LED Tagfahrlicht und Abblendlicht kombinieren (ohne ILS)

Mercedes C-Klasse W204

hallo,

hab jetzt ziemlich lange im forum gesucht, aber keine lösung gefunden.
kann es sein das beim mopf das led tagfahrlicht und abblendlicht nicht in kombiniation funktioniert? oder bin ich einfach zu dämlich? muss dazu sagen, ich hab kein ils. hoffe jemand weiss rat?

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Angeregt durch dieses Thema hier bin ich mit meinem SLK R172 ohne ILS sondern nur Halogenlicht aber mit LED-Taglicht zur MB-Werkstatt gefahren, um den K22 Code auch rauszuprogrammieren. Nach einigen hin und her und Widerstand wurde das am nächsten Tag dann doch durchgeführt ohne das die Garantie dann erlöschen würde!
Der Code ist raus und ich schaltete das Abblendlicht ein und was passierte? Das Tagfahrlicht ging aus und dimmte ab zu Positionslichtern!
Was eigentlich logisch ist, da das ILS ebenso arbeitet und die gleichen Tagfahrlichter verbaut hat laut Teilenummer. Also habe ich nachts nun vier Positionslichter an (zwei in den Scheinwerfern) und das Abblendlicht. Ist das erlaubt?
Na klar, gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE dürfen bis zu vier Positionslichter mit dem Abblendlicht brennen wie das beim ILS auch der Fall ist. Das zu helle Tagfahrlicht muss aber dann abgedimmt sein, da es sonst blenden würde.
Warum ist der Code K22 dann drin? Na ja, mit gelbem Halogenlicht und blauen Positionslicht sieht es nicht so cool aus wie beim ILS. Aber ich finde das trotzdem OK, da ich nun H7 Birnen mit Blauton einbauen werde.

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Jetzt mal ohne auf Details einzugehen.
Ob TFL iVm Abblendlicht gedimmt mitleuchten dürfen, hängt von einigen Faktoren ab. Haben die Funzeln Zulassung für reines TFL erhalten oder für TFL und Begrenzungsleuchte? Begrenzungsleuchten dürfen mitfunzeln. Die wiederum haben dann Auflagen bzgl. u.a. Einbauposition. In der und der Höhe vom Boden und so und so weit auseineinander usw. Nachlesen kann man das alles in den ECE-Regelungen.

Der Versicherungsschutz erlischt natürlich nicht. Die Fz Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Einzig und allein kann einen die Versicherung in Regress nehmen. Dazu mal in den AGBs gucken. Aber den Schaden vorab regulieren muss sie.

Hallo,

habe als Besitzer eines Mopf W 204 die Frage, gibt es bei diesem Modell eigentlich Nebelscheinwerfer? Bis dato schalten sich bei meinem Daimler die TFL aus, wenn Abblendlicht eingeschaltet wird. Werden die Nebelscheinwerfer nicht mehr benötigt........vermisse ich als Vielfahrer doch schon.

Danke für Informationen

Der JeverPilz

Zitat:

Original geschrieben von sssternsssammler


Hallo,

ich muss den Thread nochmal zum leben erwecken.
Da wird mir angst und bange wenn ich das hier so lese zwecks Abblendlicht+LED Tagfahrlicht(kein ILS)=ABE weg=Versicherung weg=Führerschein weg?!?!?!?

Ich habe das Auto erst seit ein paar Tagen. Der TÜV-Süd hat aber am 22.01.13 nichts bemängelt.

Was nun???

Erlaubt oder Nicht???

Danke schonmal im voraus.

PS:LED wurden nachgerüstet da VORMOPF 09/09. Im Profilbild kann man es erkennen Abblendlicht+LED

Beim Hersteller auf der Homepage steht: "Eintragungsfrei kein TÜV-Gutachten notwendig!"

Kann keiner was dazu sagen?

Warum bekomme ich TÜV wenn es verboten ist?

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Wer sagt denn, das es verboten ist?
Überhaupt weiss kein Mensch, welche TFL verbaut sind. Keine Hinweise, ob nachgerüstet und von wem und ob E-kennung oder nicht. Hellseher mit Kugel sind hier nicht am Start.

Nun das sagen einige hier im Thread.

Nachgerüstet sind sie auch hab ich auch geschrieben. Carlsson TFL 62360750Q (sonst keinerlei Unterlagen).

In Deinen heutigen postings kann ich keinen Hinweis auf Carlsson entdecken. Aber egal. Wenn die Dinger ein ECE Prüfzeichen (E/e + Ziffer), eine ABE oder ein TÜV-Gutachten haben, haben sie grundsätzlich schon mal eine BE. Und damit alles in grünem Bereich.

Moin,
Nur noch mal zur Info 😉

Die durchgeführten Änderungen sind nicht rechtlich für diesen Fahrzeugtyp zu beanstanden, da diese nicht Teil der Betriebserlaubnis waren. Deswegen werden diese Änderungen auch bei der HU vom freundlichen Prüfer bemängelt.

ABER
die hier aufgeführten Horrorszenarien treffen auch nicht zu!

Die Betriebserlaubnis erlischt natürlich nicht! War es früher so, dass die BE grundsätzlich erlosch, wenn Änderungen vorgenommen wurden (zB. durch Anbau nicht genehmigter Teile), so wurde der einschlägige §19 StVZO geändert
Es gibt jetzt drei Alternativenb bei denen die BE erlischt:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Keine dieser drei Alternativen trifft offensichtlich zu, somit erlischt die BE auch nicht.

Selbstverständlich hat diese Änderung auch keinerlei Auswirkung auf die AKB der Versicherer.

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr oder weniger.
Bei der HU wird diese ggf. beanstandet werden und das Licht muss zurück gerüstet werden.
Die Rennleitung wird ggf. ebenfalls das Licht bemängeln. Das halte ich ab für sehr unwahrscheinlich wenn das Tagfahrlicht gedimmt ist. Man muss dann schon Pech haben, dass man an einen ausgewiesenen Spezialisten auf dem Feld des Verkehrsrechts gelangt.

Gruß Peter

Hallo zusammen, bin seid kurzen auch c klasse fahrer mopf. Leider habe ich auch nach dem Kauf festgestellt dass die TFL aus gehen in kombination mit Halogen - Ablendlichter. Wenn mann das bei MB umcodieren lässt und dann das ganze abnehmen lässt tüv z.b. Müsste es erlaubt sein so wie die nachrüstsets??
Es kann doch nicht verboten das was mittlerweile jedes Auto hat.

Nur mal für die Unwissenden unter uns: Warum ist euch das so wichtig dass die LED's leuchten wenn das Abblendlicht an ist ?
Die LED's sind doch nur dafür da, damit ihr am Tag besser gesehen werdet und dafür leuchtet doch dann das Abblendlicht.
Also ist das nicht eigentlich schnurzpiepegal ?

Hallo, so egal ist das nicht....die C-Klasse mit dem TFL Nachts sieht einfach Bullig aus (siehe mit ILS) und wenn die Möglichkeit da ist wieso nicht. Mit dem Dimmen und die Richtige Abnahme als Positioslichter muss es doch erlaubt sein??

Es ist natürlich erlaubt.
Das ist in der abe des Fahrzeugs aufgeführt.

Bei Nachrüstlösungen muss aber ein prüfzeichen dafür drauf sein.

Bei den Originalen muss nur die Codierung angepasst werden.

So, ich war heute bei MB. Die dimmfunktion wurde nun richtig angeschlossen. Das TFL wird jetzt abgedimmt sobald das Abblendlicht an geht. Somit ist jetzt alles "regelgerecht".

An Benzsport,

Kann ich bei meinen Ml W 166 der mit Halogenlicht ausgestattet ist auch die Tfl zusammen Mit dem Abblendtlicht betreiben ?und wie wird das im Fahrzeug programmiert
Und welche Werkstatt kann das machen.

Was habt ihr dafür bezahlt wenn ich fragen darf? Hab morgen auch ein termin:-)

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