LED-Tagfahrlicht
Ein Franke fragt:
Welcher Montageort?. Welche Kosten ?.
Ein Urgestein aus Mittelfranken
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MDMB40
Ich hoffe mal das diese Modeerscheinung ,, Tagfahrlicht" an dem CLK 208 vorbei geht.Das Fahrzeug ist Anfang der 90. Jahre entwickelt wurden und so soll sein Grundgedanke und das Typische CLK - Gesicht(208) erhalten bleiben.
Wenn man den Sicherheitsgedanken ,den Tagfahrtlicht sicherlich hat überdenkt kann man einfach das Abblendlicht einschalten und dann ist gut.😉
Schönes Wochenende noch. Martin
Wieso denn Modeerscheinung? Ab Januar diesen Jahres wird jeder Neuwagen mit TFL ausgerüstet, egal welche Marke. Demnach müssten dann ja laut "Timo68" alle Käufer von Neuwagen Oberspinner sein......was für'n Quatsch.
Und das serienmäßige TFL einfach abklemmen - na das war wohl nichts. Dann gibt's kein TÜV, oder von der Polizei 'n Ticket. (da das Serien TFL Bestandteil der Fahrzeug ABE ist)
Natürlich besteht keine TFL Pflicht für ältere Fahrzeuge, aber es als Modeerscheinung zu bezeichnen halte ich für Blödsinn.
Als Anfang der Neunziger die dritte Bremsleuchte aufkam, haben viele Leute auch gemeint "So ein Schwachsinn kommt mir nicht ans Fahrzeug". Heute ist es die selbstverständlichste Sache der Welt.
Ob man es an einen CLK baut (nicht anpappt, sondern integriert), sollte dann wohl doch jeder für sich entscheiden.
32 Antworten
Zitat:
Da unter liegst du einem, wenn auch nicht sofort offensichtlichen, Irrtum.
Denn der Absatz 2, welchen du hier zitiert hast, bezieht sich auf Absatz 1:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.Das Fahren mit Standlicht ist also nur dann verboten, wenn die Voraussetzungen des Abs.1 erfüllt sind und somit ist es bei normalen Sichtverhältnissen nicht verboten (nur) mit Standlicht zu fahren.
Die Richtlinie dazu im Bußgeldkatalog besagt folgendes:
117124 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
(B - 1) 10,00€...und beweist damit, dass der 2. Abs. nur während der Beleuchtungspflicht gilt.
Hier kann man natürlich trotzdem weiter über die genaue Auslegung diskutieren, im Zweifelsfall würde ich jedoch kein Bußgeld bezahlen und vertrete die Meinung, dass es nicht verboten ist unter den o.g. Bedingungen mit SL zu fahren.
Quelle: 123recht.net
Zitat:
Original geschrieben von baM-Lee
Zitat:
Da unter liegst du einem, wenn auch nicht sofort offensichtlichen, Irrtum.
Denn der Absatz 2, welchen du hier zitiert hast, bezieht sich auf Absatz 1:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.Das Fahren mit Standlicht ist also nur dann verboten, wenn die Voraussetzungen des Abs.1 erfüllt sind und somit ist es bei normalen Sichtverhältnissen nicht verboten (nur) mit Standlicht zu fahren.
Die Richtlinie dazu im Bußgeldkatalog besagt folgendes:
117124 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
(B - 1) 10,00€...und beweist damit, dass der 2. Abs. nur während der Beleuchtungspflicht gilt.
Hier kann man natürlich trotzdem weiter über die genaue Auslegung diskutieren, im Zweifelsfall würde ich jedoch kein Bußgeld bezahlen und vertrete die Meinung, dass es nicht verboten ist unter den o.g. Bedingungen mit SL zu fahren.
Quelle: 123recht.net
meine meinung ^^
Zitat:
Original geschrieben von zeusel
Hallo erstmal 😉..also von Werk aus sind diese "Taggedönse" nicht serienmäßig, und dass ist auch gut so!
Wenn ich diese nachgerüsteten "Volksbelustigungsleuchten" sehe, die trotz eingeschaltetem Abblendlicht BLENDEN, dann finde ich die Dinger echt nicht mehr lustig!... wobei die bei unseren 208ern auch nicht zeitgemäß wären!
Von daher rowo.... lass es lieber, spar deine Euros und erhalte den urtypischen Grundgedanken unserer 208er (back to the roots and don`t pimp up the 208)! 🙂
Beste Grüße
zeusel
...gut gebrüllt, Löwe !
joogy