Mein Totalschaden TT wird jetzt als leichter Unfallwagen verkauft
Hallo Zusammen,
der ein oder andere hat ja mitbekommen, dass mein wenige Tage alter Roadster von einem LKW abgeschossen worden ist.
http://www.motor-talk.de/.../...tzt-ein-totalschaden-t3354743.html?...
Bei diesem Unfall wurde das Fahrzeug so beschädigt, dass sich der Schaden auf 20.500€ belief.
Hier die Schäden laut Gutachten:
Zitat:
Starker Front- und Heckschaden. Die Motorhaube, beide Kotflügel, beide vorderen Radhäuser, das Frontblech und das Kühlerpaket waren eingedrückt. Beide Scheinwerfer und diverse Anbauteile waren gebrochen. Der linke vordere Rahmen war verformt und nach unten verbogen. Das linke Vorderrad und die rechte vordere Felge waren beschädigt. Beide Türen und A-Säulen waren lackbeschädigt. Beide Stoßfänger waren gebrochen. Das Heckblech und das linke Schlussleuchtentragblech waren eingedrückt. Der Heckdeckel war geknickt. Die linke Schlussleuchte war gebrochen. Die linke Seitenwand war lackbeschädigt. Das linke hintere Radhaus was eingedrückt.
Jetzt wird dieser TT als Gebrauchter angeboten. Laut dem Händler hatte der TT leinen leichten Frontschaden, daher wurde die Stoßstange und die Haube gegen neue original Audi Teile ersetzt. Daraufhin habe ich gefragt, ob sonst noch was durch den Unfall beschädigt war. Laut dem Händler war der TT nicht verzogen oder hatte keinen Heck oder sonstigen Schaden!
Jetzt meine Frage an euch, was soll ich jetzt machen? Denn der TT wird jetzt als leichter Unfallwagen verkauft, obwohl es ein sehr sehr großer Schaden war!!!
Gruß OG-YY-220
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von OG-YY-220
Also ich habe eine Mail verfasst und dass Gutachten, den Mobile Verkaufszettel und den E-Mail Verkehr zwischen dem Händler und mir, an die Polizei und der Staatsanwaltschaft Coburg gemail. Da bin ich jetzt mal gespannt....
Gruß OG-YY-220
DIESES FAHRZEUG IST LT.GUTACHTEN NICHT VERKEHRSSICHER !!!! Hat es dann überhaupt noch eine Zulassung, bzw. TÜV ? Ich bin nicht versiert genug, diesen Sachverhalt abschließend zu beurteilen.
Du (OG-YY-220) hast deine Pflicht als Staatsbürger BESSER erfüllt als die Träumer in den grünen Jacken !
Zumindest hast Du nachweislich alles versucht was man Dir ermöglicht hat.
Hut ab! Bernd35
Ähnliche Themen
397 Antworten
Sehr gut!!!
So habe heute eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten:
Das Verfahren gegen den Verkäufer wir eingestellt, da es zu keinem Verkauf der Fahrzeuges kam, daher auch kein Betrug vorliegt.
Gruß OG-YY-220
Darum läuft das Geschäft ja auch so gut für die Kollegen ;)
Zitat:
Original geschrieben von OG-YY-220
So habe heute eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten:
Das Verfahren gegen den Verkäufer wir eingestellt, da es zu keinem Verkauf der Fahrzeuges kam, daher auch kein Betrug vorliegt.
Gruß OG-YY-220
Was anderes war ja eigentlich auch nicht zu erwarten.
Leider...
meine fresse :mad:
Danke trotzdem für die zeitnahen Infos.
Ich lerne daraus, wenn mich einer Erschießen Vergewohltätigen Betrügen oder Belästigen will, muß ich es erst erdulden -- aber nicht ohne einen Zeugen dabei zu haben mit dem ich nicht verwandt oder verschwägert bin -- und dann habe ich vor einem DEUTSCHEN Gericht auch eine Aussicht auf Erfolg.
ACHTUNG SARKASMUS:
Vielleicht sollte man doch mal allmälich über die partielle Einführung von gewissen Teilen der Sharia nachdenken.
Vorteil wäre ganz klar, Vielen würde man Ihre Missetaten schon von weitem ansehen, UND WÄHRE GEWARNT :rolleyes:
Die Richter z.B müssten dann natürlich zum großen Teil mit halbtransparenten dunklen Augenbinden rumrennen.
Wäre noch zu untersuchen, was mit dem Fahrzeug weiter passiert.
Also doch ein Undercover-Agent, der einen Hinweis mit Aktenzeichen im Fahrzeug hinterlässt ???
( P.S. Mich würde die Härte der Gesetze sicherlich besonders treffen: Ich müßte vermutlich einige Zeit Fahrrad fahren statt TT :D:D:D
Aber das habe ich wegen der LINIE sowiso vor im Frühjahr.....)
Zitat:
Original geschrieben von OG-YY-220
So habe heute eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten:
Das Verfahren gegen den Verkäufer wir eingestellt, da es zu keinem Verkauf der Fahrzeuges kam, daher auch kein Betrug vorliegt.
Gruß OG-YY-220
:eek: Holy Fuc.ing Crap! :eek:
Rechtlich gesehen, leider klar....
Zitat:
Original geschrieben von OG-YY-220
So habe heute eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhalten:
Das Verfahren gegen den Verkäufer wir eingestellt, da es zu keinem Verkauf der Fahrzeuges kam, daher auch kein Betrug vorliegt.
Gruß OG-YY-220
Vielleicht hätten wir uns alle hier doch nicht so transparent zu dem Thema äußern sollen. Eventuell hat das eben auch verhindert, dass es überhaupt zum Tatbestand kommt. Ohne Tatbestand (in diesem Fall leider) keine Verurteilung möglich.
:-(
Zitat:
Original geschrieben von DonJuelz
Rechtlich gesehen, leider klar....
Richtig.
Und unter uns, Freunde, im Grunde bin ich (jetzt wirklich mal ganz abstrakt und grundsätzlich betrachtet) sogar froh, dass ich in unserer Rechtsordnung nicht schon mal präventiv zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil jemand vermutet, ich könnte unter Umständen in der Zukunft vor haben, eine Straftat zu begehen.
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Darum läuft das Geschäft ja auch so gut für die Kollegen ;)
Frechheit ist das.... -.-
Absolute Frechheit.
Ich verstehe nur eines nicht:
Es ist nicht zum Verkauf gekommen, also liegt keine Straftat vor! Leichtet ein.
Aber warum hat dann nicht ein von der Polizei beauftragter Testkäufer den Wagen gekauft? Das kann ich nicht nachvollziehen?!
Zitat:
Original geschrieben von Auto86
Aber warum hat dann nicht ein von der Polizei beauftragter Testkäufer den Wagen gekauft? Das kann ich nicht nachvollziehen?!
Weil die weitaus besseres zu schaffen haben, als sich um solche Pillepalle zu kümmern...
Zitat:
Original geschrieben von 00-Schneider
Weil die weitaus besseres zu schaffen haben, als sich um solche Pillepalle zu kümmern...
Stimmt, z.B. an völlig unsinnigen Stellen rumstehen und Leute wg. überhöhter Geschwindigkeit dran zu kriegen!
Jetzt mal im Ernst! Klar gibt es wichtigeres, aber bei der Polizei wird die Priorität nach dem zu erzielenden Profit und nicht nach Straftatbestand gesetzt!!!
Zitat:
Original geschrieben von Auto86
Stimmt, z.B. an völlig unsinnigen Stellen rumstehen und Leute wg. überhöhter Geschwindigkeit dran zu kriegen!
Jetzt mal im Ernst! Klar gibt es wichtigeres, aber bei der Polizei wird die Priorität nach dem zu erzielenden Profit und nicht nach Straftatbestand gesetzt!!!
Hehe - solange die Tempolimits die Statistiken (Verkehrunfälle / Verkehrstote) positiv beeinflussen, dreht sich diese Kontrollspirale immer schneller. Leider.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Tatbestand, da kein Eingriff.
Es ist ein Unding, dass solche Unfallfahrzeuge ohne entsprechenden Hinweis angeboten werden - aber hieraus direkt eine 23-Seiten MT-Arie draus zu machen zeugt von enormer Langeweile der Beteiligten.
Wie behütet muss das eigene Leben sein, wenn man sich hierüber derart intensiv ergiessen muss? Uns kann es doch allen nur sehr gut gehen...