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LED Scheinwerfereinstellungen W212 Mopf

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 23. Januar 2024 um 8:29

Hallo!

Man kann doch die Helligkeit des TFL verändern und es so einstellen, dass das TFL so hell anbleibt auch wenn man die SW einschaltet.

Frage: Kann das meine NDL machen oder kann das nur ein Codierer?

(Bevor ich mir einen Termin hole, bzw. im Vorfeld eine Beratung in der NDL was immer recht schwierig ist)

Danke, LG Pit

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10 Antworten

Ich glaube das ist nicht erlaubt. Wenn Tagfahrlicht und SW gleichzeitig leuchten, muss sich das TFL leicht abdunkeln. Ich habe das irgendwo mal gelesen.

Tragfahrlicht und Scheinwerfer gleichzeitig sind nicht erlaubt.

Daher dunkelt das ab und gilt dann wie Standlicht bzw. Positions markierungsleuchte.

Kanns jetzt nicht 100%ig sicher sagen, aber sollte wie gewünscht codierbar sein.

Ob es eine Niederlassung macht ist nicht sicher.

Meine Erfahrung zeigte bis jetzt, dass Markenwerkstätten nicht alles machen, was auch machbar wäre.

Vielleicht sind die da auch herstellerseitig ausgebremst, vor allem wenn es dann auch um rechtliche Sachen geht.

Tagfahrlicht und Fahrlicht dürfen nicht gleichzeitig eingeschaltet sein, da werden die wahrscheinlich sagen, dass es nicht geht.

Aber Nachfragen kann man ja.

Ansonsten zum Codierer oder freien Werkstatt mit passender Ausstattung.

Hallo

Macht es , fahrt ohne bzw. erloschen Zulassung herum. Wenns der es TÜV merkt, dann kratzt er vermutlich nur die Zulassung ab

Wenns den Blauen auffällt, dann gibt es lustige Nachhilfe in allen Bereichen. Geld, Punkte und Lappen abgeben.

Gruß J

TFL und Abblendlicht gleichzeitig sind nicht erlaubt, wenn das TFL mit eingeschaltetem Abblendlicht genauso hell bleibt wie ohne. Auszug aus Wiki:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, bei denen das Tagfahrlicht allein mit 100 Prozent Leuchtkraft leuchtet und bei Einschalten des Abblendlichts sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau dimmt, damit gilt es rechtlich als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchte und ist auch in Kombination mit dem Abblendlicht zulässig.

Darum dimmt das TFL massiv runter, wenn die Hauptscheinwerfer angeschaltet werden.

Und ja, die Helligkeit kann man z. B. mit Vediamo codieren und die Leuchtkraft mit x% neu codieren. Aber nein, MB kann das nicht.

Wenn man es nur etwas heller macht, als normal, wird wahrscheinlich keiner was sagen... Will man es auf 100% hochstellen, wird es mit der Poser Polizei früher oder später Ärger geben.

Da so schon genug Deppen auch bei klarem Wetter Nachts mit Scheinwerfer + Nebelscheinwerfer rumfahren, erschließt sich der Zweck des Vorhabens auch nicht gänzlich...

Na evtl. Sieht der TE nicht mehr gut und will nun durch Blenden des Gegenverkehrs Gleichstand erreichen lol.

Das DRL muss nicht auf Standlichthelligkeit herunterdimmen - allerdings mindestens um 50%, also deutlich dunkler sein als im Fagesfahrbetrieb.

So habe ich das jahrelang im Fahrzeug und alles ist auch bei der HU i.O.

Die traditionellen Standlichtfunktionen im Scheinwerfer bleiben davon unberührt.

Das ist heute ohnehin etwas lockerer als noch vor 20 Jahren - man schaut sich mal die originalen Fahrzeuge von VW z.B an.

Welche z.T. im Kühlergrill noch so eine Designbeleuchtung haben.

Oder andere Modelle welche hinten ein durchgängiges Leuchtband haben und nicht nur links und rechts ein Schlusslicht.

DAS wäre damals unvorstellbar gewesen es zugelassen zu bekommen!

In der Dunkelheit würde das TFL wahrscheinlich ganz schön blenden.

Es ist ja dazu da, dass man ein Fahrzeug bei heller Umgebung besser erkennt, dazu muss es also schon recht kräftig sein. Dasselbe in Dunkelheit wäre zuviel des Guten, weil es ja nicht wie Abblendlicht "gerichtet" ist.

Von daher finde ich die Regelung schon richtig wie sie ist.

Deshalb müssen sie deutlich abdunkeln wie ich bereits ganz oben geschrieben habe...

Themenstarteram 25. Januar 2024 um 8:54

Zitat:

@Seppi-1604 schrieb am 23. Januar 2024 um 17:13:21 Uhr:

Na evtl. Sieht der TE nicht mehr gut und will nun durch Blenden des Gegenverkehrs Gleichstand erreichen lol.

Eigentlich hat der TE nur eine einfache Frage gestellt ;)

Was er letztendlich macht steht noch in den Sternen, ein Weihnachtsbaum wird es mit Sicherheit nicht!

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