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LKW auf Autobahn

Themenstarteram 30. Juni 2008 um 12:21

Dürfen LKWs auf Autobahnen auch die dritte Spur zum überholen benutzen?

Beste Antwort im Thema
am 30. Juni 2008 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

zwar nicht Autobahn aber innerorts mehrspurig MUSS auch die rechte spur befahren werden, ausnahme gilt beim Abbiegen

Die rechte Spur MUSS IMMER befahren werden, wir haben ein Rechtsfahr-Gebot !!!

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Dürfen sie nicht, nein (in der Schweiz).

am 30. Juni 2008 um 12:28

Nein in ganz EEuropa istb das verboten

zwar nicht Autobahn aber innerorts mehrspurig MUSS auch die rechte spur befahren werden, ausnahme gilt beim Abbiegen

am 30. Juni 2008 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

zwar nicht Autobahn aber innerorts mehrspurig MUSS auch die rechte spur befahren werden, ausnahme gilt beim Abbiegen

Die rechte Spur MUSS IMMER befahren werden, wir haben ein Rechtsfahr-Gebot !!!

am 30. Juni 2008 um 22:53

können wir uns vielleicht darauf einigen, dass zwar rechtsfahrgebot herrscht, aber ich auch als lkw-fahrer ebenfalls innerorts die linke spur zum überholen nutzen darf?

ich komme zwar mit andyre´s post wegen dem satzbau nicht so ganz klar, aber ich glaube, er möchte darauf hinwesen, das ein lkw IMMER rechts fahen MUSS...

dieser wunsch mag ja bei einigen lruten in den köpfen herumschwirren, entspricht aber keinesfalls geltendem recht...

innerorts ist das sehr wohl geltendes Recht

für PKW gilt innerorts freie Spurwahl LKW jedoch müssen rechts fahren

am 1. Juli 2008 um 20:21

@ Scandrive & AndyRe ...

Ich darf mit dem LKW innerorts auf zweispurigen Fahrbahnen überholen.

Aber nur, wenn ich dabei die erlaubte Höchstgeschwingigkeit von Vmax 60 km/h ( auch wenn 70 dran steht ) nicht überschreite, bzw. Vmax 50 km/h wenn nicht mehr erlaubt ist.

Über die 60 km/h darf ich als Brummi nunmal nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen ( müssen zusätzlich baulich getrennt und zweispurig sein ) fahren.

am 1. Juli 2008 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

@ Scandrive & AndyRe ...

Ich darf mit dem LKW innerorts auf zweispurigen Fahrbahnen überholen.

Aber nur, wenn ich dabei die erlaubte Höchstgeschwingigkeit von Vmax 60 km/h ( auch wenn 70 dran steht ) nicht überschreite, bzw. Vmax 50 km/h wenn nicht mehr erlaubt ist.

Immer vorrausgesetzt, das kein Überholverbot für LKWs vorliegt.

Es gibt sogar mindestens eine Stadt, wo ich mit dem Brummi die linke Spur befahren MUSS ...

Über die 60 km/h darf ich als Brummi nunmal nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen ( müssen zusätzlich baulich getrennt und zweispurig sein ) fahren.

auch falsch

innerorts gelten Geschwindigkeitszeichen für alle Kraftfahrzeuge, auch für LKW - wenn da 70 stehen darfst du sehr wohl 70 fahren

nur musst du am Ortsende wieder auf 60 reduzieren

Mehr als 80 darfst du jedoch nicht fahren selbst wenn die Schilder stellenweise mal mehr angeben sollten

Ich zitier eben mal aus dem Lehrbuch bezüglich der linken Spuren:

"Kraftfahrzeuge über 3,5 T zulässiger Gesamtmasse dürfen Innerorts den Fahrstreifen nicht frei wählen, sonbdern müssen grundsätzlich rechts fahren. Das gilt nicht wenn sie

1. sich zum Linksabbiegen einordnen

2. Platz zum Ausholen beim Rechtsabbiegen benötigen

3. den Fahrstreifen wegen Pfeilmarkierungen wechseln müssen

4. sich in Ampelgeregelten Kreuzungen befinden"

Und das Zitat zur eigentlichen Fragestellung:

"Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen LKW über 3,5 T Gesamtmasse und Züge über 7m Länge den linken von 3 oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung nicht benutzen, es sei denn, sie müssen sich dort zum linksabbiegen einordnen

Diese Benutzungsverbot gilt auch auf 3 oder mehrstreifigen Autobahnabschnitten"

OT

Bei uns darf man auf Freilandstrassen 70 fahren- Solo oder mit Anhänger/Auflieger

Und auf der Autobahn 80. Fährt aber fast jeder 89 und es wird geduldet.

am 2. Juli 2008 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Die rechte Spur MUSS IMMER befahren werden, wir haben ein Rechtsfahr-Gebot !!!

gilt übrigens auch für PKW auch wenn sie 4 ringe, nen proppeler oder nen stern vorn dran haben !!!!!!!!1

Zitat:

Original geschrieben von chrisyg

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Die rechte Spur MUSS IMMER befahren werden, wir haben ein Rechtsfahr-Gebot !!!

gilt übrigens auch für PKW auch wenn sie 4 ringe, nen proppeler oder nen stern vorn dran haben !!!!!!!!1

Danke!!!

einscheren beim heizen nicht vergessen

am 2. Juli 2008 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von chrisyg

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega

Die rechte Spur MUSS IMMER befahren werden, wir haben ein Rechtsfahr-Gebot !!!

gilt übrigens auch für PKW auch wenn sie 4 ringe, nen proppeler oder nen stern vorn dran haben !!!!!!!!1

Innerorts nicht ;)

Da ist für Fahrzeuge bis 3,5t freie Farhstreifenwahl :)

Zitat:

Original geschrieben von fair-play

Dürfen LKWs auf Autobahnen auch die dritte Spur zum überholen benutzen?

Nein dass dürfen sie nicht!!

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