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Lenkradknauf - Voraussetzungen und Anforderungen für die Verkehrsteilnahme im Bereich der StVO?

Themenstarteram 13. März 2019 um 20:34

Hi,

ich muß mich in Kürze einer Operation am linken Schultergelenk unterziehen und werde dann den Arm einige Wochen lang nicht richtig nutzen können.

Diesbezüglich ist mir die Möglichkeit der Installation eines Lenkradknaufs zum einhändigen Lenken in den Sinn gekommen, um den Zeitraum meiner Immobilität etwas zu verkürzen.

Da ich ein Automatik-Fahrzeug fahre, fällt Schalten schon mal weg.

Aus der Vergangenheit habe ich in Erinnerung, daß für die Nutzung hier in Deutschland einige Anforderungen gestellt werden bzw. Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Was wäre das im Detail?

Beste Antwort im Thema

Selbst bin Einarmig, habe mir auf Amazon einen Lenkradknauf gekauft. Diesen am Lenkrad festgeschraubt (schrauben lassen) und, ohne Witz darf ich einfach so nutzen. Weder TÜV noch die Polizei haben bis Dato etwas bemängelt. Das Einzig wichtige war die Abnahme des Knauf für andere Fahrer. Schon seltsam, fahre ohne Probleme Jahre damit schon herum.

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ha ha , wieder ein Schlauer, es darf zum Bewegen umsetzen Rangieren Benutzt werden diese Lenk Hilfe. weiß ja nicht aus was für einen Dorf du bist , hier hat noch keiner etwas dazu gesagt. es darf nur Keine Starre Verbindung sein, wie Früher am Traktor Mähdrescher und LKW benutzt werden. Man muss die Kurbel entfernen können .

mfg

am 5. Juni 2019 um 12:07

In meinem Fall eine Behinderung, Knauf mit Klickverschluss also abnehmbar. Versicherung weiß bescheid... . Egal, hauptsache Freude am Fahren :)

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 26. Mai 2019 um 08:41:39 Uhr:

ha ha , wieder ein Schlauer, es darf zum Bewegen umsetzen Rangieren Benutzt werden diese Lenk Hilfe. weiß ja nicht aus was für einen Dorf du bist , hier hat noch keiner etwas dazu gesagt. es darf nur Keine Starre Verbindung sein, wie Früher am Traktor Mähdrescher und LKW benutzt werden. Man muss die Kurbel entfernen können .

mfg

In deinem Dorf auf deinem Acker kannst du machen was du willst, aber da wo die StVZO gilt hat ein Lenkknauf am Lenkrad von Fahrern ohne entsprechenden Eintrag im Führerschein nichts zu suchen, egal ob fest oder abnehmbar und egal bei welchem Fahrmanöver. Ich darf auch nicht mit Lenkhilfe fahren und mach es trotzdem ab und an, aber das macht es halt nicht „erlaubt“ - Punkt.

 

P. S.: https://www.bussgeldkatalog.net/lenkhilfe/

Hallo AndiFaeherSmart,

hast du den Knauf in deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen ?

Ich selbst bin ebenfalls einarmig (seit Geburt bei mir) und bin mir nicht sicher wie ich nun vorgehen soll.

Hast du dazu ein Gutachten gemacht und hast du Kennzahlen in deinem Führerschein vermerkt ?

Ich wäre dir über eine Antwort sehr dankbar

Hallo @Kathi , du mußt es mit dem @ machen, damit er eine Mitteilung bekommt.

Ansonsten ist es reiner Zufall wenn er es hier nach fast 2 Jahren lesen sollte.

Huhu @AndiFaehrtSmart , du hast eine Frage von Kathi bekommen.

am 22. Mai 2021 um 12:15

Hallo. Hatte vor einer Woche TÜV und da nochmal nachgefragt. Laut TÜV und davor Polizei (Fahrzeugkontrolle), solange das Fahrzeug für meine Behinderung nicht speziell umgebaut wurde, also nur der Lenkradknauf, abnehmbar angebracht ist, brauche ich keinen Eintrag. Fahrzeug ist Automatik, kein Umbau zwecks Behinderung, Knauf wegen Einarmig fahren erlaubt. Muss abnehmbar sein. Sollte mal jemand anderes fahren müssen.

@AndiFaehrerSmart vielen Dank für deine Antwort. Das hat mir schon echt weitergeholfen. Welche Kennzahlen hast du in deinem Führerschein stehen, wenn ich fragen darf?

Und auch dir vielen Dank @Siggi1803 , das wusste ich nicht, bin neu hier :))

am 23. Mai 2021 um 7:37

Hallo. Es scheint wohl große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland zu geben. Einträge speziell musste ich nie machen/ lassen damit ich Einarmig fahren darf. Wichtig war immer, Automatik-Fahrzeug und Lenkhilfe. Bin bis dato auf noch keine Probleme gestoßen im Sinne von unerlaubten Fahren, wegen, von usw....

Da hast du ja super Glück gehabt. Bei mir im Ort scheint es wirklich anders zu laufen, zudem viel strenger. Schon oft habe ich gehört, dass es echt Glückssache ist wenn’s um dieses Thema geht. Die einen sehen es als fahrlässiges Verhalten an, was nicht nur den Führerschein kosten würde. Und die anderen haben da nichts zu bemängeln. Einmal sagt der tüv das und einmal das... die einen dürfen mit einem Amazon Knauf fahren (was ich auch gerne würde und ich freue mich dass es wenigstens bei dir keine Probleme damit gibt) und die anderen benötigen einen aufwendigen Umbruch mit aller möglichen Eintragung in die Papiere etc. Das kostet nicht nur unheimlich viel Mühe, sondern auch tausende von Euros.

Ich danke dir für die Auskunft und wünsche dir alles gut

Hallo, habe es Gelesen hier, eine Lenkhilfe ist je nach dem erlaubt ,

Zum Rangieren ! nur die mus mit einer Hand ab zu machen sein , also schnell Entriegelung !

und diese teile bekommt man nur in Spezielle Geschäfte für Behinderten Hilfsmittel .

so wie in Dortmund Schulte Derne Kostet ca 110€ mit Gutachten , und alles was zur einer Eintragung dazu gehört.

Und halt weitere solche Läden , nur aus den sonstigen zubehör Läden lasst die Finger davon. nur zum

Glück muß diese jeder selber wissen.

Ich war im Mai 20 beim TÜV zum Eintragen des abnehmbaren Drehkopfes von Petrie Lehr, der TÜV Mann sagte zu mir, dass Ich den Drehknopf nicht in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen muss, wenn es im Führerschein als Auflage eingetragen ist. Ich hab's beim letzten mal trotzdem Eintragen lassen. Weiß da jemand näheres? Grüsse Baba 71

Also ich habe aufgrund meiner motorischen Beeinträchtigungen links sowohl einen Lenkradknauf und eine Blinkerumlegung nach rechts. Bei meiner Umbaufirma wurde gesagt , dass alles in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss obwohl beide Sachen auch im Führerschein vermerkt sind... Gibt es da evtl. Unterschiede in den Bundesländern? :/

Zitat:

@baba71 schrieb am 30. Mai 2021 um 08:43:50 Uhr:

Ich war im Mai 20 beim TÜV zum Eintragen des abnehmbaren Drehkopfes von Petrie Lehr, der TÜV Mann sagte zu mir, dass Ich den Drehknopf nicht in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen muss, wenn es im Führerschein als Auflage eingetragen ist. Ich hab's beim letzten mal trotzdem Eintragen lassen. Weiß da jemand näheres? Grüsse Baba 71

Ich wiederhole mich noch mal, weil das entweder nicht einheitlich zu sein scheint (was ich nicht glaube, denn die StVZO gilt in ganz Deutschland einheitlich), oder einfach ganz viele Falschinformationen dazu im Umlauf sind: in Baden-Württemberg ist das DEFINITIV GANZ SICHER NICHT so. Hier MUSS man den Lenkknauf eintragen mit einer Einzelabnahme nach §19.2 StVZO beim TÜV und einem Besuch bei der Zulassungsstelle.

In meiner Familie gibt es Lenkradknäufe von den Firmen Petri+Lehr und von Veigel und bei beiden stand auch in den Unterlagen drin, dass eine Abnahme nach §19.2 StVZO zwingend erforderlich ist.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 29. Mai 2021 um 08:14:09 Uhr:

Hallo, habe es Gelesen hier, eine Lenkhilfe ist je nach dem erlaubt ,

Zum Rangieren ! nur die mus mit einer Hand ab zu machen sein , also schnell Entriegelung !

Das ist Unsinn und schlicht unwahr. Wenn du dich damit auf öffentlichen Straßen bewegst, ist es völlig egal, ob du nur rangierst. Es ist echt der Wahnsinn, was hier an Falschinformationen verbreitet wird. Wenn jemand den entsprechenden Eintrag im Führerschein hat, das eine Lenkhilfe zu benutzen ist, dann darf die auch fest verbaut sein, aber (!) dann (!) darf das Auto NICHT (!) von einer Person ohne Behinderung gefahren werden und genau so steht es bei unseren Autos mit Lenkhilfen auch in den Fahrzeugpapieren drin und die waren alle bei unterschiedlichen TÜV Prüfer*innen.

Leute, bitte informiert euch beim Hersteller eurer Lenkhilfen oder beim TÜV/DEKRA! Nur dort bekommt ihr wirklich fundierte Aussagen.

Hallo. Laut meinem TÜV Prüfer, solange mein Fahrzeug (Automatik, abnehmbarer Lenkradknauf) nicht speziell für meine Schwerbehinderung (einarmig Links) umgebaut werden muss, reicht ein Eintrag in den Führerschein. Bei noch keiner Polizeikontrolle gab es Probleme.

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