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Mein Fahrzeug/Versicherungsnehmer Lebenspartnerin.Wer braucht Volmacht bei Strassenverkehrbehörde?

Themenstarteram 29. August 2023 um 8:59

Hallo,

kann mir jemand sagen da wir gerade ein auto suchen aber beide auch vormittags arbeiten müssen und nicht gleichzeitig zum Strassekverkehrsamt können,wie das abläuft?

Also.ich fahre zum Beispiel aus Wuppertal nach z.b Berlin und kaufe ein Auto auf mich(Vertrag mein Name)

Zurück in Wuppertal besorge ich auf selbes Fahrzeug eine Versicherungskarte auf den Namen meiner Partnerin und möchte dann ummelden auf mich das Fahrzeug beim Verkehrsamt.

Brauche ich eine Vollmacht?

Oder bräuchte sie eine Vollmacht wenn sie alleine geht?

also versicherungsnehmer und Halter verschieden.Wer hat freie hand beim Strassenverkehrsamt?

Danke

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5 Antworten

Sie bräuchte eine Vollmacht. Du nicht.

Der auf den der Wagen angemeldet werden soll muss selbst anmelden oder eine Vollmacht ausstellen und den Ausweis mitgeben sowie vorab den Wisch vom Zoll zur Abbuchung der Kfz Steuer mit Kontodaten ausfüllen.

Und die EvB muss den abweichenden Halter zulassen. Denn wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweicht, will das die Versicherung wissen und muss das in der EvB vernerken. Es wird auch regelmäßig ein Aufschlag auf die Prämie verlangt. Bei Ehepaaren aber oft auch nicht.

Bei Lebenspartner auch nicht, i.d.R. muss das auch nicht auf der eVB angegeben werden, solange der Lebenspartner und der VN die gleiche Adresse haben

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 29. August 2023 um 16:53:02 Uhr:

Und die EvB muss den abweichenden Halter zulassen. Denn wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweicht, will das die Versicherung wissen und muss das in der EvB vernerken. Es wird auch regelmäßig ein Aufschlag auf die Prämie verlangt. Bei Ehepaaren aber oft auch nicht.

Hm. Ich hatte damals aber nichts angegeben oder meinst Du den Fahrerkreis? Das ist aber für die EVB egal..

Ich war Vn und Partnerin war Halterin.

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