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Liefertermine - auf ein Neues

Ford
Themenstarteram 3. Februar 2011 um 15:28

War gestern beim Händler und meiner wurde in der ersten KW gebaut und soll nächste Woche (KW 6) da sein.

Vorläufig steht er noch in Antwerpen und muß nach gebessert werden, weil es Probleme in der Produktion gab.

Meiner ist auch ein Grand Titanium 150PS.

Wahrscheinlich wurden daher viele zurück gestellt und dafür andere eher gebaut?

Was es da für Produktionsprobleme gab, konnte mir nicht gesagt werden und hörte sich auch nicht so an, das es Ford dem Händler mitgeteilt hat.

Beste Antwort im Thema

E R I S T D A :rolleyes: !

und wie !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Bilder folgen nur wenn ich hier mindestens 15 Danke-Daumen-hoch sehe !!!!!!!!!!!!!!!!! :D Also klick !

(mit Nagel-neue-Trend-Alus-von-ProLine-B600-PQ-Felgen)

Sonst nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!:)

(27.10.2010 bestellt; 22.03.2011 hier)

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Zitat:

 

Warum solltest Du das tun, Du brauchst es nur abzuschalten, wenns Dir nicht gefällt :D

monegasse

Super Monegasse - Sie kaufen ein Gerät das Eigenschaften besitzt die Sie nicht möchten? Nun kein Problem, nutzen Sie einfach die Eigenschaften nicht und zahlen Sie uns dafür den höheren Preis von 1.000 Euro?????

Geht es noch?

Vertrag= zwei Parteien sind sich einig über eine Leistung - darüber wird ein Vertrag geschlossen und erfüllt.

Vertragsbruch= eine der beiden Partein ändert die Vertragsbedingungen zum Nachteil des anderen Vertragspartners = Nichterfüllung

 

Zitat:

Original geschrieben von piraat

 

Geht es noch?

Ich habs im andern Thread schon geschrieben warum ich keinen Grund zur Aufregung sehe.

monegasse

Um aber nochmals drauf zu kommen, ich bin selbst selbst. Dienstleister und was denkst du würden meine Kunden mir wohl sagen wenn ich denen mal kurz etwas dazupacken würde - was Sie gar nicht bestellt haben - mit dem Argument "Sie brauchen es ja nicht zu verwenden, Hauptsache Sie zahlen das nicht gewollte".

So etwas geht gar nicht - ich kann den Kunden fragen - und er kann dann entscheiden ob er will oder nicht - aber ich kann ihm nicht etwas verkaufen was er a: nicht will und b: nicht bestellt hat.

Und es spielt überhaupt keine Rolle wer den Aufpreis zahlt - es bleibt für mich ein nogo.

Auch der Händler findet es nicht wirklich lustig.

VG

am 7. Juni 2011 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von piraat

So etwas geht gar nicht - ich kann den Kunden fragen - und er kann dann entscheiden ob er will oder nicht - aber ich kann ihm nicht etwas verkaufen was er a: nicht will und b: nicht bestellt hat.

Und es spielt überhaupt keine Rolle wer den Aufpreis zahlt - es bleibt für mich ein nogo.

Auch der Händler findet es nicht wirklich lustig.

VG

Wir haben es nun verstanden und legen uns wieder entspannt zurück!!!

am 7. Juni 2011 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von piraat

Um aber nochmals drauf zu kommen, ich bin selbst selbst. Dienstleister und was denkst du würden meine Kunden mir wohl sagen wenn ich denen mal kurz etwas dazupacken würde - was Sie gar nicht bestellt haben - mit dem Argument "Sie brauchen es ja nicht zu verwenden, Hauptsache Sie zahlen das nicht gewollte".

So etwas geht gar nicht - ich kann den Kunden fragen - und er kann dann entscheiden ob er will oder nicht - aber ich kann ihm nicht etwas verkaufen was er a: nicht will und b: nicht bestellt hat.

Und es spielt überhaupt keine Rolle wer den Aufpreis zahlt - es bleibt für mich ein nogo.

Auch der Händler findet es nicht wirklich lustig.

VG

Wenn ich dich auch zum Teil verstehen kann, aber siehe es auch mal aus der Perspektive:

wenn sich die Produktion ändert (und das ist ständig, u. a. auch durch Fortschritt), dann kann man doch nicht alle Bestellungen berücksichtigen das die Autos auch so gebaut werden.

Das wäre logistisch gesehen ein viel zu hoher Aufwand und dementsprechend würden die Nachfolgemodelle (also in diesem Beispiel mit Start/Stop) in Lieferverzug geraten und noch weiter nach hinten ausgeliefert. Zum Teil würden die Bänder auch stillstehen = extra hohe Kosten.

Außerdem ist es doch in der Branche so üblich ... oder kann man noch einen Pentium I mit 166 Mhz neu kaufen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Toso555

Zitat:

 

Wenn ich dich auch zum Teil verstehen kann, aber siehe es auch mal aus der Perspektive:

wenn sich die Produktion ändert (und das ist ständig, u. a. auch durch Fortschritt), dann kann man doch nicht alle Bestellungen berücksichtigen das die Autos auch so gebaut werden.

Das wäre logistisch gesehen ein viel zu hoher Aufwand und dementsprechend würden die Nachfolgemodelle (also in diesem Beispiel mit Start/Stop) in Lieferverzug geraten und noch weiter nach hinten ausgeliefert. Zum Teil würden die Bänder auch stillstehen = extra hohe Kosten.

Außerdem ist es doch in der Branche so üblich ... oder kann man noch einen Pentium I mit 166 Mhz neu kaufen? ;)

Schlechter Vergleich, wenn ich heute meinen PC bestelle dann ist der spätestens am Freitag bei mir und hat den bestellten i7 an Board und nicht irgendeinen den ich nicht haben und auch nicht zahlen werde.

Aber für mich ist das Thema eh durch - ich zahle die 1000 Euros nicht - und wenn mein Händler das nicht mit Ford gebacken bekommt - wird die Bestellung gecancelt und ich nehme einen Vorführwagen aus dem Laden.

VG

am 7. Juni 2011 um 19:24

Zitat:

Schlechter Vergleich, wenn ich heute meinen PC bestelle dann ist der spätestens am Freitag bei mir und hat den bestellten i7 an Board und nicht irgendeinen den ich nicht haben und auch nicht zahlen werde.

Aber für mich ist das Thema eh durch - ich zahle die 1000 Euros nicht - und wenn mein Händler das nicht mit Ford gebacken bekommt - wird die Bestellung gecancelt und ich nehme einen Vorführwagen aus dem Laden.

VG

dito schlechter Vergleich ... ein Auto kann nicht so schnell hergestellt werden wie ein PC.

Wenn die Grafikkarte die du bestellt hast es nicht mehr gibt bekommst du auch automatisch eine mit mehr Power. Warum solltest du 1000 Euro mehr bezahlen? Du bezahlst das was im Vertrag steht ... und keinen Cent mehr. Selbst wenn in deinem bestellten Wagen ein stärkerer Motor sein sollte brauchst du nix mehr bezahlen.

Zitat:

dito schlechter Vergleich ... ein Auto kann nicht so schnell hergestellt werden wie ein PC.

Wenn die Grafikkarte die du bestellt hast es nicht mehr gibt bekommst du auch automatisch eine mit mehr Power. Warum solltest du 1000 Euro mehr bezahlen? Du bezahlst das was im Vertrag steht ... und keinen Cent mehr. Selbst wenn in deinem bestellten Wagen ein stärkerer Motor sein sollte brauchst du nix mehr bezahlen.

Da irrst du aber, jeder Händler hat in seinen Kaufverträgen einen Passus wo er sich evtl. Preiserhöhungen durch den Lieferanten vorbehält.

Das machen die Lieferanten ebenso. Der Händler ist lediglich 3 Monate an seinen Preis gebunden - du als Käufer musst dagegen zahlen wenn z.B. die Lieferung später und zu einem anderem Preis erfolgt.

 

Einigze Ausnahme ( aber seeehr selten) Festpreisvereinbarung, oder wie bei mir - der Händler tritt als Käufer des Wagens auf.

Bei mir war es wie schon mal ausgeführt - so das der Händler den Wagen als Vorführfahrzeug ordert und ich den Wagen dann ab Tag Lieferung übernehme - nach 4 Monaten und 1 Tag wird er dann auf mich umgeschrieben. Damit bin nicht ich der Käufer des Wagens und somit auch nicht Vertragspartner von FORD.

 

Schau mal in den Link.

 

VG

 

 

am 8. Juni 2011 um 8:28

Hallo,

bin neu hier im Forum.

Habe am 10. Januar (!) einen C-MAX 2.0 TDI POWERSHIFT bestellt für Mitte Mai (vorher wollte ich ihn auch nich geliefert erhalten). Laut Händler damals kein Problem - ansonsten kostenfreier Leihwagen. Der Liefertermin wurde auf den 11.Juni verschoben - Bautermin im Werk Valencia: 30.5.2011.

Zwar habe ich auf Kosten der FRD-Werke mittlerweile ein Leihfahrzeug erhalten, auch soll mein C-MAX am 30.5. in Valencia gebaut worden sein - aber: jetzt steht er dort und der 11.6. als Liefertermin (heute ist der 08.06.) ist schon wieder geplatzt.

Das ist nicht nur ärgerlich - das ist unzumutbar. Über 5 MONATE auf ein bestelltes Fahrzeug zu warten, wäre vor einiger Zeit noch als Scherz abgetan worden - oder als Relikt aus planwirtschaftlichen Zeiten.

 

Gruß

bernuet

am 8. Juni 2011 um 9:27

So, Hallo,

bei mir gibt es auch noch nichts Neues (bestellt 07.01., Bautermin 11.05., voraussichtlicher Liefertermin 06.06.) Habe gerade angerufen, Auto noch nicht da, es weiß keiner Bescheid, aber Brief ist da... Wenigstens etwas...

Also ich muss ehrlich sagen, ich bin auch froh, dass wir ihn erst jetzt bekommen, da sind wirklich kleinere auftretende Mängel schon beseitigt (hoffe ich zumindest) und jetzt kann es wirklich nur noch Tage gehen und keine Monate mehr...

Klar dürften solche Sachen einem so großen Konzern wie Ford nicht passieren, aber man kann nunmal nichts ändern daran...

Zitat:

Original geschrieben von piraat

 

Da irrst du aber, jeder Händler hat in seinen Kaufverträgen einen Passus wo er sich evtl. Preiserhöhungen durch den Lieferanten vorbehält.

Das machen die Lieferanten ebenso. Der Händler ist lediglich 3 Monate an seinen Preis gebunden - du als Käufer musst dagegen zahlen wenn z.B. die Lieferung später und zu einem anderem Preis erfolgt.

Einigze Ausnahme ( aber seeehr selten) Festpreisvereinbarung, oder wie bei mir - der Händler tritt als Käufer des Wagens auf.

Bei mir war es wie schon mal ausgeführt - so das der Händler den Wagen als Vorführfahrzeug ordert und ich den Wagen dann ab Tag Lieferung übernehme - nach 4 Monaten und 1 Tag wird er dann auf mich umgeschrieben. Damit bin nicht ich der Käufer des Wagens und somit auch nicht Vertragspartner von FORD.

Schau mal in den Link.

VG

Kein seriöser Händler wird sich die Kundenbasis mit so etwas zerstören!

Es gibt noch 2 weitere Gründe die dagegen sprechen:

1) er darf eine Preiserhöhung nur weitergeben, wenn diese nicht vorhersehbar war. Bei der Bestellung des C-MAX bestellt war schon klar, wann die Preisliste geändert wird (das war bei der gültig ab Herbst 2010 schon niedergeschrieben wegen der Preisermäßigung beim Ecoboost) Wir haben alle (?) nach dieser Preisliste bestellt! Andernfalls müsste er diese Steigerungen explizit vereinbaren, worauf ich mich als Kunde niemals einlassen würde.

2) Preiserhöhungen dürfen wenn Pkt 1 nicht schon zieht, nur dann weitergegeben werden wenn die Lieferfrist 4 Monate absehbar übersteigt. Ich hatte (wie viele hier) eine vereinbarte Lieferfrist von 8-10 Wochen. Auch da gibt es Probleme sowas durchzusetzen.

Ansonsten gilt die Preisbindung aus der Bestellung, und soviel ich bisher mitbekommen habe war das bei keinem hier ein Thema.

Ich habe gestern länger mit meinem Händler über die Situation durch den Lieferverzug gesprochen und war beeindruckt wie auffallend kooperativ er war. Nun bin ich dort Neukunde, mag sein, werde ich darum besonders zuvorkommend behandelt. Vorraussetzung dafür ist sicher auch ein vernünftiges Auftreten von mir dem Händler gegenüber. Die Kernaussage seinerseits war, dass ich als Kunde nichts für die Lieferprobleme von Ford kann und er alles tun wird, mich trotzdem zufriedenzustellen. Genau das erwarte ich, rechtliche Abdeckung hin oder her. Darum hab ich auch bei einem lokalen Vertragshändler gekauft und nicht über Internet/Reimport. Kluge Händler wissen das und handeln entsprechend, sonst wäre das mein letztes dort gekauftes Auto.

 

monegasse

 

Dir ist schon klar das ich nur die durch den BGH gestützte Rechtsseite verlinkt habe - warum also schweift du so weit aus?

 

Ich habe lediglich geschrieben das es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Preiserhöhungen und Weitergabe an den Kunden gibt, nicht das diese auch bei jedem so eintreten muss - oder durch einen FFH verlangt werden wird.

Es gibt nun einmal einen Unterschied zwischen dem was rechtlich machbar und dem was ein Händler aus welchen Gründen auch immer letztendlich daraus macht.

 

Übrigens sollte es bei einem guten Händler überhaupt keine Rolle spielen ob Du nun dein erstes Fahrzeug bei Ihm kaufst, oder wie ich jetzt mein 4.tes Fahrzeug beim gleichen Händler.

 

VG

 

 

 

am 8. Juni 2011 um 12:13

Hallo,

jetzt gehen wir mal davon aus, dass alles normal läuft und der Brief ist seit gestern beim Autohändler, wann müsste das Auto kommen bzw. wann könnte man das Auto holen?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von piraat

Übrigens sollte es bei einem guten Händler überhaupt keine Rolle spielen ob Du nun dein erstes Fahrzeug bei Ihm kaufst, oder wie ich jetzt mein 4.tes Fahrzeug beim gleichen Händler.

Da geb ich Dir völlig recht. Es besteht nur die Gefahr, dass er sich beim 4. Fahrzeug seiner Sache zu sicher ist und sich nicht mehr genug anstrengt. Das war bei mir nach dem 5. Auto unter anderem so, darum komme ich jetzt zu Ford.

monegasse

am 8. Juni 2011 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von piraat

Zitat:

Da irrst du aber, jeder Händler hat in seinen Kaufverträgen einen Passus wo er sich evtl. Preiserhöhungen durch den Lieferanten vorbehält.

Das machen die Lieferanten ebenso. Der Händler ist lediglich 3 Monate an seinen Preis gebunden - du als Käufer musst dagegen zahlen wenn z.B. die Lieferung später und zu einem anderem Preis erfolgt.

Einigze Ausnahme ( aber seeehr selten) Festpreisvereinbarung, oder wie bei mir - der Händler tritt als Käufer des Wagens auf.

Bei mir war es wie schon mal ausgeführt - so das der Händler den Wagen als Vorführfahrzeug ordert und ich den Wagen dann ab Tag Lieferung übernehme - nach 4 Monaten und 1 Tag wird er dann auf mich umgeschrieben. Damit bin nicht ich der Käufer des Wagens und somit auch nicht Vertragspartner von FORD.

Schau mal in den Link.

VG

also ich zahle keinen Cent mehr wie in meinem Kaufvertrag steht und jeder venünftiger Händler wird auch nix mehr verlangen. Ärgerlich alleine schon das die Lieferzeit bei weitem nicht eingehalten werden kann.

Außerdem: hast du auch mal was aktuelleres auf Lager? Stand war 1998

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