LKW Maut ab 3,5 to

MAN TGL 7/8.

Frage zur kommenden Mautpflicht. Viele Landstraßen verlaufen abschnittsweise durch Großstädte. In München sind es z.B. Mittlerer Ring mit Landsberger Straße (B2), Wolfratshauser Straße (B11), Ingolstädter Straße (B13) und Berg-am-Laim-Straße/Kreillerstraße (B304). Das sind ganz normale belebte Straßen mit typischer Stadtbebauung mitten in der Stadt. Meine Frage ist: wie wird da die Maut kontrolliert? Die blauen Säulen sind zwar schon seit 2018 auf dem Land rum, in der Stadt habe ich jedoch bisher keine einzige gesehen.

21 Antworten

Zitat:

@tchibomann schrieb am 18. September 2023 um 12:09:11 Uhr:


@doedl Das hängt wohl eher mit der CO² Steuer zusammen die nächstes Jahr erhöht wird.

Meine Frage ist aber somit noch nicht beantwortet.
Du hast geschrieben zGG - dies wäre ZugsGesamtGewicht

Hierzu kennt man folgende Situationen.
angenommen - Lieferwagen
gehört mir Privat, fahre mit diesem eine Strecke für Firma

3,5 T GG - ohne AHK = zGG 3.5 T

3,5 T GG - AHK 3.5 T - ohne Anhänger = zGG 7.0 T

3.5 T GG - AHK 3.5 T - mit Anhänger 3.5 T GG = zGG 7.0 T

Gemäss Dir müsste ich dann in allen Situationen Maut bezahlen, da ich für die Firma eine bestimmte Km-Leistung gewerblich vollbringe. Wie will man das kontrollieren oder abrechenen?

z.B. wenn ich mit meinem obigen privaten Lieferwagen am Morgen auf die Baustelle fahre, das Werkzeug mitnehme, wird es dann zum gewerbliche FZ und Mautpflichtig??

Denke, an diesen Aussagen stimmt diverses nicht. Denn das kann oder wird niemand umsetzen können.
Dies schon mal gar nicht, weil viele Lieferwagen ein Technisches GG von z.B. 3.5 T ausweisen. Somit diese alle Mautpflichtig werden.

Denkt Ihr in der Tat, dass in der Schweiz der 3,5 T Lieferwagen aus spassigen Gründen immer noch ohne ARV1 fährt? Nein, weil noch kein "Wortlaut" für die Gesetzgebung gefunden wurden, was nun ARV1 Pflichtig wird oder was nicht (gewerblich oder nicht).

Ist nähmlich genau das gleiche Dilemma. Man kann nicht wirklich unterscheiden, was ist gewerblich und was nicht. Und wenigfahrten, welche dann mit P-Fahrzeug gewerblich werden, können so nicht abgerechnet werden. Oder müssen alle Lieferwagen in Zukunft ein Mautgerät haben, welches Ein- Ausgeschaltet werden kann?

Denke, wird wie immer in D wieder ein Debakel werden. Aber das kennen wir ja schon. Kämpfen uns ja schon lange durch den D-Tschungel in unserer Branche mit solchen Regeln, welche keiner oder kaum einer verstehen kann.

Zitat:

@doedl schrieb am 18. Sept. 2023 um 22:36:13 Uhr:


Gemäss Dir müsste ich dann in allen Situationen Maut bezahlen, da ich für die Firma eine bestimmte Km-Leistung gewerblich vollbringe.

Nicht ich, sondern der Gesetzgeber hat sich das ausgedacht mit zulässigem Gesamt Gewicht und Abrechnung nach gefahrenen Kilometern 😉
Entweder hat Dein Fahrzeug eine OBU drin, dann musst Du Dich um nichts kümmern bei Solo Fahrten.
Oder Du buchst die Maut online, Anfang und Ende der Fahrt eingeben, Berechnung erfolgt, fertig.

Gruß
Andre

Zitat:

@doedl schrieb am 18. September 2023 um 22:36:13 Uhr:


Hierzu kennt man folgende Situationen.
angenommen - Lieferwagen
gehört mir Privat, fahre mit diesem eine Strecke für Firma

3,5 T GG - ohne AHK = zGG 3.5 T

3,5 T GG - AHK 3.5 T - ohne Anhänger = zGG 7.0 T

3.5 T GG - AHK 3.5 T - mit Anhänger 3.5 T GG = zGG 7.0 T

zGG bedeutet zulässiges Gesamt Gewicht

1. keine Mautpflicht, da die Technisch zulässige Gesamtmasse 3500kg beträgt und erst ab 3501kg Technisch zulässige Gesamtmasse Maut fällig wird.

2. keine Mautpflicht da die Technisch zulässige Gesamtmasse 3500kg beträgt, die Anhängelast zählt nicht zur Technisch zulässigen Gesamtmasse, wir reden nicht von einer theoretischen Technischen Zug Gesamtmasse, bzw. eine theoretisch mögliche Kombination. Eine Anhängelast ist auch Eingetragen wenn gar keine Anhängerkupplung verbaut ist! Daher auch Sinnlos diese abzubauen!

3. Mautpflichtig da der ganze Zug in Kombination über 3501kg Technisch zulässige Gesamtmasse kommt, alternativ auch ein 2,8 Tonnen Sprinter mit 750kg Anhänger ungebremst! kommt über 3501kg.

Nachzulesen ist die "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" in der "Zulassungsbescheinigung Teil 2" unter F.1 die ist gleich oder höher als F.2 und
Sobald ein Anhänger angehängt wird, hat man 2 "Zulassungsbescheinigung Teil 2" und muss aus beiden die Zahlen unter F.1 zusammen Addieren (hängt ja auch zusammen!), und schon kommt man auf einen Wert. Ist dieser gleich oder größer als 3501kg, ist man Mautpflichtig!

Und das mit dem Privatfahrzeug wird echt zu kompliziert. Wie du da eine Handwerkerregelung nachweisen willst wenn das Fahrzeug nicht auf die Firma angemeldet ist, und dann auch noch beweisen musst das du nur deine Eigenen Materialien zur eigenen Verarbeitung für dich selbst Transportiert hast, viel Spass.

Zitat:

@Zoker schrieb am 19. September 2023 um 11:56:43 Uhr:



Und das mit dem Privatfahrzeug wird echt zu kompliziert. Wie du da eine Handwerkerregelung nachweisen willst wenn das Fahrzeug nicht auf die Firma angemeldet ist, und dann auch noch beweisen musst das du nur deine Eigenen Materialien zur eigenen Verarbeitung für dich selbst Transportiert hast, viel Spass.

Ok ? -Danke
Naja, stelle fest, wieder viel Luft für Bussen, welche man dann nachträglich erkämpfen muss, dass man sie nicht bezahlen muss, weil sie unkorrekt sind. Oder.... je nachdem wie und ob man einen Pinggeligen "Freundlichen" erwischt.

Hoffe für uns in der CH, dass man diesen "Mü.... " so nicht 1 zu 1 übernimmt.
Völliger Mumpiz

Bei uns in der Regierung sind sie jetzt am Diskutieren, ob man die ARV1 Pflicht über die Transportlizenz, welche jeder Transporteur haben muss, dass er gewerblich transportieren darf, abwickeln wollen.

Unsere LSVA (Maut) ist, soweit ich informiert bin, zur Zeit auch noch nicht Fix, dass Sie die Achsen neu besteuern wollen. Würde uns massiv Mehrkosten verursachen, da wir unsere FZ jeweils auf das Transportgut (Ablasten) können und somit dann weniger LSVA bezahlen pro Km. Ist alles noch offen. Mit etwas Glück und viel Einspruch der Fuhrunternehmer, wird es bei heutigem System bleiben, welches eigentlich super und einfach ist.

LSVA (Mautgerät) einbauen - jeden Km bezahlen
aufgrund eingelöstem FZ (je nach Wunsch das GG wählen)
und aufgrund dieser Wahl die Maut bezahlen
(Wahlgewicht, kann einmal pro Jahr verändert werden)

Wir können sogar bei Schlepper das ZF "ablasten" auf z.B. 30 T zGG
Dann kann man jeden Auflieger anhängen und bezahlt nur 30T
auch wenn der Auflieger auf 40T eingelöst ist.
Gibt viel Spielraum und Flexibilität bei Fuhren usw
Und du bist nicht an einen AL gebunden, wenn mit dem ZF speziell leichte Fuhren gemacht werden.

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Zitat:

@tchibomann schrieb am 18. September 2023 um 21:46:47 Uhr:


@creasot Vielleicht beruhigt Dich das hier: https://womosuche.de/.../

ADAC ist zwar durchaus eine vertrauenswürdige Quelle, aber richtig entspannt können wir erst dann sein, wenn "gewerblich" im Gesetz steht.

Ansonsten kann man schon voraussehen, was für Kuddelmuddel aufs Volk zukommt. Bei Einzelunternehmen sind die Fahrzeuge auf eine Person angemeldet, ohne Handelsregistereintrag geht es nicht anders. Ich selbst besitze einen MAN TGL mit Pritsche, den ich als "normales" Auto ausschließlich privat nutze, ganz ohne Güterbeförderung, egal ob entgeltlich oder nicht.

Bei der Herabsetzung der Mauspflicht von 12 auf 7,5 t gab es solche Probleme nicht. Unter 7,5 t sind sehr viele Fahrzeuge unterwegs, wo die Unterscheidung zwischen gewerblich und nicht gewerblich ziemlich schwierig sein dürfte. Allein schon zahlreiche Handwerkerfahrzeuge - sie fallen zwar unter Ausnahmen, es ist aber kaum vorstellbar, dass jeder Schreiner oder Dachdecker nun mit Haufen Papierkram zu Toll Collect rennt, um seine Ausnahme eintragen zu lassen. Wer soll bitteschön das alles kontrollieren, auswerten und zuordnen? Wenn ich auf meinem TGL "Dachdeckerei und Spenglerei GmbH" mahle, wird das Fahrzeug dadurch mautfrei? Wenn mich eine blaue Säule fotografiert und feststellt, dass das Auto auf eine Person läuft, wie wird es dann verfolgt?

So wie ich das verstehe, ist das genau der Grund, warum in der Stadt keine Säulen zu sehen sind. Toll Collect gibt ja offen zu, dass viele, wenn nicht die meisten, Anlagen über die Autobahnen deaktiviert sind, weil IT diesen Massenverkehr nicht bewältigen kann. Und mitten in der Stadt machen Kontrollen noch weniger Sinn, weil der "Fangwert" in keinem Verhältnis zu Aufwand steht.

Ich denke, das Wort "gewerblich" ist aus dem Gesetzentwurf nicht einfach so verschwunden. Sie versuchen, a bisserl Bürokratie zu sparen. Aber bei der neuen bürokratischen Flut, die sie jetzt loslassen, bringen paar gesparte Tropfen nicht wirklich viel.

Also doch nix mit "gewerblich". Offizielle Antwort von Toll Collect:

"Ihr LKW Plattform mit 7,49 t zGG unterliegt nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) und unter der Berücksichtigung der technischen zulässigen Gesamtmasse unter F1 (> 3,5 t) ab dem 01.07.2024 der Mautpflicht. Ob es sich dabei um eine Privatfahrt oder eine unentgeltliche Güterbeförderung handelt, ist dabei unerheblich."

Das steht auf der Toll Collect Seite "Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Handwerksfahrzeuge."

Das dauert noch über 1/2 Jahr bis dass eingeführt wird,.... da wird sicher noch einiges angepasst.

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