Leichter Unfall mit Roller - Totalschaden?

Hallo Leute! 🙂

Vor zwei Wochen hatte ich mit meinem Roller (Peugeot Kisbee 50) einen Unfall. Habe bei Regen zu wenig Sicherheitsabstand gehabt und konnte trotz starkem bremsen nicht rechtzeitig anhalten, als das Auto vor mir angehalten hat.
Die Geschwindigkeit beim Aufprall schätze ich mal auf etwa 15km/h. Meine Frontverkleidung ist kaputt (siehe Bilder), eine Glühlampe aus dem Licht ist hin und die obligatorischen Kratzer auch. Der Motor lief nach dem Unfall (auf dem Hauptständer) noch wie geschmiert - beim nachhause schieben viel mir auch nichts an der Lenkung auf.
Der KVA der Vertragswerkstatt liegt bei 1290€, das ist de facto ein Totalschaden. Der Mechaniker sagte mir auch, man müsse die Lenkstange ausbauen und Prüfen, den Rahmen ebenfalls.
Muss denn der der ganze Aufwand (und das viele Geld) wirklich sein, um mit dem Roller wieder legal und sicher zu fahren? (kann nur schwer auf ihn verzichten).

Grüße, SuRRioR

Beste Antwort im Thema

Hallo,
schaut man sich die Bilder mal genau an kommt man zu dem Schluß das der Roller seitwärts auftraf oder aber kippte. Die Front, Reifen und Schmutzfänger haben nichts. Schaut man sich jetzt hier mal die Verbkleidungsteilehttp://www.easyparts-rollerteile.de/.../Fairing_box.html an ist klar warum das so teuer wird. Da muß am Rahmen überhaupt nichts sein.

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Solange der Motor läuft: Einfach weiterfahren!
Wenn dich die optischen Sachen stören kannst du ja nach und nach was dagegen tun.

MENSCH das ist nur ein Roller und kein Jumbojet wo alle Teile perfekt passen müssen!!!

Zitat:

@pico24229 schrieb am 11. Dezember 2014 um 09:10:42 Uhr:


Solange der Motor läuft: Einfach weiterfahren!
Wenn dich die optischen Sachen stören kannst du ja nach und nach was dagegen tun.

MENSCH das ist nur ein Roller und kein Jumbojet wo alle Teile perfekt passen müssen!!!

Das sehe ich ja auch so. Dass mir, isoliert, auf dem Teil was passiert, halte ich auch für äußerst unwahrscheinlich, denn fahren tut er ja noch einwandfrei.

Aber

: Ich bin mir ebenfalls ziemlich sicher, dass die Polizei und die Versicherung das anders sehen, wenn nochmal was passiert.

Fallbeispiel: Ich fahre nachts in der Stadt. Irgendein Vollidiot läuft, ohne zu schauen, über die Straße und ich nehme ihn mit. Eben weil der besagt Vollidiot keine "dafür vorgesehene Möglichkeit" genutzt hat, die Straße zu überqueren hätte ich theoretisch nur eine kleine Teilschuld. Jetzt hat er sich aber an einem Plastik-Teil geschnitten und hat auf der Straße sehr viel Blut verloren bis der Krankenwagen da war.

Da werden Richter und Versicherung sagen: "Ja, wenn sie den mal reparieren hätten lassen, wäre der Vollidiot viel gimpfliger davon gekommen.".

Und ohne Versicherungsschutz kann ich dann in so einem Fall mein Leben lang blechen und werde mir wahrscheinlich nie ein größeres Fahrzeug als einen 50er Roller leisten können. Diese Situation möchte ich nicht einmal Ansatzweise riskieren.

Solange keine Teile abstehen oder scharfe Kanten da sind sollte das egal sein .
Ich würde die gebrochenen Verkleidungsteile kleben und , oder mit Panzerband abkleben , so das eben keine Verletzungsgefahr mehr besteht .

Gruß Ole .

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