M140i xDrive: Haftpflichtschaden, was nun?

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Liebe Motor-Talk Community,

ich habe am Dienstag Morgen eine böse Überraschung erlebt. Als ich zu meinem M140i xDrive kam, der an einer öffentlichen Straße (Tempo 30 Zone) geparkt war, hat er mich mit einer ziemlich stark lädierten linken Seite und einem Schrieb der Polizeiinspektion erwartet.
Ich muss einen ausreichend mitleiderregenden Eindruck gemacht haben, dass zwei Anwohnerinnen auf mich aufmerksam wurden und mir grob den Hergang geschildert haben.
Scheinbar ist am Nachmittag zuvor eine Volvo SUV-Mutti 2-3 Wagen hinter meinem Fahrzeug ausgeparkt und hat danach, wohl beim anfahren, den Wagen hinter meinem und meinen mitgenommen.
Mittlerweile liegt ein Gutachten vor.
- Wiederbeschaffungswert liegt bei 39.800 Euro
- Wertminderung bei 2.500 Euro
- Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer bei 17.527,19 Euro
- Rechnerischer Restwert bei 22.550 Euro

Die Betreuung durch BMW zu dem Thema ist Spitzenklasse, mein Anwalt ist in den Fall eingebunden. Am Montag werde ich mich dann wohl über das weitere Vorgehen aufschlauen lassen. Die Schuldfrage ist zum Glück eindeutig geklärt und es kam zu keiner Fahrerflucht, was heutzutage sicher schon eine Menge wert ist!

Was mich an der Stelle nun interessieren würde ist, wie ihr mit der Situation umgehen würdet.
Im jetzigen Zustand verkaufen und das Geld nehmen? Instandsetzen lassen und weiterhin nutzen? Instandsetzen und dann verkaufen?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

16 Antworten

https://www.newtis.info/.../

Da kannst du dir mal anschauen, wie BMW repariert.

Zitat:

@Ingrimm666 schrieb am 11. Mai 2018 um 23:11:52 Uhr:


Genau das hat der Gutachter auch getan, neben dem rechnerischen Restwert von 22.550 Euro lag dort das beste Gebot bei 18.000 Euro.
Bezüglich der merkantilen Wertminderung hätte ich das gute Internet so verstanden, dass mir diese 2.500 Euro auch bei fiktiver Abrechnung zustehen. Am Montag werde ich hoffentlich schlauer sein.

In dem Fall richtig, da die Reparaturkosten plus Restwert den wbw nicht übersteigen.

Aber egal wie: du wirst am Ende nicht mehr haben als den WBW laut Gutachten (plus evt. Nutzungsausfall, wenn du keinen Leihwagen brauchst). Schließlich wäre das etwas paradox, wenn du nach dem Unfall mehr Geld hättest als davor.

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