Mein Auto ist zu breit...
Hallo Miteinander,
ich habe mal eine theoretische Frage:
Mein Auto ist mit Spiegeln 2,12m breit - in Autobahnbaustellen sind aber die linken Spuren in der Regel nur für 2m oder 2,10m frei gegeben. Was passiert versicherungstechnisch, wenn ich in einer begrenzten Spur fahre und mit meinem rechten Nachbarn "aneinander gerate"?
Mich interessieren sowohl die Konsequenzen in Haftpflicht wie auch in Vollkasko.
Gibt es da noch mal einen Unterschied, ob mein Auto 2cm oder 12cm zu breit ist?
Schönen Gruß vom Sause
Beste Antwort im Thema
Nein, Du hast einen Fehler gemacht und damit einen anderen geschädigt. Dafür tritt Deine Haftpflicht ein, egal ob Du eine zu enge Spur auf der BAB befährst oder bei Aldi auf dem Parkplatz einen PKW streifst, weil es zu eng zugeht.
Da das Fehlverhalten keine Obliegenheitsverletzung darstellt hast Du auch außer dem SFR Verlust keine Konsequenz zu befürchten (jedenfalls nicht, wenn Du die Prämie bezahlt hattest und nach dem Unfall brav anhältst usw.).
In der VK sieht es ganz ähnlich aus.
Hier könnte man allenfalls über Grobe Fahrlässigkeit nachdenken. Das wäre aber m.E. in so einem Fall völlig abwegig, denn dass das Überschreiten der vorgeschriebenen Fahrzeugbreite für jeden erkennbar so gefährlich ist, dass es praktisch zwangsläufig zu einem Schaden führen muss, wird man nicht behaupten können und außerdem ist der Einwand grober Fahrlässigkleit ohnehin in jewdem ordentlichen VK-Vertrag ausgeschlossen.
Also auch da kein Problem.
13 Antworten
wie es bei der Versicherung aussieht...Gute Frage....
Aber wenn dein Auto auch nur 2mm zu breit ist hast du auf der linken nichts zu suchen....
könnte mir sogar vorstellen dass es unter grober Fahrlässigkeit fällt....
Nein, Du hast einen Fehler gemacht und damit einen anderen geschädigt. Dafür tritt Deine Haftpflicht ein, egal ob Du eine zu enge Spur auf der BAB befährst oder bei Aldi auf dem Parkplatz einen PKW streifst, weil es zu eng zugeht.
Da das Fehlverhalten keine Obliegenheitsverletzung darstellt hast Du auch außer dem SFR Verlust keine Konsequenz zu befürchten (jedenfalls nicht, wenn Du die Prämie bezahlt hattest und nach dem Unfall brav anhältst usw.).
In der VK sieht es ganz ähnlich aus.
Hier könnte man allenfalls über Grobe Fahrlässigkeit nachdenken. Das wäre aber m.E. in so einem Fall völlig abwegig, denn dass das Überschreiten der vorgeschriebenen Fahrzeugbreite für jeden erkennbar so gefährlich ist, dass es praktisch zwangsläufig zu einem Schaden führen muss, wird man nicht behaupten können und außerdem ist der Einwand grober Fahrlässigkleit ohnehin in jewdem ordentlichen VK-Vertrag ausgeschlossen.
Also auch da kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
In der VK sieht es ganz ähnlich aus.
Hier könnte man allenfalls über Grobe Fahrlässigkeit nachdenken. Das wäre aber m.E. in so einem Fall völlig abwegig, denn dass das Überschreiten der vorgeschriebenen Fahrzeugbreite für jeden erkennbar so gefährlich ist, dass es praktisch zwangsläufig zu einem Schaden führen muss, wird man nicht behaupten können und außerdem ist der Einwand grober Fahrlässigkleit ohnehin in jewdem ordentlichen VK-Vertrag ausgeschlossen.
Also das macht mich jetzt doch ein wenig stutzig. Wenn in einem "ordentlichen" VK-Vertrag die grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein soll, wird sie wohl nicht zu den "billigen" Versicherungen gehören können.
Als Versicherter möchte ich aber als Beitragszahler eben nicht für jeden Deppen in Mithaftung genommen werden, der jegliche Vor- und Umsicht vermissen lässt und dennoch schadlos versichert sein möchte.
Wenn also dieses Merkmal ausschlaggebend für den Preisunterschied sein soll, müsste ich mir einen Bllig-Versicherer suchen; sehe ich das richtig?
Als Versicherter sollte man sich Gedanken darüber machen, ob das Risiko, das man selbst im Straßenverkehr darstellt und das einen selbst Geld kosten könnte, wenn man in den Graben fährt, mit der Versicherungsleistung, die man bezahlt, abgedeckt ist.
Will ich einen Verzicht bezahlen, weil ICH vielleicht einmal einen blöden Fehler machen könnte und z.B. eine rote Ampel übersehe?
Man sollte nicht darüber nachdenken, was der Versicherer für andere Kunden ausgeben muss.
Wenn man das anfängt, müsste man -weil man ja selbst keine Fehler macht- die Kaskodeckung ganz weglassen und das gesparte Geld mit 94 Jahren und nach 4 Millionen unfallfreien Kilometern versaufen.
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Vielen Dank erst mal für die Antworten!
Ein Problem (neben dem Bußgeld) wird's wohl erst dann, wenn der rechts Fahrende den Fehler macht - ich gehe mal davon aus, dass es leichter wird, mir eine Teilschuld rein zu drücken.
Weiß zufälligerweise jemand, was es an Bußgeld und Punkten gibt, wenn man auf der "schmalen" Spur unterwegs ist?
Gruß vom Sause
Tja - da stecken wir aber schon mitten drin in der Tarifstruktur.
Denn genau das macht der Versicherer - er selektiert die Risiken nach objektiven- und subjektiven Risikomerkmalen. Fragt nach Beruf, Alter und Gewohnheiten. Schließt Risiken aus oder ein, alles um schlussendlich zu Wettbewerbsvorteilen zu kommen.
Wenn also der Versicherer nachdenkt, mach ich mir als Versicherter auch meine Gedanken. Damit bin ich jedenfalls bis heute gut gefahren.
Das sei dir ja auch vergönnt, insbesondere wenn du die Leistungsunterschiede beurteilen kannst - dumm ist nur, dass viele Leute - normalerweise online - billige Versicherungen abschließen und nicht wissen, dass Sie damit ggf. auf bestimmte Leistungsumfänge verzichten.
Zurück zum Thema:
Hat denn noch jemand eine Antwort zu meiner Frage bzgl. Bußgeld und Punkte?
einfaches bussgeld meine ich 15EUR mitbekommen zu haben.
im Netz findet man Folgendes:
Zitat:
Bußgeldgefahr durch Autobahn-Baustellen - ADAC
Wer erwischt wird, zahlt Buße - 20 Euro sind drin, sagt der ADAC.
Noch dramatischer allerdings ist, dass Sie den Kaskoschutz verlieren, wenn es zum Unfall kommt.
Denn rechtlich und aus Sicht der Versicherung sind Sie gefahren, wo Sie nicht hätten fahren dürfen.
Zitat Ende.
Oder hier, direkt vom ADAC:
Zitat:
Eingeschränkter Kaskoschutz möglich
Der ADAC rät Autofahrern, sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs zu informieren oder selbst nachzumessen.
Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro oder sogar die Einschränkung des Kasko-Schutzes bei Unfällen.
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann der Schadenersatzanspruch reduziert werden (Mitverschulden) - vorausgesetzt, das über zwei Meter breite verunfallte Fahrzeug war auf einer Spur unterwegs, die nur für Fahrzeuge mit weniger als zwei Meter Breite zugelassen ist.
Zitat Ende.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von CSeltsam
Wenn also der Versicherer nachdenkt, mach ich mir als Versicherter auch meine Gedanken. Damit bin ich jedenfalls bis heute gut gefahren.
Naja, ich erkenne für mich den Nutzen nicht, zu wissen, dass ich -zugunsten einer etwas geringeren Prämie- schlechter versichert bin, aber die Gewissheit habe, dass meine "Mit-Kunden" auch schlecht versichert sind...
Und die Prämie wird ganz sicher nicht von den Extra-Bonbons verdorben, die eine Gesellschaft anbietet, sondern von den zigtausend ganz "normalen" Schäden, die jedes Jahr zu regulieren sind.
Die Bonbons gehen im statistischen Rauschen unter.
Aber das kann ja zum Glück jeder nach eigenem Gusto entscheiden.
leider warnt der ADAC nicht ganz so stark bei den inhalten der webeseiten ^^
an einen testbericht ueber treppenlifte o.ä. an die offensichtlich zielgerichtete werbegruppe kann ich mich grade nicht erinnern 😉
sicher sind die fahrzeuge breiter geworden, aber die "verfolgung" bei gleicher fahrspurbreite ist ja wohl jahrelang unbeachtet geblieben.
da ich selber einen KL2 führerschein besitze, ist der platz auf der rechten seite aber sicher fuer alle beteiligten wichtiger als 12cm links.
Hier noch ne ganz interessante Seite zum Sachverhalt (generell):
http://www.rsa-95.de/264-2012/264-StVO.htm
www.rsa-95.de/Zeichen264.htm
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
leider warnt der ADAC nicht ganz so stark bei den inhalten der webeseiten ^^
an einen testbericht ueber treppenlifte o.ä. an die offensichtlich zielgerichtete werbegruppe kann ich mich grade nicht erinnern 😉sicher sind die fahrzeuge breiter geworden, aber die "verfolgung" bei gleicher fahrspurbreite ist ja wohl jahrelang unbeachtet geblieben.
da ich selber einen KL2 führerschein besitze, ist der platz auf der rechten seite aber sicher fuer alle beteiligten wichtiger als 12cm links.
Der ADAC moechte, da er ja selbst Versicherungsvermittler/Agentur ist, seine Partnergesellschaft bezüglich Schadenprävention unterstützen.
An@Hafi545
Die effektivste "Rauschunterdrueckung" der sich die Gesellschaften bedienen, ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach Schaden.
Dort werden die "Bonbons" dann wieder eingesammelt.