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Mazda 323F: Nachrüstung Tagfahrlicht?

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 18:11

Hallo Zusammen,

ich möchte mich mal umhören bezüglich des Tagfahrlichtes, welches wohl ab 01.01.07 Pflicht wird. Nun bin ich nicht begeistert darüber dann mit normalen Abblendlicht fahren zu müssen. Lieber wäre mir eine Lösung mit nur brennenden Tagfahrleuchten. Also ohne Rücklicht ect. Mein Mazda-Händler kann mir da (noch?) nicht weiterhelfen. Also dachte ich mir frag mal Mazda Deutschland. Folgende Antwort habe ich zurück bekommen:

 

Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Mai diesen Jahres.
Auf Ihre Anfrage hin bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass über das Original Mazda Zubehör keine Nachrüstung auf Tagfahrlicht angeboten wird.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen haben Sie auch die Möglichkeit, uns telefonisch zu erreichen. Unter der Rufnummer 02173 - 943121 steht Ihnen das Mazda-Kundeninformationszentrum werktags von 8.00 - 17.00 Uhr gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an Mazda.
Mit freundlichen Grüßen
MAZDA MOTORS (DEUTSCHLAND) GMBH

Meine Frage nun: Hat jemand eine Idee zur Nachrüstung? Oder sollte ich sowieso noch etwas warten, weil sich da im Verlauf dieses Jahres wohl noch einiges entwickweln wird..?

Danke und Gruß

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14 Antworten

Nachrüstlösung von Hella oder In.Pro kaufen und gut ist.

am 2. Mai 2006 um 22:29

Das Problem ist nur, dass man die Nachrüstlösungen bei F BG nicht montieren kann, weil man die Abstände zu Außenkanten und zu Boden nicht einhalten kann. Zumindest nicht ohne Löcher in Stoßstange zu schneiden.

Bei allen anderen Autos ohne Klappscheinwerfer kann mittels einer Zusatzschaltung nur die vorderen Scheinwerfer automatisch aufdrehen. Je nach Schaltung sogar mit (erlaubter) Dimmung.

Ich dachte es geht um nen BJ?

Moin,

Sollte es eine solche Änderung geben, wird das Tagfahrlicht nur Pflicht für NEUFAHRZEUGE werden, da ein Fahrzeug, bis auf gewichtige Ausnahmen, stets nur die Zulassungsvorschriften bei EZ erfüllen musste. Deshalb dürfen auch einige Fahrzeuge noch heute ohne Gurte fahren ;)

Dürfte dann ähnlich aussehen wie mit der 3. Bremsleuchte, die mittlerweile Pflicht ist ... bei alten Autos muss die ja auch nicht nachgerüstet werden. Stell dir mal vor, welches Problem z.B. ein Besitzer eines Vorkriegsoldtimers bekäme, der ggf. gar keine elektrische Beleuchtung besitzen muss ;)

MFG Kester

am 3. Mai 2006 um 13:48

das ist aber leider was anderes, weil man ja auch nicht dazu gezwungen ist sich solche lichter zu kaufen, man kann ja das abblendlicht einschalten

am 3. Mai 2006 um 14:08

hab eben grad nochmal beim 323 F BG ausgemessen und es passt doch perfekt in die Luftlöcher bei den Abschleppösen knapp 27cm über dem boden und der abstand zur seite reicht auch

hier ist die einbauanleitung

http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/montage_tgfl_klarglas.pdf

am 3. Mai 2006 um 16:00

also das es ja noch keine pflicht ist, würd ich erst mal abwarten.

kann mir das schon gut so vorstellen, dass es so wird,

wie rotherbach das gesagt hat.

am 3. Mai 2006 um 16:12

Zitat:

Bei allen anderen Autos ohne Klappscheinwerfer kann mittels einer Zusatzschaltung nur die vorderen Scheinwerfer automatisch aufdrehen. Je nach Schaltung sogar mit (erlaubter) Dimmung.

Irgendwie hab ich diesen satz nicht richtig verstanden kannst du das nochmal erklären

Moin,

Wenn wir von einer TAGLICHT-Fahrlicht-Pflicht reden ... dann bedeutet dies nicht ... schalte das Licht ein ... (Sowas könnte man z.B. verpflichtend für die Autobahn vorschreiben) ... sondern dies muss bedeuten ... das Licht geht automatisch an ;)

Tagfahrlicht ist schon exakt definiert vom Gesetzgeber.

Und zwar in der ECE Richtlinie R48 / R87, und diese schreibt vor :

* Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer

* Weißes Licht

* Automatisches Einschalten mit der Zündung

* Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten

* Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Und diesermaßen kann das Abblendlicht aus 2 Punkten ein Tagfahrlicht rechtlich nicht ersetzen ;)

MFG Kester

am 3. Mai 2006 um 16:57

ECE Richtlinie R48 / R87

diese richtlinie gilt für tagfahrleuchten

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 18:14

Also erstmal seit bedankt für Eure Teilnahme.

@Rotherbach:

Das es nur Pflicht für Neufahrzeuge wird habe ich verstanden. Wenn ich aber nichts mache, wäre ich gezwungen mit meinem normalen Abblendlicht rumzufahren. Genau das wollte ich mir aber ersparen.

@S-ren:

Was ist denn In.Pro ? Google scheint das auch nicht zu kennen..

@Symtomatics:

Ist ein BJ, siehe Signatur..

Und wie funktioniert das mit der Zusatzschaltung? Vielleicht ist das das was ich suche..

Ansonsten zu den anderen Beiträgen:

Gibt es denn evtl. eine Lösung ohne neue Leuchten anbauen zu müssen? Vielleicht meint Symtomatics: ja schon genau das? Also die Benutzung der Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer ohne das das restliche Licht mitbrennen muß..

Danke und Gruß

In.Pro ist ein Hersteller bzw. Importeur von KFZ-Tuning und -zubehör. Guckst Du mal unter www.in-pro.de. Allerdings sind die Tagfahrleuchten von Hella imho besser. Ich hab die von In.Pro, und die sind eigentlich immer beschlagen. Außerdem ist die Optik von den Hella-Leuchten besser.

Moin,

NEIN ... bist du im Moment nicht ... Für dich mit dem alten Auto wird sich nichts an der EMPFEHLUNG mit Licht zu fahren ändern. Man wird dir derzeit NICHT vorschreiben, das du dann mit dem Fahrlicht rumzudüsen hast. Schließlich führte die Katpflicht für PKWs ab 1992 auch nicht dazu, das jedes bereits zugelassene Fahrzeug einen Katalysator nachzurüsten hatte. Wie gesagt, denk z.B. an Fahrzeuge, bei denen es BAULICH nicht möglich ist, generell mit Licht zu fahren.

Dein Auto muss nach derzeit gültigem Recht nur der STVZO genügen, welche bei Erstzulassung bzw. Erteilung der Betriebserlaubnis deines Autos gegolten hat. Also vermutlich der STVZO Stand 1991. Wie gesagt, Ich kann mir nicht vorstellen, das der Gesetzgeber seine Haltung zu solchen Zulassungsänderungen großartig ändert. Er handhabt dies bereits seit den 70er Jahren in dieser Form, warum sollte er damit aufhören ?! *Fg*

Also warte erstmal ab, trink ne Tasse Tee und ließ das Gesetz oder die Verordnung wenn sie dann in ihrer GÜLTIGEN Fassung vorliegt durch. Und wenn der Gesetzestext kommt und in der TAT für jedes Auto Licht am Tage vorschreibt, dann wird es auch für JEDES Auto kurzfristig sinnvolle Nachrüstmöglichkeiten geben (z.B. auf LED Basis, sehr klein und sicherlich auch in einen Wagen mit Schlafaugen nachrüstbar). Und wenn eine solche Pflicht kommt ... dann wird sie eine Lange Übergangsphase haben.

Jetzt in BLINDEN Aktionismus zu verfallen ... halte Ich für verfrüht. Insbesondere ... da der Vorstoss bisher noch nichteinmal im Bundestag oder in einem Ausschuss diskutiert worden ist, man also nocht gar nicht alle Vorgaben erahnen kann.

Aber nicht falsch verstehen ;) Ich persönlich bin SEHR für Tagfahrlicht und fahre im Grunde fast immer mit Licht.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von BladeEye

Also erstmal seit bedankt für Eure Teilnahme.

@Rotherbach:

Das es nur Pflicht für Neufahrzeuge wird habe ich verstanden. Wenn ich aber nichts mache, wäre ich gezwungen mit meinem normalen Abblendlicht rumzufahren. Genau das wollte ich mir aber ersparen.

@S-ren:

Was ist denn In.Pro ? Google scheint das auch nicht zu kennen..

@Symtomatics:

Ist ein BJ, siehe Signatur..

Und wie funktioniert das mit der Zusatzschaltung? Vielleicht ist das das was ich suche..

Ansonsten zu den anderen Beiträgen:

Gibt es denn evtl. eine Lösung ohne neue Leuchten anbauen zu müssen? Vielleicht meint Symtomatics: ja schon genau das? Also die Benutzung der Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer ohne das das restliche Licht mitbrennen muß..

Danke und Gruß

am 4. Mai 2006 um 9:43

Licht am Tag, betrifft mit Gesetzeskraft alle Autos, LKW und Traktoren, egal welches Baujahr. Mittlerweile müssen wir hier in Österreich immer zumindest das Abblendlicht eingeschaltet haben, oder EUR 15,00 Bussgeld zahlen. Auf EU-Ebene wird eine einheitliche Regelung gesucht, was auch wieder auf die Lichtpflicht hinaus laufen wird.

Tagfahrlicht:

Es ist erlaubt, mittels elektr. Schaltung, nur das Abblendlicht zu verwenden, alles andere Licht wie Kennzeichenleuchte, Armaturenbeleuchtung, Rücklicht etc. bleibt ausgeschaltet.

Weiters ist eine Dimmung des Abblendlichtes bis zu 40 % erlaubt. Damit soll vor allem Lampen und Kraftstoff gespart werden. Solche Schaltungen werden bereits angeboten und ich werde eine im 323F BJ. in Kürze einbauen (sobald d. Lieferengpass behoben ist).

Hier eine guter Link:

http://www.xlight.at/

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