LED Tagfahrlicht und Abblendlicht kombinieren (ohne ILS)

Mercedes C-Klasse W204

hallo,

hab jetzt ziemlich lange im forum gesucht, aber keine lösung gefunden.
kann es sein das beim mopf das led tagfahrlicht und abblendlicht nicht in kombiniation funktioniert? oder bin ich einfach zu dämlich? muss dazu sagen, ich hab kein ils. hoffe jemand weiss rat?

Beste Antwort im Thema

Angeregt durch dieses Thema hier bin ich mit meinem SLK R172 ohne ILS sondern nur Halogenlicht aber mit LED-Taglicht zur MB-Werkstatt gefahren, um den K22 Code auch rauszuprogrammieren. Nach einigen hin und her und Widerstand wurde das am nächsten Tag dann doch durchgeführt ohne das die Garantie dann erlöschen würde!
Der Code ist raus und ich schaltete das Abblendlicht ein und was passierte? Das Tagfahrlicht ging aus und dimmte ab zu Positionslichtern!
Was eigentlich logisch ist, da das ILS ebenso arbeitet und die gleichen Tagfahrlichter verbaut hat laut Teilenummer. Also habe ich nachts nun vier Positionslichter an (zwei in den Scheinwerfern) und das Abblendlicht. Ist das erlaubt?
Na klar, gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE dürfen bis zu vier Positionslichter mit dem Abblendlicht brennen wie das beim ILS auch der Fall ist. Das zu helle Tagfahrlicht muss aber dann abgedimmt sein, da es sonst blenden würde.
Warum ist der Code K22 dann drin? Na ja, mit gelbem Halogenlicht und blauen Positionslicht sieht es nicht so cool aus wie beim ILS. Aber ich finde das trotzdem OK, da ich nun H7 Birnen mit Blauton einbauen werde.

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sooo, war gestern beim freundlichen.
er meinte das ist kein problem, kann man umprogramieren. jedoch würde dann die betriebserlaubnis erlischen ;-) naja, ein tot muss man sterben. hab jetzt einen termin für morgen bekommen. ich werde berichten wie es gelaufen ist....

Interessant, dass der Händler dich auf das Erlöschen der BE hinweist, dir aber trotzdem die Codierung anbietet...

Naja, jeder so, wie er es will. Ich würde es lassen...

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von mouse-t07


jedoch würde dann die betriebserlaubnis erlischen

bei welchem Freundlichen warst Du 😕? Das kann doch nicht wahr sein, eine solche Änderung führt - wie der richtig feststellt - zum Erlöschen der ABE und der will es trotzdem machen.

Ich kann Dir nur raten die Finger davon zu lassen, denn die Folgen sind kaum beherrschbar. Ohne ABE ist die Versicherung raus, d.h. von der Kasko gibt's nichts und die Haftpflicht nimmt Dich in Regress. Von den Folgen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis möchte ich gar nicht reden, aber das Fahren mit nichtversichertem Kfz (und das liegt bei einem ohne ABE vor!) ist so ziemlich das Schlimmste, was passieren kann.

In Kurzfassung: TFL an ohne ILS = ABE weg = Versicherung weg = Führerschein weg

Sorry, aber das wär's mir nicht wert.

Viele Grüße

Peter

ist das erlöschen der Betriebserlaubnis gleichzusetzen mit erlöschen der Garantie ?
mein freundlicher hat die ganze Sache ziemlich verharmlost und daher hab ich es auch machen lassen, hat übrigens 102 euro gekostet fürs umprogrammieren und fehlerspeicher auslesen.
er meinte das die Garantie weiterhin besteht, da dieser Eingriff nur intern beim freundlichen festgehalten wird und nich an DB weitergegeben wird. somit sollte ich mir bezüglich der Garantie keine sorgen machen, oder??!
bin jetzt verunsichert.
und was merkwürdig ist, warum leuchten die tfl in Verbindung mit ILS auch abends??? das macht doch keinen Sinn?!

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Zitat:

Original geschrieben von mouse-t07


ist das erlöschen der Betriebserlaubnis gleichzusetzen mit erlöschen der Garantie ?
mein freundlicher hat die ganze Sache ziemlich verharmlost und daher hab ich es auch machen lassen, hat übrigens 102 euro gekostet fürs umprogrammieren und fehlerspeicher auslesen.
er meinte das die Garantie weiterhin besteht, da dieser Eingriff nur intern beim freundlichen festgehalten wird und nich an DB weitergegeben wird. somit sollte ich mir bezüglich der Garantie keine sorgen machen, oder??!
bin jetzt verunsichert.
und was merkwürdig ist, warum leuchten die tfl in Verbindung mit ILS auch abends??? das macht doch keinen Sinn?!

Sei einfach glücklich und freu dich über dein Licht. Eine genaue Antwort wird dir hier niemand geben können.

Schön, dass es geklappt hat.

Zitat:

Original geschrieben von wkatze6



Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

das glaube ich nicht. M.W. ist dies aus StVZO-Gründen nicht zulässig. Beim ILS ist die LED-Leiste (wenn gedimmt) auch als Stand-/Positionslicht zugelassen (ist auch am Prüfzeichen, aber frag' nicht welches, erkennbar). Ohne ILS fehlt die entsprechende Zulassung, so dass es ausgeschaltet werden muss, wenn die Halogenlampen an sind.

@ mouse-t07: Bist sicher, dass es nicht doch einer mit ILS war? Wenn der tatsächlich Halogen+LED an hatte, stimmt was nicht und spätestens der TÜV macht dann Probleme (u.U. die Rennleitung schon früher). Waren die LED eigentlich gedimmt oder mit voller Leistung an?

Viele Grüße

Peter

Peter, danke für die Info.
bedeutet das, dass die aktuell gefertigten Coupés ohne ILS bereits serienmäßig das tfl auch abends gedimmt mit leuchtet?

Den Tüv und die Grünen interresiert das, bei einem Mercer EZ 2011, nicht die Bohne und gedimmt sind die Lampen nach der umprogrammierung auch. Die aktuellen Autos werden auch so wieder ausgeliefert.

Peter, danke für die Info.
bedeutet das, dass die aktuell gefertigten Coupés ohne ILS bereits serienmäßig das tfl auch abends gedimmt mit leuchtet?

Hallo ins Forum,

nein, nach meiner Kenntnis:

- LED-TFL darf bei Halogen-SW nicht an sein, wenn diese an sind.
- LED-TFL sind bei ILS gedimmt an, wenn die Hauptscheinwerfer an sind. Der Grund ist, dass die TFL beim ILS als ein Teil des Gesamtsystems zugelassen sind (als Positionsleuchten)

M.W. ist erlischt bei Änderungen, welche die ABE erlöschen lassen, auch die Garantie.

In diesem Sinne gibt's m.E. keine Möglichkeit, die LED bei Halogen an leuchten zu lassen.

Viele Grüße

Peter

Es geht natürlich, dazu muss das SAM vorn neu Codiert werden.
Es ist in der Datenkarte ein CODE ohne NAchtdesign oder so ähnlich, dann ist das TFL in Kombination mit Abblendlicht aus.
Das kann sehr wohl geändert werden, habe ich schon bei einigen 212er gemacht.

Mercedes sagt immer gern das geht NICHT, nur weil sie nicht wissen wie es gemacht wird.

das es geht weiß ich mittlerweile, aber laut Aussage vom freundlichen ist damit die Garantie beim Neuwagen nicht mehr vorhanden!

Zitat:

Original geschrieben von mouse-t07


das es geht weiß ich mittlerweile, aber laut Aussage vom freundlichen ist damit die Garantie beim Neuwagen nicht mehr vorhanden!

Das stimmt nicht. Wenn du Winterreifen mit Zubehörfelgen drauf machst oder den Gurtwarnton ausprogrammieren lässt, hat dein Auto immer noch Garantie.

Mach dir nicht so viele Sorgen.

Wenn du Golf und Co mit den nachträglichen LED's siehst sind 98% weder richtig angebaut noch richtig geschaltet. Da wird niemand die Typengenehmigung eines W204 aus Stuttgart anfordern und schauen ob ohne ILS die Leuchten zugelassen sind.

Originaltext Bedienungsanleitung C-Klasse W204
http://www4.mercedes-benz.com/.../manual_base.shtml

Tagfahrlicht ein- oder ausschalten

Wenn Sie die Funktion Tagfahrlicht einschalten und der Lichtschalter auf Auto steht, leuchtet bei Motorlauf automatisch das Tagfahrlicht. Abhängig von der Umgebungshelligkeit leuchtet zusätzlich das Stand- und Abblendlicht.

Die Tagfahrlichtfunktion beim W204 ist der totale Schwachsinn. Also das regt mich schon auf. Ich hab Intelligent Light System, im BC wenn ich einstelle Tagfahrlicht an dann Leuchtet alles samt Kenntzeichenbeleuchtung, Sowas Blödes....zu faul zum Programmieren

Hallo ins Forum,

bitte nicht die Funktion "Tagfahrlicht" im KI mit der Funktion "Dauerfahrlicht" verwechseln. Letztere gibt's schon lange (auch ohne besondere Technik z.B. im W211 oder im W169) und bewirkt, dass bei laufendem Motor automatisch auch die komplette Beleuchtung an.

Mit der Funktion "Tagfahrlicht" kann man die - jetzt - LED-Leiste an- oder eben auch ausschalten. Grund hierfür ist, dass Typgenehmigungen nur für Fahrzeuge mit TFL erteilt werden (danke EU), dieses aber in Deutschland nicht zwingend eingeschaltet sein muss. Daher die Wahlmöglichkeit.

Ich hab's oben schon geschrieben: Eine Änderung der Ansteuerung des TFL bei Halogenscheinwerfer ist ein Eingriff in die Beleuchtung und damit ein Eingriff in die ABE. Klar wird die Rennleitung es nicht gleich merken, aber wenn irgendwas passiert, hat man alle Zeit der Welt alles zu prüfen. Wenn dann die Änderung bemerkt wird, kostet's richtig Geld und Punkte, selbst wenn dies kein Grund für den Unfall war.

Achja, spätestens die TÜVler sind sehr genau informiert und wenn die Zweifel haben, holen die sich die ABE-Typprüfung. Dann nix Plakette und richtig Ärger.

Viele Grüße

Peter

ich bin nun auch zum entschluss gekommen, die umprogramierung wieder rückgängig zu machen. so viel ist mir dann das gleichzeitige leuchten des tfl und abblendlichts nicht wert...wenn man bedenkt das hier sogar die garantie fürs gesamt fahrzeug nicht mehr greift, ist schon hammer.... vor allem wenn man bedenkt das die ganzen vormopf und auch die alten e klassen ohne ils die kombination betreiben können

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