LED - Leuchtmittel

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

beim Caddy sind die hinteren Leuchtmittel sehr schwer zu wechseln (zweiteilige Klapptüre). Bei nächster Gelegenheit wollte ich deshalb langlebige LED-Birnen einbauen. Anbieter gibt es genug, aber überall steht dabei, daß die Birnen im Bereich der StvZO nicht zugelassen sind. Warum eigentlich nicht? Die Helligkeit soll angeblich stimmen. Merkt der TÜV das überhaupt? Hängt die StvZO der technischen Entwicklung einfach nur hinterher?

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Das ist ja gerade das Problem.
Bei der Bahn oder bei Mercedes (oder Audi etc.) sind die LED-Leuchten und -Bremslichter auf LED aufgebaut und genau die entsprechende Abstrahlcharakteristik der LEDs wurde berücksichtigt.

Wenn du statt der Glühlampe eine LED-Lampe in deine Bremsleuchte einbauen willst, müsste die LED die Glühlampe komplett "emulieren", also nicht nur deren äußere Form, sondern auch deren Lichtverteilung nahezu 1:1 nachmachen.
Dass die LEDs hell genug sein können und die Farben kein Problem mehr darstellen, ist natürlich völlig korrekt.

Aber der Vergleich zwischen einer Nachrüst-LED-"Birne" und einer Voll-LED-Ausrüstung (die schon beim Design berücksichtigt wurde) ist ein Vergleich zwischen Birnen und Äpfeln.

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oh-ein hin und her hier😁😁
erlaubt....wirtschaft schläft.....😁china hat kein geld um lichttechnische prüfung zu bezahlen......
meine frage nun........😛😛
wer hat mit erfahrungen led (mit wiederstand) für kennzeichen inkl. e prüfzeichen erfahrungen😕😕-am besten mit hersteller/bild😁
bezüglich langlebigkeit(spez. beim caddy im außenbereich!!)-da die leuchten ja im heck ne menge an feuchtigkeit(und salz) abkriegen....😁😁😁
bis denne

Moin,

viel schlimmer sind glaube ich Erschütterungen.
Nicht umsonst steigt die UFB immer zuerst auf der Fahrerseite aus. 🙁😉
Und defekt sind nun schon ein paar...

Grüßle!

Ne LED sollte doch rüttelfest sein.
Oder fährst du ständig auf einer Buckelpiste?

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Ne LED sollte doch rüttelfest sein.
Oder fährst du ständig auf einer Buckelpiste?

Viktor

moin,na viktor-du kennst nicht unsere besh....strassen,hier wird nur stümperhaft ausgebessert😁

aber denke die UFB steigt durch feuchtigkeit aus...😁

bis denne....

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Nö, meine ist vergossen..

Ulf ihr habt vergossene Buckelpisten?

Viktor

Moin Moin,
gibt es nun mittlerweile Caddy's mit LED KENNZEICHENBELEUCHTUNG -mit OHNE FEHLERMELDUNG -und Zulassung?😕😕😉😉
Senf😁 zur Langlebigkeit,Sinn,Unsinn,Kosten ,oder einfach mal so,etc. Gab es hier ja genug zum lesen,😕
Denke die Frage steht ja noch im Raum??
bis denne

Auch Moin😁 und ich habe noch keinen Anbieter von LED-Leuchtmitteln für die Fahrzeugaußenbeleuchtung gefunden, der nicht im 'Kleingedruckten' den folgenden (oder ähnlichen) Hinweis veröffentlicht:
"Bitte beachten Sie, dass diese LED Lampen keine ABE und keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben. Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt. Der Einbau und die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters."

Die Antwort lautet also Nein, es ist nicht zulässig und Ja, es muß letztlich jeder selber wissen, ob er es trotzdem einbaut😉.

Grüsse,
Tekas

Hey Totte,

versuch dein Glück in der Oberklasse. Ich weiß nicht ob's beim Phaeton oder bei Audi sowas gibt. Da aber beide inzwischen mit Kirmesbeleuchtung ausgestattet sind dürfte man da wohl am ehesten fündig werden.

Alternativ gibt's definitiv legale LED-Kennzeichenleuchten bzw. -leuchtmittel bei BMW schon seit Jahren.
Ich meine auch bei der neuen E-Klasse sowas neulich entdeckt zu haben. Ob's beim Caddy paßt? K. A.
Probieren geht in diesem Fall wohl mal wieder über Studieren.

Andere Alternative: Das selbstleuchtende Kennzeichen. Da brauchste dich nicht auf so "gewagte" Umbauten zu stürzen. Muss allerding ein Loch ins Blech für die Kabels.😉
Vom Preis rede ich jetzt mal nicht.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Alternativ gibt's definitiv legale LED-Kennzeichenleuchten bzw. -leuchtmittel bei BMW schon seit Jahren.

diese haben allerdings auch nur ein abe für das jeweilige fahrzeug - an dem sie verbaut sind....

Bist du dir da ganz sicher?
Ich habe die Teile noch nie in der Hand gehabt. Aber sollte auf den LM ein E-Zeichen drauf sein, dürfen sie doch in jedes Fahrzeug verbaut werden oder?

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Aber sollte auf den LM ein E-Zeichen drauf sein, dürfen sie doch in jedes Fahrzeug verbaut werden oder?

nein! da bei bmw die komplette leuchteneinheit getauscht werden muss und nichtnur die led....da diese leuchten auch nur auf bestimmte fahrzeugtypen zugelassen sein

können

...müsste man aber wissen, was genau im zugehörigen prüfbericht steht...

OK. Danke.

Hallo,

ich habe beim studieren der Betriebanleitung des Caddy gelesen, dass an der Anhängerkupplung-Steckdose kein Anhänger welcher
LED-Leuchten hat angeschlossen werden darf. Laut Handbuch ist dadurch ein "Zerstören" der Bordelektronik möglich.

Weiß Hier jemand wieso das so ist und wie ich Abhilfe schaffen kann, damit ich meinen Thule Fahrradträger mit Led Leuchten am
Caddy installieren kann.

Im Voraus besten Dank.

kmf

wann tuhle vorwiederstände benützt müsste er gehen

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