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Leasingvertrag nach BMW 140er Facelift

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 12:20

Hallo zusammen,

ich habe im April einen Leasingvertrag mit unserem BMW Händler abgeschlossen.

Nach Wochenlangem warten auf den Termin der Lieferung bekam ich am Freitag einen Anruf das wegen des aktuellen Facelifts eine Preianpassung der Rate erfolgt und ich einen neuen Vertrag abschliessen muss.

Muss ich das ? Ich habe einen unterschriebenen Vertrag auf den ich nun bestehen kann ?

BMW kann das Modell, vor dem Facelift, nicht mehr liefern.

Wird der Vertrag dadurch hinfällig ?

mfG

Thorsten

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2017 um 18:12

Zitat:

@No98 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:39:34 Uhr:

Er meinte das Sich der Listenpreis bei BWM geänder hat. Dadurch errechnet sich einen neue Rate für das Modell.

Ich habe einen bestehenden Vertrag auf den ich bestehe. Wenn er seinen Teil nicht mehr einhalten kann ich dies Händler Problem.

Bei einer reinen Listenpreisänderung zieht der Passus von oben. Innerhalb der vier Monate gelten die alten Preise (so lange bekommt der Händler übrigens auch seitens des Werks den alten Preis), danach ist eine Anpassung möglich. Da kommst du auch nicht drum herum.

Ich vermute aber eher, dass hier etwas im Vertrag bestellt ist, was gar nicht mehr lieferbar ist.

Aber selbst das führt höchstens zu geringfügigen Änderungen.

An sich musst du eh mit dem Händler sprechen, also höre dir doch erst einmal an, was dieser eigentlich will (bloß nicht gleich was unterschreiben). Wenn da tatsächlich Änderungen bei der Ausstattung da sind, dann würde ich mich durchaus kompromissbereit zeigen, nur eines muss gleich bleiben (oder geringer ausfallen) und das ist der Leasingfaktor (LF). Kommt er also und sagt, das Paket xy ist entfallen, aber das Paket yz ist ähnlich, umfasst aber etwas mehr und sit 200€ teurer, dann kann man auch 2€ mehr im Monat zahlen. Nur vermute ich, ist es das nicht allein. Ich denke er bekommt nicht mehr die Konditionen und da lag ein Fehler seinerseits vor. Das soll er aber selbst zahlen ... wenn es so ist.

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Da musst Du die Vertragsbedingungen durchgehen. Es könnte sein, das für diesen Fall eine Regelung im Vertrag besteht. Falls nicht wäre der Leasinggeber ggf. in Höhe der Diff. schadenersatzpflichtig.

In der Regel steht ein Passus drin, dass der Vertrag aufgelöst werden kann, wenn das Fahrzeug nicht mehr in der vereinbarten Form gebaut wird.

Gibt es einen 2. Facelift beim 1er? Dachte der war bereits 2014/2015....

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 13:51

Punkt Nr 5 trifft das doch.

Heisst ich kann die alte Rate verlangen obwohl BMW den Preis anpasst ?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 13:53

Zitat:

@Chelseagrins schrieb am 22. Mai 2017 um 15:33:07 Uhr:

Gibt es einen 2. Facelift beim 1er? Dachte der war bereits 2014/2015....

Sie ändern die ganze Innenausstattung und Pakete.

am 22. Mai 2017 um 14:09

Zitat:

@No98 schrieb am 22. Mai 2017 um 15:51:44 Uhr:

Punkt Nr 5 trifft das doch.

Heisst ich kann die alte Rate verlangen obwohl BMW den Preis anpasst ?

Nein, im Gegenteil.

"Der Leasinggeber ist berechtigt ... die vereinbarte Leasingrate ... entsprechend zu berichtigen, wenn sich aufgrund einer Änderung der allgemeinen Verkaufspreise des Lieferanten der Anschaffungspreis für den Leasingnehmer ändert..."

Und wenn es das was du wolltest gar nicht mehr gibt, bleibt auch gar keine andere Wahl.

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:19

Der Händler möchte das ich einen neuen Vertrag unterschreibe.

Was ich aber in keinem Fall tun werde.

Aus 5a) folgt eine Preisgarantie für mindestens 4 Monate. Der LG kann also innerhalb dieser 4 Monate den Preis nicht erhöhen.

Edit: Genau, Du solltest nicht eine Erhöhung unterschreiben, denn dann hättest Du zugestimmt. Das ist ein ganz übles Gebaren des Händlers.

am 22. Mai 2017 um 14:27

mich würde interessieren, ob du den vertrag über eine niederlassung oder über einen bmw händler gemacht hast?

am 22. Mai 2017 um 14:32

Einen neuen Vertrag würde ich auch nicht unterschreiben. Er darf durchaus die Leasingrate anpassen, aber das muss dann im Rahmen passieren. Also nur wenn der Listenpreis z.B. steigt, darf auch die Rate steigen. Ich vermute mal, dass der Händler nicht mehr die Konditionen vom Hersteller bekommt und das an dich versucht weiter zu geben. darauf würde ich mich aber nicht einlassen.

Ich habe gerade mal in meinen Unterlagen nachgeschaut. Vor einigen Jahren habe ich kurz nach der Bestellung auch noch mal einen neuen Vertrag für das Auto unterschrieben, weil sich durch eine Modellpflege etwas geändert hat. Der Leasingvertrag wurde nicht geändert. Immer daran denken, dass es sich um zwei Verträge handelt, die allerdings als verbundene Verträge gesehen werden.

Ich würde also nachfragen, was genau sich ändert und locker vom Hocker darauf hinweisen, dass die Kosten gleich bleiben müssen.

Nachtrag: Der Preis darf sich natürlich gerne vermindern...

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:39

Er meinte das Sich der Listenpreis bei BWM geänder hat. Dadurch errechnet sich einen neue Rate für das Modell.

Ich habe einen bestehenden Vertrag auf den ich bestehe. Wenn er seinen Teil nicht mehr einhalten kann ich dies Händler Problem.

Zitat:

@No98 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:39:34 Uhr:

Er meinte das Sich der Listenpreis bei BWM geänder hat. Dadurch errechnet sich einen neue Rate für das Modell.

Ich habe einen bestehenden Vertrag auf den ich bestehe. Wenn er seinen Teil nicht mehr einhalten kann ich dies Händler Problem.

Genauso würde ich vorgehen. Du musst Dich darauf nicht einlassen.

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