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Leistungssteigerung, TÜV, §21, Toleranzen

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 2:59

Hallo,

ab wieviel Prozent Leistungssteigerung erlischt die Betriebserlaubnis und wo steht das (Gesetz, Verordnung, etc.)?

Man liest oft von einer akzeptierten Toleranz von 5% von den Angaben im Fahrzeugschein.

In der StVZO steht dazu nichts, außer dass laut §19(2) bei zu erwartender Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder Verschlechterung von Abgas- oder Geräuschverhalten die BE erlischt.

Zweite Frage: Wie laufen §21 Abnahmen bei höheren Leistungssteigerungen von über 20% ab? Vielleicht ist ja ein TÜVer hier und kann das kurz erläutern.

Danke schonmal.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich will ja keinen Stunk machen, aber: wenn der TE wirklich einen Wiesmann fährt, dann würde er den Wagen bei jemanden von sukkubus bereits genannten auf den Hof stellen und sagen: "Mach mal" :)

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am 19. Juni 2019 um 11:43

Leistungssteigerungen von bis zu max. 20 Prozent sind gesetzlich erlaubt.

 

 

 

Eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent ist eintragungspflichtig.

 

 

 

Kennt jeder gute TÜV Prüfer. Neue Spunde ehr nicht.

Abgesehen davon dass der Beitrag von 2012 ist, ist deine Antwort leider auch falsch.

Alle Veränderungen, die das Abgas / Geräuschverhalten ändern (was bei jeder Leistungssteigerung pauschal angenommen werden kann) oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs "ermöglichen", führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Dabei sind alle Dinge die ein Auto schneller machen, Änderungen an der Bremsanlage oder natürlich auch an der Motorleistung.

Und mittlerweile wird alles, was das Abgasverhalten verändert bereits "negativ" ausgelegt. Vor Jahren war noch die Lesart, "der NEFZ-relevante Bereich muss nachweislich unangetastet bleiben" ausreichend, heute ist das definitiv nicht mehr.

Die Leistung eines Motors wird wird auf dem Prüfstand ermittelt, aber nicht auf der Rolle sondern auf dem Motorenprüfstand nach einheitlichen Regeln und darf auf dem Prüfstand +-5% nicht überschreiten. Es hat aber nichts mit dem Motor zu tun der auf der Strasse seinen Job macht. Dann wird es noch aufgeteilt in Nennleistung und Maximal Leistung die unter besonderen Umstanden kalte Sauerstoffreiche Luft und natürlich hohen Luftdruck sich mal eben schnell um 30% erhöhen kann andersrum Fahr ich in 4000 m Höhe bei niedrigen Luftdruck kann mein Motor auch mal 40% weniger Leistung haben, wenn die Elektronik und dessen helferlein nicht in der Lage sind das auszugleichen. Also halten wir fest. Motorleistung hat im Fahrbetrieb Unterschiedliche Charaktere und kann extrem nach oben und unten

Streuen deswegen wird ein Motor auch auf Motoren Prüfstände getestet und nicht im Fahrbetrieb. Alleine eine Klima kann bei bestimmten Autos mal eben 15 PS klauen ,eine Lima oder servo bis zu 4-6 PS und so weiter. Diese Verbraucher werden auch berechnet und von der Maximalleistung abgezogen und als Nennleistung deklariert .

Wenn jetzt jemand mit seinem Auto bei super Luftdruck um null Grad auf einer Autobahn unterwegs ist ,kann es sein wenn die Elektronik nicht eingreift ,keine Klima,super eingefahren und der Sprit ist auch gut ja dann kann es passieren das du eine Mehrleistung von 30-35 % bei deinem Fahrzeug entwickelst. (Sehr selten)

Denn wie schon gesagt auf dem Motorenprüfstand sind alle gleich, aber auf der Autobahn nicht. Und so kann es passieren das 2 vollig gleiche Autos mit unterschiedlicher Leistung über die Autobahn düsen weil jedes Fahrzeug im Fahrbetrieb ein Individuum ist.

Ps und das nutzen die sogenannten Software Tuner aus und optimieren dein Auto. Du hast 20 PS dort wo du wohnst mehr, fährst du in die Alpen in 2-3000 m Höhe reicht der Regelbereich deines Motors nicht mehr aus und du verlierst mehr PS als du jemals dazu bekommen hast.Aber wann fährt man in 2-3000 meter rum.

Aus dem Grund geht es nicht um die Leistung die eingetragen ist sondern beim Tüv um die sogenannte Leistungssteigerung die im Normalfall davon ausgeht das ich den Motor vorher teste, meinetwegen Rollenprüfstand geeicht, Leistung 100 KW an der Achse bei 900 mbar Luftdruck .Wenn ich anhand der Abgasgutachten eine Leistungssteigerung haben möchte muss es Gutachten geben, die bei vergleichbaren Modellen und Motore schon einmal gemacht worden sind. Habe ich sie nicht ist keine Eintragung möglich. Selbst ein Chip tuning ist abgasrelevant und muss die ganze Prozedur der Zulassung über sich ergehen lassen. Diese Tuning Maßnahme ist in sofern relevant das z.B. ein Sportluftfilter der eine ABE besitzt dafür sorgen kann das das Abgasgutachten für das Chip-tuning ungültig wird, es sei den der Hersteller des Chiptunings hat die Abgasgutachten auch mit dem Sportluftfilter überprüfen lassen. Wichtig dabei ist am Ende nur ,brauche ich ein Einzel-gutachten fürs Abgas oder nicht !(Sehr teuer) Wer sein Fahrzeug tunen möchte sollte sich mit dem Tüv Dekra und sonstige HU Ing. darüber auseinander setzen, was er machen möchte und wie er es am besten machen kann. Es gibt beim Tüv normale Mitarbeiter die sich im Tuning nicht wirklich gut auskennen. Deswegen fragt beim Tüv nach, es gibt diese Mitarbeiter in ganz Deutschland die euch helfen können bei euren Projekten. Denn ohne ABE oder den Segen vom Tüv Dekra KUS und wie sie alle heißen bewegt ihr euch ohne Zulassung,ohne Versicherungsschutz, und im Strafrechtlichen Bereich das es ein Wahnsinn ist so ein Auto zu Betreiben

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