Lenkrad GTI oder R-Line

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo zusammen,
ich möchte mein Lederlenkrad ohne MUFU gerne gegen ein Lenkrag vom GTI oder das vom R-Line austauschen.
Greifbar habe ich meine Airbag Teilenummer nur weiss ich nicht ob der Luftsack mit den Wunsch Lenkrädern kompatibel ist.
Hat von euch jemand Erfahrungen damit machen können?

TEILENUMMER AIRBAG: 5N0880201C 1QB

Welche Teilenummer hat das passende GTI oder R-Line Lenkrad??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Teuer??? Wer beim Händler kauft ist selber schuld! Hab für meine Lenkrad mit Airbag 320 Euro bezahlt! Inklusive Versand! NEU!!!!

Gerade bei Airbags würde ich persönlich nicht im Internet oder sonstwo bestellen.

Wünsche es keinem, aber spätestens bei einem Unfall, wenn das Ding nicht aufgeht, ...

Dann sagst du nicht mehr "selber Schuld" sondern entweder der Gutachter, die Versicherung oder auch beide !

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Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter! Ernsthaft, ich wurde darüber im AH nie aufgeklärt! Der Airbag kam auch in einer sehr massiven Gitterstahl Box! Kann gerne mal ein Bild einstellen!

Im Prinzip soll das jeder machen wie er will, solange er nicht hinterher die Allgemeinheit für seinen Leichtsinn zu belangen versucht:
Im Eingebauten Zustand bläst sich der Luftsack auf und fällt in Sekundenbruchteilen wieder in sich zusammen. Ausser ein paar Abschürfungen im Gesicht und einem Knalltauma passiert da eher nichts (solange man im Sitz sitzt und angelehnt ist. Sonst kann man sich auch schon da mal das Genick brechen.)
Ist das Lenkrad aber nicht eingebaut, schleudert der Airbag das Lenkrad durch die Gegend, und wenn einen dieses dann am Kopf trifft, geht man ohne über "Los" zu gehen direkt vom Autobasteln zum Harfen-Stimmen über (oder was man sonst noch für Dinge da oben macht, wenn einem langweilig ist...)

Habe nochmal nachgesucht:
Das unbefugte Lagern eines Airbag bringt bis zu 3 Jahre Bau oder eine vergleichbare Geldstrafe. (Betrieb eines Sprengstofflagers)
Das Zünden eines Airbag ohne Genehmigung 6 Monate bis 5 Jahre. (herbeiführen einer Sprenstoff-Explosion)
Naja, und spätestens, wenn was passiert, ist der Kläger da, und dann auch der Richter.
Ich würde das nicht riskieren, zumal es eben auch für mich selbst, oder andere, lebensgefährlich sein kann.
Airbags sind übrigens eindeutig gekennzeichnet, und registriert, um deren Vertriebs-Wege nachvollziehen zu können.
Das heisst, wenn Dir ein VW-Händler einen Airbag verkauft, und Du reisst Dir die Rübe damit runter, dann kann der Weg des Airbags bis zu dem Händler nachvollzogen werden. Und der muss dann belegen, wem er das Teil gegeben hat, und nachweisen können, daß Du die Berechtigung zum Erwerb hattest.
Und sogar zum Entsorgen der Reste eines Airbags braucht man eine besondere Erlaubnis, da hier durchaus noch zündfähige Rückstände vorhanden sein können.
Alleine der Rat: "Kauft den im Internet" kann schon als eine Anstiftung zu einer Straftat geahndet werden...

so long...

Zitat:

Original geschrieben von dr.lecktar


Genau deswegen möchte ich das "alte" verbauen.

Du solltest den Umbau aber trotzdem einer Fachwerkstatt überlassen, denn:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von dr.lecktar


Genau deswegen möchte ich das "alte" verbauen.
Du solltest den Umbau aber trotzdem einer Fachwerkstatt überlassen, denn:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.

JAJA is gut! Und nicht bei Rot über die Ampel gehen!!!!

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Das Schlimme an der Sache ist, daß den wenigsten überhaupt bewusst ist, wie gefährlich diese Dinger sein können, und die dann denen, die's wissen, übelnehmen wollen, daß man sie vor den Folgen warnt...

so long...

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125


Das Schlimme an der Sache ist, daß den wenigsten überhaupt bewusst ist, wie gefährlich diese Dinger sein können, und die dann denen, die's wissen, übelnehmen wollen, daß man sie vor den Folgen warnt...

Genauso sieht es aus. Wenn man diese Zweifler mal nach

eigenen

Erfahrungen hinsichtlich der Auslösungswirkungen von Airbags fragt, müssen sie i.d.R. passen...

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