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LKW-Fahrverbot Freitag und Montag statt Sonntag

Themenstarteram 23. März 2018 um 22:32

Warum führt man kein LKW-Fahrverbot am Freitag z.B. zwischen 12 und 21 Uhr sowie am Montag z.B. zwischen 0 bis 12 Uhr ein, statt Sonntag 0 bis 22 Uhr?

Das würde doch stautechnisch viel mehr bringen, als die jetzige Regelung!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 24. März 2018 um 08:55:45 Uhr:

Ja, ich bin Pendler

Dann zieh doch einfach dichter an deinen Arbeitsplatz oder such dir eine Arbeit dichter an deinem Wohnort. Warum sollen andere ihr Leben ändern, damit du es bequemer hast?

Warum arbeitest du denn nicht am Wochenende und machst in der Woche frei?

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Wie soll man mitziehen, wenn man die Ware teurer einkauft (exkl. MwSt.) als diese im Internet (inkl. MwSt.) angeboten wird?

 

Meistens verzichte ich allerdings auch darauf mich beraten zu lassen. Das letzte war eine Haarschneidemaschine mit Aufsatz für unterschiedliche Längen. Die Tante wusste echt nicht viel, hat ignoriert, dass ich keine Beratung möchte. Als ich dann sagte, was ich möchte, fing sie an die Aufschriften auf den Packungen zu studieren (was ich auch selbst kann) und sagte, dass diese beiden das können, was ich fordere. Ich habe mich bedankt, sie ist endlich gegangen und ich konnte in Ruhe gucken und siehe da, fast alle konnten, was ich wollte. Ich habe keines der beiden empfohlenen genommen und mich für ein anderes aus dem Regal entschieden und bin damit sehr zufrieden.

 

Anders bei einer Kaminplanung. Da haben wir einen Ofenbauer, der in seiner Beratung sehr kompetent wirkt und der wird den Auftrag auch kriegen, selbst wenn er ein paar 100,-€ teurer als die anderen ist, da er durch seine Fachkompetenz glänzt.

 

Geiz ist leider nur bis zu einem gewissen Maß geil.

am 25. März 2018 um 21:10

Mein Rad habe ich auch beim örtlichen Händler gekauft, denn dort arbeiten wirklich fähige Leute. Aber eine Beratung brauchte ich dort auch :D

Wenn ein Verkäufer kommt und fragt, ob er helfen könne, verneine ich es gleich.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. März 2018 um 14:18:48 Uhr:

48h Regelarbeitszeit?

Wo bitte das?

Kenne auch nur 40h und in den Tarifen der IGM und anderer Tarifpartner sind es sogar nur 35h.

Die Regelarbeitszeit kann aber in Ausnahmefällen auf 60h erhöht werden.

Die durchschnittliche, wöchentliche, höchstzulässige Arbeitszeit beträgt 48 Wochenstunden incl. aller Überstunden; Vorgabe des EU-Arbeitszeitrechtes

Für den Straßenverkehr hat es zudem speziell:

Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben

http://eur-lex.europa.eu/.../?qid=1522070803828&uri=CELEX%3A32002L0015

sonst allgemein die

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

http://eur-lex.europa.eu/.../?qid=1522070803828&uri=CELEX%3A32003L0088

Die Richtlinien bedürfen der Umsetzung in nationales Recht.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. März 2018 um 15:32:16 Uhr:

Die durchschnittliche, wöchentliche, höchstzulässige Arbeitszeit beträgt 48 Wochenstunden incl. aller Überstunden; Vorgabe des EU-Arbeitszeitrechtes

Verdammt, ich war eine ganze Zeit bei 50-60 Wochenstunden, das hätte ich ja dann gar nicht machen dürfen. Gut zu wissen. Sonst war mir nur maximal 11 Stunden (zzgl. Pausen) am Tag bekannt (und da kommt man ja schon leicht drüber).

rum wie num....

wir fassen zusammen: LKW-Fahrverbot am Montag und Freitag bringt gar nichts, bzw kann gar nicht so ohne weiteres umgesetzt werden.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. März 2018 um 15:32:16 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 25. März 2018 um 14:18:48 Uhr:

48h Regelarbeitszeit?

Wo bitte das?

Kenne auch nur 40h und in den Tarifen der IGM und anderer Tarifpartner sind es sogar nur 35h.

Die Regelarbeitszeit kann aber in Ausnahmefällen auf 60h erhöht werden.

Die durchschnittliche, wöchentliche, höchstzulässige Arbeitszeit beträgt 48 Wochenstunden incl. aller Überstunden; Vorgabe des EU-Arbeitszeitrechtes

Für den Straßenverkehr hat es zudem speziell:

Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben

http://eur-lex.europa.eu/.../?qid=1522070803828&uri=CELEX%3A32002L0015

sonst allgemein die

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

http://eur-lex.europa.eu/.../?qid=1522070803828&uri=CELEX%3A32003L0088

Die Richtlinien bedürfen der Umsetzung in nationales Recht.

Was denn nun Regelarbeitszeit oder durchschnittliche, wöchentliche, höchszulässige Arbeitszeit?

Im Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetzt ist von einer Arbeitszeit von 8 Std. am Tag die Rede. Macht in Summe 40Std. in der Woche.

Es gibt aber Ausnahmen, die auch in dem besagten Paragraphen stehen.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

 

Gruß,

der_Nordmann

Am besten nicht mehr arbeiten gehen. Da steht man ja schon mit einem Bein im Knast, wenn man ausversehen zu lange arbeitet ;-)

@der_Nordmann

Der nationale Gesetzgeber hat die Befugnis, zugunsten der Arbeitnehmer von der EU-Vorgabe abzuweichen.

Es hat EU-Vorgaben bei der täglichen wie auch bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit; letztens ein weiteres Mal durch den EuGH dahingehend präzisiert, daß Bereitschaftszeiten dann volle Arbeitszeit ist, wenn Dauerverfügbarkeit für den AG gewährleistet sein muß.

Zitat:

Was denn nun Regelarbeitszeit oder durchschnittliche, wöchentliche, höchszulässige Arbeitszeit?

Diese 48 Wh sind der Durchschnitt, der innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes erreicht sein muß.

 

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. März 2018 um 06:37:00 Uhr:

@der_Nordmann

Der nationale Gesetzgeber hat die Befugnis, zugunsten der Arbeitnehmer von der EU-Vorgabe abzuweichen.

Es hat EU-Vorgaben bei der täglichen wie auch bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit; letztens ein weiteres Mal durch den EuGH dahingehend präzisiert, daß Bereitschaftszeiten dann volle Arbeitszeit ist, wenn Dauerverfügbarkeit für den AG gewährleistet sein muß.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. März 2018 um 06:37:00 Uhr:

Zitat:

Was denn nun Regelarbeitszeit oder durchschnittliche, wöchentliche, höchszulässige Arbeitszeit?

Diese 48 Wh sind der Durchschnitt, der innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes erreicht sein muß.

Erreicht sein muß?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2018 um 07:24:53 Uhr:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. März 2018 um 06:37:00 Uhr:

Diese 48 Wh sind der Durchschnitt, der innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes erreicht sein muß.

Erreicht sein muß?

Ja, freilich; ist doch ein Durchschnittswert?

Steht doch da:

Zitat:

Artikel 6

Wöchentliche Hoechstarbeitszeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit nach Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer:

a) die wöchentliche Arbeitszeit durch innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern festgelegt wird;

b) die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreitet.

Zitat:

Artikel 16

Bezugszeiträume

Die Mitgliedstaaten können für die Anwendung der folgenden Artikel einen Bezugszeitraum vorsehen, und zwar

a) für Artikel 5 (wöchentliche Ruhezeit) einen Bezugszeitraum bis zu 14 Tagen;

b) für Artikel 6 (wöchentliche Hoechstarbeitszeit) einen Bezugszeitraum bis zu vier Monaten.

[...]

Heißt also, daß diese 48 Wh als Durchschnittswert innerhalb von 4 Monaten erreicht sein müssen.

Daneben sind dann noch die ebenfalls festgeschriebenen Mindestruhezeiten zu beachten.

Obiger Bezugszeitraum gilt übrigens nicht für Nachtarbeit, denn die darf 8 h je 24 h nicht überschreiten; Art. 8, Buchstaben a und b.

Zitat:

Artikel 8

Dauer der Nachtarbeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit:

a) die normale Arbeitszeit für Nachtarbeiter im Durchschnitt acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreitet;

b) Nachtarbeiter, deren Arbeit mit besonderen Gefahren oder einer erheblichen körperlichen oder geistigen Anspannung verbunden ist, in einem 24-Stunden-Zeitraum, während dessen sie Nachtarbeit verrichten, nicht mehr als acht Stunden arbeiten.

Zum Zweck von Buchstabe b) wird im Rahmen von einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten oder von Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern festgelegt, welche Arbeit unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Nachtarbeit und der ihr eigenen Risiken mit besonderen Gefahren oder einer erheblichen körperlichen und geistigen Anspannung verbunden ist.

Als Nachtarbeitnehmer gilt automatisch, wer mindesten 3 Stunden der vom nationalen Gesetzgeber festgelegten Nachtarbeitszeit arbeitet, siehe Art. 2, Absatz 4., Buchstaben a. und b.; der AN ist also auch dann Nachtarbeitnehmer für die Gesamtspanne seiner täglichen Arbeitszeit, wenn der Rest außerhalb des vom nationalen Gesetzgeber festgelegten Nachtarbeitszeitraumes zu leisten ist.

Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

http://eur-lex.europa.eu/.../?qid=1522070803828&uri=CELEX%3A32003L0088

Wenn der nationale Gesetzgeber hiervon Abweichungen zum Nachteil der Arbeitnehmer vorsieht, wäre infolge dessen ein Vertragsverletzungsverfahren denkbar, denn gemäß Art. 15 darf nur zum Vorteil der Arbeitnehmer von diesen Vorgaben abgewichen werden.

Bin selber Dauernachtarbeiter, deshalb die etwas tiefere Beschäftigung mit dieser Thematik.

Deine 48h beziehen sich laut deinem Post auf eine Siebentagewoche.

Rechne das mal runter auf eine 5 Tage Wochen.

Da komme ich ja gerade mal auf knappe 35h Woche.

Ziemlich genau das, was bei der IGM zum Beispiel, die Regel ist.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2018 um 12:11:37 Uhr:

Rechne das mal runter auf eine 5 Tage Wochen.

Wozu? Hab' eine 6-Tage-Arbeitswoche.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 27. März 2018 um 17:53:11 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2018 um 12:11:37 Uhr:

Rechne das mal runter auf eine 5 Tage Wochen.

Wozu? Hab' eine 6-Tage-Arbeitswoche.

:rolleyes:

Bis auf in der Industrie (Tarif Mitarbeiter) hält sich dich kaum jemand dran.

Einzelhandel, Krankenhäuser usw. da fehlt Personal das nicht eingestellt werden soll, das müssen die Arbeitnehmer vor Ort dann durch überhöhte Arbeitszeiten ausgleichen......

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. März 2018 um 20:02:11 Uhr:

Bis auf in der Industrie (Tarif Mitarbeiter) hält sich dich kaum jemand dran.

Einzelhandel, Krankenhäuser usw. da fehlt Personal das nicht eingestellt werden soll, das müssen die Arbeitnehmer vor Ort dann durch überhöhte Arbeitszeiten ausgleichen......

Ja, frag mich mal.

Meine Frau ist Krankenschwester. Was die an Überstunden schiebt ist der Wahnsinn.

Aber leider muss man zwischen Regelarbeitszeit und Überstunden sowie höchstzulässiger Arbeitszeit unterscheiden.

Gruß,

der_Nordmann

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