- Startseite
- Forum
- Auto
- Hyundai
- Mal eine Frage wegen Werksalufelgen
Mal eine Frage wegen Werksalufelgen
Mal eine Allgemeine Frage:
Es geht um Alufelgen Veloster für den Elantra MD. Der hat 7x17 mit 215/45 R17 ab Werk eingetragen und genau die werden auch auf dem Veloster montiert.
Ich habe auf Ebay gerade etwas gefunden, was mir gefällt bloss weiß ich nicht ob ich die Felgen fahren darf (Tragfähigkeitsindex). Vom Format und Reifengröße sind die bei mir eingetragen. Ach ja: Es sind Werksfelgen.
Weiß da einer was???
14 Antworten
Ob ''Werksfelgen'' oder nicht ist völlig egal. Wenn die Rad-Reifen-Kombination nicht in der Übereinstimmungsbescheinigung verzeichnet ist, muss sie nachgetragen werden.
In der Übereinstimmungsbescheinigung steht dann übrigens auch der Tragfähigkeitsindex des Reifens.
Die Dimemsionen sind bei mir eingetragen sowohl Felge als auch Reifengröße. Wo finde ich diese Übereinstimmungsbescheinigung??
Die Übereinstimmungsbescheinigung solltest du bei deinen Fahrzeugunterlagen finden. Bekommt man beim Neuwagenkauf. Ist ziemlich wichtig, weil dort vieles eingetragen ist.
Ist meist ein eng bedrucktes Din A4 Blatt.
Wenn du dein Fahrzeug finanzierst, kann es sein, dass die Bank die Übereinstimmungsbescheinigung hat. Das ist aber dann nicht richtig. Die gehört zum Fahrzeug und sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Du meinst das CoC?? Ja das habe ich hier....habe gerade nachgesehen und der einzige unterschied ist dass die 17"er beim Elantra ET52 haben.
Aber wenn ich nach dem hier gehe:
http://www.ebay.de/.../281083518666?pt=Auto_Felgen&hash=item4171e21eca
dann passen sie, da ich zu 2.1: 8252 und zu 2.2: AFA habe. Der Tragfähigkeitsindex ist mit 87 auch gleich beim Veloster und Elantra.
Okay. Sie mögen passen, aber rechtlich ist die Rad-Reifen-Kombination bei deinem Fahrzeug nicht freigegeben, selbst wenn nur die ET etwas anders ist.
Aber aus welchen Grund soll sie denn nicht freigegeben sein? Es gibt Felgen die haben sogar mit ET48 eine ABE. Also ich sehe da keinen trifftigen Grund.
Das ist doch egal. Es geht darum, ob diese Rad-Reifen-Kombination für dein Fahrzeug freigegeben ist.
Wenn es für diese Felgen eine ABE gibt, die auch dein Fahrzeug abdeckt, dann ist alles okay. Da musst du dich nur an die Auflagen der ABE halten.
Ich werde am Montag einen Prüfer vom Tüv fragen...
Kam gerade von der TÜV Prüferin:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
Räder, die der Fahrzeughersteller für einen anderen Fahrzeugtyp hergestellt, aber für Ihren Fahrzeugtyp nicht freigegeben hat, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Da die Räder im Rahmen der Homologation des anderen Fahrzeugstyps genehmigt wurden, gibt es hierfür kein gültiges Prüfzeugnis für diese Umrüstung. Das Ganze müsste im Rahmen einer Einzelabnahme erfolgen.
Bei einem ersten Abgleich der Fahrzeugdaten beider Fahrzeuge fällt auf, dass der Veloster geringere Achslasten als der Elantra hat. Damit fehlt erst einmal der Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit.
Die kleinere Einpresstiefe ist kein Problem, denn es gibt Vergleichsgutachten, die man heranziehen kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DXXXXX MXXXX
Dipl.-Ing., aaS
Also ist es doch Möglich.....
Zitat:
Original geschrieben von FDKD
Kam gerade von der TÜV Prüferin:
Bei einem ersten Abgleich der Fahrzeugdaten beider Fahrzeuge fällt auf, dass der Veloster geringere Achslasten als der Elantra hat. Damit fehlt erst einmal der Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit.
also benötigst Du von Hyundai eine Bescheinigung über die Radlast der Felgen vom Veloster
Zitat:
Die kleinere Einpresstiefe ist kein Problem, denn es gibt Vergleichsgutachten, die man heranziehen kann.
wenn der TÜV die "Vergleichsgutachten" mit Einpreßtiefe 47 vorliegen hat :confused:
brauchst Du diese nicht beibringen, wenn der TÜV kein´s hat > ist es Deine Aufgabe
Zitat:
Also ist es doch Möglich.....
Ja, > unter den beschriebenen Voraussetzungen :)
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Zitat:
Original geschrieben von FDKD
Kam gerade von der TÜV Prüferin:
Bei einem ersten Abgleich der Fahrzeugdaten beider Fahrzeuge fällt auf, dass der Veloster geringere Achslasten als der Elantra hat. Damit fehlt erst einmal der Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit.
also benötigst Du von Hyundai eine Bescheinigung über die Radlast der Felgen vom Veloster
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Zitat:
Die kleinere Einpresstiefe ist kein Problem, denn es gibt Vergleichsgutachten, die man heranziehen kann.
wenn der TÜV die "Vergleichsgutachten" mit Einpreßtiefe 47 vorliegen hat :confused:
brauchst Du diese nicht beibringen, wenn der TÜV kein´s hat > ist es Deine Aufgabe
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Zitat:
Also ist es doch Möglich.....
Ja, > unter den beschriebenen Voraussetzungen :)
Nur so zur Info:
Die Gute Dame hat ALLE Daten auf ihrem PC...Ich brauche da nichts bei zu bringen....Sie hat auch Zugriff auf alle ABE´s oder Technischen Gutachten...
Es ist nur eine Frage des Preises der Abnahme...Und das habe ich gerade angefragt...
Kam gerade per E-Mail
Hyundai » Bj 2011 » Elantra - MD » 1.6 Benzin - 1591 ccm, 97 kW - 132 PS
Bj 2011 Elantra - MD
1.6 Benzin - 1591 ccm, 97 kW - 132 PS
Fahrzeugdetails
Nabenbohrung: 67,1
Lochkreis: 5x114,3 Traglast: ab 83 (487 kg/Rad)
Geschwindigkeit:
ab H (210 km/h) für Sommer
ab T (190 km/h) für Winter §36
Hyundai » Bj 2011 » Veloster - FS » 1.6 Benzin - 1591 ccm, 103 kW - 140 PS
Bj 2011 Veloster - FS
1.6 Benzin - 1591 ccm, 103 kW - 140 PS Bearbeiten
Fahrzeugdetails
Nabenbohrung: 67,1
Lochkreis: 5x114,3 Traglast: ab 82 (475 kg/Rad)
Geschwindigkeit:
ab H (210 km/h) für Sommer
ab T (190 km/h) für Winter §36
Preis der Eintragung ca.115 Euro...
Das geht ja eigentlich noch.
Irgendwie kostet das bei der Dame immer 115 €....für den Spoiler für meinen Elantra MD zahle ich auch 115 Oi für den Eintrag....
:-)