Mängel

Kia Ceed CD

Hallo zusammen, mein Ceed ist jetzt fast 3 Wochen alt und hat 600 Km auf dem Tacho.
Leider habe ich am Türgriff innen Fahrerseite und Fensterheberschalter Kratzer, die definitiv nicht von mir verursacht wurden, wird aber vom Händler getauscht, eine Achsvermessung wird auch durchgeführt, da das Lenkrad leicht schräg steht.
Seit gestern macht auch das Glasdach Geräusche bzw. der Himmel.
Des Weiteren habe ich Lackmängel gefunden, ein Steinschlag auf dem Grill vorne, wobei müsste beim Steinschlag nicht noch Lack ab sein?
Hinten an den Übergangen zur Stoßstange ist Lack ab, an einer Seite wurde vor Auslieferung wohl was ausgebessert.
Beim Waschen ist mir aufgefallen, dass alle Anbauteile irgendwie knarzen, wenn ich mit dem Handschuh drüber gehe. Ist das normal? Hatte ich bei bisherigen Fahrzeugen nicht.
Habt ihr diese Probleme auch?

Freundliche Grüße, Timur.

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Dazu hatte ich oben mal was geschrieben. Du kannst bei Garantiefällen theoretisch jede Vertragswerkstatt aufsuchen. Das Anliegen mit einem bezahlten Auftrag wie einer Inspektion zu verbinden, sorgt dort vielleicht für eine positive Grundeinstellung.

Das Dach ist ein leidiges Thema, das wird wahrscheinlich niemals zu meiner Zufriedenheit erfüllt werden, der Spaß am Auto ist verloren gegangen.
Dokumentation, dass die Geräusche da sind und nicht normal sind, wären wahrscheinlich noch ein ausschlaggebender Grund für einen Rücktritt.
Muss mal schauen, ob ein Händler das irgendwie dokumentiert, notfalls auch für bisschen Kleingeld für die Arbeit.

Ich glaube nicht, dass irgendeine Werkstatt dir irgendwas schriftlich bestätigen oder gar ein Urteil abgeben wird. Genau das ist ja die Aufgabe der öffentlich bestellten Sachverständigen. Vor allem nicht in so einem Graubereich wie unerwünschten Geräuschen.

Exakt.Und daher wird Kia dann mit einem anderen Gutachter bestätigen, dass die Geräusche im üblichen Rahmen sind. Und schon hat man einen langwierigen Rechtsstreit
Wenn Du mit dem Fahrzeug nicht mehr leben kannst, empfehle ich den Verkauf. Dabei wirst Du Geld verlieren. Aber ob ein langer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang letztlich günstiger ist sei in Frage gestellt

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Morgen wird ein Gutachten bezüglich der Lackmängel gemacht und das Dach wird auch reingenommen, in der Hoffnung, es wirkt irgendwie zusammen.
Hat jemand schon Erfahrungen mit einem Rücktritt gemacht und kann mir sagen wie die Nutzungsentschädigung bei euch berechnet wurde, vorzugsweise auch ein Ceed oder Proceed.
Möchte das gerne außerrechtlich klären, ich hoffe nur dass die eine angemessene erwartete Kilometerleistung als Grundlage nehmen.

Grüße, Timur.

Zitat:

Möchte das gerne außerrechtlich klären, ich hoffe nur dass die eine angemessene erwartete Kilometerleistung als Grundlage nehmen.

Glaubst du ernsthaft, dass der Händler den Wagen einfach so zurücknimmt, weil du mit einem Gutachten wedelst? Er wird den Wagen vielleicht zum Markt-EK zurückkaufen, so wie andere Händler das auch machen würden.

Anderenfalls würde ich mich auf eine rechtliche Auseinandersetzung einstellen und mir dafür anwaltlichen Beistand einholen. Über die Nutzungsentschädigung würde ich mir erst Gedanken machen, wenn eine grundsätzliche Einigung erzielt worden ist. Im Fall von Wandlungen werden hier meist Pauschalen angesetzt. Dazu gibt's im Internet reichlich Quellen.

Ich würde mich auch auf eine juristische Auseinandersetzung einstellen oder das Auto verkaufen: entweder zum Händler EK oder privat versuchen

Zitat:

@Timur94 schrieb am 5. September 2023 um 19:30:06 Uhr:


Morgen wird ein Gutachten bezüglich der Lackmängel gemacht und das Dach wird auch reingenommen, in der Hoffnung, es wirkt irgendwie zusammen.
Hat jemand schon Erfahrungen mit einem Rücktritt gemacht und kann mir sagen wie die Nutzungsentschädigung bei euch berechnet wurde, vorzugsweise auch ein Ceed oder Proceed.
Möchte das gerne außerrechtlich klären, ich hoffe nur dass die eine angemessene erwartete Kilometerleistung als Grundlage nehmen.

Grüße, Timur.

https://www.kanzleiwehner.de/.../

Ich glaube zu einem Rücktritt wird es alleine aus zwei Gründen nicht kommen:

1. Die Mängel sind (so nervig und doof sie auch sind) nicht gravierend. Bevor wegen "so etwas" das ganze Auto getauscht wird, wird da irgendeine Frickellösung gesucht und 'fertig'. Irgendwann kann auch ein Anwalt nur noch sagen "Ja... Ich kann nicht mehr machen."

2. Der viel wichtigere Punkt: Du hast das Auto über einen Vermittler gekauft. Der Händler "kennt" dich nicht als Kunde. Über den Händler wird es also nie zu einer Rückabwicklung kommen werden, da du das Fahrzeug nie bei ihm gekauft hast.

Wenn müsste das über den Vermittler laufen den du, soweit ich das verstanden habe, zwar mal informiert aber nie irgendwie so richtig mit ins Boot gezogen hast. Denn der Vermittler ist der Verkäufer deines Autos gewesen.

Vermittler ist im Thema, ihm habe ich die Mängel gemeldet und die arbeiten eng mit dem Händler zusammen seit Jahren, die sind selbst geschockt.
Die warten auf das Gutachten, damit die entscheiden wie die weiter verfahren.

Woher wollt ihr wissen, dass nicht gewandelt wird, hattet ihr selbst so Erfahrungen oder sind das Mutmaßungen?

Zitat:

Denn der Vermittler ist der Verkäufer deines Autos gewesen.

Entscheidend ist, mit wem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist. Vermittler treten i. d. R. tatsächlich als Vermittler zwischen zwei Parteien auf und erhalten dafür eine Provision (die für den Endkunden transparent ist).

Eine Wandlung halte ich dann für realistisch, wenn die Funktion des Autos erheblich eingeschränkt ist. Sprich: Wenn es nicht fährt oder einzelne Features grundsätzlich nicht funktionieren. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Ich glaube daher nicht, dass die geschilderten Probleme eine Wandlung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.

Meine Eltern haben mal vor über 20 Jahren ein Auto zurückgegeben. Da ging es aber um mehrfach aufgetretene Motorschäden bei einem jungen Fahrzeug. Und das war nicht mal eine Wandlung: Der Händler hatte Interesse daran, Kunden zu halten und ihnen für wenig Aufpreis ein neues Auto gegeben. Das andere hat er später sogar mit Verlust abgegeben. Aber das waren die guten alten Zeiten, in denen es zwischen Händler und Kunden noch langjährige, gute Beziehungen gab und Vermittler ein Fremdwort war 🙂

Ich habe bisher 2 Fahrzeuge ( 1 PKW und 1 Motorrad) rückabgewickelt.
Obwohl es schwerwiegende Mängel waren, ging es nicht ohne Anwalt und juristische Auseinandersetzung.

Gegen eine Rückabwicklung wird sich der Händler mit Hand und Fuß wehren und bei so geringfügigen Mängeln würde ich die Erfolgsaussicht selbst mit Anwalt bei unter 5% sehen.

Wir reden hier von "kosmetischen" Mängeln, da kriegt man keine Rückabwicklung durch, selbst mit Anwalt nicht. Um es mal ganz platt und extrem direkt zu sagen.

@SoulSurvivor78 Ahjo ich weiß. - Ich hab das ja genau wie Timur gemacht und ich weiß auch über welchen Vermittler das lief (war der gleiche wie bei mir). Normalerweise ists wie du sagst: Vermittler.

IN diesem Fall ist der Kaufvertrag aber NUR mit dem Vermittler (Wg. Kurzzeitzulassung 6 Monate auf diesen für höheren Rabatt). Mit dem Autohaus hat man keinen Vertrag oder sonst was.

Das einzige was man beim Kauf mit dem Autohaus zu tun hatte war: Auto abholen, Schlüsselübergabe und Unterschrift im Serviceheft.

Heute hat ein Gutachter das Auto besichtigt und dokumentiert alles, er hat auch das Glasdach aufgenommen.

Hier mal Geräusche vom Dach, überlege noch einen anderen Händler aufzusuchen, der mir das dokumentiert.

Denke der Händler hatte keinen Bock mehr und sagt zu allem, es sei normal.

https://youtu.be/RzUuEaH1-8E?si=yGElp0XKyeDT4Z3K

Die Geräuschkulisse finde ich schon heftig.
Es handelt es sich ja nicht um die Fahrt über einen Feldweg
Ich würde damit noch mal bei einem anderen Händler vorstellig werden und um Reparatur bitten

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