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LKW-Anbauteile und ABE

Themenstarteram 12. September 2015 um 22:51

hallo,

hat jemand erfahrungen mit lkw-anbauteilen, z.b. lampenbügel, sidebars, auspuffanlagen, steinschlagschutzgitter? ich wollte an mein lkw ein steinschlagschutzgitter anbauen und habe beim verkäufer wegen der ABE nachgefragt, da hat er gemeint dass man die teile sowieso nicht eingetragen/genehmigt bekommt, laut dem verkäufer kann man die teile auch ohne ABE anbauen da es noch nie probleme mit der polizei und bei der hu gab.

jetzt wollte ich mal euch fragen ob es den wirklich so ist, denn ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.

mfg

ElTrucker

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jloethe schrieb am 13. September 2015 um 06:26:49 Uhr:

Diese Fragen kann am besten das BAG beantworten denn der Verkäufer will nur dein bestes dein bestes , Deine Kohle.. Es ist rechtlich kein Unterschied ob du nun ungeprüfte Teile an einen PKW oder LKW abschraubst. Beide sind nunmal Kraftfahrzeuge ...

Folge: die Betriebserlaubniss erlischt. Mag sein das LKW nicht ganz so streng nach Illegalen Teilen geprüft werden aber wenn einer was sucht dann werden die auch fündig.. Ich würde es nicht machen.. Jol.

Das BAG kann dir in dieser Angelegenheit bestimmt nicht helfen,da es nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

Das BAG wird aber in sehr auffälligen " Umbauten " die Kollegen der Polizei hinzuziehen.

Servus

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Diese Fragen kann am besten das BAG beantworten denn der Verkäufer will nur dein bestes dein bestes , Deine Kohle.. Es ist rechtlich kein Unterschied ob du nun ungeprüfte Teile an einen PKW oder LKW abschraubst. Beide sind nunmal Kraftfahrzeuge ...

Folge: die Betriebserlaubniss erlischt. Mag sein das LKW nicht ganz so streng nach Illegalen Teilen geprüft werden aber wenn einer was sucht dann werden die auch fündig.. Ich würde es nicht machen.. Jol.

Hallo!

Finger weg von solchen Anbauteilen!

Alles was am Fahrzeug angebaut wird muss funktionieren (etwa Beleuchtung) und eingetragen sein.

Wenn du an oder umbauen möchtest fahr vorher zum Tüv und rede mit einem Sachverständigen.Die reißen dir nicht den Kopf ab.

Gruß

Es ist mir auch immer wieder rätselhaft, wie einige Firmeninhaber viel Geld in Anbauteile investieren, wo bei deren Kauf ausdrücklich steht : ohne ABE.

Damit öffnet man doch einem Kontroleur jede Möglichkeit, bei einer Kontrolle still gelegt zu werden. Wer möchte das schon?

Zitat:

@ElTrucker schrieb am 13. September 2015 um 00:51:35 Uhr:

...habe beim verkäufer wegen der ABE nachgefragt, da hat er gemeint dass man die teile sowieso nicht eingetragen/genehmigt bekommt, laut dem verkäufer kann man die teile auch ohne ABE anbauen da es noch nie probleme mit der polizei und bei der hu gab.

War das ein privater Verkäufer oder eine Hinterhof-Bude?

Einen Lampenbügel bekommt man eingetragen. Sidebars bestimmt auch. Die Sidebar ist nichts anderes als ein Unterfahrschutz, und der Lampenbügel nur ein Metallrohr auf dem Dach. Auspuffanlagen sind kein Problem sollange man die Abgasnachbehandlung nicht ändert, alles was an Rohren nach dem KAT verbaut ist ist egal (Highpipe bzw. Sidepipe) solane die Rohre nicht gerade nach rechts gehen. Die Teile haben alle keine ABE, sollte man aber Problemlos über eine Einzelabnahme eingetragen bekommen.

Steinschlagschutzgitter liegt im ermessen des Prüfers, da der einfach auch Sicht nach vorne weg nimmt. Wird da zuviel Sicht beeinträchtigt ist das ding nicht Legal. Genauso geht das mit den Rammbügeln eigentlich nicht mehr.

Beleuchtung braucht man nicht eintragen lasssen. Es gibt die STVZO und die ECE R48, die ECE R48 ist schon lockerer ausgelegt wie die STVZO Alles was sich nach den Normen verbaut ist, ist legal, alles was nicht nach den Normen verbaut ist, ist nicht legal und kann auch nicht eingetragen werden. Ob und was geduldet wird ist etwas anderes.

Und nur weil der Verkäufer meint es gibt keine Probleme heist das nicht das es keine Probleme geben kann. Ich hab auch schon einen Rammbügel abgebaut weil die ABE nur für einen F2000 galt und nicht für einen TGA und sonst der TÜV die Plakette nicht geklebt hätte.

Zitat:

@jloethe schrieb am 13. September 2015 um 06:26:49 Uhr:

Diese Fragen kann am besten das BAG beantworten denn der Verkäufer will nur dein bestes dein bestes , Deine Kohle.. Es ist rechtlich kein Unterschied ob du nun ungeprüfte Teile an einen PKW oder LKW abschraubst. Beide sind nunmal Kraftfahrzeuge ...

Folge: die Betriebserlaubniss erlischt. Mag sein das LKW nicht ganz so streng nach Illegalen Teilen geprüft werden aber wenn einer was sucht dann werden die auch fündig.. Ich würde es nicht machen.. Jol.

Das BAG kann dir in dieser Angelegenheit bestimmt nicht helfen,da es nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

Das BAG wird aber in sehr auffälligen " Umbauten " die Kollegen der Polizei hinzuziehen.

Servus

Themenstarteram 13. September 2015 um 14:22

vielen dank für eure antworten, aber ich frag mich wie es unsere kollegen machen, man sieht ja oft auf den autobahnen dass die ihren lkw mit jeglichen anbauteilen zubauen. und die kommen ja auch durch den tüv.

zur HU alles abbauen, und wieder anbauen

Hai.

Das ist ganz einfach. Viel von dem Zeug unterliegt überhaupt keiner Bauartvorschrift.

Beim PKW wird viel auf ABEs für alles mögliche rumgeritten, aber das ist eigentlich nur nötig für alles was Sicherheitsrelevant ist, Abgas und Geräuschverhalten beeinträchtigt, Fußgängerschutz und wenn die Bauart vorgeschrieben ist.

Deshalb sind auch keine Scheinwerfergitter erlaubt, weil die schlicht und einfach verboten sind. Vor nen Scheinwerfer darf man nix vor bauen. Außer du kaufst nen neuen MB Baustellenwagen, aber da sind die Scheinwerfer SAMT der Gitter geprüft. Bei alten MB z.B. sind die nicht geprüft, auch wenn es die Gitter bei MB gibt, als Ersatzteil, aber die sind nur für Behördenfahrzeuge zulässig.

Bei Dingen wie Seitenanfahrschutz gibts auch nur ne Richtlinie über Abmaße, Kanten und dass er 100kg senkrechte Last an jeder Stelle aushalten muss. Ob du den bei Winkler kaufst, selber baust oder ne Spanplatte vor schraubst, es gibt dazu keine weiteren Vorschriften.

Bei Abgasanlagen ist das eben anders, weil dadurch das Abgas und Geräuschverhalten geändert wird, dass musst du eintragen lassen, außer du hast nur ne Blende dran. Die kann auch bei nem LKW mal größer ausfallen, aber eine bloße Auspuffblende braucht keine Bauartgenehmigung. Genau so wenig wie "Zusatzscheinwerfer" die nicht für den Betrieb im Straßenverkehr gedacht sind, sondern nur Arbeitsscheinwerfer.

Auch ein Lampenbügel außerhalb des Fußgängerschutzbereiches oben auf nem LKW unterliegt überhaupt keiner Bauartvorschrift. Nur die Lampen die da drauf sitzen, die müssen den Vorschriften entsprechen oder im Bereich der STVO abgedeckt werden.

Was so Teile wie Radkappen angeht, dafür gibt es ebenfalls keine Bauartvorschrift, genau so wenig wie für Reserveradabdeckungen. Für Reserveradhalter gibts nur die Vorschrift, dass die Räder dabei doppelt gesichert sein müssen.

Bei Windabweisern und Sonnenschuten weis ich das grade nicht, aber bei Staukästen, Staukastenhaltern, Chromecken auf dem Dach und Fahradträgern auf der PKW Anhängerkupplung brauchst du keine Papiere, also weder BE, noch ABE noch sonstige Gutachten. Für das alles gibt es gar keine Bauartvorschriften. Auch nicht für Ventilkappen usw. usf.

Allgemein gild aber, dass Prüfer das bei einem PKW sehr "verkniffen" sehen und bei einem LKW eher lockerer. Nach som Blödsinn wie Lampenschutzgitter an nem 4x4 LKW fragt keiner, genau so wenig fangen die an die Anzahl der Fernscheinwerfer nach zu zählen, wenn doch, zieht man Mützen drüber und alles ist gut...

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