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Legale MP3`s

Themenstarteram 3. März 2005 um 10:56

Hallo allerseits!

Sicher habt ihr schon mal davon gehört das Polizeikontrollen jetzt auch nach gebrannten CD`s in Autos suchen. Ich kann das bestätigen, ist mir auch mal passiert. Allerdings hatte ich da noch nicht mal eine HU mit CD ^^.

Man kann jetzt drüber streiten ob die das ohne Durchsuchungsbefehl dürfen oder ob man Ausreden findet, aber das ist mir für den Ernstfall zu dürftig.

Es gibt auch einen legalen Weg um an MP3`s zu kommen ohne zu eMule, Kazzaa & CO zu greifen: Aufnehmen! Ihr kennt das Prinzip bestimmt von früher: Vor dem Radio sitzen, Kassette rein und im richtigem Moment auf Aufnahme drücken.

Schon hat man das Lied, ganz Legal für den Eigengebrauch.

Heutzutage geht das natürlich alles total Digital und ohne Qualitätsverlust. DSL vorrausgesetzt. Was ihr also dazu braucht ist:

Einen Internetradio fähiger MP3 Player wie z.B Winamp und einen sogenannten Station- oder StreamRipper für Winamp der einfach als PlugIn dazu installiert wird.

Startet also nach der Installation von Winamp und StreamRipper das Hauptprogramm Winamp und klickt im unterem Drittel auf "Internet Radio".

Winamp wird jetzt eine Liste mit Radiosendern ausspucken die gerade laufen. Sucht euch euren Favoriten raus und starten das Abspielen per Doppelklick.

Neben Winamp sollte sich noch der StreamRipper geöffnet haben. Eine weiß-graue Box. Klickt hier auf Options und legt die wichtigsten Einstellungen wie z.B den Zielort für die Aufnahme fest. Jetzt könnt ihr schon mal auf START klicken und schon nimmt der StreamRipper den aktuellen Radiosender auf.

Der StreamRipper wird die Lieder die abgespielt werden automatisch Umbenennen und die einzelnen Tracks selbsständig trennen (Letzteres funktioniert noch nicht einwandfrei da die Liedenden zu früh abgeschnitten werden).

 

So. Ich hoffe dieser Text interressiert zumindest ein paar von euch und ist einigermaßen verständlich geschrieben. Dieser Beitrag soll auch mal etwas zurück geben von den vielen Tips die ich von euch so bekomme. Fragen beantworte ich natürlich gerne. Bin jetzt aber erst mal Mittagessen :-)

Grüße,

qualle

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42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Landwirt

sobald du im kino warst, nen film ausgeliehen hast oder so, also für gezahlt hast den einmal anzuschaun, dann darfst du, insofern du keinen kopierschutz umgehst, die den film für dich privat kopieren!

und von deinen sachen darfst du bis zu 7 kopien unentgeltlich an freunde und bekannte weitergeben, wenn du die sachen nicht aus illegalen quellen hast. bis dahin drücken die gerichte ein auge zu und es passiert nigs-o-mat

Also dem kann ich nicht ganz zustimmen. Es war früher mal so mit dieser Regelung, dass man an Verwandte und so diese 7 Kopien weitergeben darf, sofern rechtmäßig erzeugt. Aber auch dieser Passus ist im aktuellen Gesetz, das am 01. April in Kraft tritt, nicht mehr enthalten. Danach ist nur noch eine Sicherheitskopie für den den Eigentümer erlaubt, die auch nicht weitergegeben werden darf. Wenn du ne offizielle Quelle hast, wo das steht, dass man das auch abfilmen oder haben darf, wenn man dafür gezahlt hat, dann poste die doch mal bitte oder zumindestens, wo ich das nachlesen kann.

Dass man im Kino bzw Videothek nicht für den Film sondern den Platz/das Medium bezahlt ist klar. Aber hier werden auch jede Menge Gebühren an diverse Stellen abgeführt, damit die diese Filme zeigen bzw verleihen dürfen und die Betreiber holen sich dann quasi dieses Geld vom Kunde wieder.

Gruß Tecci

das is und war nie erlaubt, aber durch einige präzedenzfälle hat es sich so eingebürgert, dass kein gericht unter 7 kopien eine strafe verhängt. das verfahren wird eingestellt. nachlesen kannst das im paladin...

Zitat:

Original geschrieben von Landwirt

nachlesen kannst das im paladin...

Soso, im Paladin :D:D:p Ich werde mal schauen, was ich da so zum Thema finde. Du weisst nicht grad zufällig ne Referenz in der NJW??

Gruß Tecci

So jetzt mal was ganz neues:

Ich behaupte, das Mixes von Liedern NICHT illegal sind, wenn sie aus dem Netz sind

Themenstarteram 4. März 2005 um 23:49

Ein Wink was unsere Bundesregierung mal gemacht hat:

Kenn ihr noch Clone-CD? Geniales proggi das CD`s bitgenau kopiert hat. Es hat keinen Kopierschutz umgangen sondern den Kopierschutz einfach mitkopiert.

Ich habe mir das Prog damals mal gekauft da es im Angebot war. Jetzt ist der Kauf in Deutschland verboten.

Ob ich das Programm noch benutzen darf weiß ich gerade nicht... aber wenn ichs nicht dürfte würd ich den leuten im Bundestag echt mal was an Kopf werfen. Ticken ja nich mehr ganz richtig (Sorry für die Ausdrucksweise, is schon spät ^^)!

Wie die das erkennen können ob das vom Radio is?

1. Ein sogenannter ID3 Flag beinhaltet den Namen des RadioStreams (meistens). Dieser ID3 Flag ist jedoch sehr einfach zu manipulieren, mittlerweile sogar einfach mit Point and Click in Winamp.

2. Der Radioslogan oder der Radiosprecher der doch ab und zu mal seinen Senf abgibt.

3. Wie schon erwähnt: Ich muss es ja garnicht nachweißen. Ich habs davon. Punktaus.

Guts nächstle wünscht

Pascal akâ qualle

Hallo,

kann es sein das ihr euch alle selbst bekloppt macht!!!

Ich habe bis heute nicht von ein fall gehört wo cds beschlagnammt wurden und der fahrer vom auto im knast gewandert ist oder ne verhandlung bekommen hat.Und ein Polizist darf bei einer algemeinen verkehrskontrolle das auto durchsuchen(verdacht auf einer straftat).Und wenn ein bulle dann mal ne gebrannte cd findet darf er diese sogar in euer radio abspielen.Er darf diese cd aber nicht beschlagnahmen.Es sei den ihr habt hunderte davon im auto oder ihr macht ein geständniss.Ihr braucht den auch nicht zu erzählen woher die aufnahmen stammen.Ein bulle darf fast alles um eine verdekte straftat aufzudecken,z.b. verkleidungen vom auto demontieren alkotest u.s.w.Und wenn ihr irgendwann mal an den richtigen bullen kommt nimmt er direkt das autoradio auch mit(verdacht auf diebstal)Hab ich selbst schon erlebt trotz der vorlage eines radiopasses.

Und mittlerweile gibt es ein gesetzt wo man nichtmal seine eigende cd kopieren darf wenn diese ein kopierschutz hat.Auch wenn euer cdrom diese cd mit kopierschutz einwandfrei spilet,dürft ihr davon keine kopie machen.Zur zeit darf man aus netz legale mp3 saugen(muss man für bezahlen)und diese darf man sich 3mal brennen.Also es dürfen hinterher nur 3exemplare pro mp3 existieren.Diese dürft ihr dann an freunde oder bekannte verschenken.Und die bullen die nach gebrannten cd fragen haben privat selbst mit sowas zu tun und wissen um was es sich handelt...und das man im endeffekt wenig machen kann.In einer ermittlung muss nämlich aufgeklärt werden woher diese aufnahmen stammen und ohne geständniss wird das nichts.Also könnte man sich diese cd auch selbst zuhause mit dem digitalen radio aufgenommen haben und am pc bearbeitet haben(ganz legal-Noch).

Themenstarteram 5. März 2005 um 17:15

Hm Gonzo...

erst meinst du wir machen uns zu viel Streß und dann zählst du trotzdem auf was es alles an Straftagen geben könnte und wie.

Du meinst du hast sowas noch nie erlebt. Ich schon 2 mal. Einmal selber (Siehe Post #1) und einmal das n Kumpel jetzt überlegen muß ob er 3 Jahre in die JVA kommt oder 250000 blecht. (Kann sich noch ändern, war erst die erste Verhandlung).

@qualle-online,

ich mein damit wenn ein bulle ne gebrannte cd bei euch findet kann er euch nichts wenn ihr die aussage verweigert.Er muss euch ne straftat nachweisen.Aber wenn ihr dem sagt ...ja ok ihr habt mich, mein rechner zuhause ist voll und ich treibe damit geschäffte tja dann geht das ganze vor gerricht und der rechner zuhase wird beschlagnahmt(den bekommt ihr auch nichtmer wieder).

Ich glaube dir auch nicht das dein freund für eine gebrannte cd endweder 3jahre in die jva muss oder 250000euro zahlen muss SCHWACHSINN!!!!!!Soviel bekommste nichtmal hier in deutschland wenn sie dich bei filme erwischen...ich weiss genau wovon ich schreibe.Und ausserdem ist das verältniss von 3jahren knast oder 250000euro voll übertrieben LOL.

Da hätte er ein tagessatz von knappe 228euro.Den höchsten tagessatz den ich kenne sind 80euro bei ne straftat.Und bevor du mir was anderes sagen willst zeig mir bitte die anklageschrift wo das drinnsteht.

 

m.f.g.

Themenstarteram 6. März 2005 um 0:53

Es geht nicht um eine CD. Auf das Strafmaß und warum möchte ich aber auch bitte nicht weiter eingehen. Ist eh nicht Topic.

Egal ob die Strafe dann 1 Monat ist, nur 100€-wasweißich beträgt und so weiter -> vorbestraft? ich brauchs nicht.

Das ganze hier ist sowieso nur ein witz!!!

Die meissten haben bestimmt nichtmal ihr autoradio bei der gez angemeldet(da bekommt zu 100% ne strafe)...machen sich aber gedanken über selbstgebrannte cds LOL.

 

m.f.g.

hi,

hab am we mit nem polizist und ner kriminalbeamtin gesprochen und sie zu dem thema gefragt....ich habe nur staunende gesichter bekommen...der verkehrspolizist sagte mir das es im und seinen kollegen völlig egal sei ob sie gebrannte cds im auto finden...es sei den es sind extrem viele.....die antwort darauf von seiner frau (kriminalbeamtin) wenn sie dich fragen sagste haste ne kopie von deiner original cd gemacht usw....

aslo macht euch keinen kopf....denn ich mach mir jetzt auch keinen mehr nach diesen aussagen...

 

GREETZ PSyc

Wenn ihr wüsstet, wozu diverse Dienststellen-Standleitungen bei Behörden "genutzt" werden, würdet ihr über den ganzen Thread allerhöchstens schmunzeln. Legal macht's deshalb natürlich noch lange nichts, aber ich weiß sicher, daß in einigen sehr hohen Behörden ebenfalls geshared wird, was das Zeug hält... :)

Wollt ich nur mal so gesagt haben, im Prinzip hat doch jeder Flatrate-User schonmal gesaugt oder tut's noch immer, von privaten-HP-Server-Betreibern mal abgesehen...

am 7. März 2005 um 11:05

Wenn du bei der GEZ einen Fernseher meldest, ist dort auch Radio enthalten und dein Autoradio (welch überraschung) auch. folglich, werden es die meisten zwar nicht explitzit gemeldet haben, bezahlen aber trotzdem dafür mit.

mfg

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