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M3 Stoßstange und der TÜV

Themenstarteram 25. Juni 2010 um 12:48

Hab mir heute ne Orginale M3 Stoßstange ans auto drangemacht .. Jetzt hab ich iwo in nem anderem Forum gelesen dass die Stoßstange nur TÜV frei bleibt wenn man das komplette M-Aerodynamik Paket am Auto hat

( Front - HeckStoßstange , SChweller , Außenspiegel )

WEiß jemand von euch ob da was dran ist ? weil für mich ergibt das kein Sinn

Danke Im vorraus

AnaZ

Beste Antwort im Thema

ABE M-Frontstoßstange

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ABE M-Frontstoßstange

am 25. Juni 2010 um 12:53

Nein, glaub ich nicht, weil sehr viele rumfahren ohne das ganze M-Paket. Die Stoßstange ist ein ORIGINAL BMW Teil! Sollte keine probleme geben.

 

Lg Tobi

dies hat der user daniel.krueger auf seiner Homepage verlinkt:

Zitat:

Wissenswertes zum M-Technik Aerodynamikpaket BMW E36:

Da es immer wieder Fragen zur Nachrüstung und zur Notwendigkeit der Eintragung der M-Technik-Teile beim E36 gibt, habe ich hier mal alles zusammengetragen, was es an Informationen gibt.

 

Bei Betrachtung der Freigabe (diese ist Bestandteil des Umrüstkataloges und kann bei BMW ausgedruckt werden) ist folgendes erkennbar:

Die einzelnen Elemente haben jeweils mehrere ABE´s mit unterschiedlichen Nummern.

Auffallend ist, das bei allen Teilen die ABE´s mit den Nummern F547 und F920 aufgeführt sind. Ein Blick ganz nach oben rechts läßt erkennen, daß diese beiden ABE´s die des BMW E36 sind.

Daraus folgt, daß bei Erfüllung der hier genannten Auflagen (nämlich des kompletten Anbaus von Front - und Heckstoßstange sowie der Schweller) die Teile in der ABE des Fahrzeuges enthalten sind und somit eine Eintragung wegen generell bestehender ABE nicht nötig ist.

Was ich noch nicht abschließend klären konnte ist die Frage, ob die Spoilerlippe und die GT-Ecken in der Fahrzeug-ABE enthalten sind. Ich gehe allerdings davon aus, da die Lippe sowie die Ecken beim Anbau des Class-II-Heckspoilers zwingend vorgeschrieben sind.

Bei besagtem Class-II-Heckspoiler widerspricht sich BMW im übrigen selbst mit der Aussage, daß die Aerodynamikkomponenten nur komplett angebaut werden dürfen. Auflage für den Spoiler ist nämlich die Frontstoßstange incl. Lippe und GT-Ecken, die Heckstoßstange und die Schweller werden hier lediglich empfohlen, nicht jedoch gefordert.

 

Wozu dann aber die einzelnen ABE´s?

Wer die einzelnen ABE´s der Komponenten liest, wird feststellen, daß hier keine Auflagen bezüglich des kompletten Anbaus des Aerodynamikpaketes gemacht werden. Des Weiteren sind zumindest in der Einzel-ABE der Front-Stoßstange die Spoilerlippe sowie die GT-Ecken als Option enthalten.

Auch steht hier nochmal eindeutig, daß eine Abnahme des Anbaus durch einen Gutachter nicht nötig ist. Des Weiteren wird festgestellt, daß die Abmessungen des Fahrzeuges nicht verändert werden.

Themenstarteram 25. Juni 2010 um 13:12

vielen dank für den wirklich hilfreichen Beitrag , also wenn ich alles richtig verstanden habe ist es vollkommen "legal" mit nur mfront herumzufahren.

Sollte ich mir die ABE für die Front ausdrucken lassen und mit mir führen oder brauch ich die nicht zwingen ? habe keine lust auf so Autoexperten die in grün bzw blau herumfahren und sich einbilden dafür bräuchte man unbedingt ne Eintragung :p

 

ist kein scherz ist mir schon einmal passiert , da wollte nen Polizist mir nen Mängelzettel mitgeben weil er der Meinung war dass an meinem alten Golf 3 die serien nebler ala VW nicht orginal sind und für ihn wie tuning aussehen ?!:mad:

um auf der absolut sicheren seite zu sein, kannst du dir die abe natürlich auch im handschuhfach mitführen. zwingend nötig ist es jedoch nicht.

am 25. Juni 2010 um 18:10

was soll man da als m-paket faher machen :confused:

ne quatsch, ich würde auch auf nummer sicher gehen und mir ne abe ins handschuhfach legen. tut ja nich weh, aber glaube kaum, dass dich daraufhin jmd. kontrolliert...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

dies hat der user daniel.krueger auf seiner Homepage verlinkt:

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Wissenswertes zum M-Technik Aerodynamikpaket BMW E36:

...

Des Weiteren sind zumindest in der Einzel-ABE der Front-Stoßstange die Spoilerlippe sowie die GT-Ecken als Option enthalten.

Auch steht hier nochmal eindeutig, daß eine Abnahme des Anbaus durch einen Gutachter nicht nötig ist. Des Weiteren wird festgestellt, daß die Abmessungen des Fahrzeuges nicht verändert werden.

Hast Du die Einzel-ABE's für die Spoilerlippe?

Weil aus dem Umrüstkatalog geht es nicht hervor, dass die Spolierlippe in der ABE enthalten ist.

D.h. mir geht es nur um die Spolierlippe (hatte ab Werk das Aerodynamik-Paket).

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

dies hat der user daniel.krueger auf seiner Homepage verlinkt:

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Hast Du die Einzel-ABE's für die Spoilerlippe?

Weil aus dem Umrüstkatalog geht es nicht hervor, dass die Spolierlippe in der ABE enthalten ist.

D.h. mir geht es nur um die Spolierlippe (hatte ab Werk das Aerodynamik-Paket).

 

Grüße

Die Spoilerlippe und GT-Ecken sind in der ABE der Frontstoßstange enthalten.

 

http://www.ultrax.de/attachments/115_Frontschuerze.zip

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