LED Tagfahrlicht und Abblendlicht kombinieren (ohne ILS)

Mercedes C-Klasse W204

hallo,

hab jetzt ziemlich lange im forum gesucht, aber keine lösung gefunden.
kann es sein das beim mopf das led tagfahrlicht und abblendlicht nicht in kombiniation funktioniert? oder bin ich einfach zu dämlich? muss dazu sagen, ich hab kein ils. hoffe jemand weiss rat?

Beste Antwort im Thema

Angeregt durch dieses Thema hier bin ich mit meinem SLK R172 ohne ILS sondern nur Halogenlicht aber mit LED-Taglicht zur MB-Werkstatt gefahren, um den K22 Code auch rauszuprogrammieren. Nach einigen hin und her und Widerstand wurde das am nächsten Tag dann doch durchgeführt ohne das die Garantie dann erlöschen würde!
Der Code ist raus und ich schaltete das Abblendlicht ein und was passierte? Das Tagfahrlicht ging aus und dimmte ab zu Positionslichtern!
Was eigentlich logisch ist, da das ILS ebenso arbeitet und die gleichen Tagfahrlichter verbaut hat laut Teilenummer. Also habe ich nachts nun vier Positionslichter an (zwei in den Scheinwerfern) und das Abblendlicht. Ist das erlaubt?
Na klar, gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE dürfen bis zu vier Positionslichter mit dem Abblendlicht brennen wie das beim ILS auch der Fall ist. Das zu helle Tagfahrlicht muss aber dann abgedimmt sein, da es sonst blenden würde.
Warum ist der Code K22 dann drin? Na ja, mit gelbem Halogenlicht und blauen Positionslicht sieht es nicht so cool aus wie beim ILS. Aber ich finde das trotzdem OK, da ich nun H7 Birnen mit Blauton einbauen werde.

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Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

das glaube ich nicht. M.W. ist dies aus StVZO-Gründen nicht zulässig. Beim ILS ist die LED-Leiste (wenn gedimmt) auch als Stand-/Positionslicht zugelassen (ist auch am Prüfzeichen, aber frag' nicht welches, erkennbar). Ohne ILS fehlt die entsprechende Zulassung, so dass es ausgeschaltet werden muss, wenn die Halogenlampen an sind.

@ mouse-t07: Bist sicher, dass es nicht doch einer mit ILS war? Wenn der tatsächlich Halogen+LED an hatte, stimmt was nicht und spätestens der TÜV macht dann Probleme (u.U. die Rennleitung schon früher). Waren die LED eigentlich gedimmt oder mit voller Leistung an?

Viele Grüße

Peter

Tja, mit dem Glauben ist das so eine Sache:

Mein W204 (06/2011) mit Halogen und LED - TFL jedenfalls dimmt die LED - Leisten beim zuschalten der Hauptscheinwerfer ab und schaltet sie

nicht aus.

Liebe Grüße an die Gemeinde

Es gibt gesetzliche Vorschriften und die gelten immer, ob nachgerüstet oder ab Werk verbaut.
Hält man sich daran hat man kein Problem.

Das LED muss beim einschalten der Hauptscheinwerfer entweder abschalten oder Dimmen. Beim Dimmen müssen die Einbaumasse mit dem Gesetz übereinstimmen.

Also da gibt es kein Problem, man muss auch an nichts Glauben.

Zur Sicherheit kann man die Nachrüstung auch beim TÜV abnehmen lassen.
Der wird einem dann die Prüfzeichen auf den TFL Leisten begutachten.
Sind dort beide drauf geht es in Ordnung.

Tja, mit dem Glauben ist das so eine Sache:

Mein W204 (06/2011) mit Halogen und LED - TFL jedenfalls dimmt die LED - Leisten beim zuschalten der Hauptscheinwerfer ab und schaltet sie

nicht aus.

Liebe Grüße an die GemeindeJetzt verzweifel ich langsam...mein coupe ist auch 6/02011 und bei mir schalten die led´s komplett ab sobald sich die Halogen Scheinwerfer einschalten!!! und ich meine die led´s schalten komplett ab und werden nicht gedimmt!
bist du ganz sicher das es bei dir ab werk so war? und evtl. gbit es dann unterschiede zwischen limo und coupe, anderst kann ich mir dieses hick hack nicht erklären. hab jetzt nächste woche den termin und der freundliche wird mir das led tfl wieder zurück programieren, da sonst evtl. die garantie weg ist :-(
wäre super wenn du ein bild von deiner beleuchtung machen könntest, dann werd ich dem das mal vor die nase halten...

Hallo zusammen!

Auch ich interessiere mich schon länger für dieses Thema.
Fahre einen MOPF w204 T Modell von 08/2011 ohne ILS mit LED TFL und auch bei mir schalten sich die Dinger komplett aus, sobald die Halogen Hauptscheinwerfer eingeschaltet werden. Ich selber habe bisher nur bei Fahrzeugen mit ILS gesehen, dass die LEDs bei eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt mitleuchten, hätte das aber auch gerne so!
Wenn es jedoch stimmt, dass mittlerweile auch die Fahrzeuge mit Halogenscheinwerfern und LED TFL abgedimmt im dunklen ausgeliefert werden müsste es doch erlaubt sein das bei dem gleichen Modell umkodieren zu lassen!?

Wie lässt sic der Sachverhalt jetzt klären?

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Angeregt durch dieses Thema hier bin ich mit meinem SLK R172 ohne ILS sondern nur Halogenlicht aber mit LED-Taglicht zur MB-Werkstatt gefahren, um den K22 Code auch rauszuprogrammieren. Nach einigen hin und her und Widerstand wurde das am nächsten Tag dann doch durchgeführt ohne das die Garantie dann erlöschen würde!
Der Code ist raus und ich schaltete das Abblendlicht ein und was passierte? Das Tagfahrlicht ging aus und dimmte ab zu Positionslichtern!
Was eigentlich logisch ist, da das ILS ebenso arbeitet und die gleichen Tagfahrlichter verbaut hat laut Teilenummer. Also habe ich nachts nun vier Positionslichter an (zwei in den Scheinwerfern) und das Abblendlicht. Ist das erlaubt?
Na klar, gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE dürfen bis zu vier Positionslichter mit dem Abblendlicht brennen wie das beim ILS auch der Fall ist. Das zu helle Tagfahrlicht muss aber dann abgedimmt sein, da es sonst blenden würde.
Warum ist der Code K22 dann drin? Na ja, mit gelbem Halogenlicht und blauen Positionslicht sieht es nicht so cool aus wie beim ILS. Aber ich finde das trotzdem OK, da ich nun H7 Birnen mit Blauton einbauen werde.

Zitat:

Original geschrieben von mouse-t07


hallo,

hab jetzt ziemlich lange im forum gesucht, aber keine lösung gefunden.
kann es sein das beim mopf das led tagfahrlicht und abblendlicht nicht in kombiniation funktioniert? oder bin ich einfach zu dämlich? muss dazu sagen, ich hab kein ils. hoffe jemand weiss rat?

Ist laut STVO verboten

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter



Zitat:

Original geschrieben von mouse-t07


hallo,

hab jetzt ziemlich lange im forum gesucht, aber keine lösung gefunden.
kann es sein das beim mopf das led tagfahrlicht und abblendlicht nicht in kombiniation funktioniert? oder bin ich einfach zu dämlich? muss dazu sagen, ich hab kein ils. hoffe jemand weiss rat?

Ist laut STVO verboten

Verboten ja, aber nur wenn das Tagfahrlicht nicht abgedimmt wird. Abgedimmt wäre es dann wieder erlaubt (siehe meinen Beitrag darüber).

Zitat:

Original geschrieben von roadst



Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter


Ist laut STVO verboten

Verboten ja, aber nur wenn das Tagfahrlicht nicht abgedimmt wird. Abgedimmt wäre es dann wieder erlaubt (siehe meinen Beitrag darüber).

Gut zu wissen, und wie bekommt sowas inder Realität hin? Habe zum Beispiel alles H7. Wo muß was ab oder umgeklemmt werden?

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter



Zitat:

Original geschrieben von roadst


Verboten ja, aber nur wenn das Tagfahrlicht nicht abgedimmt wird. Abgedimmt wäre es dann wieder erlaubt (siehe meinen Beitrag darüber).

Gut zu wissen, und wie bekommt sowas inder Realität hin? Habe zum Beispiel alles H7. Wo muß was ab oder umgeklemmt werden?

Das bezieht sich nur auf LED-Tagfahrlicht das in der Frontschürze eingebaut ist und serienmäßig abdimmen würde, wenn die Werksseitige Programmierung es zulassen würde. Beim SLK mit Halogenlicht muß daher der Steuercode wieder umprogrammiert werden, damit die LED abdimmen. Mit selbermachen geht es nicht, hier mußt du in die MB-Werkstatt.

Also in WIS 5/2011 wird für den 212 die Nachrüstung des LED TFL direkt von MB beschrieben.
Also ist zulässig.
Gleiches Vorgehen beim 204.

Zitat:

Original geschrieben von roadst


Angeregt durch dieses Thema hier bin ich mit meinem SLK R172 ohne ILS sondern nur Halogenlicht aber mit LED-Taglicht zur MB-Werkstatt gefahren, um den K22 Code auch rauszuprogrammieren. Nach einigen hin und her und Widerstand wurde das am nächsten Tag dann doch durchgeführt ohne das die Garantie dann erlöschen würde!
Der Code ist raus und ich schaltete das Abblendlicht ein und was passierte? Das Tagfahrlicht ging aus und dimmte ab zu Positionslichtern!
Was eigentlich logisch ist, da das ILS ebenso arbeitet und die gleichen Tagfahrlichter verbaut hat laut Teilenummer. Also habe ich nachts nun vier Positionslichter an (zwei in den Scheinwerfern) und das Abblendlicht. Ist das erlaubt?
Na klar, gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE dürfen bis zu vier Positionslichter mit dem Abblendlicht brennen wie das beim ILS auch der Fall ist. Das zu helle Tagfahrlicht muss aber dann abgedimmt sein, da es sonst blenden würde.
Warum ist der Code K22 dann drin? Na ja, mit gelbem Halogenlicht und blauen Positionslicht sieht es nicht so cool aus wie beim ILS. Aber ich finde das trotzdem OK, da ich nun H7 Birnen mit Blauton einbauen werde.

Danke für die Info, leider habe ich es bei mir wieder umprogramieren lassen, da ich einfach ein zu schlechtes gewissen hatte bezgl. erlöschen der betriebserlaubnis usw... aber freundlicherweise hat mir der freundliche den betrag ca. 100 euro wieder erstattet.

da ich mein coupe im september wahrscheinlich verkaufen werde (neue a-klasse wartet) habe ich nun keine ambitionen den code 22 wieder raus nehmen zu lassen.

kleiner tip, wer sich die tfl´s mit dem halogen frei schalten lässt, so kann ich nur die h7 leuchten von mtec und die dazu passenden standlichter in led technick empfehlen. das passt dann farblich alles super zusammen mit dem tfl. alles andere sieht meiner meinung nach bescheiden aus. gut, einen nachteil haben die mtec birnen, sie sind bei nasser fahrbahn und dunkelheit nicht der renner.

Zitat:

Original geschrieben von benzsport


Es geht natürlich, dazu muss das SAM vorn neu Codiert werden.
Es ist in der Datenkarte ein CODE ohne NAchtdesign oder so ähnlich, dann ist das TFL in Kombination mit Abblendlicht aus.
Das kann sehr wohl geändert werden, habe ich schon bei einigen 212er gemacht.

Mercedes sagt immer gern das geht NICHT, nur weil sie nicht wissen wie es gemacht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Silabac



Zitat:

Original geschrieben von benzsport


Es geht natürlich, dazu muss das SAM vorn neu Codiert werden.
Es ist in der Datenkarte ein CODE ohne NAchtdesign oder so ähnlich, dann ist das TFL in Kombination mit Abblendlicht aus.
Das kann sehr wohl geändert werden, habe ich schon bei einigen 212er gemacht.

Mercedes sagt immer gern das geht NICHT, nur weil sie nicht wissen wie es gemacht wird.

Hallo kannst du vielleicht bei meinen ml w 166 das tagfahrlicht auch dimmen.Fahre auch ein ohne ILS.

Hab mich gerade ein wenig durchgelesen. war auch immer deine Meinung dass ich meine nachgerüsteten tagfahrleuchten behalten darf wenn diese gedimmt werden wenn ich das abblendlicht einschalte.

Heute bin ich deswegen durch die hu gefallen. der Prüfer meinte dass sie komplett ausgeschaltet sein müssen.das ärgert mich schon ein wenig.

Hallo,

ich muss den Thread nochmal zum leben erwecken.
Da wird mir angst und bange wenn ich das hier so lese zwecks Abblendlicht+LED Tagfahrlicht(kein ILS)=ABE weg=Versicherung weg=Führerschein weg?!?!?!?

Ich habe das Auto erst seit ein paar Tagen. Der TÜV-Süd hat aber am 22.01.13 nichts bemängelt.

Was nun???

Erlaubt oder Nicht???

Danke schonmal im voraus.

PS:LED wurden nachgerüstet da VORMOPF 09/09. Im Profilbild kann man es erkennen Abblendlicht+LED

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