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MEIN TT IST GEKLAUT WORDEN...

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 6:58

Hallo,

ich konnte nur 2 Std. schlafen heute, war schon bei der Polizei habe bei der Versicherung angerufen usw.

Gestern hatte ich mir schön im Biergarten die Fussballspiele angeguckt, nach dem letzten Spiel wollte ich nach Hause fahren und was ist, WO IST MEIN SCHLÜSSEL? WO IST MEIN AUTO???

Anscheinend hat einer mein Schlüssel geschickt aus meine Tasche geklaut und ist mit den Wagen abgehauen!!!

Was soll ich jetzt machen? ich hab voll schiss dass die Versicherung Faxen macht weil auch der Schlüssel weg ist!!!

Beste Antwort im Thema
am 4. Juli 2008 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von dude250_0

Auf den Einstiegsleisten die ausgetauscht werden haben die Diebe tiefe Kratzer hinterlassen deswegen werden die ersetzt, und die Fußmatten sind total versifft inkl. Ölflecken usw., sollte ich lieber sagen ach ne lass mal die Flecken krieg ich schon raus???

Wenn dir effektiv ein Schaden entstanden ist, sollst du den natürlich auch regulieren lassen, für dich angenehme Nebeneffekte wie der gleichzeitige Wegfall bereits vorher vorhandener Beschädigungen würde ich dann nur nicht so breittreten ;)

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am 10. Juni 2008 um 12:18

üble Sache, hoffentlich klappt alles mit der Versicherung!

Kann dir ja auch passieren, dass du den in ein paar Tagen wieder bekommst, völlig zerbeut und kaputt...

Wollen wir nicht hoffen.

Ansonsten immer den Thread "Bin neu hier" im Auge behalten.

Spass beiseite: mein Beileid, vor allem die TT-lose Zeit :(

Grüße

Erst einmal mein Beileid, mehr Pech geht kaum.

So lange keine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, muß die Versicherung zahlen.

Es wäre natürlich besser gewesen, vor der Anzeige mit Deinem Versicherungsagenten die Vorgehensweise zu besprechen, aber hinterher ist man immer schlauer.

Hier ein Link zu grober Fahrlässigkeit im Restaurant

http://www.ruv.de/.../5_autoschluessel.jsp

 

Ich drücke Dir ganz fest beide Daumen.

 

Beste Grüße

 

madspanien

am 10. Juni 2008 um 12:30

Oh man ist ja krass xD

Hast wohl nen paar Bierchen zu viel getrunken beim Fuba gucken. Dann hat sicherlich das Mädel auf deinem Schoß ihn dir weg genommen xD

Jetzt fahren die mit dem guten Ding durch die Gegend ( vielleicht richtung Polen ) und morgen haben die ca. 30.000€ mehr :D

Kleiner Spaß mein Beileid

vllt mal mobile.de und autoscout24.de im auge behalten, dann kannst du die asis vllt sogar schnappen.....wer weiß, vllt sind sie dumm und inserieren da sogar :D

du willst die karre ja gar nich zurück.... aber rache ist blutwurst ! :D

am 10. Juni 2008 um 12:41

also zuerst mit dem versicherungspartner zu sprechen ist kompletter blödsinn. bin selber einer. wenn man feststellt, dass das auto weg ist, ist polizei an erster stelle. sonst sieht es nämlich genau danach aus: "wie formuliere ich es richtig, damit es versichert ist"

könnte mir vorstelle, dass der schlüssel dir aus der tasche gefallen ist und jemand diesen gefunden hat. ich schätze du hast ne lockere hose angehabt. aus einer jeans wäre das ganze unmöglich. und da man eine schlüssel in einer lockeren hose gar nicht sieht, wäre es schon riskant da mal blind reinzugreifen.

tut hier aber nichts zur sache und wir gehen vom diebstahl aus. denn grobe fahrlässigkeit liegt nicht vor.

hoffe darauf, dass der wagen nie gefunden wird. denn wenn, ... dann ist der zustand selten angenehm und die abwicklung über die versicherung wird spassisg, weil auch sowas wie ein restwert vorhanden sein wird, bzw. über eine widerherstellung nachgedacht wir.

 

beileid vom tiefsten herzen und guten ausgang. berichte wenn es was neues gibt.

am 10. Juni 2008 um 13:18

die Chance, dass nur ein paar Kleinkriminelle die Gelegenheit beim Schopfe gefasst haben um ne Spritztour zu machen halte ich hier für sehr hoch.

Professionelle Autodiebe suchen nicht nach Schlüssel im Biergarten.

Ich hoffe, das der TT mit leergefahrenem Tank ein paar 100 km weiter wieder auftaucht und nicht all zu sehr ramponiert ist.

Heiko

PS: Kopf hoch ;)

naja, m.E. sollte der Wagen nicht wieder auftauchen - da somit dem TE Haufen Ärger/ Arbeit erspart bleibt, zudem ist immer die Frage offen, wie der Wagen während der Zeit des "Verschwindens" beandelt wurde.

Ich gehe davon aus, dass die Einzelteile demnächst bei ebay.de o.ä. aufzufinden sind.

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 13:43

Man es gibt doch gar nix schlimmeres!!!

Ich weiss jetzt momentan gar nicht was ich hoffen soll, wenn der Wagen wieder auftaucht wäre aufjedenfall einfacher für mich denn ich weiss bisher nicht was die Versicherung da letztendlich sagt, andereseits will ich mir auch gar nicht vorstellen wie der Wagen behandelt wurde wahrscheinlich bis 8000rpm hoch gedreht usw. wenn da keine Beulen, Kratzer oder sonstiges dran sind.

Ich weiss nur es wird so wie es kommen mag teuer für mich werden denn wenn der Wagen repariert werden muss wenn der auftaucht komm ich in die Versicherung hoch genauso als wenn der Wagen weg bleibt und die Versicherung für den Schaden aufkommt.

@Ka184: weisst du wie das ist mit dem Wiederbeschaffungswert? ich hab nämlich gelesen dass wenn die Autos gestohlen werden und die keine Elekt. Wegfahrsperre haben man nur 90% des Wertes ersetzt kriegt und keine 100%. In meinem Fall ist der Wagen aber mit dem Original-Schlüssel geklaut worden! was passiert dann???

 

am 10. Juni 2008 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von dude250_0

Man es gibt doch gar nix schlimmeres!!!

Ich weiss jetzt momentan gar nicht was ich hoffen soll, wenn der Wagen wieder auftaucht wäre aufjedenfall einfacher für mich denn ich weiss bisher nicht was die Versicherung da letztendlich sagt, andereseits will ich mir auch gar nicht vorstellen wie der Wagen behandelt wurde wahrscheinlich bis 8000rpm hoch gedreht usw. wenn da keine Beulen, Kratzer oder sonstiges dran sind.

Ich weiss nur es wird so wie es kommen mag teuer für mich werden denn wenn der Wagen repariert werden muss wenn der auftaucht komm ich in die Versicherung hoch genauso als wenn der Wagen weg bleibt und die Versicherung für den Schaden aufkommt.

@Ka184: weisst du wie das ist mit dem Wiederbeschaffungswert? ich hab nämlich gelesen dass wenn die Autos gestohlen werden und die keine Elekt. Wegfahrsperre haben man nur 90% des Wertes ersetzt kriegt und keine 100%. In meinem Fall ist der Wagen aber mit dem Original-Schlüssel geklaut worden! was passiert dann???

die 90% regelung gilt nicht pauschal. manche geben z.b. auch nur einen kleinen zuschlag auf die teilkaskoprämie, wenn es sich um ein beliebtes objekt handelt. a).deiner hat eine wegfahrsperre. b). wie der wagen weggkam ist nicht entscheident. > ausser grobe fahrlässigkeit natürlich.

du bekommst im normalfall den widerbeschaffungswert (wert am tage der entwendung) abzüglich sb - wenn vereinbart.

kacke ist es so oder so. besser natürlich wenn der wagen nicht auftaucht. denn du weisst nicht was mit dem veranstaltet wurde.

wenn er jedoch wegbleibt bekommst du zwar die kohle, jedoch nur so viel wie der wert war.

also reichts nur für einen gebrauchten. und wie der behandelt wurde ist halt auch glückssache.

und wenn du nach einem gebrauchten suchst, der wie deiner war und ganz viel pech hast, bekommst du auch noch deinen angeboten.

 

naja, ... hilft alles nichts. hoffe du hast einen kompetenten ansprechpartner, der sich der sache annimmt. sonst helfen wir dir hier weiter wie es eben geht. wenn besondere fragen auftauchen kannst auch über PN schreiben.

Kann ich in dem Zusammenhang auch was anderes fragen????

Habe auf einer Motorradtour meinen TT-Schlüssel verloren. Also auf guten 350 km irgendwo.

Eigentlich kann damit ja keiner was anfangen, weil weiß ja keiner wo der hingehört. Nur Audi könnte ihn auslesen.

Muss ich diesen Schlüsselverlust meinem Händler, der Polizei meiner Versicherung melden?

Danke euch

Jürgen

am 10. Juni 2008 um 15:11

Zitat:

Original geschrieben von lakolas

Habe auf einer Motorradtour meinen TT-Schlüssel verloren. Also auf guten 350 km irgendwo.

Sind die Teile irgendwie besonders klein oder glitschig?

Dachte schon beim TE, dass sowas eine ziemliche Ausnahme wäre und nun kommst du auch noch ;)

Zitat:

Original geschrieben von patrick202

und wie man jemandem den SChlüssel aus der Hosentasche zieht möchte ich gerne sehen..

Dann treib´ Dich mal einen Samstag Vormittag in Essen (guckst Du hier: www.automaerkte-deutschland.de/Essen.html) auf dem Gebraucht-Kfz-Markt oder ähnlichen Märkten herum. Da sind Trickbetrüger unterwegs, die Dir mit einer Rasierklinge die Hose auftrennen um Deine Kohle aus der Hosentasche zu klauen, ohne dass Du es merkst. Drei oder vier lenken Dich ab und dann geht das so schnell.....

 

Ich kenne einen grundsätzlich mit allen Wassern gewaschenen Auto-Händler, dem das dort so passiert ist. Davor ist keiner gefeit.

 

Grüße

Markus

am 10. Juni 2008 um 15:18

Zitat:

Original geschrieben von lakolas

Kann ich in dem Zusammenhang auch was anderes fragen????

Habe auf einer Motorradtour meinen TT-Schlüssel verloren. Also auf guten 350 km irgendwo.

Eigentlich kann damit ja keiner was anfangen, weil weiß ja keiner wo der hingehört. Nur Audi könnte ihn auslesen.

Muss ich diesen Schlüsselverlust meinem Händler, der Polizei meiner Versicherung melden?

Danke euch

Jürgen

sollte grundsäzulich bei der versicherung angezeigt werden.

polizei kann nichts dafür, wenn du den schlüssel verlierst.;)

stell dir vor einer der ihn findet entführt einen audimitarbeiter und lässt diesen schlüssel auslesen. du weisst worauf ich hinaus will?

am 10. Juni 2008 um 17:12

Mir ist 2005 mein damaliger Wagen aus dem Carport gestohlen worden.

Wurde 4 Tage später im Wald 150 entfernt gefunden,komplett ausgeschlachtet, wirtschaftlicher Totalschaden.

Versicherung hat Wiederbeschaffungswert bezahlt,habe einen gleichwertigen Wagen beim :) bekommen.

Insofern alles nochmal glatt gegangen.

Auto war ein Seat Leon Top Sport.

Professionelle Kriminelle hatten in dieser Nacht satte 60 Autos in 5 Stunden im Großraum Hamburg entführt,alles VAG Autos.

Zitat:

Original geschrieben von ka184

Zitat:

Original geschrieben von dude250_0

Man es gibt doch gar nix schlimmeres!!!

Ich weiss jetzt momentan gar nicht was ich hoffen soll, wenn der Wagen wieder auftaucht wäre aufjedenfall einfacher für mich denn ich weiss bisher nicht was die Versicherung da letztendlich sagt, andereseits will ich mir auch gar nicht vorstellen wie der Wagen behandelt wurde wahrscheinlich bis 8000rpm hoch gedreht usw. wenn da keine Beulen, Kratzer oder sonstiges dran sind.

Ich weiss nur es wird so wie es kommen mag teuer für mich werden denn wenn der Wagen repariert werden muss wenn der auftaucht komm ich in die Versicherung hoch genauso als wenn der Wagen weg bleibt und die Versicherung für den Schaden aufkommt.

@Ka184: weisst du wie das ist mit dem Wiederbeschaffungswert? ich hab nämlich gelesen dass wenn die Autos gestohlen werden und die keine Elekt. Wegfahrsperre haben man nur 90% des Wertes ersetzt kriegt und keine 100%. In meinem Fall ist der Wagen aber mit dem Original-Schlüssel geklaut worden! was passiert dann???

die 90% regelung gilt nicht pauschal. manche geben z.b. auch nur einen kleinen zuschlag auf die teilkaskoprämie, wenn es sich um ein beliebtes objekt handelt. a).deiner hat eine wegfahrsperre. b). wie der wagen weggkam ist nicht entscheident. > ausser grobe fahrlässigkeit natürlich.

du bekommst im normalfall den widerbeschaffungswert (wert am tage der entwendung) abzüglich sb - wenn vereinbart.

kacke ist es so oder so. besser natürlich wenn der wagen nicht auftaucht. denn du weisst nicht was mit dem veranstaltet wurde.

wenn er jedoch wegbleibt bekommst du zwar die kohle, jedoch nur so viel wie der wert war.

also reichts nur für einen gebrauchten. und wie der behandelt wurde ist halt auch glückssache.

und wenn du nach einem gebrauchten suchst, der wie deiner war und ganz viel pech hast, bekommst du auch noch deinen angeboten.

 

naja, ... hilft alles nichts. hoffe du hast einen kompetenten ansprechpartner, der sich der sache annimmt. sonst helfen wir dir hier weiter wie es eben geht. wenn besondere fragen auftauchen kannst auch über PN schreiben.

Ist ja so nicht ganz richtig. Es gibt immer hin eine Neuwertentschädigung in der Vollkasko. Und dabei spielt halt eine Rolle wie alt das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Entwendung war. Und bei den meisten guten Tarifen gilt die 24 Monate! Es sei denn billig billig dann musste mit 6 Monaten auskommen.

Wenn man all diese Dinge nicht weiss sollte man den Geschädigten hier nicht völlig verunsichern. Ohne diesen Fakten ist das Kaffeesatzleserei aber hat mit fachgerechten Tips nicht viel zu tun.

Girks

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