LED-Rückleuchten von topauto.com

VW Vento 1H

Moin Jungs.

Habe mir mal alle Threads zu LED - Rückleuchten so durchgelesen.

Meistens ging es ja um die Rückleuchten von FK.

Ich habe hier aber mal die LED - Rückleuchten von der Firma topauto im Auge.

http://www.topauto.com/de/detail.pl?...

Nun meine Frage:

1. Gibt es einen qualitativen Unterschied ? ich mein der Preis unterscheidet sich um ca.100€

2. Ich würde mal gerne Bilder von diesen schwarzen Rückleuchten an einem Golf III sehen

Vielen Dank

greetz pY

46 Antworten

Ich werde mir die Dinger auch zulegen, aber in schwarz! Ich meine es sit natürlich Geschmackssache, aber die beiden letzten Bilder hier finde ich nicht so schön. Mit schwarzen sähe das bestimmt noch schicker und dezenter aus, aber jedem das Seine...!

jo ich wollte auch erst schwarz.. =>

Aber wenn deine Lackierung auch schon schwarz ist, siehts sicherlich gut aus..

da ich keine schwarze Lackierung hab, hab ich mich dann eher für chrom entschieden =D

Auf jeden Fall sind die LED Rückleuchten, der hingucker ^^

Und nachts kannst du beim Bremsen so 100m weit nach hinten gucken nur durch die LED`s ^^

Ich würd nicht gerne hinter mir selber herfahren..

Kumepl fand die auch schon zeimleich hell ^^

mfg

Aber die Dinger sind legal, ja?! Gab da doch mal so Probleme mit der ersten Generation LED-Rücklichter, weil die LEDs einzeln austauschbar waren, nicht dass diese jetzt zu hell sind oder sowas...Sind sie denn dicht???

Also auf den LED Rückleuchten befindet sich ein E11 Prüfzeichen =D

Meines Wissens nach bedeutet dieses Prüfzeichen , dass die Rücklichter in Großbritanien zugelassen sind (Man möge mich verbessern).

Zur Dichtigkeit: Fahre damit jetzt 1 Woche, hat schon paar mal stark geregnet. Bis jetzt noch nichts beschlagen, und Wasser war auch nicht drin, bis auf oben am Rand n kleines bißchen was sich bis zur Dichtung sammelt, aber überhaupt nicht tragisch ist.

mfg pY

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LED

so zu euren fragen. die fk led rückleuchten für golf 3 sind nur für den export_in deutschland nicht zugelassen!!!!
und das ist 100% so, wir sind händler,auch von fk und wissen es genau.deswegen sind sie auch so günstig.

mit freundlichen grüßen

manu

high speed tuning

www.high-speed-tuning.de

Re: LED

Zitat:

Original geschrieben von hst74


so zu euren fragen. die fk led rückleuchten für golf 3 sind nur für den export_in deutschland nicht zugelassen!!!!
und das ist 100% so, wir sind händler,auch von fk und wissen es genau.deswegen sind sie auch so günstig.

mit freundlichen grüßen

manu

high speed tuning

www.high-speed-tuning.de

ist richtig,bin auch fk händler.

haben aber trotzdem noch das e11 prüfzeichen...

Nach meinem Wissen bedeutet die Nummer nach dem "e" nur, in welchem Land die geprüft wurden sind ...
Das "e"-Zeichen an sich ist aber für ganz Europa (EU) zugelassen ...

Zitat:

Original geschrieben von GolfABI


Nach meinem Wissen bedeutet die Nummer nach dem "e" nur, in welchem Land die geprüft wurden sind ...
Das "e"-Zeichen an sich ist aber für ganz Europa (EU) zugelassen ...

richtig...und deshalb kannste die auch dranbasteln

sie sind nicht zugelassen.das sind genau die,die auf der messe in essen aus dem verkehr gezogen wurden...
die sind nur für den export.

Zitat:

Original geschrieben von hst74


sie sind nicht zugelassen.das sind genau die,die auf der messe in essen aus dem verkehr gezogen wurden...
die sind nur für den export.

Aber anbieten tut Ihr die trotzdem, laut deiner HP... 😮

Komisch...

Und übrigens, e-Prüfzeichen können zurückgezogen werden, ebenso wie ABEs ... das soll wohl im Fall der FK-LED Rückleuchten so gewesen sein, es ist mir jedoch ein Rätsel wie die immernoch ohne Hinweis verkauft werden können ohne dafür bestraft zu werden ...
Ich habe auch keine Ahnung wie das aussieht, wenn es wirklich mal hart auf hart kommt und man deswegen Stress bekommt, denn das Zeichen ist ja nach wie vor drauf ... Müssen die dann nicht zurückgezogen werden und Kaufpreis erstattet!?
Das interessiert mich halt alles, weil ich die Leuchten wirklich sehr geil finde, aber da ich noch in der Probezeit bin, keine Lust habe eine Nachschulung zu riskieren ...

Zitat:

Original geschrieben von GolfABI


Und übrigens, e-Prüfzeichen können zurückgezogen werden, ebenso wie ABEs ... das soll wohl im Fall der FK-LED Rückleuchten so gewesen sein, es ist mir jedoch ein Rätsel wie die immernoch ohne Hinweis verkauft werden können ohne dafür bestraft zu werden ...
Ich habe auch keine Ahnung wie das aussieht, wenn es wirklich mal hart auf hart kommt und man deswegen Stress bekommt, denn das Zeichen ist ja nach wie vor drauf ... Müssen die dann nicht zurückgezogen werden und Kaufpreis erstattet!?
Das interessiert mich halt alles, weil ich die Leuchten wirklich sehr geil finde, aber da ich noch in der Probezeit bin, keine Lust habe eine Nachschulung zu riskieren ...

Hmm.. man bekommt doch wegen so etwas keine Nachschulung..

Du bekommst doch nur so eine Mängelkarte, dass du sie Rücklichter ausbauen musst und dann wieder das Auto vorzeigen sollst, ohne die Rücklichter..

mfg

Auto ohne Rücklichter vorzeigen bringt dann aber auch nichts, Rücklichter sind nämlich vorgeschrieben 😁

Ne, aber der Polizist könnte so argumentieren: nicht zugelassenes Teil am Auto verbaut -> BE des Autos erlischt -> Punkte -> Nachschulung

Es scheint wohl so zu sein, dass die meisten dann nur ne Mängelkarte schreiben ... du könntest halt aber auch größeren Ärger dafür bekommen ...

Stellst dich halt bisl dumm und sagst, die haben aber E-Prüfzeichen.. ^^

Ich hatte aber auch schon in der letzen Woche 2 Bullen genau hinter mir und auch Abends.. Angehalten haben die mich aber auch nicht .. Und außerdem.. so lange die Grundfunktionen des Rückliches alle stimmen ^^

Ok die LED`s sind einzeln austauschbar.. genau deswegen sind die ja verboten.. Aber so lange alle ihre LED`s rot lassen und nicht irgendein trollo auf die Idee kommt die grün,blau oder lila zu wechseln.. sollte das keine Probleme geben..

Außerdem hab ich hier noch keinen im Forum getroffen der wegen seinen LED`s Ürckleuchten angehalten wurde..

mfg

Es gibt verschiedene e-Prüfzeichen. Ein großes E in einem Kreis besagt, dass das Teil in einem bestimmten Staat (bsp E1=deutschland) zugelassen wurde.
ein kleines e im Rechteck sagt, dass es geprüft wurde in einem Staat aber Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft hat.

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