mir zu, das Thema zu überprüfen. Von dort erhielt ich dann vor zwei Wochen einen Anruf, das die Schadensbegleichung abgelehnt sei. Wiederum ohne Angaben von Gründen, man sagt mir aber zu, dies in Zusammenarbeit mit meinem Händler noch schriftlich nachzuholen.

Heute habe ich nun ein Anwaltsschreiben auf den Tisch bekommen. Darin steht zum einen, das der Schaden gem §3b des Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen, da Schäden durch Verschmorung ausgeschlossen sein. Zum Anderen verwies man mich darauf, das die anschreibende Kanzlei Inkassovollmacht habe und man neben dem Rechnungsbetrag auch gleich mal 70,-€ von mir für ihre extra geleistete Arbeit zu erhalten habe.

Zwei Frage sind für mich nun wichtig.

1) Muss ich die 70,€ für den freundlichen Rechtsbeistand meines freundlichen Vertragspartners zahlen, obwohl dieser mir die Aussetzung der Rechnung bis zur Klärung zugesagt hat?

2) Die eigentliche Frage:

Der Kabelsatz ist aufgrund eines elektrischen Defektes zu Schaden gekommen. Es ist also zu erheblicher Wärmeentwicklung durch einen elektrischen Defekt gekommen. Infolge dieses elektrischen Defektes ist das Kabel angeblich, man hat es mir nie gezeigt, verschmort. Um das Kabel herum hat es keinerlei Schäden gegeben.

Aus meiner Sicht habe ich es hier mit einem Schaden durch einen elektrischen Fehler zu tun. Die Versicherung bezieht sich aber, wie mir der Anwalt teuer mitteilte, auf den Ausschluss aufgrund von Folgen von Verschmorung.

Die Verschmorung hat jedoch aus meiner Sicht nie zu einem Scahden geführt, war also nicht ursächlich sondern die Folge des Schadens.

 

Bitte mal Feedback wie Ihr die Sache seht.

 

Beste Antwort im Thema

Wenn Schäden durch Schmorbrände nicht abgedeckt sind, sind sie nicht abgedeckt. Ist blöd, ist aber so. Du hast wohl eine Garantieversicherung abgeschlossen, daher ist dein Ansprechpartner durchaus die Versicherung und nicht "Mercedes Benz" (der Händler? die Werkstatt? die Unternehmensgruppe? …?)

Dass die 70 € des Händler-Anwalts von dir bezahlt werden sollen, würde ich zunächst bezweifeln, da du ihn ja nicht beauftragt hast. Aber da hier keine rechtliche Beratung stattfinden darf, wirst du deine Fragen final nur auf dem offiziellen anwaltlichen Weg beantwortet bekommen. Hast du eventuell eine RV? Oder bist du ADAC-Mitglied? Da wäre eine Erstberatung kostenfrei …

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Wenn Schäden durch Schmorbrände nicht abgedeckt sind, sind sie nicht abgedeckt. Ist blöd, ist aber so. Du hast wohl eine Garantieversicherung abgeschlossen, daher ist dein Ansprechpartner durchaus die Versicherung und nicht "Mercedes Benz" (der Händler? die Werkstatt? die Unternehmensgruppe? …?)

Dass die 70 € des Händler-Anwalts von dir bezahlt werden sollen, würde ich zunächst bezweifeln, da du ihn ja nicht beauftragt hast. Aber da hier keine rechtliche Beratung stattfinden darf, wirst du deine Fragen final nur auf dem offiziellen anwaltlichen Weg beantwortet bekommen. Hast du eventuell eine RV? Oder bist du ADAC-Mitglied? Da wäre eine Erstberatung kostenfrei …

Erstens finde ich das Verhalten deiner Mercedeswerkstatt sehr unrühmlich. Die hätten dir nach der Ablehnung der Versicherung eine nennen wir es mal Zahlungserinnerung schicken müssen. Aber die hetzen gleich mit einem Inkassoanwalt - für mich eine Frechheit.

Bei dem verschmorten Kabel stellt sich mir die Frage "Warum ist das Kabel verschmorrt? Ein Kabel verschmorrt nicht ohne Grund. Wo liegt die Ursache? Entweder gab es eine Überspannung oder Hitzeeinwirkung von Außen.

Wie das mit den Garantiebedingungen in deinem Fall aussieht weiss ich nicht, aber ich weiss das diese Versicherungen mehr ausschliesen als abdecken und damit für mich bei den Preisen uninteressant sind.

Ich habe den Thread mal in den Versicherungsbereich verschoben

 

twindance/MT-Moderation

:confused:

Was hat eine Garantie mit Versicherung zu tun?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 6. November 2014 um 00:48:02 Uhr:

:confused:

Was hat eine Garantie mit Versicherung zu tun?

Nennt sich Garantieversicherung, Die haben oftmals aber mehr Löcher (Lücken) als eine Prärie voller Präriehunde.

Wegen des Inkassos und der 70€ würde Ich mal Höfflich aber Nachdrücklich mit der Geschäftsführung des Autohauses reden.

Wenn für das Auto eine Teilkasko besteht, sollte der Schaden dort gemeldet werden (natürlich mit Abzug der ggf vorhandenen Selbstbeteiligung).

Melden kann er den Schaden ja, ob der aber gezahlt wird, möchte ich bezweifeln.

Warum ?

Kabelbrand/Schmoren ist mitversichert.

Nur der Schaden wurde nicht begutachtet, das könnte ein Hindernis sein, ob Fotos davon gemacht sind (als Nachweiß) und ob Rechnung der Werke anerkannt werden, ist eine andere Sache.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 6. November 2014 um 13:11:30 Uhr:

Warum ?

Kabelbrand/Schmoren ist mitversichert.

Nur der Schaden wurde nicht begutachtet, das könnte ein Hindernis sein, ob Fotos davon gemacht sind (als Nachweiß) und ob Rechnung der Werke anerkannt werden, ist eine andere Sache.

AKB A 2.2.1.

Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung,........ Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden......

Bei den mir vorliegenden bedingungen steht auf Seite 11 Abs. E.2 Welche Ereignisse versichern wir in der TK ?

 

"Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs"

Zuvor steht auch das, was Du angeführt hast, bezog sich aber auf Brand und Explosion und als was ein Brand gilt.

Darunter stand dann der von mir gegebene Satz der Verkabelung.

Ist also mitversichert.

Sorry, Du hast recht, hab wieder zu langsam/wenig gelesen und zu schnell geschrieben :( :rolleyes:.

Themenstarteram 6. November 2014 um 18:37

Merkt Ihr eigentlich, was Ihr da diskutiert? "Schäden durch Kurzschluss"...

Das ist es ja, was ich meinte, es ist kein Schaden durch Verschmorung sondern die Verschmorung ist die Folge!

Die versicherung will wohl den kurzschluss nachgewiesen bekommen.

ab und an schmoren auch leitungen wenn zuviel ampere durchläuft auch ohne kurzschluss.

Garantieversicherungen sind wie mehrfach verwendbare Kondome: bekommst Du es drauf, brauchst Du es nicht...;):D

Versuch es bei der TK.

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