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Leasingvertrag nach BMW 140er Facelift

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 12:20

Hallo zusammen,

ich habe im April einen Leasingvertrag mit unserem BMW Händler abgeschlossen.

Nach Wochenlangem warten auf den Termin der Lieferung bekam ich am Freitag einen Anruf das wegen des aktuellen Facelifts eine Preianpassung der Rate erfolgt und ich einen neuen Vertrag abschliessen muss.

Muss ich das ? Ich habe einen unterschriebenen Vertrag auf den ich nun bestehen kann ?

BMW kann das Modell, vor dem Facelift, nicht mehr liefern.

Wird der Vertrag dadurch hinfällig ?

mfG

Thorsten

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2017 um 18:12

Zitat:

@No98 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:39:34 Uhr:

Er meinte das Sich der Listenpreis bei BWM geänder hat. Dadurch errechnet sich einen neue Rate für das Modell.

Ich habe einen bestehenden Vertrag auf den ich bestehe. Wenn er seinen Teil nicht mehr einhalten kann ich dies Händler Problem.

Bei einer reinen Listenpreisänderung zieht der Passus von oben. Innerhalb der vier Monate gelten die alten Preise (so lange bekommt der Händler übrigens auch seitens des Werks den alten Preis), danach ist eine Anpassung möglich. Da kommst du auch nicht drum herum.

Ich vermute aber eher, dass hier etwas im Vertrag bestellt ist, was gar nicht mehr lieferbar ist.

Aber selbst das führt höchstens zu geringfügigen Änderungen.

An sich musst du eh mit dem Händler sprechen, also höre dir doch erst einmal an, was dieser eigentlich will (bloß nicht gleich was unterschreiben). Wenn da tatsächlich Änderungen bei der Ausstattung da sind, dann würde ich mich durchaus kompromissbereit zeigen, nur eines muss gleich bleiben (oder geringer ausfallen) und das ist der Leasingfaktor (LF). Kommt er also und sagt, das Paket xy ist entfallen, aber das Paket yz ist ähnlich, umfasst aber etwas mehr und sit 200€ teurer, dann kann man auch 2€ mehr im Monat zahlen. Nur vermute ich, ist es das nicht allein. Ich denke er bekommt nicht mehr die Konditionen und da lag ein Fehler seinerseits vor. Das soll er aber selbst zahlen ... wenn es so ist.

54 weitere Antworten
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54 Antworten
Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:43

Zitat:

@AC520 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:27:08 Uhr:

mich würde interessieren, ob du den vertrag über eine niederlassung oder über einen bmw händler gemacht hast?

Es ist ein Händler hier bei uns.

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:45

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. Mai 2017 um 16:41:10 Uhr:

Zitat:

@No98 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:39:34 Uhr:

Er meinte das Sich der Listenpreis bei BWM geänder hat. Dadurch errechnet sich einen neue Rate für das Modell.

Ich habe einen bestehenden Vertrag auf den ich bestehe. Wenn er seinen Teil nicht mehr einhalten kann ich dies Händler Problem.

Genauso würde ich vorgehen. Du musst Dich darauf nicht einlassen.

habe auch mit dem BMW Kundenservice gerade telenoiert.

Dieser meinte das ich nicht verpflichtet bin einen neuen Vertrag zu unterschreiben.

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:48

Das ist auch nettes Detail in der Bestellung

am 22. Mai 2017 um 18:12

Zitat:

@No98 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:39:34 Uhr:

Er meinte das Sich der Listenpreis bei BWM geänder hat. Dadurch errechnet sich einen neue Rate für das Modell.

Ich habe einen bestehenden Vertrag auf den ich bestehe. Wenn er seinen Teil nicht mehr einhalten kann ich dies Händler Problem.

Bei einer reinen Listenpreisänderung zieht der Passus von oben. Innerhalb der vier Monate gelten die alten Preise (so lange bekommt der Händler übrigens auch seitens des Werks den alten Preis), danach ist eine Anpassung möglich. Da kommst du auch nicht drum herum.

Ich vermute aber eher, dass hier etwas im Vertrag bestellt ist, was gar nicht mehr lieferbar ist.

Aber selbst das führt höchstens zu geringfügigen Änderungen.

An sich musst du eh mit dem Händler sprechen, also höre dir doch erst einmal an, was dieser eigentlich will (bloß nicht gleich was unterschreiben). Wenn da tatsächlich Änderungen bei der Ausstattung da sind, dann würde ich mich durchaus kompromissbereit zeigen, nur eines muss gleich bleiben (oder geringer ausfallen) und das ist der Leasingfaktor (LF). Kommt er also und sagt, das Paket xy ist entfallen, aber das Paket yz ist ähnlich, umfasst aber etwas mehr und sit 200€ teurer, dann kann man auch 2€ mehr im Monat zahlen. Nur vermute ich, ist es das nicht allein. Ich denke er bekommt nicht mehr die Konditionen und da lag ein Fehler seinerseits vor. Das soll er aber selbst zahlen ... wenn es so ist.

Es wurden im Rahmen der Modellpflege Ausstattungen geändert und auch der Grundpreis sowie die Preise für bestimmte Ausstattungen haben sich geändert.

Das von dir geleaste Modell ist also schlicht nicht mehr lieferbar. Fängt allein bei den Felgen an.

Beim Fahrzeugkauf gibt es einen Passus, der BMW von der Lieferung entbindet, wenn das Fahrzeug in bestellter Konfiguration nicht mehr lieferbar ist. Sowas wird es sicher auch beim Leasing geben.

Nun ja, es ist aber laut Leasingvertrag das Risiko des Leasinggebers, wenn solche Änderungen innerhalb von vier Monaten nach der Vertragsunterzeichnung eintreten. Ich sehe es so, dass BMW bei solchen Änderungen ein vergleichbares Auto zum vereinbarten Preis liefern muss. Aber ich gebe zu, dass ich natürlich nicht die Vertragsbedingungen im Einzelnen kenne. Da müsste man den Vertrag mal ganz genau durchlesen.

Hier wäre interessant, welcher Liefertermin im Kaufvertrag steht. Denn die Auslieferung über den 4 Monatszeitraum hinauszuziehen dürfte die leichteste Übung für den Händler sein ;)

Wenn der Leasingnehmer kein Unternehmer ist und die Erhöhung mehr als 5 % beträgt, kann er zurücktreten.

am 22. Mai 2017 um 20:42

Das Facelift an sich wird nicht das Problem an sich sein.

Das Problem an sich wird sein, dass BMW die Konditionen gegenüber den Händlern nach dem Facelift massiv verschlechtert hat (üblich) und der Händler das verpennt hat. Anders gesagt, die Rabatte wurden gut zurück genommen. Diese Mehrkosten will der Händler nun abwälzen bzw. nicht tragen.

Ganz schön viel Mutmaßung, wie ich finde. Die Händler werden auch einen gewissen Bestandsschutz haben. Sich im Nachhinein verschlechternde Konditionen werden nicht zulasten des Händlers gehen können.

Sagt mal weiß ein Händler über Modelwechsel oder Updates nicht vorher Bescheid, sodass dies vorab schon klar kommuniziert werden kann?

Hört sich an nach "Huch na da gibt's ja ein Facelift... entschuldigen Sie jetzt wird's aber teurer..."

Beim Kunden sehe ich die Pflicht nicht, denn der wollte ja den "alten" Typ haben.

Nein, der Händler erfährt das als Letzter. Immerhin soll er ja weiterhin fleißig Autos verkaufen.

Die Konditionen haben sich wohl auch nicht verschlechtert.

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 5:40

Also wenn selbst die BMW Kundenberatung & die BMW Bank sagt das ich nicht gezwungen werden kann den neuen Vertrag zu unterschreiben. Die BMW-Bank erwähnt auch dass das bestellt Fahrzeug nicht mehr lieferbar sei und das nun Händler Problem ist. Das sagt doch schon sehr viel aus.

Warum machst du hier das Thema auf, anstatt einfach mal mit dem Händler zu reden.

Du weißt doch garnicht was der will.

Es wird eine Änderungsbestellung aufgrund des Facelift sein. Das heißt aber doch überhaupt nicht das es teurer wird. Es heißt nicht wenn es teurer wird, das der Händler das auf dich abwälzt.

Und wenn die neu gestalteten Pakete etwas teurer sind und dafür mehr SA bieten ist doch ok. So wie Jupp das auch schon erwähnt hat.

Wenn der Händler dich widererwarten tatsächlich übern Tisch ziehen will, dann kannst dich aufregen und unterschreibst nicht.

Sehe es mal als Service. Der kann doch nicht für dich entscheiden, ob das neue Felgendesigen, der neue Stoff Dir gefällt. Vielleicht hat sich die Aussenfarbe um Nuancen geändert. Im vergleichbaren Paket 2 SA zusätzlich, die du nicht willst und mit Einzelbestellung besser dran...

Reden hilft.

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 6:56

Also wenn der Händler mir sagt das sich die Pakete ändern und dadurch die Rate um Monatliche 20€ steigt ist das nicht nur eine kleine Anpassung.

Es spricht auch nichts dagegen sich über solch ein Thema auszutauschen oder nicht ?

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