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LKW verhindert einfädeln gewaltsam

Themenstarteram 13. März 2012 um 14:48

Habe folgendes Problem:

Anstatt mich einfädeln zu lassen, schert der LKW links aus und zwingt mich zur Vollbremsung.

Es kommt zum (schweren) Unfall, der LKW fährt einfach weiter und muß durch überholen gewaltsam gestoppt werden.

Angeblich hat er weder das einfädeln, die Lichthupe oder gar den Unfall bemerkt.

Die Polizei gibt ihm (natürlich) recht, ich habe die Alleinschuld, weil ja letztlich Aussage gegen Aussage steht. Zwangsläufig hat also der LKW-Fahrer keine Schuld, schließlich wollte ich einfädeln.

..und da diesem Rambo kein Fehlverhalten bewiesen werden kann (er hat ja nichts bemerkt), erhalte ich einen Strafzettel und der mehr als rücksichtslose Ritter der Landstrasse kommt ungeschoren davon. Für die gesamten Unfallkosten darf natürlich ich aufkommen. Kann man diesem Rüpel wirklich nicht das Handwerk legen?

Beste Antwort im Thema
am 13. März 2012 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie

manche lkw fahrer haben schon nen voll Knall.

Am Ender der Baustelle wollte er gleich zum überholen ansetzen, hab ich ihn auhc machen lassen, nur hab ich dann mitbeschleunigt, und bin gleich schnell wie er neben ihm gefahren :D

Nach ner halben Minute bin ich aufs Gas gestiegen und davon gefahren :D

 

 

@TE, bei solchen Verrückten kann man nix machen, so beschissen sich das anhört

Den Lappen bitte an der næchsten Fuehrerscheinstelle abgeben. Danke!

 

 

:D

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Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

 

Doch hab ich

Merkt man aber nicht .

Zitat:

Original geschrieben von ab-tt 1001

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Wozu sollte das gut sein?

Damit mal jeder weiß wie sich so ein Fahrzeug verhält !!!!

Ich weiss auch so das ein LKW in der lage ist auf seiner spur zu bleiben.

Was hier passiert ist (angeblich - wir wissen ja nix) hat was mit dem verhalten des LKW fahrers zu tun.

3L

Zitat:

Original geschrieben von ab-tt 1001

Jeder meint so ein LKW hat ein Bremsweg wie ein Auto , das ist aber nicht so .

Ich würde niemals einem LKW die Vorfahrt nehmen mit nem PKW zieht man immer den kürzeren , wenn es zum Unfall kommt .

Das tut doch nix zur sache...

Dem LKW wurde garnichts genommen, es ist (laut bild) auch nicht schwierig fuer den LKW auf der rechten spur zu bleiben.

Wenn es stimmt das er auf die linke spur gefahren ist (wir wissen es nicht, muss man immer dazu sagen) dann sehe ich keine moeglichkeit das zu entschudigen, aber auch garkeine.

Entweder war das volle absicht.

Oder er war besoffen,

oder extremst unaufmerksam, aber schau dir die stelle an, das ist keine stelle die eine LKW fahrer jetzt zum schlafen animiert.

Ihm absicht nachzuweisen wird schwer sein,

aber aus "versehen" von der spur abkommen und einen unfall verursachen ist auch schon ne harte nummer, speziell mit einen LKW. Gibt das 100 punkte, reicht das fuer fahrverbot?

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Zitat:

Original geschrieben von ab-tt 1001

 

Damit mal jeder weiß wie sich so ein Fahrzeug verhält !!!!

Ich weiss auch so das ein LKW in der lage ist auf seiner spur zu bleiben.

Was hier passiert ist (angeblich - wir wissen ja nix) hat was mit dem verhalten des LKW fahrers zu tun.

3L

Z.B.wenn so ein LKW leer ist reicht ein Windstoß um ihn aus der Spur zu drücken !

Der Nachlauf ist auch nicht zu unterschätzen. Fährt die Zugmaschine da 15 cm zu weit innen schneidet der Hänger da auch mal die Linie. Der Fahrer muss einen Mindestabstand zur Fahrbahnbegrenzung einhalten (etwa 50 cm).

Mag zwar alles nach Schuld des LKW-Fahrers aussehen, ist aber keiner. Ein Mindestabstand von etwa 1 m ist beim überholen üblich, kommt noch ein gewisser Seitenabstand zum linken Randstein. Wenn es dann an fehlendem Platz beim überholen liegt, sollte man mal die eigene Fahrweise überdenken.

Wer hier mit zu knappem Seitenabstand überholt, überholt auch andernorts zu knapp. Ob das nun ein Radfahrer, Auto oder LKW ist, sei mal dahingestellt. Übrigens, gerade bei Traktoren mit Anhängern pendelt der zweite Hänger wegen dem für die Straße viel zu kleinen Reifendruck einfach so gerne mal weit über 1 m.

am 18. März 2012 um 17:21

schon 19 Seiten ......... von denen 18 nur Wiederholungen sind ......................... *gähn* Hochinteressant .................. *doppelgähn* wirklich ....................... hochintersssssssssssssssssssssschrrrrrrrr ... :o

Wenn es wirklich neues gibt, weckt mich bitte ...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

schon 19 Seiten ......... von denen 18 nur Wiederholungen sind ......................... *gähn* Hochinteressant .................. *doppelgähn* wirklich ....................... hochintersssssssssssssssssssssschrrrrrrrr ... :o

Wenn es wirklich neues gibt, weckt mich bitte ...

allerdings war bisher jeder beitrag informativer als deiner. :)

3L

@Knergy & AB-TT

welche gruende auch immer, die schuldfrage ist klar wenn der LKW die spur gewechselt hat.

Dem PKW vorzuwerfen das er ueberhaupt neben dem LKW war, ist laecherlich.

Ich glaube damit ist alles gesagt....

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

welche gruende auch immer, die schuldfrage ist klar wenn der LKW die spur gewechselt hat.

Dem PKW vorzuwerfen das er ueberhaupt neben dem LKW war, ist laecherlich.

Ich glaube damit ist alles gesagt....

3L

... nur noch nicht allen! Du musst das jetzt nur noch den Richtern des OLG Hamburg erklären. :D

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zeichen 297.1

... Wer trotz Ankündigung einer Fahrstreifenbegrenzung einen Überholvorgang beginnt, handelt grob fahrlässig und bleibt auf seinem Schaden sitzen (OLG Hamburg 14 U 165/97).

Gruß, TouriEF

Themenstarteram 18. März 2012 um 19:53

nur ungern ein kleiner Kommentar: Die Unfallstelle liegt vor dem Einfädelungsschild

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

welche gruende auch immer, die schuldfrage ist klar wenn der LKW die spur gewechselt hat.

Dem PKW vorzuwerfen das er ueberhaupt neben dem LKW war, ist laecherlich.

Ich glaube damit ist alles gesagt....

3L

... nur noch nicht allen! Du musst das jetzt nur noch den Richtern des OLG Hamburg erklären. :D

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zeichen 297.1

... Wer trotz Ankündigung einer Fahrstreifenbegrenzung einen Überholvorgang beginnt, handelt grob fahrlässig und bleibt auf seinem Schaden sitzen (OLG Hamburg 14 U 165/97).

Gruß, TouriEF

bloedes urteil, da gibts bestimmt andere...

zudem muss man ihn ja nicht beginnen sondern kann ihn fortsetzen?

ueberholen muss man vielleicht auch nicht, sondern einfach vorbei fahren.

und so grundsaetzlich kann das eh nicht stimmen das ist ja kompletter unfug dieses zitat.

Eventuell koennte gemeint sein, dass jemand der ueberholt und danach reissverschluss geltend macht und bei seinem(!) spurwechsel kollidiert.

Auf keinen fall ist gemeint, dass das auto auf der durchgehenden spur einen spurwechel machen darf und vorang hat. Warum sollte man auch diesen spurwechsel machen, wenn es nicht darum geht den anderen zu blockieren oder zu rammen, das gibt doch garkeinen sinn.

Nie und nimmer

3L

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

bloedes urteil, da gibts bestimmt andere...

Na dann such sie bitte aus dem Internet raus! Ein OLG-Urteil hat übrigens Grundsatzcharakter.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

zudem muss man ihn ja nicht beginnen sondern kann ihn fortsetzen?

ueberholen muss man vielleicht auch nicht, sondern einfach vorbei fahren.

Sorry, aber das ist letztlich Wortspielerei. Die Vorankündigung besteht seit der Kreuzung.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

und so grundsaetzlich kann das eh nicht stimmen das ist ja kompletter unfug dieses zitat.

Eventuell koennte gemeint sein, dass jeman der ueberholt und danach reissverschluss geltend macht und bei seinem(!) spurwechsel kollidiert.

Der Überholende muss auch für ausreichend Seitenabstand sorgen, bei einer schmaler werdenden Spur ist das gar nicht möglich! Und wenn die Straße einen Linksschwenk macht, dann weiß der Fahrer mit 30 Jahren Fahrpraxis, dass der Auflieger eines Sattelschleppers stärker in die Kurve reinzieht, als der LKW-Fahrer lenkt. Und da die linke Spur ca. 40m nach der Kreuzung schmaler wird und die Kurve beginnt, kann der nötige Seitenabstand nicht sicher gestellt werden. Also Überholverbot und das OLG-Urteil ist aus meiner Sicht vollständig anwendbar.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Auf keinen fall ist gemeint, dass das auto auf der durchgehenden spur einen spurwechel machen darf und vorang hat. Warum sollte man auch diesen spurwechsel machen, wenn es nicht darum geht den anderen zu blockieren oder zu rammen, das gibt doch garkeinen sinn.

Nie und nimmer

3L

Du stützt Dich doch sehr auf die Aussage von Todesfahrer, der aber auch nicht dabei war. Ich gehe davon aus, dass der Unfall einfach 20m später passiert ist. Und da muss der LKW einfach der Fahrspur folgend nach links fahren, er kann da gar nicht anders.

Gruß, TouriEF

Themenstarteram 18. März 2012 um 20:18

warum muß der LKW nach links fahren??? Die rechte Spur führt weiter, er muß doch NIEMALS nach links, er verläßt seine Spur doch überhaupt nicht.

Diese Strecke bin ich endlos oft gefahren, bisher "musste" noch nie ein Fahrzeug die rechte Spur verlassen, dafür gibt es keinen Anlaß. (ausser es ist vielleicht der Jagdtrieb erwacht, oder er schätzt die Strassenführung falsch ein)

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

bloedes urteil, da gibts bestimmt andere...

Na dann such sie bitte aus dem Internet raus! Ein OLG-Urteil hat übrigens Grundsatzcharakter.

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

zudem muss man ihn ja nicht beginnen sondern kann ihn fortsetzen?

ueberholen muss man vielleicht auch nicht, sondern einfach vorbei fahren.

Sorry, aber das ist letztlich Wortspielerei. Die Vorankündigung besteht seit der Kreuzung.

Das ist keine wortspielerrei, sondern eine begruendung weshalb sich auf der linken spur ein PKW befinden kann und darf.

 

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

und so grundsaetzlich kann das eh nicht stimmen das ist ja kompletter unfug dieses zitat.

Eventuell koennte gemeint sein, dass jeman der ueberholt und danach reissverschluss geltend macht und bei seinem(!) spurwechsel kollidiert.

Der Überholende muss auch für ausreichend Seitenabstand sorgen, bei einer schmaler werdenden Spur ist das gar nicht möglich!

Warum sollte das nicht moeglich sein?

Falls es nicht moeglich ist muss der PKW bremsen und hintern dem LKW rueberfahren. Der PKW hat natuerlich kein recht den LKW durch einen spurwechsel auf die rechte spur zu rammen. Das waere natuerlich auch wieder laecherlich, natuerlich.

Zitat:

 

Und wenn die Straße einen Linksschwenk macht, dann weiß der Fahrer mit 30 Jahren Fahrpraxis, dass der Auflieger eines Sattelschleppers stärker in die Kurve reinzieht, als der LKW-Fahrer lenkt. Und da die linke Spur ca. 40m nach der Kreuzung schmaler wird und die Kurve beginnt, kann der nötige Seitenabstand nicht sicher gestellt werden. Also Überholverbot und das OLG-Urteil ist aus meiner Sicht vollständig anwendbar.

Wenn der LKW fahrer das nicht kann, dann muss er anhalten vielleicht jemand anrufen der es kann, oder warten bis die zweite spur (falls er sie nun wirklich braucht) frei ist. Da gibts kein wenn und aber. Der LKW darf unter keinen umstaenden auf die linke spur fahren und dort einen PKW rammen, oder auch nur abdraengen.

Ueberholverbot hin, oder her, es kann sich auf der linken spur ein fahrzeug befinden.

 

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Auf keinen fall ist gemeint, dass das auto auf der durchgehenden spur einen spurwechel machen darf und vorang hat. Warum sollte man auch diesen spurwechsel machen, wenn es nicht darum geht den anderen zu blockieren oder zu rammen, das gibt doch garkeinen sinn.

Nie und nimmer

3L

Zitat:

Du stützt Dich doch sehr auf die Aussage von Todesfahrer, der aber auch nicht dabei war.

Das solltest du auch tun.

Ob das was er schreibt stimm, weiss ich nicht, aber es gibt ja keinen sinn das sich jetzt jeder irgendwas ausdenkt und dann damit argumentiert. :)

Zitat:

 

Ich gehe davon aus, dass der Unfall einfach 20m später passiert ist. Und da muss der LKW einfach der Fahrspur folgend nach links fahren, er kann da gar nicht anders.

Gruß, TouriEF

Seiner fahrspur folgend ist nicht der vorwurf, natuerlich muss er das und kann er das. Der vorwurf ist das er auf die linke spur gefahren ist und dabei einen PKW gerammt hat. Das geht nicht und da hilft ihm das obige urteil gewiss nicht.

Ob das stimmt ist eine ganz andere frage, aber das muss ich doch jetzt nicht nach jedem satz schreiben, oder?

 

3L

am 18. März 2012 um 20:35

@Todesfahrer,

weil die Spur nach links geht, bzw einen kleinen Schlenker macht.

Damit war net gemeint, das der Lkw nach links gezogen ist.

Und jetzt mal Tacheless.

Ich habe meinen Lkw-Führerschein jetzt seit über 12Jahren.

Fahren tue ich jetzt durchgängig knapp 5Jahre.

Die Lkw´s sind heut mit genügend Spiegeln ausgerüstet und der tote Winkel ist beim Lkw relativ klein.

Und nun sage ich Dir, was passiert ist:

Deine Frau wollte den Lkw noch überholen, hat auf der Einfädelspur net mehr geschafft, weil garantiert zu langsam, hat dann gebremmst (ggf etwas zu zögerlich) und hat es net mehr geschafft zeitig genug hinter dem Anhänger zu kommen.

Wenn der Lkw leer war, oder leicht beladen, kommt Er die Steigung auch relativ zügig hoch.

So und net anders wird es gewesen sein.

Sowas sehe ich regelmäßig und erlebe es ebenfalls sehr oft, nur net mit Unfall, Gottseidank.

Oder meinst Du, ich konnte meine Vermutung auf Seite4 umsonst so detailliert schildern???

Nimms mir net für übel, auch wenn ich net dabei war, aber ich verwette meinen Ar... darauf, das es genauso ablief.

Und dann haben die Polizisten genau richtig gehandelt ;)

Du kannst auch gerne mal das Schreiben von der Spedition hier posten, natürlich Namen und Adressen usw geschwärzt ;), denn daran glaube ich auch net so wirklich, sorry.

Wie gesagt, nimm es mir net für Übel ;)

 

Gruß Roger

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