Mal ne andre Führerscheinfrage

Hi!
Meine beste Freundin hat jetzt vor demnächst A begrenzt zu machen, kann sich aber kein eigenes richtiges Motorrad leisten. Glücklicherweise hat sich ihr Vater dazu entschlossen sich demnächst ne 125er zu kaufen da er die ja mit seinem "Uraltautoführerschein" noch fahren darf. Die Sache ist nur die er hat keine Ahnung was er fahren darf. Darf er bis 15PS und 80Km/h oder nur auf 15Ps beschränkt oder vielleicht sogar ganz offen??? Denk mal das der letzte Fall wahrscheinlich eh uninteressant ist, weil ich nicht glaube das der Typ sich mit über 50 noch ne 2t Sportler oder Enduro kauft, wird wahrscheinlich eher aufn Chopper à la Virago hinauslaufen, weiß ich aber nicht. Währe wichtig, wir würden nämlich gerne mit nochn paar andren Kumpels die auch A machen (ja ich konnte doch nochn paar potentielle Autofahrer bekehren die immer meinten "ne Motorradfahren is zu gefährlich, und unbequem und Auto is sowieso viel cooler...!"😉 ne schöne Motorradtour machen ok istn bischen blöd weil wir werden dann zwei 125er dabei haben, aber wäre halt schon schön zu wissen worauf man sich einstellen muss bzw. ihrem Vater sagen zu können was er fahren darf damit er sich möglichst schnell eine kauft.

Danke schonmal im Voraus
mfg Tobias

29 Antworten

NEIN!

Du kannst mit 25 doch auch auf einer 34PS Maschine den Führerschein machen, wenn du dir zu unsicher für die größere/stärkere/schwerere bist.

Auf der von mir geposteten Seite erkent man ganz deutlich, dass es ein MINDESTalter, aber KEIN HÖCHSTalter gibt (!)

Man kann doch auch mit 25 den A1 machen.
Die Fahrschulausbildung umfasst auch (bis auf marginale Abweichungen bei den Grunfahraufgaben) die gleichen Aufgaben.

(Bitte mal nicht nur mit Logik argumentieren. Wenn mir einer eine zuverlässige Quelle liefert, die das Gegenteil bescheinigt, lasse ich mich gerne belehren.)

Zitat:

Original geschrieben von Kingmueller


NEIN!

Du kannst mit 25 doch auch auf einer 34PS Maschine den Führerschein machen, wenn du dir zu unsicher für die größere/stärkere/schwerere bist.

Auf der von mir geposteten Seite erkent man ganz deutlich, dass es ein MINDESTalter, aber KEIN HÖCHSTalter gibt (!)

Man kann doch auch mit 25 den A1 machen.
Die Fahrschulausbildung umfasst auch (bis auf marginale Abweichungen bei den Grunfahraufgaben) die gleichen Aufgaben.

(Bitte mal nicht nur mit Logik argumentieren. Wenn mir einer eine zuverlässige Quelle liefert, die das Gegenteil bescheinigt, lasse ich mich gerne belehren.)

Ja, wenn man mit >25 die Prüfung auf einer <34PS Maschine macht, dann hätte man theoretisch A beschränkt.

Praktisch aber nicht, weil sich die Beschränkung nur durch das Alter und das Ausstellungsdatum des Führerscheins ergibt. Das steht nix im Lappen von "nur bis 34PS" Mit >25 macht man automatisch A offen. Man kann nicht als 30-Jähriger in die Fahrschule gehen und sagen: "Ich würde gerne A beschränkt machen". Er darf mit dem Führerschein automatisch alles fahren. Ich glaube, man muss auch ein Mopped mit >34PS in der Prüfung fahren. Man kann die A offen-Prüfung nicht auf einer 17PS-Maschine machen.

A und A beschränkt sind keine unterschiedlichen Führerscheinklassen, deshalb gibt es natürlich auch kein Höchstalter für A beschränkt, weil A beschränkt ab 25 eh automatisch A offen ist! Genau wie du mit 18 mit dem A1 offen fahren darfst. Das ist der gleiche Führerschein, nur dass man mehr darf.

Beispiel:
Klasse A, 23 Jahre, Füherschein seit einem Jahr -> A beschränkt.
Klasse A, 21 Jahre, Führerschein seit 3 Jahren -> A offen
Klasse A, 26 Jahre, Führerschein seit 1,5 Jahren -> A beschränkt
Klasse A, 27 Jahre und älter, -> immer A offen, egal wie lange er den Lappen hat

Nein, das Moped muss nicht mehr wie 34PS haben. Der A beschränkt ist kein Führerschein, sondern nur eine Beschränkung für ein bestimmtes Alter, genauso wie beim A1 die 80km/h Zeit. Du kannst auch nicht mit 18 oder älter den A1 beschränkt auf 80km/h machen, das geht einfach nicht...😉 Genauso ist es beim A...

NEIN

Ich halte strikt dagegen.

Warum kann nich mal ein Fl kommen, der das ganze hier aufklärt....

Um A direkt zu machen musst du auf einem Schaltmotorrad mit (achtung halbwissen) über 50PS fahren. Aber über 34 ist in jedem Fall Pflicht!

Und wenn man dies eben nicht möchte/kann, bleibt einem die Möglichkeit den A beschränkt zu erwerben.

Nur beim A1 ist ausdrücklich erwähnt, dass die Geschwindigkeitslimitation mit Vollendung des 18.Lebensjahres wegfällt.
Die Formulierungen beim "großen" sind hingegen anders.

Ich such mal noch en bisschen 😉

edit:
andere Quelle

reicht das als Bekräftigung meiner These?

Zitat:

Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

Daraus schließt sich für mich logisch, dass "wer nicht auf einer entsprechend schweren Maschine geprüft wurde, weiterhin die Beschränkung hat"

und nochwas

Quelle: youngbiker.de

Zitat:

bei Direkteinstieg: Schaltmotorrad mit mindestens 60 PS.

Ähnliche Themen

OK, nagel mich nicht auf dem mit der Maschine fest, wieviel PS die nun haben muss... Das mag ja sein, trotzdem bleibe ich dabei, dass man nach 25 Jahren keinen A begrenzt mehr kriegt! Ich gehe sogar soweit, zu behaupten, dass das verboten und ILLEGAL ist!😁😁😁

Und du hast vorhin selbst gesagt man solle mal von der Logik wegkommen, also...😁

Ich hab unser "Problem" einfach mal ganz feige nach oben geleitet (schraubär).

Vielleicht kann der (oder ein anderer Mod) das Ganze hier ein für allemal aufklären 🙂

Ja das wäre gut, selbst wenn ich im Unrecht liege, ich will es einfach genau wissen, am liebsten von Maik!😁 Der muss es schließlich wissen...😉

Zitat:

Original geschrieben von Kingmueller


Daraus schließt sich für mich logisch, dass "wer nicht auf einer entsprechend schweren Maschine geprüft wurde, weiterhin die Beschränkung hat"

Ja, das klingt so.

Nur frage ich mich, wie man das im Führerschein festhalten will. Wie gesagt, im Führerschein steht nichts eingetragen, wie soll man dann wissen, dass der 32-Jährige, der letztes Jahr den Führerscheinschein auf 34PS gemacht hat (falls das überhaupt geht!), nur bis 34PS fahren darf?

Nach der Regel darf er ja offen fahren (über 25 den Lappen gemacht)-
Das ist für mich das Problem.
Deshalb denke ich, dass a) die Fahrschulen es einfach überhaupt nicht anbieten, mit >25 auf einer kleinen Maschine den Führerschein zu machen und b) es auch kein Mensch macht, weil es überhaupt keinen Sinn macht (gleiche Ausbildung, gleiche Kosten, nur anderes Motorrad).

Gruß

Servus Zusammen

Ihr wollt also eine Einschätzung der Situation
denn, mehr kann ich in dieser, eigentlich lustigen Diskussion auch nicht bieten.

Zunächst einmal zur Ausgangsfragestellung mit Tochter, Papi und 125er.

Der Vater darf mit seinem Alten Autolappen: 15 PS/125cc Geschwindigkeit unbegrenzt Fahren.
Will er daß seine Tochter die Maschine auch fahren darf, so muß sie natürlich trotzdem auf 80 Kmh gedrosselt sein.

..und nun zum "interessanten" Teil.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Möchte ein über 25 jähriger unbedingt die Klasse A/begrenzt erwerben ( z.B. weil er der Meinung ist zunächst langsam anfangen zu müssen oder aus Überängstlichkeit..oder aus einem nur ihm bekannten Grund) sehe ich kein Problem dies nicht zu tun.

Die Vorgehensweise: Er schult auf einer Entsprechenden 34 PS Fahrschulmaschine und legt ganz normal seine Prüfung ab.

Bei der Führerscheinausstellenden Behörde wird der Antrag auf die Fahrerlaubnis mit dem Zusatz gestellt daß, die Fahrerlaubnis mit folgendem Eintrag zu ergänzen ist:

Inhaber der Fahrerlaubnis verzichtet auf die Direkterlangung der Fahrerlaubnisklasse A/Unbegrenzt und hat die Fahrerlaubnisprüfung nach A/begrenzt abgelegt.

So, die anderen Regelungen bezüglich z.B.der automatischen Umwandlung in den A/Unbegrenzt blieben unberührt.
Der Proband müsste nun tatsächlich Zwei Jahre lang mit 34 PS fahren.

Die ausstellende Behörde würde sich mit dem Finger an den Kopf fassen, auf den Schriftlichen Antrag hin, den Zusatz aber problemlos eintragen.

Der Fahrlehrer würde den über 25-jährigen ebenfalls für komplett übergeschnappt halten aber, warum soll er nicht so ausbilden.

Ein Gesetz gegen eine freiwillige Selbstbeschränkung, existiert meines Wissens nicht.

Nur: Wer eine solche Möglichkeit wählt muß ja wirklich bekloppt sein.

.....und wisst abär schon daß, ihr um des Kaisers
Bart "streitet" ?

Gruß

Schraubär

so sehe ich's ja auch...

Zitat:

.....und wisst abär schon daß, ihr um des Kaisers Bart "streitet"?

Es ist Winter.

Es liegt Schnee.

Warum sollen wir dann die Zeit nich so nutzen?

Find die Überlegung echt ganz interessant.. Zumal es noch immer keine endgültig belegte Antwort gibt 🙂

Zitat:

Zunächst einmal zur Ausgangsfragestellung mit Tochter, Papi und 125er.
Der Vater darf mit seinem Alten Autolappen: 15 PS/125cc Geschwindigkeit unbegrenzt Fahren.
Will er daß seine Tochter die Maschine auch fahren darf, so muß sie natürlich trotzdem auf 80 Kmh gedrosselt sein.

Stimmt so nicht ganz, sies ja praktisch genauso alt wie ich (3 Tage jünger) und hat vor mit 18 A beschränkt zu machen, von daher darf sie die auch offen fahren.

Zum anderen Teil, klingt schon plausiebel was Schraubär geschrieben hat, aber unsinnig ist das irgendwie trotzdem, wie schon gesagt es zwingt einem ja trotzdem niemand dazu auch gleich mit einem Leistungsstarken Motorrad anzufangen.

Hier im Forum schwirren doch Fahrlehrer umher, oder?

Nennt mir bitte mal Namen, dann schreib ich die/den mal an, oder tut dies bitte selbst.
Wir werden jawohl ne Lösung dafür finden! 🙁

Ähm der einziege der mir jetzt einfällt wäre Maik mom lass mich überlegen ich glaube 380, also Maik380, ok wenn du das machst ist ok sonst würdich da auch mal nachfragen, war zwar eigentlich nie meine Frage aber wurmt mich jetzt irgendwie doch.

OK OK ich werde euch mal "aufklären" 😁.

Es ist doch vollkommen egal wie alt jemand ist wenn er einen führerschein machen will und wenn jemand mit 30 z.B. einen A beschränkt schein machen will, warum nicht, das ist doch seine entscheidung, ob das nun logisch oder gut ist, ist doch vollkommen wurscht, wenn er es will kann er es machen.
Er muß dann halt nur die 2 jahre auch mit 34PS fahren und gut ist 😉.

Ich habe z.B. jetzt so einen ähnlich fall.
Von einem kumpel die freundin möchte unbedingt einen roller fahren, aber nicht so ne 50er gurke (den sie ja eh schon fahren dürfte) sondern in richtung 125er.
Die freundin ist 25 jahre als, sie könnte problemlos die klasse A1 machen und sich einen 125er roller kaufen, wenn sie das so macht währe sie aber "blöde" 😉, denn sie könnte den direkteinstieg in die klasse A 25 machen oder auf A beschränkt, denn vom geld her nimmt es sich nicht viel ob ich den A1, A beschränkt oder A unbeschränkt mache.

Im führerschein steht es übrigen auch drin wann die jeweilige klasse erworben wurde, z.B. steht dann, wenn man den A beschränkt schein gemacht hat der 30.01.05 als datum des erwerbs drin d.h. also ab den 30.01.07 kann man offen fahren und die spalte mit der offenen klasse A ist frei, ich brauch dann also nach den 2 jahren nicht nochmal zuf führerscheinstelle zu dackeln um ihn umzuschreiben sondern kann dann gleich offen fahren.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruss
Maik

Man beachte bitte meinen Benutzertitel unter meinem Nick 🙂 🙂 🙂

Danke, dass das jetzt wohl mal eindeutig geschrieben steht. (und wir in zukunft einen Thread haben auf den wir verweisen können😉 )

Deine Antwort
Ähnliche Themen