Led Stripes
Joa habe mal langeweile und hab mir zwei Led Stripes annen Roller bauen lassen (wenn ich es selber machen würde, würde der Roller im Eimer sein xD)
So die LED STRIPES sind selbstklebend, dennoch würde ich sie mit ner Heissklebepistole ankleben, hält besser.
Auf einem Stripe sind 10 mini Leds dran, die schon ordentlich was zum leuchten bringen. Meine sind etwas seitlicher, damit man die Led Punkte sehen kann^^
Also wer nicht an seinem Roller rumbohren will sollte die LED Stripes nehmn, haben ne hohe Lebensdauer.
Könnt ja eure Meinung der Stripes Posten, oder wie euch das Bild gefällt 😉
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber das sieht einfach grottenschlecht und absolut oberpeinlich aus...
Wenigstens trifft es nur einen Chinakracher, den darfst du ruhig verbasteln.
28 Antworten
Ich denk mal alles ist machbar.......schau Dir mal die vielen Handa Goldwing´s an, die leuchten teilweise wie Christbäume. Da ist auch alles eingetragen und genehmigt.
Es bedarf dann aber wohl spezieller Einzelabnahmen und reichlich Beschränkungen.
Zitat:
Original geschrieben von TopGun
Es bedarf dann aber wohl spezieller Einzelabnahmen und reichlich Beschränkungen.
joar......aber ob sone einzelabnahme die pro leuchtmittel rd. 10.000€ kostet (also bei den zwei stück des te sind wir dann schon bei 20.000€ angekommen) sich bei nem roller lohnt.....äußerst fragwürdig....und vorallendingen mit der leuchtfarbe blau wird das erst recht nix.....
Für einen Roller ist so etwas nicht wirtschaftlich darstellbar.
@MagirusDeutzUlm:
Sag mal glaubst du das selbst was du da schreibst?? Ich lasse mich gerne sachlich kritisieren, aber ich lasse mich nicht persönlich angreifen! Das ist einfach nur primitiv und keine Grundlage für eine Diskussion.
Zur Sache:
Es gibt bei verschiedenen Autotunern und Herstellern eine Unterbodenbeleuchtung mit LED Technik,
als " Einstiegsbeleuchtung". Diese sind völlig legal und eingetragen.Wie machen die das bloß???
Die Zitierung von Paragraphen der StVZO ist zwar toll, aber in der Praxis müssen Sie auch richtig angewandt werden.
Ein "Würstchenbude" die auf der Kirmes steht hat auch ne Straßenzulassung und hunderte von Lampen montiert, die während der Fahrt nicht leuchten🙂😕
Die E-Prüfung für eine Beleuchtung ist nur notwendig bei dem Fahrlicht was du im Straßenverkehr verwendest, also Blinker, Frontscheinwerfer, Bremslicht..........usw.! Deine Handschuhfachbeleuchtung brauch z.b. keine Prüfung.
Und so funktioniert es auch bei den LED UBB, die brauchen keine E-Prüfzeichen oder ähnliches. Du musst das beim TÜV vorführen und und dem Prüfer zeigen, das diese während der Fahrt nicht leuchtet und sie auch nich im Fahrbetrieb eingeschaltet werden kann. Dann nimmt der das ab und trägt es dir ein.
Das haben schon hunderte Harley- oder Goldwing-Fahrer gemacht und es ist völlig legal.
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Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Ich lasse mich gerne sachlich kritisieren,
dann solltest du endlich mal anfangen und FAKTEN offenlegen....dein "ich habe gesehen..." und "ich kenne..:" und "diverse tuner...." nur leider wie alle vertreter deiner "eine ubb ist legal"-fraktion scheiterts irgendwie daran!
Zitat:
Das ist einfach nur primitiv und keine Grundlage für eine Diskussion.
wenn du mit mir diskutieren willst, solltest du deine argumente auch belegen können, und das schwarz auf weiß...anstatt dich mit stammtischgebrabbel auf äußerst dünnes eis zu begeben!
Zitat:
Es gibt bei verschiedenen Autotunern und Herstellern eine Unterbodenbeleuchtung mit LED Technik,
als " Einstiegsbeleuchtung".
es gibt nur eine "ubb" die völlig legal als einstiegsbeleuchtung eingetragen ist und zwar von brabus.....
Zitat:
Wie machen die das bloß???
indem die firmen etliche 10tsd. €uro in gutachten inverstieren.....
Zitat:
Die Zitierung von Paragraphen der StVZO ist zwar toll, aber in der Praxis müssen Sie auch richtig angewandt werden.
die stvzo sagt ziemlich klar aus "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
dürfen nurdie
vorgeschriebenenund die für
zulässigerklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein." da gibt es nicht viel zum richtig anwenden....
Zitat:
Ein "Würstchenbude" die auf der Kirmes steht hat auch ne Straßenzulassung und hunderte von Lampen montiert, die während der Fahrt nicht leuchten🙂😕
mit dem kleinen aber feinen unterschied das dafür das kba eine sondergenehmigung erteilt hat....
Zitat:
Die E-Prüfung für eine Beleuchtung ist nur notwendig bei dem Fahrlicht was du im Straßenverkehr verwendest, also Blinker, Frontscheinwerfer, Bremslicht..........usw.!
richtig....mehr DARF auch nicht montiert sein!
folgich kann eine ubb garkeine e-zulassung bekommen...
Zitat:
Deine Handschuhfachbeleuchtung brauch z.b. keine Prüfung.
ALLE im fahrzeug montierten stromführenden einrichtungen MÜSSEN eine e-zulassung haben...das fängt beim lichtwarnsummer an und hört beim motorsteuergerät auf...lediglich interessiert es niemanden was du in deinem handschuhfach hast....
Zitat:
Dann nimmt der das ab und trägt es dir ein.
der link zum kba diesbezüglich wurde von Drahkke ja bereits gepostet..womit auch dieses deiner "argumente" wiederlegt ist....
@MagirusDeutzUlm:
Das "Stammtischgebrabbel" ist eine sehr treffende Definition für deine Äußerungen!
Kannst du mir mal ne Rechnung vom TÜV ( zum Thema: "Schwarz auf Weiß belegen"😉 von 10000 Euro vorlegen über eine E-Prüfung einer Leuchte? Damit ich mich meinem Chef direkt sagen kann wie billig wir diese E-Prüfungen doch gemacht bekommen. Dann bitte noch den Beleg, daß restlos alle Leuchten am KFZ und Kraftrad einer E-Prüfung unterzogen werden müssen? Wir müssen da nämlich einiges aus unserem Programm nehmen und wieder austragen lassen, weil der TÜV da scheinbar geschlampt hat.
Wäre echt klasse von dir, denn du scheinst da richtig Ahnung zu haben!
Mal kurz ab von der UBB, aber Thema LED Stripes: gibt es sowas mit ner E-Genehmigung? Ich hab an meinem Roller nen Top Case dran, welches zwar nen roten Reflektorstreifen hat, aber keine eigene Beleuchtung. Von höher gebauten Fahrzeugen dürfte mein "normales" Brems-/Rücklicht am Roller aber recht schwer zu erkennen sein, da halb durch das Topcase verdeckt. Würde deswegen gerne sonen LED Stripe Dingen in Rot mit an mein Bremslicht koppeln, wenns da ne halbwegs legale Variante gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Dann bitte noch den Beleg, daß restlos alle Leuchten am KFZ und Kraftrad einer E-Prüfung unterzogen werden müssen?
den entsprechenden absatz habe ich hierzu bereits gepostet.....
ferner
hiernoch ein lkink zu dekra....die aussage ist auch ziemlich eindeutig..
die gebührenordnung für die lichttechnsichen gutachten kannst du im übrigen bei dem lichttechnischen institut erfragen....
Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Wir müssen da nämlich einiges aus unserem Programm nehmen
bist du so einer von den ebay verkäufern die led-standlichter sowie nachrüst xenon kits "mit tüv" verkaufen... *lol*
wundert mich kein stück! die geben einem nämlich auch nie eine quellangabe wenn man nachhakt... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
...daß restlos alle Leuchten am KFZ und Kraftrad einer E-Prüfung unterzogen werden müssen?
Nein, nur
Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, nur Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen.
beleuchtungen mit einer direkten lichtwirkung nach außen!
Danke für die Ergänzung...😉
Leute, kommt mal bitte alle wieder runter. Von mir aus könnt Ihr das Thema ruhig ausdiskutieren, aber bitte nehmt etwas Gas raus OK?
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von fate_md
Mal kurz ab von der UBB, aber Thema LED Stripes: gibt es sowas mit ner E-Genehmigung?
Nein. Für den von dir vorgesehenen Einsatzzweck definitiv nicht.