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LPG-Prüfungen alle 2 jahre?

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 17:44

Hallo Leute,

ich habe meine Gasanlage nun 2 Jahre. Jetz stellt sich mir die Frage, ob ich irgendwann mal zu einer Inspektion / Untersuchung muss, wo die Anlage mal durchgecheckt wird. Oder wird das bei der HU gleich mitgemacht? Im Mai 2011 müsste ich sonst sowieso zum TÜV und die HU machen lassen. Kann ich das zusammen in einem Rutsch dann erledigen? Mein Umrüster hatte mir damals beim Umbau nichts von regelmäßigen Prüfungen gesagt.

Das einzige Mal wo ich bis jetzt zum TÜV war, war kurz nach dem Einbau der Anlage im Dezember 2008 (Gaseinbauprüfung?). Danach bin ich bis jetzt noch nicht wieder hingewesen.

Also bitte helft mir..

Gruß surfer ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von drago2

Vielleicht sollte GerhardT2 mal öfter fi.....dann hat er nicht so einen Druck.

Wieso schreibst du das nicht aus?

Kann man ja hier ja ruhig schreiben,

das er öfters fischen gehen soll!

 

Oder hast du was anderes gemeint? ;)

 

Viktor

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Hey,

die Prüfung wird dann gemeinsam mit der HU gemacht.

grüße

Carsten

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 17:49

:) Danke Carsten! Da bin ich ja beruhigt. Ich dachte schon, ich hätte irgendetwas verpasst ;)

am 10. Januar 2011 um 17:59

Jup, würde die auch einfach bis zur HU überziehen, kostet bei der HU dann was bei 20€ (zumindest hier in EF so) mehr ... wenn du es seperat jetzt erledigen würdest wäre es spürbar teurer.

Grüße, MK5

Zitat:

Original geschrieben von Jetta MK5

Jup, würde die auch einfach bis zur HU überziehen,

Da gibt es nichts zu "überziehen"!

Die StVZO enthält keine eigenständige 2-Jahresfrist für die Gasanlagenprüfung!

Die Gasanlagen-Wiederholungsprüfung "GWP" ist immer nur ein Bestandteil der HU. Sie kann lediglich um ein knappes Jahr vorgezogen werden oder durch eine Gasanlageneinbauprüfung (GSP) oder eine Gasanlagenprüfung (GAP, anlässlich einer Reparatur) ersetzt werden, siehe StVZO, Anlage VIII, Ziffer 3.1.1.2 ( http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viii_132.html )

Wer's unbeding darauf anlegen will, kann also abwechselnd eine GWP und eine GAP durchführen lassen und dabei die GAP jeweils ein (gutes) Jahr nach der letzten HU+GWP machen lassen, den GAP-Bericht dann bei der nächsten HU verwenden und erst nach (knapp) drei Jahren bei der übernächsten HU wieder eine GWP mit machen lassen - legal und ohne irgendwas zu "überziehen".

 

Der TE spricht aber von Inspektion / Untersuchung.

Also die KME hat doch einen Gasfilter und dieser sollte auch ab einer gewissen KM Leistung getauscht werden.

Keine Ahnung bei wie vielen Km das nötig ist,da wissen andere Garantiert mehr.

Zitat:

Original geschrieben von tachpostmann

Der TE spricht aber von Inspektion / Untersuchung.

Der TE spricht vor allem von TÜV und HU. HU steht für "Haupt-Untersuchung" und ist auch eine "Inspektion (nach StVZO-Vorschrift)".

Die "Inspektion (nach Herstellervorschrift)" heißt eigentlich "Kontrolle" oder "Service" und kann und darf durch einen aaSoP im Rahmen der HU/GWP nicht durchgeführent werden. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der TE so weltfremd ist, das trotzdem zu erhoffen.

Was ich nicht so ganz verstehe ist, das hier immer gesagt wird das man die Gasanlage beim TÜV mitprüfen lassen kann. das ist sicherlich korrekt, aber eigentlich überflüssig. Mein Umrüster macht das immer für ein Dankeschön, da brauch ich gar nichts zu bezahlen und das sollte eigentlich bei jedem so sein.

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 19:22

tschuldigung tachpostmann, ich habe mich wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt, aber Gerhard hats schon erfasst. Ich meinte Inspektion im Sinne von Überprüfung vom TÜV.

Zitat:

Original geschrieben von drago2

Was ich nicht so ganz verstehe ist, das hier immer gesagt wird das man die Gasanlage beim TÜV mitprüfen lassen kann. das ist sicherlich korrekt, aber eigentlich überflüssig.

Da frag ich mich jetzt schon, wozu ich grade eben die entsprechende Vorschrift aus der StVZO herausgesucht und den Link hierher kopiert habe, wenn dann doch wieder so eine, mit Verlaub, dämliche Behauptung kommt!

Nein. Die GWP ist nicht "überflüssig". Sie ist ganz einfach vorgeschrieben.

Zitat:

Mein Umrüster macht das immer für ein Dankeschön, da brauch ich gar nichts zu bezahlen und das sollte eigentlich bei jedem so sein.

Wenn Dein Umrüster tatsächlich eine GAP oder GWP "für ein Dankeschön" macht, ist das seine Sache. Es ist aber schlicht abenteuerlich, zu verlangen, dass jeder Umrüster so leichtfertig mit seiner Arbeitszeit, seinen Gerätschaften, seinen Betriebskosten und seiner Haftpflicht umgeht.

 

Wie ich mit meinen 2 Jahren alten Gasauto beim Umrüster war wegen einer Gasdichtheitsprüfung, da guckte der mich mit ganz großen Augen an!

am 10. Januar 2011 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von GerhardT2

Zitat:

Original geschrieben von drago2

Was ich nicht so ganz verstehe ist, das hier immer gesagt wird das man die Gasanlage beim TÜV mitprüfen lassen kann. das ist sicherlich korrekt, aber eigentlich überflüssig.

Da frag ich mich jetzt schon, wozu ich grade eben die entsprechende Vorschrift aus der StVZO herausgesucht und den Link hierher kopiert habe, wenn dann doch wieder so eine, mit Verlaub, dämliche Behauptung kommt!

Nein. Die GWP ist nicht "überflüssig". Sie ist ganz einfach vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von GerhardT2

Zitat:

Mein Umrüster macht das immer für ein Dankeschön, da brauch ich gar nichts zu bezahlen und das sollte eigentlich bei jedem so sein.

Wenn Dein Umrüster tatsächlich eine GAP oder GWP "für ein Dankeschön" macht, ist das seine Sache. Es ist aber schlicht abenteuerlich, zu verlangen, dass jeder Umrüster so leichtfertig mit seiner Arbeitszeit, seinen Gerätschaften, seinen Betriebskosten und seiner Haftpflicht umgeht.

Man man man ... du kanns aber auch weniger "angepisst" aufklären ... meine Fresse, wenn du schlechte Laune hast mach den Rechner aus.

Mir z.B. wurde vom Umrüster gesagt, das meine Anlage alle 2Jahre vom TÜV überprüft werden muss, ich dies aber mit fälliger HU des KFZ erledigen lassen kann. Ich bin kein Umrüster und kein Spezi und verlasse mich da auf diese Aussage, es ist sein Tagesgeschäft. War dies eine Fehlinfo kann ich es nicht ändern.

Zumal ich auch absolut null zeit habe mich mit jeder Rechtsvorschrift explizit zu beschäftigen, dafür gibts Umrüster, Tüv und Co..

Ich lasse das lieber kutz vor der HU bei meinem Umrüster machen, der hängt dann kurz den Rechner an die Gasanlage und prüft, ob alle Werte stimmen, das kann der TÜV nicht.

Sonst komme ich ja nie zum Umrüster, da meine Vialle la läuft und wartungsfrei ist.

 

lg Rüdiger:-)

Vielleicht sollte GerhardT2 mal öfter fi.....dann hat er nicht so einen Druck.Ich habe von meinem Umrüster die Aussage bekommen, als ich das Auto abgeholt habe, wenn ich das nächste mal zum TÜV muss sollte ich vorher bei ihm vorbei kommen er würde dann die Anlage überprüfen und mir den Bescheinigung dafür geben das es erledigt ist. Die sollte ich dem TÜV vorlegen, genauso ist es gelaufen und ich habe beim TÜV 0Cent dafür bezahlt.

Da kann GerhardT2 mit seiner Scheisslaune schreiben was er will, es war eben so.

Wenn andere hier meinen sie müssten dem TÜV, der sowieso schon genug Kohle für das bisschen was er macht bekommt, auch noch die Euro`s hinterher schmeissen dann ist das deren Sache, meine jedenfalls nicht.

Zitat:

Original geschrieben von drago2

Vielleicht sollte GerhardT2 mal öfter fi.....dann hat er nicht so einen Druck.

Wieso schreibst du das nicht aus?

Kann man ja hier ja ruhig schreiben,

das er öfters fischen gehen soll!

 

Oder hast du was anderes gemeint? ;)

 

Viktor

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