Leasingvertrag: Unfall nach 300km, Anspruch auf gleichwertigen Ersatz?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: für einen Mitarbeiter wurde ein sehr günstiges Leasing-Angebot von Opel wahrgenommen. Hierbei wurde ein Astra über 18 Monate für rund 100,00 Euro monatlich geleased. Leider gab es bereits nach 300km einen unverschuldeten Unfall, welcher zum Totalschaden des Fahrzeugs geführt hat. Dieses wird nun für einige 1000,- Euro Restwert verkauft und der Leasingvertrag soll laut Vertragspartner "gar nicht erst zustande kommen". Da dieses Leasingangebot nicht mehr existiert, stellt sich die Frage, ob wir einen Anspruch auf Erfüllung haben. Schließlich wurden die Unterlagen unterzeichnet und für den Unfall können wir ebenso wenig was, wie der Fahrer. Hat hier jemand Erfahrung mit ähnlich gearteten Fällen und kann hierzu was beitragen? Sicherlich ist der Gang zum Anwalt eine Überlegung wert, vorab würde ich mich aber über eure Meinungen und Erfahrungen freuen.

VG,
Nico

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Das ist nicht das was er meint.

Er ist das Fahrzeug los und will wieder genau so einen günstigen Leasingvertrag. Den will ihm aber niemand geben.

@ TE
Ich sehe da schwarz für dich.
Denn in dem Leasingvertrag wird drin stehen (ist üblich), dass im Fall eines solchen Unfalls der Leasinggeber berechtigt ist, das Auto anderweitig zu veräußern und dass damit der Leasingvertrag aufgelöst bzw. beendet wird.

Ob es einen Neuen gibt, dazu gehören wie immer zwei.

Ist klar, dass ihr nichts dafür könnt, der Leasinggeber aber auch nicht.
Kauft man ein Auto mit 20% Rabatt und am nächsten Tag wird es zerschossen und der Händler will einem nur noch 10% geben, hat man auch die A-Karte gezogen.

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Ah, dann ist der Beetle schon günstiger, auch wenn ich 26.000 € Liste für dieses Fahrzeug für recht hoch empfinde. Wahrscheinlich liegt der schleppende Absatz auch daran.

Zitat:

@Goify schrieb am 1. August 2015 um 20:52:57 Uhr:


Ah, dann ist der Beetle schon günstiger, auch wenn ich 26.000 € Liste für dieses Fahrzeug für recht hoch empfinde. Wahrscheinlich liegt der schleppende Absatz auch daran.

Am Ende ist das einfach nur eine unpraktische Kiste.

Das Geld gibt man also for fun aus und das muss man erst einmal haben. Da ist einfach im mittleren Preissegment nicht viel Potential da.

Das der Unfallgegner (der den Unfal verschuldet hat) den Nachteil ausgleichem muss darauf kommt hier keiner?

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 12. August 2015 um 19:04:49 Uhr:


Das der Unfallgegner (der den Unfal verschuldet hat) den Nachteil ausgleichem muss darauf kommt hier keiner?

Weshalb sollte der Unfallgegner den Nachteil ausgleichen müssen?

Die gegnerische Versicherung zahlt im Fall eines Totalschadens der Leasinggesellschaft den Wert des Fahrzeugs und that's it.

Als Unfallopfer hat man keinen Anspruch darauf, ein neues Fahrzeug zu den selben Konditionen wieder zu leasen. Wenn es das Ersatzfahrzeug nicht mehr zu gleichen Konditionen gibt, hat man Pech gehabt.

Gruß
Der Chaosmanager

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Den Anspruch kann ich nicht bei der Leasinggesellschaft geltend machen sondern beim Unfallgegner.

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 13. August 2015 um 09:27:36 Uhr:


Den Anspruch kann ich nicht bei der Leasinggesellschaft geltend machen sondern beim Unfallgegner.

Nein, weder beim Unfallgegner noch bei der Leasinggesellschaft.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 13. August 2015 um 09:27:36 Uhr:


Den Anspruch kann ich nicht bei der Leasinggesellschaft geltend machen sondern beim Unfallgegner.

Dieser Anspruch existiert schlicht und einfach nicht.

Im Gegenzug darf die Versicherung ja auch kein Geld von einem verlangen, wenn man nun zufällig ein besseres Angebot gefunden hat 😉.

OK, danke.
Mein Kenntnisstand ist ein anderer.
Ich war der Meinung das es heißt : Der Geschädigte muß "Schadlos" gestellt werden, quasi so als wenn der Unfall nicht passiert währe.

Deshalb von mir der Einwand.
Aber man lernt nie aus :-)

Der Geschädigte ist hier die Leasinggesellschaft und die wird schadlos gehalten.
Des weiteren gilt, dass natürlich immer nur der Zeitwert eines Fahrzeugs drin ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. August 2015 um 19:00:18 Uhr:


Der Geschädigte ist hier die Leasinggesellschaft und die wird schadlos gehalten.
Des weiteren gilt, dass natürlich immer nur der Zeitwert eines Fahrzeugs drin ist. Nicht mehr und nicht weniger.

... es sei denn, es ist GAP-Deckung abgeschlossen, dann zahlt die Versicherung auch die Differenz zwischen Zeitwert und kalkulatorischem Restwert.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt jedoch - wie von Dir richtigerweise geschrieben - lediglich den Zeitwert.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. August 2015 um 19:00:18 Uhr:


Der Geschädigte ist hier die Leasinggesellschaft und die wird schadlos gehalten.
Des weiteren gilt, dass natürlich immer nur der Zeitwert eines Fahrzeugs drin ist. Nicht mehr und nicht weniger.

AHH jetzt ja :-)

Stimmt, der Geschädigte ist die LG.

Mit dem Zeitwert stimmt nicht so ganz :-) Behaupte ich jetzt mal.

Wenn du mal vom Leasing Abstand nimmst und dein Fahrzeug wird (von dir unverschuldet) zu Schrott gefahren, ist auch mehr wie der Zeitwert anzusetzen.

Bis zu einem gewissen Prozentsatz (ich weis jetzt nicht genau wieviel) kannst du dein Fahrzeug auch über Zeitwert reparieren lassen.

Das kommt natürlich nur bei einem wirtschaftlichem Totalschaden in Frage.

Nein, es wird immer nur der Zeitwert erstattet.
Richtig ist allerdings, dass man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden durchaus den gewissen Prozentsatz bei einer Reparatur darüber liegen darf.
Ist hier aber nicht relevant.

@Jupp78
Du widersprichst dir gerade selber :-)

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