Lieferprobleme Touran

VW Touran 2 (5T)

Hallo Zusammen!

Ich habe mir am 17.5. einen Touran Sound bestellt. Unverbindlicher Termin war Juli. Jetzt soll er lt. VW erst Ende November kommen.
Angeblich können "Motor" und Felgen nicht geliefert werden.

150PS DSG... Ich überlege vom Kauf zurück zu treten...

Hat jemand Ähnliches erlebt?

Beste Grüße
Maryjam

25 Antworten

Die Wahrheit liegt doch dazwischen: Die Lieferzeit ist bei vielen Käufern ein Entscheidungskriterium. Und viele Verkäufer werben doch auch mit der Lieferzeit. Also ist auch eine unverbindliche Lieferzeit nicht ewig "verlängerbar". Irgendwann muss es eine Möglichkeit für den Käufer geben, dem Verkäufer Druck zu machen, ihn in Verzug zu setzen und ggfs Verzugsschaden geltend zu machen bzw. zurück zu treten.

Zitat:

@dl12 schrieb am 13. Juni 2017 um 10:13:15 Uhr:


Die Wahrheit liegt doch dazwischen: Die Lieferzeit ist bei vielen Käufern ein Entscheidungskriterium. Und viele Verkäufer werben doch auch mit der Lieferzeit. Also ist auch eine unverbindliche Lieferzeit nicht ewig "verlängerbar". Irgendwann muss es eine Möglichkeit für den Käufer geben, dem Verkäufer Druck zu machen, ihn in Verzug zu setzen und ggfs Verzugsschaden geltend zu machen bzw. zurück zu treten.

Den Vertrag zu widerrufen, ist sicherlich ein Mittel.
Doch dann hat man immer noch kein Auto.

Und ein Hersteller hat auch keine Glaskugel wie genau bspw. die Nachfrage ausschaut.
Wenn Teile fehlen ist das natürlich eine andere Sache, aber bspw. wird das DQ200 Getriebe ja fast in allen VW Modellen verbaut.

... hat aber nicht überall die gleichen Übersetzungen.....

Mich hatt vor allem genervt das man jede Woche eine andere Aussage bekommen hat. zwischenzeitlich wurde in Quartalen nicht Wochen gerechnet.

Und ja man sollte sein Auto nicht vorher verkaufen. Meins war kaputt... Auf der anderen Seite lernt man dann mal wieder zu schätzen eins zu haben und lernt auch mal wieder Dinge zu erledigen die ohne Auto auch gehen. (einkaufen usw mit dem Fahrrad).

Ärgerlich aber man lernt mal wieder in welchem Luxus wir leben und welche 1. Welt Probleme wir haben.

Es geht nicht um einen konkreten Termin sondern darum, dass man nicht leere Versprechungen machen darf. Und auch ein unverbindlicher Liefertermin ist ein Liefertermin. Deshalb gibt es ja die Nachfrist.

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Zitat:

@dl12 schrieb am 13. Juni 2017 um 13:17:42 Uhr:


Es geht nicht um einen konkreten Termin sondern darum, dass man nicht leere Versprechungen machen darf. Und auch ein unverbindlicher Liefertermin ist ein Liefertermin. Deshalb gibt es ja die Nachfrist.

Liegt es denn jetzt am DSG oder den Felgen?
Habe nämlich auch einen 1.4 TSI mit DSG bestellt.

Was ist denn, wenn der unverbindliche Liefertermin laut Vertrag eine Zeitspanne von einigen Wochen beträgt? Ab wann werden dann die sechs Wochen berechnet?

Felgen und Motor seien nicht lieferbar... Mein Auto sollte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung mit Inzahlungnahme sein. Was ist also mit dem Ankauf, wenn in der verlängerten Zeit das Auto kaputt geht. Dann stehe ich doof dar....

Zitat:

@mucki007 schrieb am 13. Juni 2017 um 08:18:24 Uhr:


Da sind aber jede Menge Hintertüren offen für den Händler. Mal abgesehen von höherer Gewalt, allein wenn der Händler sagt ein Zulieferer bei VW hat Schwierigkeiten. Dann ist der Händler raus aus der Nummer und nichts ist mit 6 Wochen. Ganz so einfach und klar geregelt ist es dann doch nicht wie Du wahrscheinlich denkst.

Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe:
"Bei Lieferverzug ist der Händler in der Regel schadensersatzpflichtig, da er sich Produktionsengpässe oder Lieferschwierigkeiten beim Hersteller zurechnen lassen muss. Es liegt also ein Verschulden vor. Nur bei höherer Gewalt wäre dem nicht so (z. B. Erdbeben in Wolfsburg)."

Es gibt dazu Gerichtsurteile (siehe Google).

Zitat:

@dl12 schrieb am 13. Juni 2017 um 17:46:34 Uhr:


Was ist denn, wenn der unverbindliche Liefertermin laut Vertrag eine Zeitspanne von einigen Wochen beträgt? Ab wann werden dann die sechs Wochen berechnet?

Wenn statt einem Liefertermin ("15.09.17"😉 eine Frist ("innerhalb von 12 Wochen"😉 oder ein Zeitraum ("Monat September 2017", "3. Quartal 2017"😉 genannt wird, dann beginnt die 6-Wochen-Frist mit dem Ablauf der Lieferfrist bzw. des -zeitraums.
Fristbeginn bei meinen Beispielen: 16.09.17, Tag 1 nach 12 Wochen, 01.10.17, 01.10.17

Wer sich auf das Risiko unverbindlicher Lieferfristen einlässt, muss auch mit den Konsequenzen leben und darf nicht jammern.
Ich kaufe deshalb nur sofort lieferbare Fahrzeuge.

Zitat:

@regrebelk schrieb am 20. Juni 2017 um 20:04:52 Uhr:


Wer sich auf das Risiko unverbindlicher Lieferfristen einlässt, muss auch mit den Konsequenzen leben und darf nicht jammern.
Ich kaufe deshalb nur sofort lieferbare Fahrzeuge.

Dafür hast du dann oftmals nicht die gewünschte Ausstattung!
Zudem ist es mir persönlich egal, wenn der Wagen ein paar Wochen später kommt....
Es gibt Schlimmeres!

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