LED-Streifen positions/TFL Mit E-Zulassung.
Ich habe ein paar Beispiele gefunden, wo man die Tagfahrlichter selber so gestalten darf, wie er will.
Einfach Streifen so biegen, wie man Lust hat.
Es steht sogar E-Prüfzeichen, aber es ist nicht klar, ob man die als TFL benutzen darf. Manchmal steht sogar drauf: nur als Positionslichter zugelassen. Was Heißt das? Was ist E11-Prüfzeichen.
Und wie sind die , top oder schrot, z.b. auf Bilder seht es gar nicht so schlecht aus.
http://www.x-parts.de/.../...fahrlicht-SMD-mit-E-Zeichen::2516278.html
http://compare.ebay.de/like/200654660654?var=lv<yp=AllFixedPriceItemTypes&var=sbar
http://www.cr-tuning.de/.../...LED-Leiste-E-geprueft-350mm::14293.html
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von E133
Würde ich gerne, aber erstens Teuer, was man noch verkraften könnte.Zitat:
fitzner36
Aber zweitens, das Form was ich will gibts gar nicht. Nur einfach Rechteckig.
rechteckig wo?
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
kennst du die Bedeutung des E-Zeichens?
In/für Europa geprüft? was für Sinn macht es zu prüfen, wenn die nicht zugelassen sind?
e11 heist nicht mehr als in Großbritannien geprüft mehr nicht.
zugelassen sind die dann schon aber nicht als TFL und schon garnicht zum bekleben der SW so verlieren nämlich deine SW ihre Zulassung und das ist ja nicht sinn und zweck der sache
Les dir doch mal auf dieser HPunter Zulassung den Text durch, dann weißt du auch, wie die Zulassungen für TFL und Positionslicht aussehen müssen.
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"Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt."
Jetzt muss man nur rausfinden, was soll 11 heißen, nach Wiki, wenn man E Zeichen hat, darf man damit auch fahren.
ich wollte die zwischen Scheinwerfer und Stoßstange einbauen, bzw, wenn blödaussieht, unten in kleinen Lufteinlassdüsen.
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichenZitat:
Original geschrieben von E133
"Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt."Jetzt muss man nur rausfinden, was soll 11 heißen, nach Wiki, wenn man E Zeichen hat, darf man damit auch fahren.
ich wollte die zwischen Scheinwerfer und Stoßstange einbauen, bzw, wenn blödaussieht, unten in kleinen Lufteinlassdüsen.
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
st ganu das Gleiche was ich geschrieben habe, Staeht, aber nicht viel drin über zulassung, aber..
Zitat:
Frada84
.. aber, jetzt ist alles klar:
TFL, geht nicht(nicht zugelassen),
Positionsleuchte, Vielleicht, man muss aber noch mal nachfrage, weil es nicht so ganz klar ist.
Was aber blöd ist, um positionslichter zu benutzen, muss man eigene "ausschlaten", da nur 2x erlaubt ist. Plus ist aber, dass man die mit Ablendlicht fahren darf.
Jetzt will ich nur wissen, was heisst E11, nach was es geprüft ist🙂?
Beste TFL, was ich beim Golf/Bora gesehen habe, waren Diese, sind aber auch selbst nachgemacht, und unklar wegen Zulassung, weil von s6 kommen.
http://www.motor-talk.de/.../led-i202864333.html
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
e11 heist nicht mehr als in Großbritannien geprüft mehr nicht.
Liste der Kennzahlen
Die folgenden Kennzahlen werden in juristischen Dokumenten oder in der Umgangssprache gelegentlich ungenau als Länderkennzahlen bezeichnet.
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 Tunesien
Zitat:
Original geschrieben von Frada84
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
e11 heist nicht mehr als in Großbritannien geprüft mehr nicht.
AA, Stimmt, habe übersehen, d.h., es heisst nichts 🙂
Jetzt kommt es drauf an, was im STVzo steht, (da ist aber alles verboten) 🙂)
du willst eine S6 optik ?
das bekommst du mit diesen chinaklebemisst nicht hin das verspreche ich dir
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
du willst eine S6 optik ?das bekommst du mit diesen chinaklebemisst nicht hin das verspreche ich dir
das habe ich auch nicht gesagt, ich wollte die Chinateile nur, weil man die Biegen kann und schön in diese kleine Lüftdüsen in Stoßstange plazieren kann.
Aber dann habe ich die S6 TFl gefunden.
Aber was unklar ist, ist Zulassung, beide haben E-Prüfzeichen und dürfen ohne Tüv-Eintragung benutzt werden, aber nach Stvzo unklar, ob erlaubt oder nicht.
-China, Kp ob überhaupt als Positionslichter Zugelassen
-Audi TFl, waren nur für Audi geprüft, genauso wie die Pedalkappen von TT
mal was zu Positionsleuchten oder besser Umrißleuchten, ich kenne sie nur an Lkw hier die Vorschriften dazu:
Vorhandensein:
nach EG-Rili: vorgeschrieben, wenn Fz-Breite über 2100 mm;
zulässig, wenn Fz-Breite 1800...2100 mm
nach StVZO: vorgeschrieben, außer lof-Fz einschließlich
Geräte, wenn Fz-Breite größer 2100 mm; ab
EZ 1.1.87, zulässig, wenn Fz-Breite 1800...2100 mm
Anzahl: zwei sichtbar von vorn (weiß), zwei sichtbar von
hinten (rot)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: so hoch, wie es mit den Vorschriften für Breite,
Bauweise, Symmetrie und Betrieb des Fz'es
vereinbar ist;
Kfz - nach vorn wirkende weiße Umrißleuchten
mindestens Oberkante Windschutzscheibe
elektr. Schaltung: keine besondere Vorschrift
Sonstiges: mind. 200 mm zur Begrenzungs- sowie
Schlußleuchte
ich glaube damit ist die Anbringung an den Scheinwerfern geklärt!
Warum will sind jeder Depp sein Auto mit Kirmesbeleuchtung verunstalten? Fahrt doch einfach damit herum was ihr habt, nen Golf IV aus Ende der 90ziger Jahre oder kaupft euch nen aktuellen Audi, Mercedes, etc.