Leichter Auffahrunfall, was ist nun für mich als Geschädigter zu tun?

Audi A3 8P

Ich stand an einer großen Kreuzung, die Ampel war rot, plötzlich ein Ruck und eine Dame älteren Semesters saß auf dem Heck meines Fahrzeugs. Ihr ist wohl das Auto ausgegangen und da sie zu dicht aufgefahren war, traf sie halt auf meinen stehenden PKW.
Die Polizei zur Aufnahme des Schadens und der Personalien gerufen, Schuldfrage ist eindeutig.
Super war auch, das ihr die 35€ für eine Ordnungswidrigkeit erlassen wurden.
Aber was will man von zwei Polizistinnen erwarten, die den Schaden meines Fahrzeuges auf 300€ schätzten,
da das wohl beim Golf (Frechheit!) so teuer sei, sprich Heckschürze, Lackierung u. Montage. *lach*

Ich gehe jetzt erst einmal nicht von einem größeren Schaden aus,
die Heckschürze ist auf einer Länge von ca. 25cm zerkratzt.
Die Dame ist wohl bis nach Ostern im Urlaub.
Wollte eventuell den Schaden selber regulieren, je nachdem wie hoch er ist.
Was ist nun für mich zu tun? Soll ich den Schaden der Versicherung melden, die Dame ist bei der gleichen Versicherung wie ich.
Fahre ich zu Audi und lasse mir einen Kostenvoranschlag machen und sende ihn der Dame zu?
Oder soll ich meine Rechtschutz bzw. eine Anwalt in Anspruch nehmen und mich damit gar nicht mehr weiter befassen?

Könnte ich mir theoretisch auch die spätere Schadenssumme auszahlen lassen und den Schaden wo anders bzw. Smart Repair beheben lassen (falls das überhaupt möglich ist).
Dann wird einem aber die Mehrwertsteuer bei der Auszahlung abgezogen oder?

Möchte nicht das mir irgendwelche Ansprüche flöten gehen,
wenn ich nun schon die ganze Rennerei habe und die Dame nun erst einmal Urlaub macht. :-/

Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar, auch wenn die Geschichte für viele hier nichts Spannendes darstellen dürfte. 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


...
Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.

Greetz

Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.

Daher solltest Du wissen das "Arbeitsstunde" und "AW (Arbeitswert)" ein erheblicher Unterschied ist.

Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


...
Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.

Greetz

Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.

Daher solltest Du wissen das "Arbeitsstunde" und "AW (Arbeitswert)" ein erheblicher Unterschied ist.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von gengolf



Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


...
Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.

Greetz

Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.
....

Grüße

Das unterschreibe ich !

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter



Mein Lieber...wenn man keine Ahnung hat dann einfach mal Fr... halten 😉 .

Redest du mir deinen Kunden auch so? 🙄

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


es besteht keinerlei notwendigkeit deiner eigenen versicherung irgendwelche schaeden anzuzeigen - die sachlage ist ja anscheinend eindeutig.

Ja und? Wenn du einen Unfall hast, solltest du ihn deiner Versicherung immer mitteilen. Kann auch im Vertrag verbindlich so drinstehen. Ob du Schuld hast oder nicht, und ob du später Geld willst oder eine Reparatur, ist dabei erstmal egal.

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Zitat:

Original geschrieben von weolli0808



Naja ich wusste nicht dass Versicherungsverdreher auch schon Jura studiert haben.
Na Gott sei Dank sind nicht alle so unbelehrbar.
In meiner beruflichen Laufbahn habe ich hunderte Versicherungsfälle von Geschädigten abgewickelt, ich weiss von was ich rede 😉

Zum Glück bekommen Anwälte ihr Geld auch wenn sie verlieren hmm 😉 .... Schwätzer.

Im übrigen gehört Versicherungsrecht und Kenntnisse der praktischen Umsetzung zur Grundmaterie jedes Versicherungslehrlings.... da ist ein Studium nicht von nöten. Aber als Betriebswirt geht das Thema dann noch etwas weiter.... sollte das eine Anspielung auf meine fachliche Qualifikation gewesen sein.

Kannst es ja mal so machen wenn Du selbst der Geschädigte bist und dann kannste Dich vor Gericht ja selbst vertreten. Aber sag bitte bescheid...ich möchte gerne bei Gericht unter die Zuschauer und mich krumm lachen wenn Du dann auf Deinen "ich weiss es besser-Deckel" bekommst 😁.

Übrigens ist die Rechtslage und deren Auslegung bzw. Umsetzung in der Praxis nicht immer das selbe...aber das wird Dir ja sicher nicht fremd sein.

Mach mal ...

Zitat:

Original geschrieben von gengolf



Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.
Daher solltest Du wissen das "Arbeitsstunde" und "AW (Arbeitswert)" ein erheblicher Unterschied ist.

Grüße

Was hat denn die Abrechnungsschematik im Kraftfahrzeughandwerk mit dem Versicherungsrecht zu tun ?

Ich hab wenigstens den Schneid Irrtümer oder eventuelle Fehler einzugestehen.... man kann ja nicht von allem nen Plan haben, deshalb gibt es ja für alle und jedes Fachleute und das wird wohl seine Gründe haben 😉.

Zitat:

Original geschrieben von pcs_pcs



Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter



Mein Lieber...wenn man keine Ahnung hat dann einfach mal Fr... halten 😉 .
Redest du mir deinen Kunden auch so? 🙄

Wenn ein Kunde meint er müsse mir erklären wie ich meine Arbeit zu machen habe und wie die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe aussehen dann kläre ich das immer gleich. Oder meinst Du dem Automechniker oder dem Werkstattmeister erzählen zu können wie er Dein Auto zu reparieren hat 😕 ...ich glaube kaum.

Aber zum Glück kann ich mir meine Kunden aussuchen und muss mich nicht mit hoffnungslosen Fällen rumschlagen , die meinen sie müssten das Rad neu erfinden.

Zitat:

Original geschrieben von AR147



Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


es besteht keinerlei notwendigkeit deiner eigenen versicherung irgendwelche schaeden anzuzeigen - die sachlage ist ja anscheinend eindeutig.
Ja und? Wenn du einen Unfall hast, solltest du ihn deiner Versicherung immer mitteilen. Kann auch im Vertrag verbindlich so drinstehen. Ob du Schuld hast oder nicht, und ob du später Geld willst oder eine Reparatur, ist dabei erstmal egal.

du kannst das gerne so handhaben, ist ja ein freies land hier. notwendig oder gar sinnvoll ist es allerdings in keiner weise - es sei denn zu legst es vorsaetzlich darauf an, dass direkt mehrere versicherungen in der schadensabwicklung rumstochern um im zweifelsfall in eigener regie untereinander geschaefte zu machen, die letztlich zu deinen lasten gehen werden.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


...
Was hat denn die Abrechnungsschematik im Kraftfahrzeughandwerk mit dem Versicherungsrecht zu tun ?

Nun ja der "Hinweis" kam von Dir s.u.

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


...
Wenn Du den Schaden auch reparieren läßt gibt es in der Regel keine Probleme. Möchtest Du die Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten, wirst Du nur den Netto-Betrag ausgezahlt bekommen . Und wenns ganz dumm kommt, dann werden die den Rechnungsbetrag des Kostenangebotes der Audiwerkstatt kürzen und einen Durchschnittswert bei den Arbeitsstunden ansetzen, weil die wissen das die Vertragswerkstätten doch in der Regel ausgesprochen hohe AWs haben.

In Berlin kostet die AW 90,-€ ---> 20 Kilometer ausserhalb die Hälfte ! Und das ist beides Audi-Vertragswerkstatt 😉 .

Darüber hinaus glänzt er mit dem hier von Dir so eloquent bekämpften Halbwissen.

Der von Dir so drohend aufgebaute "ortsübliche mittlere Stundenverrechnungssatz" für Berlin nach DEKRA ist gar nicht so schlecht.

Karo. 88,5 & Lack 93,- € (Stand Juli 2010) Netto plus MwSt.

Auch ist der Satz

"Und wenns ganz dumm kommt, dann werden die den Rechnungsbetrag des Kostenangebotes der Audiwerkstatt kürzen und einen Durchschnittswert bei den Arbeitsstunden ansetzen, weil die wissen das die Vertragswerkstätten doch in der Regel ausgesprochen hohe AWs haben."

nicht sehr eindeutig in der Formulierung.

Meinst Du das kürzen der AW's also Arbeits- bzw. Instandsetzungszeit oder das kürzen des Wertes der Arbeitsstunde vom Autohauswert auf DEKRA-Wert?

Grüße

@natter

du hast vor gut zwei jahren hier schon einmal ein aehnlichen auftritt hingelegt, der schlussendlich nur beweisen konnte, dass du bestenfalls noch im haustuergeschaeft schluesselversicherungen verkaufen koenntest. dieses grosskotzige getue ist extrem bemuehend, da ganz offensichtlich nach wie vor nur lauwarme luft dahinter steht.

verschone einfach kuenftig die leute hier mit deiner uebersteigerten selbstherrlichkeit und lass deine handgemachten halbwahrheiten zum thema versicherung und schadensabwicklung stecken. es nervt und hilft niemandem weiter.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von gengolf



Auch ist der Satz "Und wenns ganz dumm kommt, dann werden die den Rechnungsbetrag des Kostenangebotes der Audiwerkstatt kürzen und einen Durchschnittswert bei den Arbeitsstunden ansetzen, weil die wissen das die Vertragswerkstätten doch in der Regel ausgesprochen hohe AWs haben."
nicht sehr eindeutig in der Formulierung.
Meinst Du das kürzen der AW's also Arbeits- bzw. Instandsetzungszeit oder das kürzen des Wertes der Arbeitsstunde vom Autohauswert auf DEKRA-Wert?

Grüße

Ich dachte das sei inzwischen klar...da ich von den differierenden Rechnungssätzen der Stunden sprach geht es dabei um die Kürzung des Auszahlungsbetrages an den Geschädigten im Fall der Abrechnung nach Kostenvoranschlag durch Verringerung des Stundenwertes, also der Höhe des Abrechnungswertes für eine Arbeitsstunde. Die AWs werden die wohl nicht kürzen können, es sei denn die Werkstatt übertreibt es bei der Kostenkalkulation, denn die wissen schon für welchen Schadenaufwand wieviel AWs in etwa anzusetzen sind.

Dieser Part wäre zum Beispiel ein Auslöser für die Anforderung eines Gutachtens seitens der abrechnenden Versicherung.

Weicht der kalkulierte Reperaturaufwand zum Beispiel drastisch von den anhand der Schadenschilderung des Unfallverursachers oder der eingereichten Fotos anzunehmenden Schadenshöhe ab, dann geht das ganz fix. Und das kann auch schon bei kleineren Schäden der Fall sein....wird aber in der Praxis obgrund der Relation von Schadenaufwand zu Gutachterkosten eher selten praktiziert, weil unrentabel.

@ fraggler

gut das man sich echte Doktortitel nicht bei Bolle kaufen kann 😉.

Ausser viel BLA BLA und polarisierenden Polemik kommt von Dir eh nichts Gescheites. Immer alles zu wissen glauben und dann aber nichts belegen können...so ein Bob.

Aber ist nicht schlimm...ich weiss schon warum Du auf meiner Ignorliste bist 😛 .

Müsste ich wetten dann würde ich tippen Du bist Lehrer..die meinen immer alles besser zu wissen. Und selbst wenn man denen das Gegenteil schwarz auf weiss belegt, dann würden sie es dennoch nicht eingestehen das sie im Unrecht sind...passt zu Dir.

Bring doch zur Abwechslung mal ne fundierte Aussage zum Thema statt mich mit Deiner Antipathie und den hohlen Frasen mir gegenüber zu langweilen.
Das wäre doch mal was..... dann würdest Du ja mal mit Wissen statt mit Gewäsch glänzen 😉 .

@natter

falls es dir bisher entgangen ist: dein krudes pseudo-expertenknowhow geht mit schoener regelmaessigkeit an jeder deutschen rechtsprechung vorbei. und das nicht erst seit heute. als besonders lernresistentes exemplar vermag dich aber anscheinend selbst dieses detail nicht davon abzuhalten, alle anderen als bescheuert hinzustellen. derartige mengen bornierter ignoranz sind ueber alle massen belastend und schlicht unertraeglich.

vielleicht solltest du die realitaet mal abwechslungshalber von deiner ingnore-liste nehmen, es koennte im besten fall dazu fuehren, dass du mal peilst wer hier mit schoener regelmaessig stuss labert.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


du kannst das gerne so handhaben

Kann ich nicht, ich muss, denn in meinem Vertrag steht wie in vielen anderen drin, dass ich dazu verpflichtet bin.

Weisst Du...dieser pseudo Schwanzlängenvergleich endet immer auf die selber Weise.....

Du stellt eine Behauptung in den Raum , die Du nicht belegen kannst, sprichts von Rechtsauslegung und Rechtsprechung ohne verwertbare Quellenreferenz und fern jegweder Praxis.

Insofern ist es ermüdend dieses Thema mit Dir zu besprechen oder darauf näher einzugehen, da von Dir keine Substanz kommt.

Also wirst Du auch weiterhin auf meiner Ignorliste bleiben, solange Du nicht anfängst Deine Einlassungen zum Thema mal sachlich zu untermauern.

Ich erinnere mich indess gut...auch damals ging es um Theorie und Praxis und schon damals hab ich Dir gesagt...in der Theorie können auch Schweine fliegen 😉 , aber wie die Praxis ausschaut scheint Dir ein wenig fremd zu sein.

Also liefer Substanz anstelle von Polemik und dann werden wir sehen...

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