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Meine erste Polizeikontrolle (im Volvo) ...

Themenstarteram 24. Januar 2007 um 9:20

Hi zusammen und guten Morgen,

heute morgen passiert. Landstraße, da wo ich normalerweise etwas mehr Gas gebe als erlaubt, wenig Verkehr, nach dem Abbiegen vor mir ein Opel Astra in Polizeigrün/silber.

Natürlich bin ich schön brav mit Tempo 95km/h hinter den Herren in Grün hergebummelt. Hinter mir ca. 4 weitere Fahrzeuge, die manch eingeleiteten Überholvorgang schnell wieder abbrachen. Übliche Situation, nix besonderes.

Im ersten Ort leuchtete mit die zwischen den Blaulichtern montierte Mitteilungslampe auf: "Bitte Folgen" (und der Polizeiwagen parkte einfach auf dem Bürgersteig). Dann "Stop" im Display - ich fuhr jedoch trotz Vorbild nicht auf den Bürgersteig und blockierte erst mal den Fahrzeugen hinter mir die Straße.

Nachdem ein Polizist die Fahrzeuge vorbeidirigierte kam er dann auf mich zu (und ich hatte wirklich keinen blassen Schimmer was er nun wollte. Pralinen hatte er auch nicht dabei, auch keinen Blumenstrauß).

Durch die heruntergefahrene Scheibe erzählte er dann, dass er mich WEGEN MEINEM ELCH angehalten hätte, und zeigte auf die Stofffigur am Kühler. Der Kollege derweil auf der Baifahrerseite in typischer Sicherungsstellung (als wenn der Elch flüchten könne oder wolle ;-)

Nun bin ich nicht unbedingt auf den Mund gefallen und fing an Fragen zu stellen, die er immer wieder mit dem Argument "Ermessensspielraum der Beamten", "da kann ja jeder kommen und irgendwelche Teile am Fahrzeug montieren" und wegen der "allgemeinen Verletzungsgefahr" solle ich das Teil doch abmachen.

5 Minuten später hatte er eine Visitenkarte von mir in der Hand, war mit der Kontrolle von FS und FzP fertig, erlaubte mir den Elch dranzulassen und wünschte eine gute Weiterfahrt.

Er hätte aus seinem Rückspiegel nicht gesehen, dass es ein Stofftier ist (somit die Verletzungsgefahr als weniger gering ansieht) und meine Argumente mit der doch deutlich höheren Verletzungsgefahr durch die fest montierten (originalen) Volvo Zusatzscheinwerfer, scheinbar ernst genommen. Als ich ihm dann von einer Kollegin in Grün erzählte die mich wegen dem Elch lächelnd aus einer Großkontrolle (schon 1 Jahr her) rausgewunken hat (anstatt wie viele andere routinemäßig zu kontrollieren) meinte er dann, dass er seinen Ermessenspielraum nicht mehr ausnutzen müsse.

Auf meine Bitte doch mal per E-Mail (wir unterhielten und irgendwie noch über die EDV im Polizeirevier, da er aus dem Ort kommt, in dem unser Büro ist) den StVo§ zu nennen, in dem das geregelt ist, meinte er, dass dies nicht so genau gefasst sei (eben Ermessensspielraum).

Da ich mit dem Elch schon über so manchen Grenzübergang bin, an vielen anderen Kontrollen VORBEI bin, und er eben die Weiterfahrt auch aktzeptierte, lass ich ihn mal dran ... (oder?)

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (und er meinte dann noch, dass der Elch schon recht versifft sei ;-)

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32 Antworten

Bei den aktuellen Wetter wird der ehmals nasse siffige Elch nass geworden sein,und bei unter null grad wird er zum knallharten Rambock!

Steht er eigentlich weiter vor als die Stossstange und die Zusatzscheinwerfer dan darfst du das nähmlich nicht;)

 

Ausserdem sieht das eh scheisse aus also mach ihn ab;):D

Gruß Martin

Themenstarteram 24. Januar 2007 um 9:38

Nein, er ist trocken und flauschig weich (obwohl nicht Perwoll gewaschen) ;-)

Aktuelles Stimmenbild für und gegen Befestigung des Elches:

1:1

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (wollte den kleinen Kerl noch mit in die Schweiz nehmen ;-)

am 24. Januar 2007 um 9:43

... so ist das eben: die, die Vorbilder sein sollen - die Ordnungshüter - nehmen es auch nicht immer genau.

Heißt dann: Sondereinsatzfahrzeug.

Damit ist erlaubt, auch ohne Blaulicht und Sirene in falscher Richtung in die Einbahnstraße zu fahren, auf Gehwegen zu parken usw..

Verletzungsgefahr durch Stoffelch hört sich ja noch lustig an.

Wo eine Verletzungsgefahr sein soll, wenn ich bei Winterreifen mit offener Radnarbe fahre, weiß ich bis heute nicht.

Warum Straßen- und sogar U- Bahnen mit einer riesigen und wohl "tonnenschweren" Anhängerkupplung als Rammbock im Straßenverkehr fahren dürfen, hat mir bis heute niemand erklären können.

Dass Polizisten auch nur Menschen sind und es auch nicht immer leicht haben, weiß ich, da ich 3 davon in der Familie habe.

Bitte jetzt nur nicht deshalb aus dem Forum ausschließen.

Gruß

Martin

Neuer Zwischenstand... 2:1 für den Elch... also dran lassen. Ich habe auch schon überlegt, mir einen solchen an die Front zu stellen. Doch leider war meine beste OHL nicht sehr begeistert von dieser Idee :(

Gruß Heiko

Gerade in Schweden wird das Thema auch schon diskutiert,die Unfallgefahr steigt mit einem Elch im Auto;)

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,460896,00.html

Gruß Martin

Wäre mal spannend, was ein Jurist dazu sagt...

Allerdings dürfte der Elch, wenn Du den großen Elch dahinter einen Fußgänger schultern läßt, keinen nennenswerten Einfluß auf dessen Verletzungsmuster haben - das Ding ist genauso weich, wie des Fußgängers Jacke. Und hat vermutlich etwa soviel Knautschzone. Das Problem ist ja beim Fußgängeranfahren in der Regel auch nicht, daß Du ihm mit der Stoßstange eine schöne Keilfraktur in die Unterschenkel machst (beim XC70 dürfte das eher schon das Knie treffen, ist damit eh gemeiner), sondern ihn auflädst, gegen die Scheibe donnern läßt und dann durch die meist folgende Vollbremsung wieder abwirfst.

Wäre mal interessant, ob ein XC70 oder XC90 (oder ein anderer Hochbeiner) den Fußgänger nicht eher so erwischt, daß er zu Boden geht. Und ihn dann im Wortsinn überrollt. Wobei der Schwerpunkt immer noch über den Knien liegen dürfte ;).

Insofern ist das mit der Verletzungsgefahr wahrscheinlich tatsächlich eher durch die Annahme begründet gewesen, daß der Elch aus Hartplastik sein könnte... Dann könnte der geneigte Passant noch ein paar Elchsplitter im eh schon kaputten Fuß haben.

Die Scheinwerfer dürften eigentlich auch keinen großen Effekt haben: Da sie unter dem Aufprall Richtung Haube angeklappt werden, stehen die da rum wie die Haube. Ein paar feine Glassplitter mehr - aber die dürften nicht stören. Nach der Frontscheibe hat der Fußgänger eh ein paar abbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von V40-MW

Heißt dann: Sondereinsatzfahrzeug.

Nicht ganz. Das was Du meinst, sind die für die Polizei in §35 Abs. 1 StVO geregelten Sonderrechte. Danach dürfen die Berechtigten, wenn es dringend geboten ist, um die hoheitliche Aufgabe zu erfüllen, unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, gegen die StVO verstoßen (also eigentlich wird sie für sie dann aufgehoben, was im Effekt aber gleich ist).

Rammt Dich ein Fahrzeug unter in Anspruchnahme von Sonderrechten, wird meist vermutet, daß die Sicherheit der anderen nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Oder anders: Ein Stoß und der Polizist hat ordentlich Ärger.

Daß der Polizist mit Sonderrechten auf dem Fußweg parken darf, macht Sinn - bevor er beim Raubüberfall auf Oma Hilde lange einen Parkplatz sucht. Oder mal verkehrt durch die Einbahnstraße fährt (was in der Regel nicht sonderlich gut geht, wenn die Einbahnstraße recht schmal ist, was meist der Grund dafür ist, daß die Einbahnstraße eine Einbahnstraße wurde), um den flüchtenden Handtaschendieb zu stellen oder auf Busspuren rumkurvt, um zügiger zum Hochhausabspringer zu kommen, der ihn aber nicht schon Kilometer vorher tröten hören soll...

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten kann, muß aber nicht durch Blaulicht kenntlicht gemacht werden.

der Elch gehört zu Torstens XC wie ein knurrender Magen zu den GT´lern :D

Nach einem Tierausweis oder den Impfausweis für den Elch haben die Polizisten nicht gefragt??

Grüße,

Eric,

PS: hast Du Fotos von den Polizisten?? :D

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Wäre mal spannend, was ein Jurist dazu sagt

Wozu? Dranlassen oder Abmachen? Lass ihn dran....

Die StVZO sieht (erstaunlicher Weise) keine Regelung für das Anbringen von Stofftieren am Fahrzeug vor. Es kommt daher auf die Generalklausel an:

§ 30c Vorstehende Außenkanten

(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Wenn Elchi den Verkehr (:)) nicht gefährdet - und das tut er ja als Softie nicht - stört er nicht. Sein negativer Einfluss auf die ausgefeilte Aerodynamik des XC 70 ist ja Deine Sache ;)

Gruß, Hagen

am 24. Januar 2007 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von d5er

nähmlich

Wer 'nämlich' mit 'h' schreibt ist d... :D

Der Elch bleibt natürlich dran!!!

 

Steve

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

PS: hast Du Fotos von den Polizisten?? :D

You made my day... *lol* :D :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten kann, muß aber nicht durch Blaulicht kenntlicht gemacht werden.

Blaulicht _und_ Signalhorn !

SNCR

Torsten

Falsch. Blaulicht und Signalhorn zusammen ordnen an, daß andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. §38 StVO.

Sorry, could also not resist... (Gruß an Guido ;) )

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Wäre mal spannend, was ein Jurist dazu sagt...

Hallo,

leider bin ich erst im 3. Sem. und habe mit der Stvo noch nichts am Hut gehabt und bange derzeit um die Zwischenprüfung.

Ich blätter aber nochmal in den schlauen Büchern.

MFG

 

Christian, der gleich zur Verwaltungsrechts AG muss

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