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Mal wieder Kaufberatung 626

Mazda 626 5 (GF/GW)
Themenstarteram 20. März 2012 um 20:26

Hallo ihr lieben.

Ich bin neu hier und brauche dringend ein paar Tipps.

Mein altes Auto hat leider den TÜV nicht bestanden und muss ein Neuer her. Ich liebäugele mit einem Mazda 626, BJ 1999, Kombi mit 170.000 km. Angeblich sind es nur 2 Fahrzeughalter und der TÜV wurde frisch gemacht.

Leider sieht es wohl so aus, dass ich alleine hinfahren muss um mir das Auto anzusehen.

Ich bin früher mal nen Mazda 323 von 1989 gefahren und fand das Auto super. (Sollte damals nur ein Übergangsauto sein- ich fuhr ihn dann 4,5 Jahre und habe ihn auch nur abgegeben, weil die Steuern damals mein Studentenbudget gesprengt haben). Der 626 ist für mich so interessant, weil der viel ziehen kann.

Stimmt das? Was kostet das, eine AHK nachrüsten zu lassen? Worauf muss ich achten beim Ansehen? Rost an den Radläufen? Kupplung? Bremsen hinten? Irgendwelche Manschetten doer so? Ich habe leider recht wenig Ahnung und es kann keiner mitkommen, da der Termin so spontan entstanden ist.

Sind das zuviele km? Wie lange fährt so ein Auto? Mein Kleiner hatte damals bei Abgabe 230.000 auf der Uhr, der Motor lief absolut super. Und Rostprobleme hatte ich bei dem 323 auch keine.

Kann mir irgendjemand gute Tipps geben?

Ich wäre euch super dankbar!!!

LG Miss K.

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22 Antworten
am 21. März 2012 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von Miss K.

Hallo ihr lieben.

Ich bin neu hier und brauche dringend ein paar Tipps.

Mein altes Auto hat leider den TÜV nicht bestanden und muss ein Neuer her. Ich liebäugele mit einem Mazda 626, BJ 1999, Kombi mit 170.000 km. Angeblich sind es nur 2 Fahrzeughalter und der TÜV wurde frisch gemacht.

Leider sieht es wohl so aus, dass ich alleine hinfahren muss um mir das Auto anzusehen.

Ich bin früher mal nen Mazda 323 von 1989 gefahren und fand das Auto super. (Sollte damals nur ein Übergangsauto sein- ich fuhr ihn dann 4,5 Jahre und habe ihn auch nur abgegeben, weil die Steuern damals mein Studentenbudget gesprengt haben). Der 626 ist für mich so interessant, weil der viel ziehen kann.

Stimmt das? Was kostet das, eine AHK nachrüsten zu lassen? Worauf muss ich achten beim Ansehen? Rost an den Radläufen? Kupplung? Bremsen hinten? Irgendwelche Manschetten doer so? Ich habe leider recht wenig Ahnung und es kann keiner mitkommen, da der Termin so spontan entstanden ist.

Sind das zuviele km? Wie lange fährt so ein Auto? Mein Kleiner hatte damals bei Abgabe 230.000 auf der Uhr, der Motor lief absolut super. Und Rostprobleme hatte ich bei dem 323 auch keine.

Kann mir irgendjemand gute Tipps geben?

Ich wäre euch super dankbar!!!

LG Miss K.

Moin, also mit AHK bist mit ca. 600€ komplett mit Eintragung dabei wenn du es in der Werkstatt machen lässt, sonst kriegst im Net günstige, starre mit 200€ und abnehmbare teurer. 170tkm ist OK, 250tkm laufen die locker. Vor dem Kauf, wenn wenig Ahnung hätte, würde ich die nächste Werkstatt oder TÜV/GTÜ fahren und ihn checken für unter 50€, die können auch Anhand des Zustandes den wirklichen Wagenwert ermitteln. Immer dran denken, innerhalb 2 Wochen, kannst den Wagen zurückgeben, wenn mit dem was nicht stimmen sollte. Am besten im dem Kaufvertrag so was nochmals erwähnen. Lass keine Eintragung machen! (Wie gesehen, so gekauft)

Wenn du da angekommen bist, sehe vorerst ob der Motor vor dir schon warm gemacht worden ist, wenn ja kann sein das der was verbergt, wenn nein lass ihn den Motor anmachen und du hinten guckst ob aus dem Auspuff blau qualmt oder nach unverbrannten Benzin riecht, dabei soll er auch bisschen mit dem Gas spielen. Meistens besagt so was ob Motor kein großen Verschleiß und Ölverbrauch aufweist. Mach selber Probefahrt, und fahr nicht wie ein Student, wie ein Rallyfahrer, weil so kannst irgendwelche Macken hören und erkennen. Gangschaltung soll problemlos schalten. Erfrage an Ort und Stelle wann zuletzt Öl, Filter, Zündkerzen, Zahnriemen, Batterie, Bremse und Bremsflüssigkeit, Auspuff, Reifen evtl. Kupplung gewechselt worden sind. Warum der Wagen verkauft wird, meistens verkaufen viele aus NOT oder weil der Wagen nächste große Reparatur bevorsteht. Rost nachsehen Schweller, Kofferraum, Radläufe, Türkanten unten, Handbremse und Benzinverbrauch. Wenn Motor zu sauber, dann scheint nach einer Wäsche zu sein um irgendwelche undichte Ölstellen zu vertuschen. Motor muss trocken und ölfrei sein wie unten und hinten. Wenn irgendwas gewechselt worden ist, lass es von ihm nachweisen. Wenn Spur-Sturzeinstellung falsch, werden Reifen Innen oder Außenstelle mehr weg sein. Lenkung in Auszustand hin und her schwingen/drehen ob irgendwas knackt oder klappert. Die Mazdas haben schwache Gelenke an dem Lenkungsgetriebe.

Am besten du machst einen Merkzettel wo alle Punkte drinstehen und gehst damit durch, lass dir Zeit dabei, jeder Mängel, bedeutet Preisverhandlung. Der Wagen ist nicht neu, ein paar Macken werden zu finden sein. Sehe auch den den Hauptuntersuchungsprotokoll, ob da welche Mängel drin stehen

Themenstarteram 21. März 2012 um 9:28

Danke, danke, danke!!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Miss K.

Hallo ihr lieben.

Ich bin neu hier und brauche dringend ein paar Tipps.

Mein altes Auto hat leider den TÜV nicht bestanden und muss ein Neuer her. Ich liebäugele mit einem Mazda 626, BJ 1999, Kombi mit 170.000 km. Angeblich sind es nur 2 Fahrzeughalter und der TÜV wurde frisch gemacht.

Leider sieht es wohl so aus, dass ich alleine hinfahren muss um mir das Auto anzusehen.

Ich bin früher mal nen Mazda 323 von 1989 gefahren und fand das Auto super. (Sollte damals nur ein Übergangsauto sein- ich fuhr ihn dann 4,5 Jahre und habe ihn auch nur abgegeben, weil die Steuern damals mein Studentenbudget gesprengt haben). Der 626 ist für mich so interessant, weil der viel ziehen kann.

Stimmt das? Was kostet das, eine AHK nachrüsten zu lassen? Worauf muss ich achten beim Ansehen? Rost an den Radläufen? Kupplung? Bremsen hinten? Irgendwelche Manschetten doer so? Ich habe leider recht wenig Ahnung und es kann keiner mitkommen, da der Termin so spontan entstanden ist.

Sind das zuviele km? Wie lange fährt so ein Auto? Mein Kleiner hatte damals bei Abgabe 230.000 auf der Uhr, der Motor lief absolut super. Und Rostprobleme hatte ich bei dem 323 auch keine.

Kann mir irgendjemand gute Tipps geben?

Ich wäre euch super dankbar!!!

LG Miss K.

Hallo,

kann die Empfehlungen bestätigen. Klimaanlage könnte was haben, Rost natürlich, bekommste nie mehr raus, Motormäßig hätte ich keine Bedenken, Bremsen sind bei den Typen immer ein Thema, evtl. Koppelstangen Vorder-Hinterachse, evtl. kann am Auspuff noch was kommen. Sitze etc. keine Bedenken. Getriebe sowieso nicht. Letztendlich wird es der Preis und das Bauchgefühl machen.

Laß bitte hören wie es ausging.

Grüße

Themenstarteram 21. März 2012 um 10:39

Gottseidank habe ich doch noch jemanden gefunden, der mitfährt.

Da das aber kein "Mazdaspezialist" ist, bin ich euch super dankbar.

Auf den Bildern sieht das Auto gut aus, aber ich bin sehr gespannt, wie er live aussieht.

Ich habe alle oben genannten Punkte aufgeschrieben und werde sie abarbeiten.

DANKE!!!

am 21. März 2012 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Miss K.

Gottseidank habe ich doch noch jemanden gefunden, der mitfährt.

Da das aber kein "Mazdaspezialist" ist, bin ich euch super dankbar.

Auf den Bildern sieht das Auto gut aus, aber ich bin sehr gespannt, wie er live aussieht.

Ich habe alle oben genannten Punkte aufgeschrieben und werde sie abarbeiten.

DANKE!!!

Hast auch Bilder für mich, schick mir den Link, will die auch mal anschauen.

Gute gepflegte findet man nicht so oft. Und schaue nach dem Besitzer, wenn ein Anständiger und Zuhause gepflegt aussieht, wenn dazu kommt, dann wird auch mit dem Wagen so aussehen.

Seh mal nach dem Scheckheft, ob Intervalle eingehalten worden sind, wenn nicht ist auch nicht schlimm. Wichtig dass der Fahrer sich um den Wagen gekümmert hat, erkennt man an dem Zustand, das gleich auch für die Laufleistung, Pedale, Lenkrad und Schaltknauf dürfen nicht auf blank ohne Präge sein. Frage ob der Wagen Langstrecken oder Kurzstreckenfahrzeug ist und war.

Themenstarteram 21. März 2012 um 11:20

Darf ich hier Links zu mobile.de einstellen?

am 21. März 2012 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von Miss K.

Darf ich hier Links zu mobile.de einstellen?

selbstverständlich, probier doch einfach

Zitat:

Original geschrieben von eugen1604

Immer dran denken, innerhalb 2 Wochen, kannst den Wagen zurückgeben, wenn mit dem was nicht stimmen sollte. Am besten im dem Kaufvertrag so was nochmals erwähnen. Lass keine Eintragung machen! (Wie gesehen, so gekauft)

Wie kommst denn auf das schmale Brett ;) Es gibt kein Rückgaberecht in Deutschland.

Nur bei Online Geschäften was aber hier nicht der Fall ist wenn man den Wagen vor Ort besichtigt und kauft.Wenn das Umtauschrecht im vertrag steht ok,wird aber kein normaler Händler bei so einem Fahrzeug machen.

Es gibt eine Gesetzlich Gewährleistung von 2 jahren die aber auf ein Jahr reduziert werden kann und nach 6 Monaten praktisch Wertlos wird.

Außerdem ist es gänige Praxis in der Preisklasse das versucht wird die zu umgehen. teileweise erfolgreich,teilweise auch nicht.

Drauf verlassen würde ich mich auf keinen Fall.

Darum Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf,wenn der vertrag erst mal unterschrieben ist wird es schwierig.

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. März 2012 um 11:37

Es ist vor allem auch ein Kauf von Privat :-) Das hatte ich glaube ich, nicht erwähnt.

am 21. März 2012 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

Original geschrieben von eugen1604

Immer dran denken, innerhalb 2 Wochen, kannst den Wagen zurückgeben, wenn mit dem was nicht stimmen sollte. Am besten im dem Kaufvertrag so was nochmals erwähnen. Lass keine Eintragung machen! (Wie gesehen, so gekauft)

Wie kommst denn auf das schmale Brett ;) Es gibt kein Rückgaberecht in Deutschland.

Nur bei Online Geschäften was aber hier nicht der Fall ist wenn man den Wagen vor Ort besichtigt und kauft.Wenn das Umtauschrecht im vertrag steht ok,wird aber kein normaler Händler bei so einem Fahrzeug machen.

Es gibt eine Gesetzlich Gewährleistung von 2 jahren die aber auf ein Jahr reduziert werden kann und nach 6 Monaten praktisch Wertlos wird.

Außerdem ist es gänige Praxis in der Preisklasse das versucht wird die zu umgehen. teileweise erfolgreich,teilweise auch nicht.

Drauf verlassen würde ich mich auf keinen Fall.

Darum Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf,wenn der vertrag erst mal unterschrieben ist wird es schwierig.

Apropo, Vertragsrecht laut BgB jeder Käufer egal ob um Gebrauchtgegenstand geht oder Neu, gelten immer nocht die gesetzlichen Bestimmungen von 14 Tage. Bei den Händlern ist das oft der Fall, die versuchen dir keine Garantie zu geben. Die wickeln meisten so was über Dritte ab, bei was die Rechte auf Vetrag im Freien hängen und so wie ich das verstehe von dem Themenersteller, das dies um ein Privatverkauf geht.

Gruß Tobias

Hi,

ich glaube da ist beim zitieren was schief gelaufen ;)

 

Es existiert in deutschland kein allgemeines Rückgaberecht.!

Die Ausnahmen sind :

-Haustürgeschäfte

-Vernabsatzgeschäfte

-Verbraucherdarlehen

-bei Ratenzahlungen.

Das heißt wenn ich mir einen Gebrauchten kaufen,egal ob privat oder Händler kann ich diesen Wagen nicht einfach zurück geben.

Bei Privat hab ich wenn der verkäufer net total dämlich ist gar keine rechte (arglist mal ausgenommen) und beim Händler bleibt im normalfall die Gewährleistung. Aber auch bei der Gewährleistung hat mein kein Rückgaberecht sondern der Händer hat das recht 3x Nachzubesser bevor eine Rückgabe ins Gespräch kommt.

 

Gruß Tobias

Themenstarteram 21. März 2012 um 11:52

Das stimmt.

Allerdings habe ich beim Privatverkäufer auch Rechte bei grober Fahrlässigkeit.

Selbst wenn die blöde Floskel "gekauft wie gesehen" drin steht.

Aber man muss es ja nicht drauf ankommen lassen. Große Fahrlässigkeit ist ebenso wie Vorsatz schwer nachweisbar. Und bei einem Auto in der Preisklasse muss man es ja nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Ich möchte einfach unkompliziert ein Auto kaufen, welches dann möglichst lange hält und möglichst gut ist für den Preis.

:-)

Themenstarteram 21. März 2012 um 12:32

So, die lange Liste der zu prüfenden Dinge am Auto ist eingepackt, Navi programmiert, es kann losgehen.

Ich danke euch nochmal für die ganzen Tipps und hoffe, dass ich nichts übersehe und das Auto etwas taugt.

Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

am 21. März 2012 um 13:05

Zitat:

Dann hätte man den Kaufvertrag sparen können.

In diesem Falle, falls der Verkäufer nicht richtige und wahre Angaben zu dem Fahrzeug gemacht hat und das Fahrzeug nach einem Tag liegen bleibt, dann kann der Käufer den Wagen zurückgeben, die Kilometer und sonstige Aufwendungen als Entschädigung die er gefahren hat zurückzahlen. Jedes Gericht und Rechtsanwalt, wird dir auch nichts anderes sagen. Es gab auch eine Reportage darüber

Aus der Wikipedia, was ein Vetrag bedeutet:

Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.

Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.

Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.

Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung muss von den Vertragsparteien im gleichen Sinne verstanden werden. Andernfalls kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen des Vertrages und der Zweck des Vertrages, die Koordination zukünftigen Verhaltens, wird verfehlt. Deshalb sind auch Täuschungen der anderen Partei über das Vereinbarte unzulässig.

Die Selbstverpflichtung durch Versprechen setzt voraus, dass die betreffende Partei bezüglich des Vertragsgegenstandes mündig ist und für sich selber sprechen und entscheiden kann und darf.

Jede Partei muss außerdem grundsätzlich befähigt und berechtigt sein, wie versprochen zu handeln. Insofern müssen die Parteien entsprechend autonom und verfügungsberechtigt sein.

Wenn die Leistungen der Parteien zeitlich versetzt erbracht werden, muss diejenige Partei, die in Vorleistung geht, darauf vertrauen, dass die andere Partei ihre Verpflichtungen ebenfalls noch erfüllen wird.

Da ohne eine Vertrauensbasis niemand einen Vertrag abschließen wird, ist es für die Parteien wichtig, einen guten Ruf als zuverlässige Vertragspartner zu haben.

Wenn sich die vereinbarten Leistungen bis weit in die Zukunft erstrecken, so können in der Zwischenzeit unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die die mit dem Vertrag verbundenen Absichten der Parteien gegenstandslos machen (Wegfall der Geschäftsgrundlage). In diesem Fall kann es zu einer Aufhebung des Vertrages kommen.

Der Inhalt eines Vertrages wird von den Parteien ausgehandelt. Zu welcher Vereinbarung es schließlich kommt, hängt von der Interessenlage der Parteien, ihren Handlungsmöglichkeiten und ihrem Verhandlungsgeschick ab. Grundsätzlich gilt, dass dabei jede Partei freigestellt ist, innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens ihre Interessen frei zu verfolgen. Die Parteien werden bei rationalem Handeln also nur einen solchen Vertrag abschließen, durch den sie besser gestellt werden als ohne diesen Vertrag.

Zwischen dem Punkt, wo ein Vertrag für die Parteien vorteilhaft wird, und dem Punkt, wo er nachteilig wird, gibt es einen mehr oder weniger großen Spielraum für Verhandlungen. Dabei kann die Verhandlungsmacht der Parteien sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie dringlich sie den Vertragsabschluss jeweils benötigen.

Dass Verträge freiwillig abgeschlossen werden, bedeutet nicht, dass dabei keinerlei Zwang mitwirkt. Falls kein Vertrag abgeschlossen wird, so gilt der Status quo weiter. Dieser Status quo kann für die Parteien unterschiedlich erträglich sein. Wenn sich z. B. eine Partei in einer Notlage befindet, aus der sie nur ein Vertrag mit einer bestimmten anderen Partei befreien kann, so ist die Freiheit, den Vertrag nicht abzuschließen, u. U. nur die Freiheit, in der Notlage zu verkommen.

Dieser Widerspruch vom Zwang in der Freiheit kann auch Folge staatlicher Vorgaben sein. Beispiel: Der Zwang für Autobesitzer eine Autoversicherung abschließen zu müssen, verbunden mit der Freiheit, den Anbieter und den Tarif wählen zu können.

Die Vertragsfreiheit ist neben dem Eigentumsrecht und der Konkurrenzsituation eines der Grundelemente der Marktwirtschaf

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