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Liegerrad im Stadtverkehr gefährlich? was meint ihr?

Themenstarteram 28. August 2012 um 16:54

Hi, ich als Fahrradfreak spiele mit dem Gedanken mir ein Liegerrad (Trike) zu kaufen um damit komfortabel überall kostengünstig und schnell hinfahren zu können.

Nun meine Bedenken wie sieht es mit der Sicherheit aus? ist das gefährlich? wie gross ist die Gefahr übersehen zu werden? so ein Teil ist so hoch wie ein Kinderrad, oder wird man damit sogar besser gesehen weil so ein Fahrzeug so gut wie nie zu sehen ist?

Es handelt sich um so ein Fahrzeug, da kann man sich einen Motor rein bauen und es nach und nach zu einem Velomobil umbauen, das sieht dann optisch mehr nach Auto aus, ist aber ohne Motor rechtlich ein Fahrrad, ein Motor baue ich nicht rein, weil dann darf ich damit nicht mehr auf Radwegen fahren.

Da ich viel in der Grosstadt fahre wäre so ein Fahrzeug ideal, weil ich überall Fahren darf wo man mit dem Rad auch fahren kann und so überall schnell da ist, nebenbei eignet es sich auch für Strecken bis 250Km am Tag.

Das einzigste was mich noch abhält mir das Trike zu kaufen ist das Thema Sicherheit, normal würde ich auf dem Radweg fahren dürfen und auch müssen nur leider sind nicht überall welche die breit genug sind, hinzu kommt das Problem mit parkenden Autos, da ich kein Auto habe weiss ich nicht ob man als Autofahrer so ein Fahrzeug überhaupt rechtzeitig sehen kann.

Wie ist das eigendlich rechtlich bei einem benutzungspflichtigen Radweg wenn ich ihn benutzen muss, ich mit dem Fahrzeug aber nicht raufpasse, darf und muss ich dann auf der Fahrbahn fahren? Leider gibts hier in HL einige Radwege die sehr schmal sind, besonders innerorts, ausserorte werden gerade sehr gute Radwege gebaut die sehr breit sind so das da mindestens 3 Trikes rauf passen würden.

Was haltet ihr von so einem Fahrzeug algemein im Verkehr?

Beste Antwort im Thema

...hört sich eher nach Blind sein wollen an...

 

Wer diese "Größe" nicht wahrnehmen kann, sollte den Anderen zuliebe seinen Führerschein abgeben.

 

Sorry...

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Zitat:

Original geschrieben von bald Liegeradfahrer

 

Also mein A8 kommt egal ob bergauf oder Bergab, egal ob Gegen- oder Rückenwind mit seinen 300ps immer auf die 250. da brauche ich gar keine riesigen Texte schreiben.

Ich würde an Deiner Stelle mir so ein Fähnchen hinten dran hängen und den Radweg frequentieren. Denn wie schon geschrieben. Man muß von allen guten Geistern verlassen sein oder alternativ ausgessprochen lebensmüde, hochgradig frequentierte Straßen mit so einem Suizidgefährt zu befahren.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von bald Liegeradfahrer

 

Also mein A8 kommt egal ob bergauf oder Bergab, egal ob Gegen- oder Rückenwind mit seinen 300ps immer auf die 250. da brauche ich gar keine riesigen Texte schreiben.

angeber :p :D

Zitat:

Original geschrieben von gershX

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Also mein A8 kommt egal ob bergauf oder Bergab, egal ob Gegen- oder Rückenwind mit seinen 300ps immer auf die 250. da brauche ich gar keine riesigen Texte schreiben.

angeber :p :D

Mich juckt es herzlich wenig, wie schnell so ein Lance Armstrong für Arme unterwegs ist. Solange er sich an die Regeln hält und rechts bleibt ist alles im Lot. Wenn's regnet und so ein Spezialist auf Teufel komm raus auf die Straße muß, statt den Radweg zu frequentieren, wird er halt bei der nächsten Pfütze naß. Shit happens.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von unilev

 

Durch die Ampelei fährt man so im Schnitt 30...35km/h, wenn ich dem Bordcomputer des VW-Corrado den ich eine Zeit lang fuhr, glauben schenken darf. Dagegen hilft nur ein verstärkter Einsatz der Bremse, um die Geschwindigkeit zu senken. Mit Gas kann man nach oben nicht viel machen. Viele Zweiradfahrer fahren Schnitte von 27km/h, Liegeradfahrer sind oft schneller. So ganz abwegig ist das nicht.

Freundlich ausgedrückt. Jeder Radfahrer , dem nicht komplett ins Hirn gesch*ssen ist, benutzt allein schon aus Selbsterhaltungstrieb den Radweg. Und was irgendwelche Radfahrer fahren können, interesiert wegen der STVO nicht. Ich könnte auch in der Stadt weit über 100 fahren. Aber alleine schon das mit dem Schwächeren läßt mich davon absehen. Auch Radfahrer bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum.

Nö - ein Radfahrer, dem was am eigenen Leben liegt, fährt möglichst auf der Fahrbahn, und zwar dort, wo die PKWs mit den rechten Reifen fahren.

Die Gefahr, von einem Rechtsabbieger auf dem Radweg abgeschossen zu werden, ist um ein Vielfaches höher als die, einen Auffahrunfall zu erleben.

Zitat:

Original geschrieben von gershX

ab auf den radweg, die sicherheit geht vor.

Ab auf die Fahrbahn, die Sicherheit geht vor.

gähn Zitate aus Rennradfahrer auf Bundesstraße - DEM Thema zum Thema. Und es gibt noch mehr Themen zum Thema...

1.

Zitat:

ähm mattalf, die Gefahren des innerörtlichen Radwegs

- wo schaut der einbiegende Kraftfahrzeugfahrer hin an Einmündungen? Auf die durchgehende Straße.

- wo schaut der abbiegende Kraftfahrzeugfahrer hin? - in die Straße in die er abbiegt.

- wo schaut der aus einem Grundstück einfahrende Kraftfahrzeugfahrer hin? Auf die Straße.

 

Auf den Radweg schaut keiner.

 

Seite 271 ist die Liste. Vor allem die Sichtlinien/beziehungen sind das Wichtigste.

 

Und nochmal vor allem innerorts - der Radweg ist nur aus den Augen. Er ist trotzdem da.

Er hat Vorfahrt und Vorrang (da dort nicht wie außerorts meist so abgesetzt oder mit Vorfahrt achten Schild).

 

Wer abbiegt über einen Radweg, das ist im Prinzip so als würde man aus einem linken Fahrstreifen über den rechten Fahrstreifen nach rechts abbiegen - da muß man aufpassen.

 

Und es bringt nix zu sagen "fahr halt nicht im toten Winkel".

Wenn das Kraftfahrzeug auf der Straße vorbeifährt und dann rechts abbiegt ist man automatisch drin.

Und nein, da muß nicht der Radfahrer aufpassen sondern der LKW oder PKW der abbiegt.

Wenn der Radfahrer in all diesen Fällen aber auf der Straße fährt - dann ist er nicht aus den Augen. Er ist eindeutig da.

 

Und die Gefahr von hinten (unabsichtlich) "auf die Hörner" genommen zu werden ist deutlich geringer als auf dem Radweg übersehen zu werden.

Ausführung zu Radwegproblemen Innerorts da von mattalf innerorts eingebracht.

2.

Zitat:

Großes Lob, ich bitte nur darum, daß wir jetzt noch einen Schritt weitergehen.

Die VwV StVO

Dort können wir dann folgendes lesen. Achtung Text...

zu §2

Zitat:

Zitat:

Zu Absatz 4 Satz 2

I. Allgemeines

8 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen.

 

9 2. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

 

10 3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.

 

11 4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.

 

12 5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.

 

13 Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.

 

II. Radwegebenutzungspflicht

14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.

 

15 Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß

1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn

a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung" abgetrennt werden kann oder

b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,

16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn

17 a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:

 

18 aa) Zeichen 237

 

– baulich angelegter Radweg

 

möglichst

2,00 m

 

mindestens

1,50 m

 

 

19 – Radfahrstreifen

(einschließlich Breite des Zeichens 295)

 

möglichst

1,85 m

 

mindestens

1,50 m

 

 

20 bb) Zeichen 240

– gemeinsamer Fuß- und Radweg

 

innerorts

mindestens 2,50 m

 

außerorts

mindestens 2,00 m

 

 

21 cc) Zeichen 241

 

– getrennter Fuß- und Radweg

 

Für den Radweg

mindestens 1,50 m

 

 

Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.

 

22 Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

24 b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und

25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.

26 Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sicht feld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl. zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.

27 3. und bei Radfahrstreifen die Verkehrsbelastung und Verkehrsstruktur auf der Fahrbahn sowie im Umfeld die örtlichen Nutzungsansprüche auch für den ruhenden Verkehr nicht entgegenstehen.

28 III. Über die Kennzeichnung von Radwegen mit den Zeichen 237, 240 oder 241 entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei. In die Entscheidung ist, soweit örtlich vorhanden, die flächenhafte Radverkehrsplanung der Gemeinden und Träger der Straßenbaulast einzubeziehen. Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen.

29 IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.

Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4

I. Radwege ohne Benutzungspflicht

30 Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass

31 1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt wird und

32 2. ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird.

II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

36 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.

37 5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass

a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;

b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;

c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.

38 6. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.

 

Zu Absatz 4 Satz 5

39 5. Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.

40 III. Radfahrer haben das Recht, einen Seitenstreifen zu benutzen. Eine Benutzungspflicht besteht dagegen nicht. Sollen Seitenstreifen nach ihrer Zweckbestimmung auch der Benutzung durch Radfahrer dienen, ist auf eine zumutbare Beschaffenheit und einen zumutbaren Zustand zu achten.

Das bedeutet, daß sehr viele Radwege gar nicht so beschildert werden dürfen wie sie beschildert sind...

 

Dazu kommt noch das Wort STETIG das da öfters steht.

 

Wenn wir uns erinnern, ich hatte erwähnt, daß man auf dem Radweg immer noch Vorfahrt und Vorrang hat.

Hat man das nicht mehr - nicht stetig.

 

Dazu empfehle ich nochmals die VwV:

zu §9:

Zitat:

Zitat:

Zu Absatz 2

3 I. Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern. Das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich kann durch Abbiegestreifen für den Radverkehr, aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radfahrerschleusen gesichert werden. Das Linksabbiegen durch Queren hinter einer Kreuzung/Einmündung kann durch Markierung von Aufstellbereichen am Fahrbahnrand bzw. im Seitenraum gesichert werden.

 

4 II. Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

 

5 III. Eigene Abbiegefahrstreifen für den Radverkehr können neben dem Abbiegestreifen für den Kraftfahrzeugverkehr mit Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) markiert werden. Dies kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn zum Einordnen

1. an Kreuzungen und Einmündungen von gekennzeichneten Vorfahrtstraßen nur ein Fahrstreifen zu überqueren ist,

2. an Kreuzungen und Einmündungen mit Lichtzeichenanlage nicht mehr als zwei Fahrstreifen zu überqueren sind oder

3. Radfahrschleusen vorhanden sind.

6 IV. Bei aufgeweiteten Radaufstellstreifen wird das Einordnen zum Linksabbiegen in Fortsetzung einer Radverkehrsanlage dadurch ermöglicht, dass für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn durch eine zusätzliche vorgelagerte Haltlinie (Zeichen 294) mit räumlichem und verkehrlichem Bezug zur Lichtzeichenanlage das Haltgebot angeordnet wird.

7 V. Bei Radfahrschleusen wird das Einordnen zum Linksabbiegen in Fortsetzung einer Radverkehrsanlage dadurch ermöglicht, dass dem Hauptlichtzeichen in ausreichendem Abstand vorher ein weiteres Lichtzeichen vorgeschaltet wird.

Zu Absatz 3

8 I. Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

Und es steht auch was von 5 Metern, genau wie bereits in der VwV zu den Radwegen.

 

Tja und nu?

Ich hoffe zumindest auf ein gewisses "Aha" Erlebnis...

Wenn wir uns überlegen, daß die Radwege gar nicht benutzungspflchtig beschildert werden dürfen - das ist etwas anderes als ein "mich stört das 70 / 30 / 120 Schild" von Autofahrern, die Schilder sind meist "legal". Und wenn nicht, sehr leicht wegzubekommen.

 

Zusatz:

Wie auch schon öfters geschrieben, solche außerörtlichen Radwege wie von Twindance vorgestellt werden trotz nicht Benutzungspflicht / illegaler Beschilderung / Sonstigem sehr wahrscheinlich genutzt werden vom Großteil hier, zumindest von mir.

Es wir hier auf Motortalk kaum Hardcore/Nur Radler geben, ich glaube ich komm gerade so über 1.000 km im Jahr auf dem Rad.

Die Radwege innerorts:

Also, der Radfahrer ist ja nicht weg. Er ist nur "aus den Augen".

Und er behält seine Vorfahrt und Vorrang.

Das ist beim Abbiegen so, als würdet ihr aus dem linken Fahrstreifen über den rechten Fahrstreifen nach rechts Abbiegen. Da würdet ihr auf das Auto auf dem rechten Fahrstreifen achten? Warum nicht auf den Radfahrer auf dem Radweg? Das ist genau das gleiche.

Dann schauen Kraftfahrer an Einmündungen auf die vorfahrtberechtigte Straße, nicht auf den Radweg, Dann schauen Autofahrer aus Supermarkteinfahrten auf die Straße, nicht auf den Radweg...

Das gefährliche innerots ist nicht das von hinten "auf die Hörner" genommen werden, sondern das Übersehen werden auf dem Radweg.

Daher sind innerorts die meisten Radwege viel gefährlicher als die Fahrbahn, da auf der Fahrbahn Sichtbeziehungen herrschen die den Radfahrer mit erfassen.

Auf dem Radweg ist er NUR AUS DEN AUGEN. Er ist trotzdem da.

 

Das Problem das ich hier im Forum erkannt habe ist, wenn Autofahrer -sich als Radfahrer nicht als vollwertigen Verkehrsteilnehmer sehen und in vorauseilendem Gehorsam jeden Weg nutzen und in vorauseilendem Gehorsam auf Vorfahrt und Vorrang verzichten (gegen manchmal und §1 hat keiner was, nur gegen dauerhaft/immer).

Und diese Autofahrer das dann genauso von anderen Radfahrern erwarten.

Radfahrer sind vollwertige Verkehrsteilnehmer.

Das steht schon in der StVO. Die Straße ist für Fahrzeuge da (Kraftfahrzeuge ist was anderes).

OT:

derjenige der in der VwV die Stelle mit Sicherheit hat Vorrang vor Flüssigkeit findet bekommt immer noch 1 grünen Gummipunkt.

Das konnte noch keiner liefern.

Darfs noch mehr sein? :D

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von gershX

 

angeber :p :D

Mich juckt es herzlich wenig, wie schnell so ein Lance Armstrong für Arme unterwegs ist. Solange er sich an die Regeln hält und rechts bleibt ist alles im Lot. Wenn's regnet und so ein Spezialist auf Teufel komm raus auf die Straße muß, statt den Radweg zu frequentieren, wird er halt bei der nächsten Pfütze naß. Shit happens.

Ach Manno, geht dasselbe Spiel schon wieder los :-(

Nutz doch mal die sufu und ergötze dich an allen schon dagewesenen Argumenten in sämtlichen zu diesem Thema geschlossenen Threads, falls Du da nicht unter anderem Namen unterwegs warst.

Auf Weltmensch machen und keine Ahnung ...

Zitat:

Original geschrieben von unilev

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Mich juckt es herzlich wenig, wie schnell so ein Lance Armstrong für Arme unterwegs ist. Solange er sich an die Regeln hält und rechts bleibt ist alles im Lot. Wenn's regnet und so ein Spezialist auf Teufel komm raus auf die Straße muß, statt den Radweg zu frequentieren, wird er halt bei der nächsten Pfütze naß. Shit happens.

Ach Manno, geht dasselbe Spiel schon wieder los :-(

Nutz doch mal die sufu und ergötze dich an allen schon dagewesenen Argumenten in sämtlichen zu diesem Thema geschlossenen Threads, falls Du da nicht unter anderem Namen unterwegs warst.

Auf Weltmensch machen und keine Ahnung ...

1. Warum sollte ich einen Zweitaccount verwenden?Ich habe doch schon längst meinen Fanblock. :D

2. Warum sollte ich mich an der Meinung anderer ergötzen? Wer immer in den Fußstapfen anderer wandelt, geht nie eigene Wege. E. Kästner

3. Weltmensch? Also ich kein Philantrop.

Fakt ist und bleibt, daß mir die Superburschis auf zwei Rädern besser nicht vor die Haube spingen. Es könnte sein, daß ich die Bremse zu spät finde. Wer weiß, wer weiß...

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Fakt ist und bleibt, daß mir die Superburschis auf zwei Rädern besser nicht vor die Haube spingen. Es könnte sein, daß ich die Bremse zu spät finde. Wer weiß, wer weiß...

Ja, jeder von uns hofft das, wenn er eine schwere Maschine namens Automobil bedient. Allerdings klingt das so nach einer Drohung.

Zitat:

Original geschrieben von unilev

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Fakt ist und bleibt, daß mir die Superburschis auf zwei Rädern besser nicht vor die Haube spingen. Es könnte sein, daß ich die Bremse zu spät finde. Wer weiß, wer weiß...

Ja, jeder von uns hofft das, wenn er eine schwere Maschine namens Automobil bedient. Allerdings klingt das so nach einer Drohung.

Vergiß es, meine Worte suggestiv zu deuten. Laß gut sein. Du wirst keine Gelegenheit haben, meine Abgründe zu erforschen. Das schaffen nicht mal Profis.

Naja bei Guru gilt dann doch

Zitat:

Das gefährliche innerorts ist nicht das von hinten "auf die Hörner" genommen werden, sondern das Übersehen werden auf dem Radweg.

nicht.

Aber es ist nicht die Straße die es gefährlich macht es ist Guru und seine Vorstellungen von Miteinander... :D

 

Üblicherweise ist innerorts die Straße sicherer als der Radweg.

Siehe oben und X Themen.

 

Wer ankündigt sein Auto als Waffe einsetzen zu wollen ist meiner Ansicht nach MPU reif und sollte kein Kraftfahrzeug führen dürfen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Naja bei Guru gilt dann doch

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Das gefährliche innerorts ist nicht das von hinten "auf die Hörner" genommen werden, sondern das Übersehen werden auf dem Radweg.

nicht.

Aber es ist nicht die Straße die es gefährlich macht es ist Guru und seine Vorstellungen von Miteinander... :D

 

Üblicherweise ist innerorts die Straße sicherer als der Radweg.

Siehe oben und X Themen.

 

Wer ankündigt sein Auto als Waffe einsetzen zu wollen ist meiner Ansicht nach MPU reif und sollte kein Kraftfahrzeug führen dürfen.

Na denn zeige mir mal die Drohung. Würde ich auch gerne sehen. Denn ich glaube, Du hast gerade den "Ich lese was ich will, aber nicht was da steht"-Tag

Themenstarteram 10. November 2012 um 21:19

@Archduschess dem ist nichts hinzuzufügen, leider kennt kaum einer die Gesetzestexte, ich bin auch einer von der Sorte der auf jedem Radweg fährt, obwohl mir die Fahrbahn lieber wäre, auch da gibt es ausnahmen.

Oft kommt man auf dem Radweg selbst wenn man nur so 20 bis 23Kmh da drauf fährt schneller als die im Stau stehenden Autos vorran.

Was man aber auch noch negatives zu Radwegen sagen muss ist, das da wie selbstverständlich Fussgänger drauf spazieren gehen, habe diese Leute auch öfter angesprochen und gefragt ob sie nicht doch lieber ihren Spaziergang auf der Hauptstrasse fortsetzen mögen, na ja zum Schluss haben sie dann doch den Gehweg bevorzugt.

Wobei ich mich gerade an meine Kindheit/Jugend auf dem Dorf erinnere, da gab es weder Radweg noch Gehweg da musste man auf der Strasse rumlaufen, Blickrichtung Gegenverkehr auch das hat geklappt und das sogar morgends im dunkeln, später dann haben die dann einen Gehweg da hingebaut.

We ic mir gerade so überlege wie gereitzt Kfz Fahrer auf Radfahrer reagieren, da frage ich mich was haben die Kfz Fahrer vor 80 Jahren gemacht als noch Pferdekutschen auf der Strasse rumführen? Oh je.....ich finde Leben und leben lassen so ein Liegerad ist nunmal ein Verkehrsmittel wie jedes andere auch, es gibt immer etwas was langsammer ist, viele regen sich ja schon über Landstrassenschleicher auf die nur 70 anstatt 80Kmh fahren.

Und ausserdem schnell fahren in der Stadt bringt rein gar nichts, das was man auf der Geraden an Zeit gewinnt verliert man ewentuell an der nächsten Ampel, ich kenne das von mir, ob ich z.B. 10Km durch die Stadt voll Tempo fahre, oder gemütlich fahre sind ein Unterschied von weniger als 5 Minuten, ähnlich wirds beim Auto sein in der Stadt, eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 bis 35Kmh für ein Auto halte ich realistisch, können auch mal nur 20 bis 25Kmh sein im Feierabendverkehr, nachts dafür etwas schneller vielleicht dann Schnitt um 40Kmh beim Auto.

Am meisten Tempogewinn holt man eh auf langen Strecken raus das ist überall so, ob mit dem Auto oder mit dem Rad, ob ich z.B. 200Km mit 20Kmh Schnitt fahre oder 200Km mit 25Kmh Schnitt macht einen Zeitgewinn von 2 Stunden! Für einen trainierten Liegeradfahrer ist ein 25Kmh Schnitt nichts grossartiges.

Ich trainiere aktuell 10000 bis 15000Km im Jahr + Altagsstrecken, ich würde mich als routinierten Rdfahrer bezeichnen, ich fahre teils Strecken da haben andere selbst mit ihrem Auto kein Bock die zu fahren weil die so weit sind.

Wenn man sehr wenig Geld hat ist das Fahrrad einfach das beste Verkehrsmittel, ich spare allein 600 Euro an Bus Jahreskarte für die Stadt, dann noch einige 100 Euro Zuggeld, alles Geld was in den Spartopf landet.

Mein Kumpel fährt auch ein Auto, der ist immer neidisch auf die Radfahrer das die überall fahren dürfen und dadurch schneller vorran kommen und zusätzlich noch Geld damit sparen, allerdings stören ihm die auf der Strasse nicht ihm stören nur wenn die kein Licht haben und er die kaum sieht oder sie aus dem nichts mit hohem Tempo angeschossen kommen im dunkeln, schwarz gekleidet ohne Licht.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von gershX

 

angeber :p :D

Mich juckt es herzlich wenig, wie schnell so ein Lance Armstrong für Arme unterwegs ist. Solange er sich an die Regeln hält und rechts bleibt ist alles im Lot. Wenn's regnet und so ein Spezialist auf Teufel komm raus auf die Straße muß, statt den Radweg zu frequentieren, wird er halt bei der nächsten Pfütze naß. Shit happens.

die 2radrevoluzzer hier meinen echt es gelten keine radwegregeln für bewusstseinserweiternde liegendradler...

ich warte auf den ersten liegenwagenschnellbiker der auf der a3 vom 40t überholt wird und sich nen sicherheitsast abfreut weil er auf der autobahn umsovieles besser bemerkt wird als auf nem radweg :rolleyes:

beim entspannten liegendradeln kann man sicher auch prima mit dem handy posten

Zitat:

Original geschrieben von bald Liegeradfahrer

Was man aber auch noch negatives zu Radwegen sagen muss ist, das da wie selbstverständlich Fussgänger drauf spazieren gehen, ...

Interessant. Einerseits forderst Du den Stärkeren um Toleranz. Aber gleichzeitig gibst Du keine Toleranz an die Schwächeren. Ganz im Gegenteil, Du forderst sie auch von den Fußgängern, also den Scwächeren ein. Gehts noch? Toleranz ist kene Einbahnstraße.Weshalb sollte ich als KFZ-Fahrer Dir gegenüber Toleranz entgegenbringen, wenn Du dies nicht kannst/willst?

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