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Lkw bis 3,5 Tonnen ohne Scheibe plus geliehenen Hänger, dann Tachoscheibe ??

Themenstarteram 15. Januar 2014 um 17:58

Hallo,

in unserem Oldtimerclub holen wir uns gelegentlich Teileträgerautos, bisher immer einzeln Transportiert mit Wohnmobil und Hänger, also völlig problemlos, selbst sonntags konnte man fahren.

Jetzt könnten wir uns aber einen Ducato Pritschenwagen (3,5T) ausleihen und natürlich zwei Autos auf einmal holen.

Das Zugfahreug hat keinen Fahrtenschreiber.

Wir sind uns jetzt unschlüssig, ob wir einen Fahrtenschreiber bräuchten, weil LKW (obwohl nur 3,5T) plus Hänger angeblich so ein Ding haben muss.

Unsere Fahrten sind natürlich nicht gewerblich (wie kann man das übrigens nachweisen, kann ja jeder sagen), ausserdem sind Zugfahrzeug und Hänger auf verschieden Leute zugelassen.

Danke mal für ne Antwort

Grüße

Gerd

Beste Antwort im Thema
am 1. Februar 2011 um 16:07

Ich habe Dir mal ein kleines Muster angehängt.

 

- Bis 08:00Uhr ist Ruhezeit

- 08:00Uhr bis 12:00Uhr ist Lenkzeit

- 12:00Uhr bis 13:00Uhr ist Ruhezeit

- 13:00Uhr bis 17:00Uhr ist Lenkzeit

 

Jeder Kasten bedeutet 15min.. Musste man früher machen, ist heute eigentlich kein Thema mehr. Mit der lückenlosen Nachweisung ist das Buch Geschichte.

 

Es gibt für so etwas eine Befreiungsbewilligung. Wir hier (CH) hatten das so. Bis ich mich mal gewehrt habe und seither brauchen wir gar nichts mehr.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tageskontrollblatt richtig ausfüllen' überführt.]

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Zitat:

Benutzt du allerdings ein auf dein Gewerbe zugelassenes Kfz, dann musst du damit rechnen, dass du deine Privatfahrt (Transport deines privaten Fahrzeugs bzw. eines Familienangehörigen) entsprechend nachweisen musst .

Da wuerde ich es aber erst einmal aufs Amtsgericht ankommen lassen.

Nach meinem Rechtsverständnis müssen im Zweifelsfalle die anderen nachweisen, dass die Fahrt gewerblich ist.

Man kann als Selbstständiger auch gewerblich mit seinem privaten PKW unterwegs sein. Völlig normal.

Man kann auch dem Polizisten auf die Frage ob man das Auto gewerblich transportiert einfach sagen "ne, ist für meinen Schwager, ich bin doch Fliesenleger". Der Beruf ist ja nirgends niedergeschrieben.

Wenn da nicht grade im KFZ Schein vom FZ und Anhänger steht "Auto Akbar KFZ Handel" wird dass alles ein sehr schwieriges Unterfangen, nach zu weisen dass es sich um eine gewerbliche Fahrt handelt...

... Da wuerde ich es aber erst einmal aufs Amtsgericht ankommen lassen...

Wenn man die Kosten, den Zeitaufwand und die Nerven nicht scheut ...

... und ob (bei einer Kontrolle) deinen Erklärungen Glauben geschenkt wird, weiss man vorher nicht.

Und der Ausgang bei Gericht ist ebenso ungewiss.

(Selbst der Einbau eines Kontrollgeräts - auch dies war ein Teil der Frage - sogar in einen Kombi wurde schon verlangt).

Einfach die Bedingungen/Voraussetzungen (einigermassen) beachten, wenn man mit einer solchen Fahrzeug-Kombination unterwegs sein will - und sich vorher über mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung informieren.

Grüsse, motorina.

Natürlich ist ein Prozess im Zweifelsfall nervig und kostet Zeit, naja, Geld auch, egal ob man gewinnt oder verliert.

Zitat:

Einfach die Bedingungen/Voraussetzungen (einigermassen) beachten, wenn man mit einer solchen Fahrzeug-Kombination unterwegs sein will - und sich vorher über mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung informieren.

Und was soll einem das helfen, für den Fall dass einem unterstellt wird, man fährt gewerblich? Dann ist es doch bei bloßer Unterstellung egal, ob man privat oder gewerblich fährt, man kann als Privatfahrer doch nicht beweisen, dass man privat fährt.

Ich bin übrigends schon zig tausend KM mit Anhängern quer durch Deutschland gegurkt, interessiert hat das noch niemanden....

Im gewerblichen Bereich kommt es auch nicht oft vor, das KFZ mit PKW Trailern großartig gewerblich im Güterverkehr genutzt werden. Das ist viel zu teuer.

Und ein Oldtimerclub ist kein gewerblicher Transport, also braucht man bis 7,5 Tonnen auch keinen Fahrtenschreiber. Wäre es gewerblich, wäre es kein Oldtimerclub sondern eine Oldtimerfirma.

Nur das Sonntagsfahrverbot sollte man beachten.

Guten Abend an alle...

 

Ich habe kurze frage an die Profis die Fahrzeuge mit einem Trailer/Autotransporter Fahrzeuge überführen ob kurz oder lange Strecken...

 

1. Fahrzeuge zugurten/absichern auf dem Trailer über Kreuz sprich am Reifen vorne Links und hinten Rechts wie umgekehrt oder alle vier zugurten wäre erlaubt. Ist es so richtig... ?

 

2.Welche Marke von Spangurte ist zu empfehlen für schnell anwendung um Zeit zu sparen, sollte auch wenn möglich Universal sein weil es viele Varianten gibt... gibt's auch die Möglichkeit die Spangurte die ihr empfiehlt sofort vor Ort oder im Umkreis zu kaufen oder muss man solche Spanngurte Bestellen?

 

Danke im voraus für die Antworten

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