Mein erster Unfall "HILFE"

Audi RS4 B5/8D

Guten abend, mich hats heute erwischt oder besser gesagt mein heis geliebter paradiesgrüner 1.9TDI🙁
war auf der Hauptstraße als einer aus der Seitenstraße heraus kam und mir trotzdem ich auf die Gegenspur ausgewichen bin (gerade kein Gegenverkehr) in die Seite hineingefahren ist. Nun weis ich leider noch nicht wie schwer der SChaden ist, werde morgen auf Arbeit einen unabhängigen Gutachter kommen lassen und meine Versicherung bescheit geben.
 
Gibts irgend etwas was ich beachten muss? Der Unfallverursacher hat sich schon viel entschuldigt und es tut ihm auch leid das er mir in meinen schönen Audi gefahren ist (ihm hat der gute selbst so sehr gefallen 😁)
er hat auch bei der Polizei zu gegeben das er der schuldige ist und naja VOrfahrtsfehler seinerseit halt.
 
Wie gehts nun weiter ich hab damit echt garkeine Erfahrung Bilder IM Anschluss

50 Antworten

Hier ist es etwas näher erklärt.

Naja, zumindest dürftest du mit 4500 Euro nochmal am wirtschaftlichen Totalschaden vorbeigeschrammt sein.

Was denkst du was dich das "inoffiziell" kosten würde? Aber auf jeden Fall ist's ja schon mal gut dass dir ein Anwalt da weiterhelfen kann. Bei einem Bekannten hat das auch richtig viel gebracht - auch wenn der erste Gutachter völligen Schmarrn geschrieben hatte (so von wegen Schaden hätte schon vorm Unfall sein können, Wert war zu niedrig angesetzt, zu niedrige Reparaturkosten, falsche Teilenummern). Er hatte sich dann einen zweiten Gutachter genommen, dem ersten Gutachter den Fall mitgeteilt und sich verweigert, die Reinkosten des Gutachtens zu übernehmen und dieser hat dann - höchst beleidigt - ein geniales Schreiben verschickt: Weil mein Bekannter seine Arbeit anzweifeln würde und sowieso im Unrecht ist, verzichtet er freiwillig auf das Geld fürs Gutachten und sowieso... 😁

na den anwalt nehm ich erst wenn die Versicherung anfängt herum zu spinnen und ihr Gutachter auch Misst verzapft, was ich aber eher weniger denke da diese mit unserem Autohaus zusammenarbeitet, des weiteren ist es mir fast ein bissel wie egal, denn setzt der den Preis so niedrig an und es ist es einfach nicht wert darum zu kämpfen dann lass ich ihn wie normalerweise vorgesehen von unserer Werkstatt wieder herrichten und die wird dann schon *trotzdem* eine ordentliche Rechnung an die schicken, also viel zahlen müssen die so oder so.
 
Mal schauen wie es weiter geht, achso meine Fahrertür hängt auch minimal, ab 160km/h hab ich Fahrtwindgeräusche *lästig so etwas* ich mach aber nichts mehr dran bevor nicht alles geklärt ist.

Also wie gesagt, ich würd gleich zum Anwalt gehen, der stellt dann auch Forderungen über Auslagen ( zB Pauschale für Telefon usw) Ausfalltage, Reperatur und und und.... vor allem sieht die Versicherung sofort das sie dich nicht verarschen können! Und vor allem kosts nix!
Hab das inzischen schon 4 mal so praktiziert. warum soll ich mich damit rumärgern!! Irgendwie stehen die anderen unheimlich auf mein Heck! Ach ja, einmal wars auch teilweise die Seite! 🙂

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von DerHase007


Also wie gesagt, ich würd gleich zum Anwalt gehen, der stellt dann auch Forderungen über Auslagen ( zB Pauschale für Telefon usw) Ausfalltage, Reperatur und und und.... vor allem sieht die Versicherung sofort das sie dich nicht verarschen können! Und vor allem kosts nix!
Hab das inzischen schon 4 mal so praktiziert. warum soll ich mich damit rumärgern!! Irgendwie stehen die anderen unheimlich auf mein Heck! Ach ja, einmal wars auch teilweise die Seite! 🙂

Gruß

Dem kann ich nur beipflichten - vor allem überlegen sich dann die Versicherung, ob sie wirklich noch mal die und die Rückfrage/Beanstandung machen sollten, weil jede Antwortanwalt kostet die dann ordentlich. So geht's wenigstens fix über die Bühne.

Zitat:

Original geschrieben von A4Neuling


 
Dem kann ich nur beipflichten - vor allem überlegen sich dann die Versicherung, ob sie wirklich noch mal die und die Rückfrage/Beanstandung machen sollten, weil jede Antwortanwalt kostet die dann ordentlich. So geht's wenigstens fix über die Bühne.

 na dann werd  ICH mich am Montag nach dem 5h stunden langen Theorieteil meiner Gesellenprüfung 😁 mal zum Anwalt begeben

was könnte ich denn für meinen jetzt noch in etwa verlangen wenn ich ihn doch verkaufen würde so wie er ist? FAHRBEREIT ist er ganz normal,Rhamen und Achsen sind unversehrt, ich denke mal } da es ein TDI ist gibts nochmal Zuschlag 😁

Die Versicherung/Gutachter wird 2.500 € Restwert oder mehr ermitteln aber man bekommt 3800€ und mehr privat dafür. So oder ähnlich wird es ablaufen würde ich schätzen.

Zitat:

Original geschrieben von Audi Lehrling



na dann werd ICH mich am Montag nach dem 5h stunden langen Theorieteil meiner Gesellenprüfung 😁 mal zum Anwalt begeben

ausgerechnet wenn man den Kopf voll hat mit den ganzen Problemen um den Unfall ist die Gesellenprüfung. Ja so ist es immer: Ein Unglück kommt selten allein.

Aber du wirst sehen alles wird schon gut werden, das Auto wird wieder heile mit gutem Gewinn und die Theorieprüfung ist leichter als man befürchtet hat.....

ja hoff mers, drückt mir die Daumen 🙂

hatte nahezu denselben schaden , waren bei mir 2900 euro bei audi wurde er gerichtet

So liebe AUDIANER, ich brauch nochmal euren Rat
 
erstens der Kostenvoranschlag beträgt inklusive Mehrwertsteuer 4800Euro
ohne 19%teure Steuer währens knapp über 4000Euro
 
Von der Polizei kam heute auch ein Brief, ich soll meine Personendaten angeben usw. frag mich wozu die meinen Ausweis und Führerschein am Unfallort hatten, vielleicht um einfach die Bildchen anzuschauen oder was k.a.
Ich kann da noch meine Zeugenaussage drauf schreiben.
Wie oder was soll ich schreiben???
 
Was für ein Schreiben soll ich an die Versicherung mit Kostenvoranschlag zusammen schicken? (sollten meine Kontodaten gleich mit drauf stehen?)
 
zum Anwalt bin ich noch nicht gekommen, da mir dir Zeit gefehlt hat, gibt zuviel Arbeit 🙂
 
Achso und ein Gutachter war bis jetzt auch nicht da, weil das Autohaus in dem ich arbeite mit der gegnerischen Versicherung zusammen arbeitet und beim Kostenvoranschlag liegen auch detailreiche Bilder meines geschädigten Audis als Anlage bei.
 
Bitte um Tipps, Danke *p.s.: hab keinen Bock zum Anwalt zu rennen, das ist nur en haufen Zeit dir drauf geht*

Frage: 
 
Es geht um Folgendes:
Am -- -- 2005 hatte ich einen Verkehrsunfall. Es handelte sich um einen Auffahrunfall. Ich stand an der roten Ampel und von hinten ist mir jemand aufs Auto gefahren. Anscheinend war er durch irgendwas abgelenkt und hatte nicht aufgepasst.
Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen und den Unfallfahrer gebührenpflichtig verwarndt.
Mein Wagen war noch fahrtüchtig, die Rückleuchten funktionierten noch. Der Wagen war halt nur hinten eingedrückt.
Am nächsten Tag kam auf meinen Anruf hin ein KFZ-Sachverständiger vorbei und nahm den Schaden auf.
Eine Woche später hatte ich das Gutachten über den Unfallschaden im Briefkasten.
Der Gesamtschaden am meinem Auto betrug ---- Euro.
Ein KFZ-Mechachniker aus meiner Familie meinte nun, dass er den Schaden mit relativ geringen Mitteln so reparieren könne, dass man die Unfallfolgen kaum noch sieht.
Da ich im Moment etwas Geld ganz gut bebrauchen konnte, habe ich mich nun mit der KFZ-Versicherung des Unfallgegners in Verbindung gesetzt und dann dort vorgesprochen. Ich wollte mir die Summe, die im Gutachten als Endsumme rauskommt auszahlen lassen.
Bei der Versicherung sagte man mir, dass dies so einfach nicht ginge und ich einen Nachweis bringen soll, dass der Wagen repariert worden sei. Auch meinte man dort, dass die Versicherung selbst einen KFZ-Sachverständigen vorbeischicken wolle, der sich den Schaden ansieht.
Der KFZ-Mechaniker aus meiner Familien sagt nun, dass die Auskunft der Versicherung so nicht richtig sei und die Versicherung auch zahlen müsse, wenn der Wagen nicht repariert würde.
Was ist nun richtig?
 
 
Recht, im Prinzip, hat Ihr Ratgeber aus der Verwandtschaft.
Das ist auch logisch. Der Versicherung kann es eigentlich völlig gleichgültig sein, ob Sie mit dem Geld nun Ihren Wagen reparieren oder nicht. Reparieren Sie nicht, ist Ihr Wagen weniger wert. 
Wollten Sie den unreparierten Wagen verkaufen, würden Sie nicht das Geld dafür erhalten, dass er ohne Unfall erzielen würde.
Ihnen ist schliesslich ein Schaden entstanden, den es vom verursachenden Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung auszugleichen ist.
Die Abrechnung auf Gutachtenbasis ist darüberhinaus ständige Rechtsprechung.
Im Jahr 2002 wurden Änderungen im Recht des Schadensersatz Gesetz. Seither versuchen viele Versicherungen daraus die Berechtigung der Handhabung - wie von Ihnen geschildert - herzuleiten.
In der Praxis heisst dies, dass die Haftpflichtversicherungen bei der Bitte um abstrakte Abrechnung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis darauf drängen, dass man Ihnen eine Reparaturrechnung vorlegt.
Das wird wohl leider in einer Vielzahl von Fällen auch funktionieren.
Einen Rechtsanspruch darauf haben die Haftpflichtversicherungen jedoch nicht.
Jeder durch einen Unfall Geschädigte kann es sich aussuchen, ob er das verunfallte Auto in einer Vertragswerkstatt, einer freien Werkstatt seiner Wahl, in Eigenreparatur oder gar nicht reparieren will.
Die im Gutachten meist separat ausgewiesene Mehrwertsteuer muss die Versicherung jedoch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht erstatten. Auch das ist logisch, da Sie diese ja auch nicht zahlen.
Wurde auf Gutachtenbasis abgerechnet und Sie lassen dann das Auto in einer Werkstatt reparieren, können Sie dann die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer von der Versicherung ersetzt verlangen.
......
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das hab ich gerade bei google.de gefunden, was soll ich am Telefon sagen wenn die mir sagt das die mir trotzdem nicht den vollen Preis nur eben ohne Mehrwertsteuer auszahlen?

so weit ich weiß oder überall gelesen habe muss die Versicherung auch dann zahlen wenn der Wagen nicht oder selbst repariert wird eben halt nur ohne MwSt.
Wenn die Versicherung was anderes sagt ist dieses falsch--spätestens dann würde ich der gegnerischen Versicherung mit anwaltlichen Schritten drohen.

Läuft es doch auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus und der Wagen geht in den Besitz der Versicherung über gibt es noch den Trick den Wagen von einem Bekannten zum Restwert abkaufen zu lassen um ihn dann selbst wieder zurück zu kaufen.

Hab neulich noch in der Zeitung gelesen. Für den eigenen Aufwand bezüglich der Schadensabwicklung kann man als Geschädigter zusätzlich noch 30 € von der Versicherung fordern ( Briefmarken,Telefonkosten usw.)--Eigentlich viel zu wenig.

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999


 
Läuft es doch auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus und der Wagen geht in den Besitz der Versicherung über gibt es noch den Trick den Wagen von einem Bekannten zum Restwert abkaufen zu lassen um ihn dann selbst wieder zurück zu kaufen.

 soll ich der Tante am Telefon etwas sagen, wenn sie nicht zahlen nehm ich mir ein paar Anwälte?

ja ob wirtschaftlich oder nicht ist doch föllig egal oder nicht, selbst wenns ein wirtschaftlicher ist, steht es mir zu den Wagen reparieren zu lassen! Also müsste sie trotzdem zahlen, da kann sie mir auch gleich den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlen, da kommt sie immer noch günstiger.

Oder wie seht ihr das? 

Zitat:

Original geschrieben von Audi Lehrling


soll ich der Tante am Telefon etwas sagen, wenn sie nicht zahlen nehm ich mir ein paar Anwälte?

ja so etwas ,1 Anwalt würde ja schon reichen. Den muß die gegnerische Versicherung ja auch bezahlen. Bin mir sicher das man mit rechtlicher Unterstützung von der Versicherung mehr Geld bekommt.

Hat die Frau von der Versicherung schon angerufen ?

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