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Lenkbewegung = Nebelleuchte. Auch bei Volvo?
Mercedes, Skoda, Fiat... Bei den Marken ist es mir bisher aufgefallen, dass bei einer Lenkbewegung (abbiegen) die der Drehung entsprechende Nebelleuchte vorne an,- und bei geradestellung wieder ausgeht. Was soll das? Ist das für Leute, die nicht Blinken können oder wollen? In einem Kreisverkehr ist es mehr Disco, als dass man einen Nutzen darin sehen könnte, da das ein- bezw. ausschalten meist nicht mit dem wirklichen Abbiegevorgang zusammen passt :rolleyes:
Worin besteht der tiefer Sinn, wie funktioniert das System, ist es Geschwindigkeitsabhängig?
Gibts das bei den neuen Elchen auch?
Gruss Kusi, blinkt noch mit dem Blinker
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ullei
Moin.
Bitte, bitte Volvo: Baut nicht so einen Schwachsinn ein! Ich hoffe diese Discobeleuchtung zieht an unseren Elchen vorbei.:p
Da kann ich nur massiv zustimmen. Und bitte führt auch nicht das billige Leuchtstreifchen aka Tagfahrlicht ein! Ich will die normalen Scheinwerfer benutzen.
Gruß
Markus
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17 Antworten
... dann hat er schlicht nicht recht. :D
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mehrere große Fahrzeughersteller es schaffen, ein Fahrzeug für den schweizer Verkauf zugelassen bekommen mit einer gesetzlich nicht zulässigen Lichtschaltung. :eek:
Und erst recht nicht in der Schweiz! ;)
Schönen Gruß
Jürgen
Moin
Ich habe schon viele Leute mit nachgerüsteten LED´s fahren sehen. Bei den Meisten sah es wirklich arm aus (den Leuchtbandeffekt wie bei den Audis wird man so nicht erreichen)
Aber bisher war noch kein Elchtreiber dabei :p Respekt!
Topic: Abbiegelicht ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings halte ich die Sache mit den Nebelleuchten für den falschen Weg.
BTW: Warum gibt es keine software, die ein Fahrzeug auf 50-55 km/h bremsen könnte, sobald die Nebler eingeschaltet sind???
Dann würden die Merkbefreiten sich mal fragen, wieso sie nur so langsam fahren können....Herrliches Wetter heute...
Bis dahin
Lars
Ich glaub, ich muß mal mit Halbwissen glänzen und auf was aufmerksam machen.
Nur die Nebelschlußleuchten (also hinten) dürfen bei Sichtweite unter 50m und max. 50 km/h eingeschaltet werden. Die Nebelscheinwerfer (also vorne) haben diese explizite Beschränkung nicht. Sie dürfen auch bei höheren Geschwindigkeiten eingesetzt werden, wenn eine Sichtbehinderung vorliegt. Wie stark die Sichtbehinderung sein muß, wird nicht definiert. Da kann auch der leichte Niesel oder der Ruß aus dem vorausfahrenden Linienbus ausreichen...
Streng gesetzeskonform ist auch das Fahren mit Abblendlicht am Tag ohne Sichtbehinderung nicht. Aber sicherer isses :).
Gruß
Markus