Leichter Auffahrunfall, was ist nun für mich als Geschädigter zu tun?

Audi A3 8P

Ich stand an einer großen Kreuzung, die Ampel war rot, plötzlich ein Ruck und eine Dame älteren Semesters saß auf dem Heck meines Fahrzeugs. Ihr ist wohl das Auto ausgegangen und da sie zu dicht aufgefahren war, traf sie halt auf meinen stehenden PKW.
Die Polizei zur Aufnahme des Schadens und der Personalien gerufen, Schuldfrage ist eindeutig.
Super war auch, das ihr die 35€ für eine Ordnungswidrigkeit erlassen wurden.
Aber was will man von zwei Polizistinnen erwarten, die den Schaden meines Fahrzeuges auf 300€ schätzten,
da das wohl beim Golf (Frechheit!) so teuer sei, sprich Heckschürze, Lackierung u. Montage. *lach*

Ich gehe jetzt erst einmal nicht von einem größeren Schaden aus,
die Heckschürze ist auf einer Länge von ca. 25cm zerkratzt.
Die Dame ist wohl bis nach Ostern im Urlaub.
Wollte eventuell den Schaden selber regulieren, je nachdem wie hoch er ist.
Was ist nun für mich zu tun? Soll ich den Schaden der Versicherung melden, die Dame ist bei der gleichen Versicherung wie ich.
Fahre ich zu Audi und lasse mir einen Kostenvoranschlag machen und sende ihn der Dame zu?
Oder soll ich meine Rechtschutz bzw. eine Anwalt in Anspruch nehmen und mich damit gar nicht mehr weiter befassen?

Könnte ich mir theoretisch auch die spätere Schadenssumme auszahlen lassen und den Schaden wo anders bzw. Smart Repair beheben lassen (falls das überhaupt möglich ist).
Dann wird einem aber die Mehrwertsteuer bei der Auszahlung abgezogen oder?

Möchte nicht das mir irgendwelche Ansprüche flöten gehen,
wenn ich nun schon die ganze Rennerei habe und die Dame nun erst einmal Urlaub macht. :-/

Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar, auch wenn die Geschichte für viele hier nichts Spannendes darstellen dürfte. 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


...
Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.

Greetz

Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.

Daher solltest Du wissen das "Arbeitsstunde" und "AW (Arbeitswert)" ein erheblicher Unterschied ist.

Grüße

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Aber um das Thema mal sachlich anzugehen...

erklär mir doch mal welchen Anlass ein Versicherer haben soll, die Kosten für ein Gutachten zu regulieren, dessen Erstellung die Versicherung weder beauftragt, noch gefordert, noch für nowendig erachtet hat....

Bzw. sollte das nicht der Part sein an dem Du Dich jetzt aufhängst und meinst meine Fachkompetenz in Zweifel ziehen zu müssen, welche meine Aussagen im Hinblick auf die Verfahrensweise des TE für eine saubere und unkomplizierte Abwicklung hier falsch wäre....

Zitat:

Original geschrieben von AR147



Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


du kannst das gerne so handhaben
Kann ich nicht, ich muss, denn in meinem Vertrag steht wie in vielen anderen drin, dass ich dazu verpflichtet bin.

Wenn du hier (vielleicht auch aus Unwissenheit) zu halb-legalen Dingen rätst, ist das ein anderes Kapitel.

versicherungsbedingungen zur kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung regeln sich regelmaessig ueber die akb's des jeweiligen versicherers. ich kenne einige davon aus eigener nutzung, und wieder andere aus purem interesse.

den von dir beschriebenen sachverhalt - der versicherungsnehmer ist zur anzeige eines schadens am eigenen fahrzeug verpflichtet, auch wenn keine (nunmehr abgetretene) ansprueche zu erwarten sind - ist mir bisher in gaenze unbekannt.

eine guenstige gelegenheit sich an dieser stelle weiter zu bilden - bei welcher gesellschaft bist du versichert ?

interessierte gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


Ich erinnere mich indess gut...auch damals ging es um Theorie und Praxis und schon damals hab ich Dir gesagt...in der Theorie können auch Schweine fliegen 😉 , aber wie die Praxis ausschaut scheint Dir ein wenig fremd zu sein.

Wenn ich ein paar Wochen zurück denke, fallen mir Beiträge von dir ein, wo du nichts von der Praxis wissen wolltest. Vielleicht denkst du mal darüber und über deine manchmal auftretende Wortwahl nach.

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


erklär mir doch mal welchen Anlass ein Versicherer haben soll, die Kosten für ein Gutachten zu regulieren, dessen Erstellung die Versicherung weder beauftragt, noch gefordert, noch für nowendig erachtet hat....

Natter, kannst Du mir bitte erklären, warum (in meinen Fällen) bisher keine einzige Versicherung die Begleichung der Gutachterkosten ablehnte?

Deiner Argumentation zufolge müssten sie das ja tun.

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Zitat:

Natter, kannst Du mir bitte erklären, warum (in meinen Fällen) bisher keine einzige Versicherung die Begleichung der Gutachterkosten ablehnte?
Deiner Argumentation zufolge müssten sie das ja tun.

Nein das kann ich nicht da ich die Ausgangsgegebenheiten nicht kenne... Schadenhöhe, Schuldlage, Höhe der Kostenvoranschläge etc.... das sind alles Einflussfaktoren die einen Versicherer dazu bewegen können die Kosten für ein Gutachten zu tragen....zum Beispiel weil der Versicherer es unter den jeweiligen Bedingungen eh selbst angefordert hätte, wäre es nicht schon erstellt worden.

Der entscheidende Punkt ist aber ... sie müssen es nicht !

Nun davon auszugehen das sie es immer machen birgt das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das und nur das habe ich geschrieben.

@ pcs

ich kann mit Deiner Pauschalaussage nichts anfangen.....um welches Thema ging es , welche Aussage wurde getroffen , welches Thread ...etc. ? Ich scheue mich da nicht mich einem Thema zu stellen...keine Sorge.

Dann nehm ich gerne nochmal seperat in einer PN bezug darauf denn hier wird das sicher offtopic sein.

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


Aber um das Thema mal sachlich anzugehen...

erklär mir doch mal welchen Anlass ein Versicherer haben soll, die Kosten für ein Gutachten zu regulieren, dessen Erstellung die Versicherung weder beauftragt, noch gefordert, noch für nowendig erachtet hat....

Bzw. sollte das nicht der Part sein an dem Du Dich jetzt aufhängst und meinst meine Fachkompetenz in Zweifel ziehen zu müssen, welche meine Aussagen im Hinblick auf die Verfahrensweise des TE für eine saubere und unkomplizierte Abwicklung hier falsch wäre....

Da das im BGB so geregelt ist! Stichwort: Schadensrecht

Na dann schreib doch mal was im BGB steht.... und inwieweit das BGB hier in die Regelungen des VVG eingreift...ich bin gespannt.

Wenn die Schadenhöhe beziffert und unstrittig ist ( dazu reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ) , wozu dann ein Gutachten ? Um den Schaden unnötig zu verteuern ?

Manchmal hab ich echt das Gefühl die Leute denken nicht nach bevor sie etwas posten.

Und ich möchte da jetzt bitte den genauen Paragraphen und nicht nur...na im BGB..irgendwo da....steht was....über Schadenersatzrecht.... 😉

Nu mach mal...ich warte !

§ 249 Abs 1 sollte reichen!

Und mal an den schlauen fraggler...liess mal den Inhalt der allgemeinen Kraftfahrtbedingungen Absatz A.2.8 ...da steht ich zitiere :

Sachverständigenkosten : Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir NUR, WENN WIR DESSEN BEAUFTRAGUNG VERANLASST ODER DIESER ZUGESTIMMT HABEN... Du kleiner Besserwisser 🙄 !

Und die AKB sind einheitlich.... und das ist die Rechtsgrundlage !

Damit wäre der Fall dann wohl erledigt würde ich sagen.

Und was das Thema BGB angeht.... §823 Absatz 1 regelt nur das der jenige der einem anderen einen Schaden zufügt, diesem gegenüber zum Ersatz des Entstandenen Schadens verpflichtet ist. Da steht aber nicht.... ich bzw. meine Versicherung muss aufgrund des Direkthaftungsanspruchs jetzt die Kosten eines Gutachtens bezahlen, ausser es dient der Schadenfeststellung bei Zweifeln und wird vom Versicherer selbst beauftragt oder in Absprache mit der Werkstatt der Erstellung bzw. Fertigung eines Gutachtens zugestimmt.

....noch irgendwelche Unklarheiten oder Fragen ?

Zitat:

Original geschrieben von weolli0808


§ 249 Abs 1 sollte reichen!

Ah ha... ja das ist jetzt die Lösung für unsere Problem ^^

§249 Abs 1 : Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre....

Dann sind also Kosten für eine Gutachten notwendige Kosten um Dein Auto zu reparieren.. verstehe 😁 .

Lass es... es wird peinlich.

Zitat:

Oh oh wenn ich so einen Schmarren lese....

Ich habe als Geschädigter Anspruch den Schaden durch einen Gutachter meines Vertrauen begutachten zu lassen.
Gruß

Und Aussagen wie diese sind der Anlass dafür, das der Ton dann manchmal etwas rauer wird 😉 .

Man sollte eben manchmal lieber leise sein statt dicke Backen zu machen und sich dann zu blamieren.

Ich habe im Netz hoffentlich belastbare Praxis für den BGB 249 gefunden.
http://www.werkstattcheck.de/rechte_pkw_unfall.html

Zitat:

Ist man selber Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher).
Folgende Rechte stehen einem zu:

die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
§249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadebsabwicklung übertragen werden kann.

Unfall Gutachen / Gutachter

Jeder darf einen Unfall Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i.d.R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter



Zitat:

Oh oh wenn ich so einen Schmarren lese....

Ich habe als Geschädigter Anspruch den Schaden durch einen Gutachter meines Vertrauen begutachten zu lassen.
Gruß

Und Aussagen wie diese sind der Anlass dafür, das der Ton dann manchmal etwas rauer wird 😉 .

Man sollte eben manchmal lieber leise sein statt dicke Backen zu machen und sich dann zu blamieren.

No comment....

siehe hier 1.Absatz

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