Mangelhaftes Rückfahrlicht

VW Tiguan 2 (AD)

Jetzt habe ich mir nach über 30 Jahren 3er BMW mal einen Tiger-Hochsitz geleistet.
Er kam genau zu Weihnachten mit allem Schnicknack, den ein Rentner meint zu brauchen, speziell auch Rückfahrkamera.
Doch was nützt die, wenn es hinten dunkel ist?

Ich wohne auf dem Land und muss ca. 30m eine unbeleuchtete Einfahrt rückwärts nehmen.
Bisher mit allen BMWs kein Problem.
Jetzt mit einem SUV, dem man eigentlich mehr "Landverträglichkeit" zumuten sollte unmöglich, speziell bei Nässe.
Entweder man öffnet den automatischen Kofferraumdeckel und leuchtet mit der Taschenlampe oder man geht mit dem linken Fuß auf die Bremse, das rote Bremslicht ist weitaus heller wie die funzelige Rückfahrleuchte. Dummerweise habe ich auch noch getönte Rückscheiben.
Selbst der 3-er Golf meiner Frau hat dagegen Flutlicht nach hinten.

Das ist schon fast eine Frechheit, einen solchen Mangel in einem 40.000€ Auto einzubauen.
Da haben sich die Techniker bei VW von den Designer ganz schön an die Wand fahren lassen.

Was tun?
Mit stärkeren LED Birnen ist nichts zu machen, das Rückfahrscheinwerferchen ist vergossen und nur als ganzes austauschbar.

Gehen also nur Zusatzleuchten, die werden mit LED und viel Leuchtkraft billig angeboten.
Und wie schaltet man die? Das Scheinwerferchen sitzt in der Heckklappe, keine Verbindung nach unten unter Stoßfänger möglich.
Der im Zubehörhandel erhältliche Getriebeschalter ist wohl nur für Schaltgetriebe, an meinen DKG finde ich nichts. Hätte auch wohl wenig Sinn, die Schaltkreisüberwachung würde einen zusätzlichen Verbraucher wahrscheinlich nicht akzeptieren.

Bleibt also nur noch die harte Tour: Von der Batterie auf einen Kippschalter am Armaturenbrett und von da aus unterm Auto entlang nach hinten.
Die Teile (<20€) habe ich bei ebay schon im Warenkorb.
Hätte mir nie vorstellen können, bei einem Neuwagen Löcher ins Armaturenbrett bohren zu müssen um sicher fahren zu können.....

Aber vielleicht hat doch noch ein Leser dieser Zeilen einen besseren Vorschlag?

Auf den Kommentar, dass eine solche Zusatzleuchte nach hinten nicht zugelassen ist, kann ich übrigens verzichten.

Beste Antwort im Thema

Sorry Leute...ich bin seit nun 2004 aktives Forenmitglied , habe aber selten so einen "Kindergarten" erlebt.

Da wird einer, weil Ihm sein Rückfahrlicht am Tiger zu dunkel ist und sich erlaubt - dies noch öffentlich kund zu tun ( dafür ist ein Forum da ) stellenweise derart platt gemacht, Ihm Augenärzte und dickere Bankkonten empfohlen...sorry aber das geht sowas von am Ziel vorbei. Ich habe gedacht, Leute die doch so einiges an Geld für ein Fahrzeug ausgeben, sind in der Lage vernünftig und sachlich miteinander zu kommunizieren....leider nicht sehr oft. Das erwarte ich so eigentlich im Corsa A oder B Forum aber nicht hier bei einem praktisch nigelnagelneuen Fahrzeug der doch leicht angehobenen Preisklasse.

Ich habe hier im letzten Vierteljahr einiges zum Tiger II mitgelesen, weil ich mich sehr für ihn als - für mich - ernsthafte Alternative zum Q5 interessiert habe und bin über die teils Unsachlichkeit die hier herrscht, mittlerweile ziemlich enttäuscht.

So nun macht mich fertig 😉 .... aber denkt mal darüber nach.

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Hallo,

bei dem Versicherungsschutz stimme ich nur zu, wenn die Veränderung ursächlich für einen Schadensfall sein sollte.
Das es eine Veränderung ist steht außer Zweifel.

Ansonsten denke ich das er in der Lage sein wird zu erkennen wann er das Licht nun einschalten muss und wann nicht.

Gruß, rubbel 2

Ich will mich gar nicht dazu äußern ob ich es gut finde oder nicht aber ich würd gern wissen warum die beiden Rückstrahler nicht symmetrisch verbaut wurden.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 24. Januar 2018 um 09:37:28 Uhr:


Die Betriebserlaubnis und damit jeder Versicherungsschutz ist jetzt schon weg. Das ist richtig!
Warum wird hier so etwas 100% illegales aber stolz präsentiert?

Nun mal langsam! Ist es den wirklich illegal? Vielleicht kann man ja die Regelung für Suchscheinwerfer anwenden?

Beim

TÜV Süd

steht:

Zitat:

Rückfahrscheinwerfer

Beleuchtungseinrichtung - Rückfahrscheinwerfer Farbe: Weiß
Anbauvorschriften - Für Pkw mit Erstzulassung seit dem 1. Januar 1987 ist die Ausstattung mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern vorgeschrieben. Anhänger und ältere Pkw dürfen mit diesen Leuchten bestückt werden. Dann gilt: Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und höchstens 120 cm (Oberkante) über der Fahrbahn. Die Einstellung muss so erfolgen, dass die Fahrbahn auf höchstens zehn Meter hinter dem Rückfahrscheinwerfer beleuchtet wird.
Schaltung/Betrieb - Die Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und eingeschalteter Zündung aufleuchten.

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Zitat:

Suchscheinwerfer

Beleuchtungseinrichtung - Suchscheinwerfer Farbe: Weiß
Anbauvorschriften -Zulässig ist ein Suchscheinwerfer am Pkw (höchstens 35 Watt). Eine Bauartgenehmigung für Suchscheinwerfer wird nicht gefordert; auch Maße für die Montage sind nicht vorgegeben.
Schaltung/Betrieb - Ein eigener Schalter für Suchscheinwerfer ist erforderlich; beim Einschalten müssen auch die Schluss- und Kennzeichenleuchten brennen. Suchscheinwerfer dürfen nur kurzzeitig – etwa zum Aufhellen eines Wegweisers – und nicht zum Ausleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

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Ich gehe auch mal davon aus, das der TÜV bei einer Vorstellung zumindest die Beschaltung beanstandet, aber man sollte mal mit den Leuten reden vielleicht gibt es da ja eine einfache Lösung für...?

Zitat:

@rubbel2 schrieb am 24. Januar 2018 um 09:59:18 Uhr:


Hallo,

bei dem Versicherungsschutz stimme ich nur zu, wenn die Veränderung ursächlich für einen Schadensfall sein sollte.
Das es eine Veränderung ist steht außer Zweifel.

Ansonsten denke ich das er in der Lage sein wird zu erkennen wann er das Licht nun einschalten muss und wann nicht.

Gruß, rubbel 2

da ja nicht sichergestellt ist, dass die Leuchten auch während des normalen Vorwärtsfahrens aus sind (kann man ja aus Versehen vergessen - niemand ist frei von Fehlern), könnten sie ursächlich für einen Schadensfall werden 😉

Ich wäre jedenfalls etwas verwirrt, wenn jemand mit der eingeschalteten Beleuchtung vor mir auf der Autobahn auftaucht.

Gruß
ukoenn

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Alle hier vorgebrachten Einwaende sind richtig.
Was nicht stimmt ist die Aussage, dass die ABE des FZ erlischt und die Versicherung im Schadenfall nicht zahlt.
Der Umbau an sich ist nicht zu bemaengeln. Infrage zu stellen waere nur der Betrieb, d. h. das manuelle Einschalten der Rueckfahrscheinwerfer. Und auch dann wuerde im Schadenfall die Versicherung nur dann nicht zahlen (muessen), wenn der Schaden ursaechlich auf den Betrieb (nicht Einbau) zurueckzufuehren ist. Die Warscheinlichkeit ist sehr gering, doch ist sie nicht auszuschliessen.
Besser waere es deshalb, die zusaetzl. RFS so zu schalten, dass sie nur mit Einlegen des RG leuchten. Sollte doch techn. moeglich sein, so versiert der TE zu sein scheint.

Zitat:

@ukoenn schrieb am 24. Januar 2018 um 14:08:50 Uhr:



Zitat:

@rubbel2 schrieb am 24. Januar 2018 um 09:59:18 Uhr:


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Ansonsten denke ich das er in der Lage sein wird zu erkennen wann er das Licht nun einschalten muss und wann nicht.

Gruß, rubbel 2

da ja nicht sichergestellt ist, dass die Leuchten auch während des normalen Vorwärtsfahrens aus sind (kann man ja aus Versehen vergessen - niemand ist frei von Fehlern), könnten sie ursächlich für einen Schadensfall werden 😉

Ich wäre jedenfalls etwas verwirrt, wenn jemand mit der eingeschalteten Beleuchtung vor mir auf der Autobahn auftaucht.

Gruß
ukoenn

Hallo,
mit Sicherheit wird eine Verwirrung erreicht, falls bei Nachtfahrt auf der BAB plötzlich vor Dir das Licht angeht.
Vielleicht, weil der Fahrer nicht weiß welche Wirkung der Knopfdruck erzeugt?

Gruß

Hannes

Hannes, was unterstellst Du denn dem Fahrer? Ist das Dein Ernst oder war das nicht ernst gemeint.
Wenn ich das Foto des TE richtig deute, dann hat der Einschaltknopf eine Lampe, die an oder aus signalisiert.
Ein verantwortungsvolles Verhalten des Fahrers setzte ich voraus.

Und wie sieht es aus, wenn der TE die RFS vergisst auszuschalten und dann mal jemand anderes den Tiger ausführt und die Funktion dieses Knöpfchens nicht kennt?

Bedenkliche Grüße Thomas

Ihr mögt ja recht haben, aber wie oft fährt man hinter einem Fahrzeug mit eingeschalteter Nebelrückleuchte ohne ersichtlichen Grund. Einfach "vergessen" auszuschalten, trotz Signallampe. Somit stellt dies schon eine Gefahr da, zumal die Signallampe noch weit unter dem normale Lichtschalter sitzt. Und beim erwähnten Suchscheinwerfer steht nur EIN Scheinwerfer, hier sind es zwei.

Zitat:

@Kindsbacher schrieb am 22. Januar 2018 um 18:33:57 Uhr:


So, es ist vollbracht, der Tiger lässt sich im Dunkeln genau so sicher vorwärts wie rückwärts fahren, siehe Anlage Bilder.

Materialkosten: 2LED-18W Scheinwerfer wasserdicht bei ebay 16€, Kabel 8€, Schalter 2€, 2 wasserdichte Verteilerdosen 6€, Torpedo- Sicherung 8A: 2€. Ca 2h Arbeit, Grube/Hebebühne notwendig. Kabelverlegung: Siehe oben.
Ergebnis: Ausleuchtung wie Abblendlicht vorne. Licht satt um auch zügig rückwärts zu kurven. Von der Optik (meine ich) vertretbar.

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Zitat:

Großstädter:
Hannes, was unterstellst Du denn dem Fahrer? Ist das Dein Ernst oder war das nicht ernst gemeint.
Wenn ich das Foto des TE richtig deute, dann hat der Einschaltknopf eine Lampe, die an oder aus signalisiert.
Ein verantwortungsvolles Verhalten des Fahrers setzte ich voraus.

Hallo,
ich denke auch, dass bei der Teilnahme am Straßenverkehr immer verantwortungsvoll gehandelt wird.
Gleichwohl ist eine "versehentliche" Betätigung des "Abblendlichtes" nach hinten, wohl nicht auszuschließen.

Vielleicht ist die Reichweite ja tatsächlich auf 10m beschränkt. Allerdings hat der Threadhersteller hier eine anders lautende Aussage getroffen.
s.o.

Gruß

@Kindsbacher
Ich finde deine Lösung gut, hätte allerdings noch einen Verbesserungsvorschlag:
Automatisches Einschalten bei Rückwärtsgang in Kombination MIT deinem manuellen Schalter wäre ideal.
Dadurch wäre gewährleistet, dass die zusätzlichen RFL/Suchscheinwerfer nicht versehentlich während der (Vorwärts-) Fahrt angehen können, ausserdem kann es z.B. beim Einparken in der Stadt, wo es ggf. andere Blenden könnte, ausgeschaltet bleiben.

Liebe Oberbedenkenträger....

daß die Sache nicht ganz allen Vorschriften entspricht habe ich von Anfang an gesagt. Bevor ich aber bei Nacht rückwärts Blindfüge mache, lebe ich aber gerne damit. Hier ist mir meine Sicherheit wichtiger wie irgendwelche PiPi- Vorschriften, zumal Dritte damit sicher nicht gefährdet werden.

Das mit dem TÜV lasst mal mein Problem sein, das ist für mich eben kein Problem, auch wenn das manche nicht verstehen.

Mit dem Auto fahre nur ich und Eingewiesene. Wenn ich die Sicherung rausnehme (dauert 10 sec) ist alles ausgeschaltet. Natürlich hat der Schalter eine Leuchtdiode im Blickfeld.

Die Ideen mit dem Zusammenschalten mit dem R-Gang macht (wahrscheinlich) das Überwachungssystem nicht mit, außerdem ist mir das den Aufwand nicht wert.

Symmetrisch sind die Lampen nicht, weil die Stoßstange schräg ist und ich nur den linken Scheinwerfer schräg stellen wollte. Geschmacksache.

Gefallen muß das niemand, viele brauchen das auch nicht, wenn sie keine längeren Rückwärts- Dunkel- Passagen haben.
Manch einem kann es aber Anregung sein, diesen Mangel, den das Fahrzeug ganz offensichtlich hat, ganz einfach zu beseitigen und damit in der Lage zu sein, große Strecken im Dunkeln schnell und gleichzeitig sicherer zu fahren, wie es mit jeder teueren Rückfahrkamera möglich wäre.

Ein Hoch auf die Rückfahrkamera! 🙂
Mit der fahre ich nachts jeden Weg rückwärts bei ausreichender Sicht.

Zitat:

@Pniggel schrieb am 23. Januar 2018 um 23:37:44 Uhr:



Zitat:

@Kindsbacher schrieb am 22. Januar 2018 um 18:33:57 Uhr:



Materialkosten: 2LED-18W Scheinwerfer wasserdicht bei ebay 16€, Kabel 8€, Schalter 2€, 2 wasserdichte Verteilerdosen 6€, Torpedo- Sicherung 8A:

Und dann noch eine Absicherung für die 2 X 18W LED-Lampen mit 8 A,entspricht fast der dreifachen Stromstärke,passt zur Optik 🙂😁😁😉

Er schützt mit den 8A die Leitung und nicht die Lampen. Bei einen 1mm² Draht somit i.O !

Zitat:

@tiger20tsi schrieb am 24. Januar 2018 um 18:52:28 Uhr:



Zitat:

@Pniggel schrieb am 23. Januar 2018 um 23:37:44 Uhr:


Er schützt mit den 8A die Leitung und nicht die Lampen. Bei einen 1mm² Draht somit i.O !

Aha

Da kennt sich aber einer aus mit der Elektrik,das ist mir aber absolut neu,dass mit der oder den Sicherungen,im Fahrzeugbau,die Leitung geschützt wird und nicht der Verbraucher,wo hat man denn diese Weisheit her.
An gelesenes Wissen wie mir scheint.

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