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Legalisierung von Cannabis
Vorab, NEIN ich selbst rauche es nicht!
Fals es denn soweit mal kommen sollte ist mir noch nicht ganz klar wie das geregelt wird.
Cannabis am Steuer ist Tabu bis jetzt, wie will der Polizist feststellen wann und wieviel der Konsument zu sich genommen hat wenn es legalisiert wird.?
Klar Wisch- oder Pinkeltest heißt aber nur das er mit Drogen kontakt hatte. Da ja THC lange nachweisbar ist kann man ja nicht sagen nach X Stunden kann man wieder fahren.
Wenn der Konsument 10 min. vor der Kontrolle geraucht hat erkennt man es ja schon aber was ist bei einem der Täglich viel Raucht und er sich somit schon normal verhält?
Kommt mir so vor als wäre das eine Einladung für Drogenkonsumenten unter Drogeneinfluss Auto zu fahren:confused:
Vielleicht hat einer von euch davon mehr Ahnung, oder eine Vorstellung wie das funktionieren soll.
Beste Antwort im Thema
Falls Cannabis legalisiert werden sollte, bedeutet da ja noch lange nicht, daß die Konsumenten dann auch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen dürfen.
Alkohol ist auch eine legale Droge, trotzdem dürfen Alkoholiker mit Dauerpegel nicht am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen.
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458 Antworten
Zitat:
@kingodabongo schrieb am 30. Januar 2014 um 08:01:21 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von ICBM
wir werden sehen wie man in Colorado damit umgeht/zurechtkommt in nächster Zeit.
So ist es:
Heeeeeyyy sieeehst du die schöne leuchtende rote Ampel? Yooo schööööönnn bunt bowww ( kicher kicher kicher kicher) Rumps... totenstille.
[/quote
So ein Schwachsinn ^^
Mich regen die Nichtkiffer, die selber Alkohol trinken und eine Anti-Kiffer-Einstellung haben (nur weil es illegal ist), einfach nur auf. Außerdem macht Alkohol aus Menschen wohl viel eher unausstehliche, unzivilisierte Gestalten - laut, aggressiv, selbstüberschätzend, mit Gefühlsschwankungen, kotzend in der Ecke. Gras macht das nicht. Da wird mir doch keiner widersprechen?
Ich bin voll für eine Legalisierung, und hoffe dass man einen Weg findet den THC-Gehalt zu messen und zu bewerten. Zudem bräuchte jeder, der gern mal einen raucht, ebenfalls ein Gerät zur Selbstüberprüfung, da man bei Marijuana und Cannabis nicht im Kopf ausrechnen kann, wie viel man rauchen darf.
(...)
Finde ich gut die Position, auch wenn ich selbst noch nie gehascht habe und es auch nicht vorhabe.
Alkohol IST extrem gefährlich und wird ständig verharmlost, nicht im Straßenverkehr sondern in unserer Gesellschaft.
Und ein alkoholisierter Fahrer ist mmn wohl auch noch gefährlicher als ein bekiffter.
Tabak ist das einzig wahre :) :D
Zitat:
@pico24229 schrieb am 28. September 2016 um 09:16:45 Uhr:
Und ein alkoholisierter Fahrer ist mmn wohl auch noch gefährlicher als ein bekiffter.
Selbst wenn - warum soll der Gesetzgeber das "kleinere Übel" dulden? :confused:
Die Verzögerung in der Reaktionsfähigkeit und die Beeinträchtigung der Wahrnehmung sind bei beidem das Problem. Von mir aus kann sich jeder abschießen wie er will. Dann aber bitte keinerlei Fahrzeuge führen. Keine Macht den Doofen! Aber das wäre ein neues Thema. :)
Am besten nur noch Heroin am Steuer. Das bringt einen richtig runter.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 28. September 2016 um 19:11:30 Uhr:
Zitat:
@pico24229 schrieb am 28. September 2016 um 09:16:45 Uhr:
Und ein alkoholisierter Fahrer ist mmn wohl auch noch gefährlicher als ein bekiffter.
Selbst wenn - warum soll der Gesetzgeber das "kleinere Übel" dulden? :confused:
Soll er nicht. Lediglich das Thema etwas differenzierter betrachten und nur weil die Abbauprodukte entsprechend hoch sind nicht daraus schließen, dass auch bekifft am Straßenverkehr teilgenommen wird. Bei 0,3 Promille besteht i.d.R. kein Verdacht auf Alkoholmissbrauch und derjenige darf ohne Bluttest weiterfahren, sofern kein Unfall o.ä. der Anlass der Kontrolle war. Bei Cannabis sieht das anders aus. Da besteht bei positivem Wischtest im Zweifel sofort der Verdacht auf Missbrauch mit allen Folgen, die daraus entstehen können.
Zitat:
Selbst wenn es nicht zu einem Strafverfahren kommt, fordert die Punktebehörde den Verdächtigen auf, die Abstinenz nachzuweisen, sonst wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Daher muss jeder, der mit Drogen erwischt wurde, mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen – sogar wenn der Drogentest nicht bei einer Verkehrskontrolle vorgenommen wurde! Diese Maßnahme ist sicherlich nicht völlig unproblematisch. Denn schließlich wird hier jedem Drogenkonsumenten vor Anfang an die Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, obwohl dieser vielleicht niemals Auto fahren würden, wenn er Drogen genommen hat. Ein Schnelltest, der vor Gericht keine Aussagekräftigkeit besitzt, erhält beim Entzug des Führerscheins plötzlich eine weitaus schwerwiegendere Bedeutung: da die Punktebehörde dem Verwaltungsrecht untersteht, kann sie auch den Schnelltest zur Durchsetzung von Sanktionen geltend machen.
Absurderweise kann so in einem denkbaren Beispiel der Konsum von Cannabis strafrechtlich nicht weiter verfolgt werden, sogar aufgrund des gesetzlich erlaubten Eigenbedarfs nicht einmal illegal sein, aber dennoch zum sofortigen Entzug des Führerscheins führen! Die Erklärung der Punktebehörde dafür: von jedem Drogenkonsumenten ist anzunehmen, dass er regelmäßig illegale Substanzen zu sich nimmt. Und wer regelmäßig Drogen nimmt, kann gar nicht fahrtauglich sein. Also muss der Führerschein entzogen werden und erst einmal in einer MPU die Drogenabstinenz nachgewiesen werden. Diese Maßnahme wird äußerst rigide ausgesprochen, nämlich sogar dann, wenn der Verdächtige lediglich bei einem Schnelltest unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr positiv auf eine illegale Substanz getestet wurde. Ob dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, darüber sollten Sie sich einmal selbst Gedanken machen…
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/drogentest-alkoholtest/
Zitat:
@dodo32 schrieb am 28. September 2016 um 19:36:31 Uhr:
Zitat:
Selbst wenn es nicht zu einem Strafverfahren kommt, fordert die Punktebehörde den Verdächtigen auf, die Abstinenz nachzuweisen, sonst wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Daher muss jeder, der mit Drogen erwischt wurde, mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen – sogar wenn der Drogentest nicht bei einer Verkehrskontrolle vorgenommen wurde!
Quark!
Ohne Bezug zum Straßenverkehr ist sogar gelegentlicher Konsum von Cannabis völlig unproblematisch und gefährdet die Eignung nicht.
Zitat:
Ein Schnelltest, der vor Gericht keine Aussagekräftigkeit besitzt, erhält beim Entzug des Führerscheins plötzlich eine weitaus schwerwiegendere Bedeutung: da die Punktebehörde dem Verwaltungsrecht untersteht, kann sie auch den Schnelltest zur Durchsetzung von Sanktionen geltend machen.
Megaquark
Verwaltungsrecht ist auch Recht. Und Schnelltests sind nicht verwertbar. Allenfalls ein äG kommt in Betracht um das Konsummuster aufzuklären, wenn ein Verdacht auf regelmäßigen Konsum besteht.
Zitat:
Absurderweise kann so in einem denkbaren Beispiel der Konsum von Cannabis strafrechtlich nicht weiter verfolgt werden, sogar aufgrund des gesetzlich erlaubten Eigenbedarfs nicht einmal illegal sein, aber dennoch zum sofortigen Entzug des Führerscheins führen! Die Erklärung der Punktebehörde dafür: von jedem Drogenkonsumenten ist anzunehmen, dass er regelmäßig illegale Substanzen zu sich nimmt.
völliger Bullshit
Es ist keinesfalls von jedem Konsumenten anzunehmen, dass er regelmäßig konsumiert. Das müsste die Fahrerlaubnisbehörde beweisen
Zitat:
Diese Maßnahme wird äußerst rigide ausgesprochen, nämlich sogar dann, wenn der Verdächtige lediglich bei einem Schnelltest unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr positiv auf eine illegale Substanz getestet wurde.
ab hier wird es irrwitzig
Wie gesagt: Schnelltests - Mülleimer. Und außerhalb des Straßenverkehrs schon mal gar nicht, da fehlen sogar die Rechtsgrundlagen für die notwendige Blutentnahme.
Zitat:
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/drogentest-alkoholtest/
Poste doch nicht jeden Mist unreflektiert, denn irgend jemand irgendwo mal geschrieben hat
Öhm, auch wenn Cannabis irgendwann mal legalisiert werden sollte, heisst das nicht, dass man sich zugedröhnt hinters Steuer setzen darf. Alkohol ist ja von der Sache her auch legal. Trotzdem wird Alkoholgenuss am Steuer sanktioniert.
Eine Legalisierung dürfte wohl nur der Beschaffungskriminalität dienen. Ist aber keine Ausrede, sich bekifft ans Steuer zu setzen.
Da es schwierig ist, eine Grenze zu ziehen bzw. zu finden, wäre ich hier für eine Null-Toleranz. Bzw. es sollten nach dem Genuss wenigstens 24h vergehen. Wer das nicht gewährleisten kann oder will, muss seinen Führerschein eben abgeben.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 28. September 2016 um 19:20:21 Uhr:
Am besten nur noch Heroin am Steuer. Das bringt einen richtig runter.
Lieber nicht, wenn nach 2 Jahren die Wirkung nachläßt gräbt man bei MT Leichen aus. :D
Gruß Metalhead
Das Gruselige daran ist, dass die dann sogar weiterleben. :)
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 29. September 2016 um 10:33:22 Uhr:
Da es schwierig ist, eine Grenze zu ziehen bzw. zu finden, wäre ich hier für eine Null-Toleranz. Bzw. es sollten nach dem Genuss wenigstens 24h vergehen. Wer das nicht gewährleisten kann oder will, muss seinen Führerschein eben abgeben.
so ist es in der Praxis. Min. 24h nach einem Konsum muss man einhalten, wenn man einigermaßen sicher unter der Owi-Grenze von 1,0 nG sein will. Diese Grenze legt auch die FSSt für die Beurteilung des Trennvermögens zu Grunde.
Ah. Da haben wir den thread ja bereits/noch.
Ob sich das mit der Ampel dazu konkretisiert ? Auwei....!
Durch eine Legalisierung würde sich beim Aspekt "Cannabis und Starßenverkehr" nichts ändern.
Außer dass man die dann zulässige Menge mitführen darf.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 19. Oktober 2021 um 14:00:43 Uhr:
Durch eine Legalisierung würde sich beim Aspekt "Cannabis und Starßenverkehr" nichts ändern.
Müsste man bei einer legalen Droge dann nicht auch einen Grenzwert einführen?
Das wird man kaum festlegen können, weil der Abbau extrem variieren kann und es nach einem oder zwei Monaten noch Ausfallerscheinungen geben kann.